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Stoßstange und Felge touchiert, wie versicherungstechnisch vorgehen?

Themenstarteram 11. April 2013 um 1:26

Hallo,

gestern ist ein anderes Fahrzeug aus einer Parkplatzausfahrt vorwärts herausfahrend seitlich gegen mein Fahrzeug gefahren, und hat mit seinem Kotflügel meine hintere Stoßstange (lackiert), sowie die Felge berührt. Lackspuren sind an der Stoßstange sowie der Felge zu sehen, sie Bild.

Der Unfallverursacher war sofort einsichtig, und wird den Schaden seiner Versicherung melden. Ich hätte von euch gerne die Auskunft, welche Optionen ich habe:

- kann ich den Schaden einfach irgendwo reparieren lassen, und die Rechnung der Versicherung des Unfallverursachers in Rechnung stellen? Ist es egal, wo ich reparieren lasse?

- kann ich den Schaden auch auf Gutachterbasis bestimmen lassen, und mir das Geld von der gegnerischen Versicherung ausbezahlen lassen? Da mein Fahrezug bereits älter ist wäre das eine Option. Muß ich dazu einen Sachverständigen der gegnerischen Versicherung akzeptieren, oder kann ich selbst einen aufsuchen?

Wie würdet ihr vorgehen?

Danke

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Beste Antwort im Thema

@Jackie78

 

falls du hier noch mitliest, keiner könnte es dir wirklich verübeln wenn nicht- insbesondere sicher aufgrund des Sinnfreien und völlig neben der Sache liegenden Geschreibsel von unserem passionierten Rennrodler hier, versuche ich das für dich nochmal im Bezug auf deine Fragen zu ordnen, damit dieser Dummfug hier ein Ende hat. 

 

Wo kann ich reparieren lassen?

 

 

Du kannst den Schaden natürlich dort reparieren lassen wo du möchtest. Es ist dir freigestellt in welcher Werkstatt du das machen möchtest. Du kannst die Werkstatt frei wählen, du kannst aber auch bei der Versicherung anrufen und dir von denen eine Partnerwerkatt vermitteln lassen.

 

Deine freie Entscheidung.  

 

Du solltest aber vorher unbedingt zur Beweisicherung extern Feststellungen zur Schadenhöhe treffen lassen. 

Aufgrund des Fahrzeugalter von deinem BMW sind hier folgende Parameter von Bedeutung: 

 

- Wiederbeschaffungswert (Wert deines Autos vor dem Unfall)

- Reparaturkosten

- Restwert (Wert deines Auto nach dem Unfall)

- Reparaturdauer

 

kann ich den Schaden auf Gutachtenbasis bestimmen lassen?

 

Ja, dass kannst du.

 

Bei der Gutachtenerstellung hast du ebenfall zwei Möglichkeiten

 

Du lässt dir einen Sachverständigen von der Versicherung vermitttlen, dass ist für dich ohne Kostenrisiko da du nicht der Auftraggeber bist. 

 

Du beauftragst selber einen Sachverständigen deiner Wahl und unterzeichnest bei diesem eine Abtretungserklärung. Dieser rechnet dann bei geklärter Schuldfrage sein Honorar mit der Versicherung direkt ab und du musst nicht in Vorkasse treten.

 

Wenn das Gutachten vorliegt kanst du entscheiden, welchen Weg du einschlagen möchtest.

 

Bei der fiktiven Abrechnung werden die Zahlen dann gegenüber gestellt, hier sind auch noch einige Fallstricke bezüglich der Stundenverrechnungssätze, der Ersatzteilaufschläge usw. zu beachten.

 

Darüber sollte man sich aber erst dann unterhalten, wenn alle Zahlen ermittelt wurden.

 

Wen du reparieren lässt und benötigst einen Leihwagen, lass dir den bitte von der Versicherung vermitteln und nicht von der Werkstatt. Auch hier gibt es Fallstricke und du könntest Nachteile erleiden. 

 

Das mit dem KVA vergiss bitte ganz schnell wieder. Das ist  zumindest hier in deinem Fall verlorene Zeit und Mühe. Warum das so ist, wurde hier ja schon ausgeführt. Auch die glorreiche Idee, dass du dich damit besser stellt ist einfach nur Dummfug und wird auf keinen Fall funktionieren.  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Ich würde um Problemen vorzubeugen den Fall unbedingt mit der gegnerischen Versicherung abklären. Ob ein Gutachten erstellt werden soll, müssen sie dir sagen. Am besten nimm dann einen eigenen Gutachter (z.B. Dekra). Erst danach und nach Zustimmung der Versicherung würde ich reparieren lassen. Wenn Du fiktiv abrechnest, also nur das Geld ausbezahlen lässt, kürzen Sie dir die MwSt. Ist aber kein Problem.

Ich weiss ja nicht, wie alt dein Auto ist. Bei alten Autos ist so ein Schaden schnell ein wirtschaftlicher Totalschaden. Dann wird es komplizierter.

Themenstarteram 12. April 2013 um 3:58

Zitat:

Original geschrieben von Holger-TDI

Ich würde um Problemen vorzubeugen den Fall unbedingt mit der gegnerischen Versicherung abklären. Ob ein Gutachten erstellt werden soll, müssen sie dir sagen. Am besten nimm dann einen eigenen Gutachter (z.B. Dekra). Erst danach und nach Zustimmung der Versicherung würde ich reparieren lassen. Wenn Du fiktiv abrechnest, also nur das Geld ausbezahlen lässt, kürzen Sie dir die MwSt. Ist aber kein Problem.

Danke, das ist schonmal sehr hilfreich. Mit dem Unfallgegner bin ich mir soweit einig, die Frage ist nur: kann ich hier nicht ohnehin einen eigenen Gutachter beauftragen? Irgendwo habe ich was von mindestens 750 Euro Schaden gelesen, damit ein eigener Gutachter bezahlt wird, das weiss ich aber nicht einzuschätzen. Im Prinzip sind es ja "nur" ein paar Kratzer auf der Stoßstange, und Kratzer und Farbspuren auf der Felge.

A propos Felge: muß ich da irgendwas vermessen lassen? Besteht die Gefahr, dass hier Spur/Sturz verstellt ist?

Zitat:

Ich weiss ja nicht, wie alt dein Auto ist. Bei alten Autos ist so ein Schaden schnell ein wirtschaftlicher Totalschaden. Dann wird es komplizierter.

320i, fast 8 Jahre alt, also weit entfernt von wirtschaftlichem Totalschaden, aber auch nicht neu. Frage: was gilt denn als Gutachter, muß ich zur Dekra, oder reicht ein Kostenvoranschlag von meiner BMW Werkstatt? Soll ich da prophylaktisch etwas vermessen lassen?

am 12. April 2013 um 5:49

Was ist an "Sprich das mit der Versicherung des Unfallgegners ab" jetzt genau nicht verstanden worden?

Ich an deiner Stelle würde folgendes machen.

Fahr in eine Werkstatt und lass dir einen Kostenvoranschlag erstellen (gilt nur falls du auch reparieren lässt).

Schau was da drauf steht und ruf bei der Versicherung an und sag dennen die Summer.

Die sollen dann sagen ob Ihnen der Kostenvoranschlag reicht oder ob Sie ein Gutachten wollen.

Wenn der Kostenvoranschlag nicht ausreichend ist dann einen Gutachter suchen und Gutachten erstellen lassen.

Auch hättest du Anrecht auf einen Anwalt und auf einen leihwagen bzw. Ausfallgeld wenn dein Auto instandgesetzt wird.

Solltest du in München sein schreib mir, dann kann ich dir noch besser helfen. Ich kenn da einen der einen kennt usw. ;-)

Auf den ersten Blick würden ich sagen Felge lakieren, Reifen neu, Stoßstange abbauen und schauen was darunter loß ist. Auf dem Bild ist schwer zu erkenn ob die etwas hängt. Vielelicht ist am Halter was gebrochen.

MfG

Mike

Zitat:

Fahr in eine Werkstatt und lass dir einen Kostenvoranschlag erstellen (gilt nur falls du auch reparieren lässt).

Sagt dann die Versicherung sie wollen ein Gutachten, dann bleibst auf den Kosten sitzen.

 

Auch auf den Fall das ich mich wiederhole: Sprich die Vorgehensweise mit der Versicherung ab, egal wie hoch der Schaden ist. Sagen sie dir, es reicht ein KV, dann gehe zu deiner Werkstatt deines Vertrauens und lasse einen KV erstellen. Den kannst Du auch machen lassen, auch wenn Du nicht raparieren lässt, also fiktiv abrechnest.  Nicht vergessen: Notiere dir alle Gespräche (Ansprechpartner/Datum/Zeit/Inhalt). Versicherungssachbearbeiter neigen zu der Eigenschaft, alles was jemals telefonisch besprochen worden ist schnell zu vergessen. Am Besten alles per Mail.

 

OK, ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt nicht vor. Das ist gut. Eine Werkstatt macht in der Regel einen Kostenvoranschlag, ein Gutachten eben nur ein Gutachter (z.B. Dekra). Eine Werkstatt kann aber einen Gutachter beauftragen. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge.

Spur/Sturz kann verstellt sein, muss aber nicht. Also den Gutachter/Werkstatt darauf hinweisen, dass dies evtl. geprüft werden muss.

Klar, wenn man sonst keine Hobbys hat, kann man das genau so machen.

Ich würde einfach zu einem unabhängigen Gutachter gehen, ihn bezüglich der Bagatellgrenze ansprechen und mir dann a.) ein Kurzgutachten (Bagatellschaden) oder b.) ein normales Gutachten erstellen lassen.

Zitat:

Ich würde einfach zu einem unabhängigen Gutachter gehen, ihn bezüglich der Bagatellgrenze ansprechen und mir dann a.) ein Kurzgutachten (Bagatellschaden) oder b.) ein normales Gutachten erstellen lassen.

Und woher willst Du wissen, ob die Versicherung den Gutachter auch bezahlt:confused:

Zitat:

Original geschrieben von Holger-TDI

Zitat:

Fahr in eine Werkstatt und lass dir einen Kostenvoranschlag erstellen (gilt nur falls du auch reparieren lässt).

Sagt dann die Versicherung sie wollen ein Gutachten, dann bleibst auf den Kosten sitzen.

Deswegen ja auch nur wenn man es auch in der Werkstatt instandsetzen lässt, dann wird ein Kostenvoranschlag nicht berechnet.

Wenn er Kontakt mit der Versicherung aufnimmt und die Schuldfrage für die Versicherung geklärt ist kommt die Frage wie hoch der Schaden ist und das die Versicherung einen Gutachter schickt und manchmal auch das Sie nur Ihren eigenen Gutachter zahlen.

Eigentlich stellt sich nur die Frage ob er es Reparieren lassen will oder nur eine fiktive Abrechnung möchte. Dann kann man diese Frage erst richtig beantworten.

Solange die Schadenshöhe nicht wenigstens schätzungsweise feststeht kann man dazu nichts sagen, und dies kann nur eine Werkstatt oder ein Gutachter.

MfG

Mike

am 12. April 2013 um 10:03

Scheinbar ist ein Anruf bei der Versicherung wirklich zu kompliziert, oder?

Lieber selber irgend einen Schrott produzieren und dann darum streiten, wer was zahlt.

Zitat:

Original geschrieben von HacklSchorsch1

Scheinbar ist ein Anruf bei der Versicherung wirklich zu kompliziert, oder?

Lieber selber irgend einen Schrott produzieren und dann darum streiten, wer was zahlt.

Tja, dann ruf mal bei der Versicherung an und lass dich schön verunsichern, muss zwar nicht sein, kann aber.

MfG

Mike

Zitat:

Scheinbar ist ein Anruf bei der Versicherung wirklich zu kompliziert, oder?

Lieber selber irgend einen Schrott produzieren und dann darum streiten, wer was zahlt.

Davon lebt doch diese Forumsabteilung.:D Erstmal blinder Aktionismus und dann sind alle doof.

Zitat:

und das die Versicherung einen Gutachter schickt und manchmal auch das Sie nur Ihren eigenen Gutachter zahlen.

Blödsinn. Nach einem unverschuldeten Unfall habe ich die freie Wahl eines Gutachters. Die Versicherung kann dich zu nichts zwingen. Zahlen muss sie immer.

Zitat:

Tja, dann ruf mal bei der Versicherung an und lass dich schön verunsichern, muss zwar nicht sein, kann aber.

OK, wer sich nicht in Lage fühlt, ein Gespräch mit der Versicherung zu tätigen, sollte dann doch die Angelegenheit einem Anwalt übergeben (auch den zahlt die gegnerische Versicherung zu 100%, solange der Unfall unverschuldet war). Dazu rate ich dem Thread-Start schon inzwischen. Verunsichert dürfte er genug sein.

am 12. April 2013 um 12:53

Zitat:

Blödsinn. Nach einem unverschuldeten Unfall habe ich die freie Wahl eines Gutachters. Die Versicherung kann dich zu nichts zwingen. Zahlen muss sie immer.

Klar darf ich mir jederzeit einen eigenen Gutachter nehmen.

Bleibt halt nur die Frage wer den bei einem Bagatellschaden zahlt.

Zitat:

Bleibt halt nur die Frage wer den bei einem Bagatellschaden zahlt.

Wahrscheinlich keiner, wie ich schon im verherigen Posting erwähnte. Deshalb tendiere ich immer zu einem kurzen Telefonat mit der Versicherung.

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