ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Stoßstange und Vorschaden

Stoßstange und Vorschaden

Themenstarteram 16. Juli 2008 um 9:33

Hallo,

mir ist gestern jemand mein geparktes Auto gefahren, und hat die Frontstoßstange dabei derart zusammengestaucht, dass sie nach Aussage einer Werkstatt ausgetauscht werden muss, wenn man es reparieren will.

Schaden: ca. 530 Euro, falls der Träger auch beschädigt ist ca. 630 Euro. (mündl. Kostenvoranschlag)

Der Verursacher wurde von einem Zeugen gesehen, hat daraufhin (ursprünglich wollte er abhauen) auch einen Zettel an meine Scheibe gehängt. Er will nur das Kennzeichen zahlen, weil man angeblich sonst nix sieht. Die Stoßstange ist aber einige Zentimeter nach innen gedrückt, das wird auch jeder Gutachter so sehen, meinte meine Werkstatt.

Mein Problem: Die Stoßstange hat an anderer Stelle (seitlich) einen Vorschaden, der auch schon ein Austauschgrund wäre (laut Werkstatt).

Meine Frage: Wie wird so ein Vorschaden angerechnet? Was muss der (Zweit-)Schadensverursacher mir bezahlen? Ich will niemanden abzocken, aber der ist ZWEIMAL mi Schwung gegen mein geparktes Auto gefahren, den Schaden muss man ja wohl ersetzt bekommen?

Im schlimmsten Fall könnte ich auch einfach mit der angedrückten Stoßstange rumfahren, keiner der Schäden ist sicherheitsrelevant.

Die Suche habe ich bereits bemüht, leider kam unter Vorschaden und Stoßstange nur anderes.

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Ähnliche Themen
16 Antworten
am 16. Juli 2008 um 10:00

Tag,

was der Verusacher will und was nicht kann dir egal sein. Wende dich direkt an seine Versicherung. Gehe zu einem freien Sachverständigen, dann weißt du wie hoch der Schaden ist. Vorschäden werden natürlich angerechnet. Sollten beide Schäden durch den Unfall verursacht worden sein, wird dies der Gutachter feststellen können. Wenn der Schaden klein ist(unter 1500€) sollte ein Kurzgutachten reichen. Allerdings weiß das auch der Gutachter. Wenns zu Problemen mit der Versicherung kommen sollte, könntest du dir anwaltlichen Rat einholen , auf Kosten der Versicherung.

Hier mal ein Link: www.unfallweb.de

Themenstarteram 16. Juli 2008 um 13:11

Insbesondere würde mich noch interessieren, wie der Fall ausgeht, wenn ich ihn über die Versicherung des Unfallgegners regulieren lasse bzgl.

- Nutzungsausfall

- Aufwandspauschale

- Kostenbeteiligung für den Vorschaden

Der Unfallgegner stellt sich nämlich quer, seit er weiß, was er für Schaden angerichtet hat. :(

am 16. Juli 2008 um 14:25

Zitat:

Original geschrieben von Torian

Insbesondere würde mich noch interessieren, wie der Fall ausgeht, wenn ich ihn über die Versicherung des Unfallgegners regulieren lasse bzgl.

- Nutzungsausfall je nach Fzgtyp und nach Gutachten

- Aufwandspauschale c.a 25€

- Kostenbeteiligung für den Vorschadendie Versicherung beteiligt sich nicht am Vorschaden, alles andere steht im Gutachten

Der Unfallgegner stellt sich nämlich quer, seit er weiß, was er für Schaden angerichtet hat. :(

Einfach mal auf dem Link surfen bzw. google benutzen....auch die Suche(bzw. die erste Seite des Forums ist voll von solchen Schäden)

Mein Problem: Die Stoßstange hat an anderer Stelle (seitlich) einen Vorschaden, der auch schon ein Austauschgrund wäre (laut Werkstatt).

 

Wenn dass wirklich so ist, dann hast du keinen Anspruch auf den Neuersatz des Stoßfänger.

 

Auch nicht mit irgendwelchen Abzügen.

 

Hier bleibt dann bestenfalls das Kennzeichen über.

 

Eine Sache die "Kaputt" ist kann man "Kaputter" machen.

 

Lass noch einmal einen Sachverständigen darüber schauen, ob das so stimmt, wass die Werkstatt sagt.

Zitat:

Original geschrieben von Marcxxx

 

- Nutzungsausfall je nach Fzgtyp und nach Gutachten

- Aufwandspauschale c.a 25€

- Kostenbeteiligung für den Vorschadendie Versicherung beteiligt sich nicht am Vorschaden*, alles andere steht im Gutachten

*= Das ist kein Vorschaden, sondern ein Altschaden, aber richtig, daran beteiligt sich die Versicherung nicht, warum auch ?  

am 16. Juli 2008 um 16:48

Die Versicherung des Verursachers zahlt nur die mögliche Schadenerweiterung. Ist der Stoßfänger so vorgeschädigt, dass er ohnehin ausgetauscht werden müsste, gibt es hierfür auch keine weitere Entschädigung. Bleibt letztlich ein Kennzeichen übrig und den Aufwand, dafür Schadenersatz erhalten zu wollen, würde ich mir sparen, wenn der Austausch des Kennzeichens nicht zwingend erforderlich wäre.

 

@dellenzaehler

Zu schnelle Finger oder urlaubsreif ???

 

Zitat: Eine Sache die "Kaputt" ist kann man "Kaputter" machen.

das zweite Erbsenzähler :( (schäm)

Themenstarteram 16. Juli 2008 um 16:53

Na zumindest der von außen unsichtbare Schaden am Schloßträger geht allein auf den Zweitschädling zurück, also einmal abbauen, den Unterbau samt Prallelemente reparieren und die alte Stoßstange wieder dran muss doch eigentlich als Schaden ersatzfähig sein? Kostet vermutlich 150-200 Euro. Das meinte ich mit "Beteiligung".

Nutzungsausfall (ca. 33€/Tag) und Aufwandspauschale wären wenigstens ein Trostpflaster. :(

Wenn mein Unfallgegner auf einem Sachverständigen besteht, zahlt den ohnehin er. Daher die Preisfrage: Wenn ich eine Verhandlungslösung anbiete, wie viel würde ihn ein Gutachter (Streitwert, wie gesagt, max. 650 Euro) kosten?

am 16. Juli 2008 um 17:10

Zitat:

Original geschrieben von Torian

Na zumindest der von außen unsichtbare Schaden am Schloßträger geht allein auf den Zweitschädling zurück, also einmal abbauen, den Unterbau samt Prallelemente reparieren und die alte Stoßstange wieder dran muss doch eigentlich als Schaden ersatzfähig sein? Kostet vermutlich 150-200 Euro. Das meinte ich mit "Beteiligung".

 

Nutzungsausfall (ca. 33€/Tag) und Aufwandspauschale wären wenigstens ein Trostpflaster. :(

 

Wenn mein Unfallgegner auf einem Sachverständigen besteht, zahlt den ohnehin er. Daher die Preisfrage: Wenn ich eine Verhandlungslösung anbiete, wie viel würde ihn ein Gutachter (Streitwert, wie gesagt, max. 650 Euro) kosten?

Als Geschädigter musst du deinen Schaden beweisen. Daher hast du auch das Recht, einen Sachverständigen deiner Wahl zu beauftragen. Für die Bezahlung des Sachverständigen bist aber du verantwortlich und die Chancen stehen nicht schlecht 1) das dir kein vernünftiger Sachverständiger ein Gutachten erstatten wird oder 2) du möglicherweise auf den Kosten des Sachverständigen sitzen bleiben wirst (Bagatellschadengrenze).

 

Zu den Kosten: ein vernünftiger Sachverständiger wird dir kein Gutachten erstatten allenfalls ein Kurzgutachten, was der Kostenschätzung einer Kfz-Werkstatt gleicht, nur das Fotos dabei sind. Solche Kurzgutachten sollten eigentlich unter 100 Euro liegen. Nach deiner Vorstellung muss er aber Demontagearbeiten leisten und dann wird es wohl nicht reichen. Ein dir gegenüber äußerst freundlich gesonnener Sachverständiger wird ein richtig schönes Gutachten erstellen und dabei möglicherweise den Altschaden übersehen. Für diese Leistung wird er dann 250 bis 450 Euro in Rechnung stellen.

 

Wird das Gutachten aber von der Versicherung des Schädigers überprüft, wird es noch teurer (für dich).

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Solche Kurzgutachten sollten eigentlich unter 100 Euro liegen.

100 Euro plus Steuer bitte ja ? :o

 

Eine Stunde nach JVEG werden ja schon mit 75 Euro vergütet.

 

Also keine falschen Preisangaben hier.... :D

am 16. Juli 2008 um 20:38

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von MHauer

 

Mein Vertreter hat mir erzählt das so ein Gutachter wenn er rauskommt 1000-1500 € dafür nimmt. :eek:

LOL......... :D:D:D:D:D:D:D:D

 

und ? wieviel Bier hatte der schon Intus ? :rolleyes:

Da viel mir doch ein Beitrag aus dem Hagelschadenthread ein - den fand ich eigentlich nicht schlecht.

Themenstarteram 17. Juli 2008 um 12:10

Für alle die es interessiert: Ich habe mich mit Unfallgegner gütlich geeinigt. :)

Aber vielen Dank für eure Argumente, pro und contra.

am 17. Juli 2008 um 13:35

Hallo,

das Thema ist zwar für den TE durch, ich erlaube mir aber auf die etwas subjektiven Ansichten hier zu antworten:

In diesem Falle wäre, ohne gütliche Entscheidung, die Einschaltung eines Sachverständigen zur Klärung des genauen Schadensumfangs erforderlich und auch ersatzpflichtig gewesen. Es kommt hier auf die Sicht des Geschädigten an und nicht auf die Sicht von Versicherern oder Schadensprofis. Irgendwelche "Bagatellschadensgrenzen" finden hier keine Anwendung. Es hätte von einem Sachverständigen, auch im Sinne des Versicherers, abgeklärt werden müssen, inwiefern ein neuerlicher Schaden oder eine relevante Schadenserweiterung eingetreten ist oder nicht. Und dazu ist ein vollwertiges Beweißsicherungsgutachten erforderlich, auch wenn letztlich die Schadensumme unter den magischen 750 Euro liegt. Den der Geschädigte muss seinen Schaden beweisen. Und letztlich hat er ein Recht darauf, sich von unabhängiger Seite den Schaden begutachten zu lassen, auch wenn letztlich der Sachverständige evtl. ihm sogar mitteilen muss, das er aufgrund des schon vorhandenen Beschädigungsumfanges gar keine Schadensersatzforderungen mehr stellen kann.

Über die Vergütung für qualifizierte Sachverständigentätigkeit wollen wir hier wohl bitte lieber nicht streiten. Pauschalierende Aussagen wie "Ein dir gegenüber äußerst freundlich gesonnener Sachverständiger wird ein richtig schönes Gutachten erstellen und dabei möglicherweise den Altschaden übersehen. Für diese Leistung wird er dann 250 bis 450 Euro in Rechnung stellen." sind hier wenig dienlich und nur subjektiv.

Rein theoretisch kann auch ein "0" Euro Schaden von einem Sachverständigen begutachtet werden. Man denke nur daran, das ein Fahrer einen Frontalunfall vermeidet und in den "Acker" schießt. Es kann ihm wohl nicht verwehrt werden, sich zur Sicherheit eines Sachverständigen und dessen Urteil zu bedienen, da ja am Fahrzeugboden sich auch sicherheitsrelevante Bauteile (Bremsleitungen) befinden. Auch wenn dann kein Schaden eingetreten ist.

Das ist zwar nun eine sehr seltene Konstellation, aber denkbar.

Wie gesagt, es kommt auf die Sichtweise, die Erfahrung und das Wissen des Geschädigten an.

Und nicht auf die von Profis.

Mfg.

SV Stoll

Vielleicht kann das hier weiterhelfen:

 

http://www.ra-dr-gross.de/.../...gsstrategie_in_Vorschadensfaellen.pdf

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Stoßstange und Vorschaden