1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Strafbefehl Überholen im Überholverbot mit Gefährdung

Strafbefehl Überholen im Überholverbot mit Gefährdung

Themenstarteram 4. Juli 2019 um 18:43

Guten Abend Leute,

Habe mich hier soeben angemeldet um meinen folgenden Sachverhalt mal darzustellen in der Hoffnung, Tips zu erhalten oder wie man diesbezüglich weiter vorgehen sollte.

 

Es dreht sich um folgendes Thema: Überholen im Überholverbot mit Gefährdung des Gegenverkehrs.

 

Das ganze ist schon ca 4 Monate her, vor drei Wochen habe ich hierzu meinen Strafbefehl erhalten.

 

Es geht um eine Situation Ende Februar bei dem ich gegen 23 Uhr einen etwas langsam fahrenden Lkw auf einer langen gerade mit Kuppe (die ich nicht richtig erkennen konnte) überholt habe. Beim einscheren auf die rechte Spur kam mir ein Fahrzeug entgegen, soviel Glück wie ich hatte war das leider die Polizei. Es war nicht gerade knapp nur sehr ungünstig.

 

Laut Strafbefehl müssten diese Polizisten (darunter eine Frau) fast bis zum Stillstand eine Vollbremsung einleiten. Nach dem Überholen kamen diese recht zügig hinterher und haben mich angehalten. Es kam eine weitere Streife dazu. Ich habe ehrlicherweise meinen Fehler zugegeben mit dem das ich einen Fehler begangen habe.

Nach ca 3 Monaten habe ich nun eine Strafbefehl erhalten welcher mit 9 Monaten Führerscheinentzug und 3200€ Strafe ziemlich schlimm ausgelegt wurde.

Mir wurde in diesem Schreiben die Ungeeignetheit zum führen von Kraftfahrzeugen zugeschrieben! Mir muss der Führerschein abgenommen werden um die Allgemeinheit vor mir zu schützen.

Kurz zu mir, ich arbeite in Vollzeit und bin nebenbei selbstständig, verheiratet und bald zwei Kinder.

 

Nach einem Widerspruch den wir natürlich sofort mit dem Anwalt abgegeben hatten sagt mir mein Anwalt gestern, dass meine Strafe aufgrund meiner Aussage schon etwas milder gerechnet wurde und ich nun abwägen sollte, überhaupt damit vor Gericht zu gehen. Was meint ihr aufgrund der Strafe, gibt es hierzu Chancen eine mildere Strafe zu erhalten? Hat jemand schon diese einmalige Erfahrung gemacht?

 

Ich hoffe diesbezüglich ein paar hilfreiche Tips zu der weiteren Vorgehensweise zu erhalten. Strafe annehmen oder vor Gericht gehen.

 

Sollten hier noch weitere Fakten und Infos fehlen bitte ich euch mir das mitzuteilen, werde diese dann schnellstmöglich nachreichen.

 

Vielen Dank euch

 

Schöne Grüße aus dem

Schwabenland

 

Benedikt Born

 

Beste Antwort im Thema

Das Fahrverhalten haette Tote verursachen koennen.

In diesem Bewusstsein sollte der TE ueber den lediglich "unguenstigen" Ausgang eigentlich froh sein.

Ich wiederum, waere ebenso froh, wenn aehnliche Verkehrsteilnehmer mir nicht begegnen wuerden.

Also ist das, was nun ablaeuft, schon in Ordnung.

Ciao

Ratoncita

105 weitere Antworten
Ähnliche Themen
105 Antworten

War das Punktekonto in Flensburg bisher sauber oder gibt es da schon Einträge?

Themenstarteram 4. Juli 2019 um 18:48

Es gab mal vor 12 Jahren ein Delikt wegen Alkohol, vor ca 2 Jahren hab es einen Punkt wegen dem das ich mein Handy in der Hand gehabt hatte.

Das mindert natürlich die Chancen, eine mildere Strafe zu erhalten.

Besitzt du eine Rechtschutzversicherung, so daß du zumindest das Prozeßrisiko außen vor lassen könntest, wenn du dich entschließt, vor Gericht zu gehen?

Vorwurf nach StGB § 315 c Abs. 2 lit. b)+e) mit Führerscheinentzug + Sperrfrist für 9 Monate + 3.200,- Geldstrafe? Wieviele Tagessätze sind denn zu Grunde gelegt?

Da steht vor der Wiedererteilung der FE auch eine MPU im Raum.

In erster Linie sollte auf jeden Fall dein Anwalt der Ansprechpartner sein. Der 315c findet aber meines Wissens bei einfachen "Fahrfehlern", so wie du ihn schilderst, keine Anwendung. Aber wie gesagt: Dafür hast du den Anwalt, da bringt dir das Forum auch nicht mehr viel, sofern dieser kompetent ist.

Edit: War wohl doch kein Fahrfehler. Du hast wissentlich überholt, obwohl du nichts einsehen konntest?

@Bene2211

Zitat:

"Mir wurde in diesem Schreiben die Ungeeignetheit zum führen von Kraftfahrzeugen zugeschrieben! Mir muss der Führerschein abgenommen werden um die Allgemeinheit vor mir zu schützen."

Hast du oben eigentlich alles geschrieben was da vorgefallen ist? Da muss noch mehr sein?

Sonst, wer hat die Ungeeignetheit entschieden?

Zitat:

@IncOtto schrieb am 4. Juli 2019 um 21:01:07 Uhr:

Edit: War wohl doch kein Fahrfehler. Du hast wissentlich überholt, obwohl du nichts einsehen konntest?

Nicht nur das! Laut Threadtitel gab es dort sogar ein Überholverbot. Wer an einer solchen Stelle trotzdem überholt, macht das vorsätzlich. Der TE kann froh sein, dass nichts passiert ist. Es hätte schlimmer ausgehen können.

Es kann doch hier eh keiner Einschätzen, wir es wirklich war. Von dir liest man "der lkw war aber auch langsam","war garnicht soooo knapp","war ne Frau im Auto(äh, was soll das?)"...

 

Von der Polizeiseite klingt das dann alles etwas deftiger.

 

Dein Anwalt sagt dir quasi schon "Jung, weniger wird's nicht".

 

Ich glaube du beschönigst da einiges, vielleicht dramatisiert die Polizei... man wird es nicht erfahren. Die Darstellungen liegen einfach so extrem weit auseinander....

Zitat:

Ich glaube du beschönigst da einiges, vielleicht dramatisiert die Polizei... man wird es nicht erfahren. Die Darstellungen liegen einfach so extrem weit auseinander....

Find ich nicht, dass das so weit auseinander liegt. ;) Die Sichtweise hängt bei solchen Sachen stark davon ab, in welchem Fahrzeug man sitzt. ;) Und es gab hier schon oft Fälle, auch nach sehr langer Zeit, zu denen ein Feedback gegeben wurde, was daraus geworden ist. Damit verknüpfe ich auch die Bitte an den TE, uns doch gerne auf dem Laufenden zu halten. :)

Zitat:

@Bene2211 schrieb am 4. Juli 2019 um 20:43:00 Uhr:

Ich habe ehrlicherweise meinen Fehler zugegeben mit dem das ich einen Fehler begangen habe.

Dieses Schuldeingeständnis ist nun auch nicht gerade förderlich, wenn gegen den Strafbefehl prozessiert werden soll.

Zitat:

@manvo schrieb am 4. Juli 2019 um 21:04:09 Uhr:

 

Sonst, wer hat die Ungeeignetheit entschieden?

Das stand wohl im Strafbefehl.

Aber irgendwas müssen sie ja da einschreiben um die Seiten voll zu bekommen oder dem Schülerpraktikant am Amtsgericht war langweilig.

Zitat:

@Bene2211 schrieb am 4. Juli 2019 um 20:43:00 Uhr:

Mir wurde in diesem Schreiben die Ungeeignetheit zum führen von Kraftfahrzeugen zugeschrieben! Mir muss der Führerschein abgenommen werden um die Allgemeinheit vor mir zu schützen.

Na so ein Quatsch, wer ist diese Allgemeinheit ? Die ham ja n Knall da.

War doch nur so ein sinnfreies Überholverbot und etwas unübersichtlich. Nicht knapp sondern höchstens ungünstig. Und dann noch ne Frau, die sowieso nicht fahren kann, obendrein noch Polizisten die immer maßlos übertreiben, kennt man ja.

Das Alkoholdelikt vor 12 Jahren ? Viel zu lang her. Und Handy am Steuer macht schließlich jeder.

So würde ich argumentieren und klagen gegen den Strafbefehl, notfalls bis zum BGH.

Und die MPU machste eh mit links, an sowas scheitern nur Luschen.

Welche MPU? So wie der TE schreibt, soll er da ja gar nicht hin, weil das auch nichts nützt.

Hat der Schülerpraktikant am Amtsgericht entschieden.

Also FS endgültig weg, so wie der TE schreibt.

Vielleicht hat der TE auch alles nur geträumt, jedenfalls so wie der TE es schreibt, ist das nicht plausibel.

Das Fahrverhalten haette Tote verursachen koennen.

In diesem Bewusstsein sollte der TE ueber den lediglich "unguenstigen" Ausgang eigentlich froh sein.

Ich wiederum, waere ebenso froh, wenn aehnliche Verkehrsteilnehmer mir nicht begegnen wuerden.

Also ist das, was nun ablaeuft, schon in Ordnung.

Ciao

Ratoncita

Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit