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Strafe bezahlt weil 60 in 60èr Zone gefahren?

Themenstarteram 26. Oktober 2017 um 11:30

Ein Kollege will mir weismachen dass er sich in München in einer 60èr Zone an die Geschwindigkeit gehalten hat, und deshalb eine Strafe bezahlen musste.

Grund: Er hat den "fliessende Verkehr" aufgehalten.

Das ist doch wohl ein Witz oder? Nur weil alle anderen schneller als erlaubt fahren wird das nicht zur Pflicht...

Beste Antwort im Thema

Den Verwarnungsgeldbescheid möchte ich sehen.

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Ob in Bayern auch schon Ferien sind?

Vielleicht geht sein Tacho ja extreem vor.

Mal auf freier gerader Strecke mit Navi-Angabe (die sind recht genau) vergleichen.

Wenn die Streife bei Verkehrsregelung ihn dazu augefordert hat dann hätter er müssen.

Den Verwarnungsgeldbescheid möchte ich sehen.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 26. Oktober 2017 um 15:22:20 Uhr:

Den Verwarnungsgeldbescheid möchte ich sehen.

Der wird von Feen und Elfen garade gefertigt. :D

Ich kenne einen älteren Mann der wegen seiner unsicheren langsamen Fahrweise einmal angehalten wurde (aber weit unter dem Tempolimit). Im Bereich des Tempolimits (selbst wenn bei 60 nur 50 gefahren wird), ist sowas garantiert noch nicht vorgekommen von einem Gericht bestätigt worden.

Gruß Metalhead

Zitat:

@TESLA-habenwill schrieb am 26. Oktober 2017 um 13:30:05 Uhr:

Ein Kollege will mir weismachen dass er sich in München in einer 60èr Zone an die Geschwindigkeit gehalten hat, und deshalb eine Strafe bezahlen musste.

Grund: Er hat den "fliessende Verkehr" aufgehalten.

Das ist doch wohl ein Witz oder? Nur weil alle anderen schneller als erlaubt fahren wird das nicht zur Pflicht...

Es gibt in München keine 60er-Zone. Was es dagegen gibt ist eine zHG von 60 km/h auf dem Mittleren Ring und auf der Ständlerstraße. Da die zHG nur das Maximum vorschreibt und keine Richtgeschwindigkeit ist, kann deren Einhaltung bzw. Unterschreitung (außer in seltenen Ausnahmefällen) nicht geahndet werden. Die Geschwindigkeit ist ja auch immer an den Straßenzustand etc. anzupassen.

Die ganze Chose kommt mir vor wie eine bauernschlaue Ausrede für Leute, die bei zHG 60 gewohnheitsmäßig Tacho 80 fahren und das damit begründen, dass sie "ansonsten Verkehrshindernisse seien".

Hallo, Metalhead79,

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 26. Oktober 2017 um 15:33:27 Uhr:

Ich kenne einen älteren Mann der wegen seiner unsicheren langsamen Fahrweise einmal angehalten wurde (aber weit unter dem Tempolimit).

so etwas kann immer ein Grund für eine Kontrolle bzgl. der Fahrtauglichkeit sein, aber ganz sicher nicht für eine Anzeige, es sei denn, der Fahrer ist alkoholisiert, steht unter Drogen, ist aufgrund von Medikamenten fahruntauglich o.ä.

Viele Grüße,

Uhu110

Zitat:

@uhu110 schrieb am 26. Oktober 2017 um 18:28:48 Uhr:

so etwas kann immer ein Grund für eine Kontrolle bzgl. der Fahrtauglichkeit sein, aber ganz sicher nicht für eine Anzeige, ...

Nee, Anzeige gab's auch nicht, man wollte da nur gucken, da kam gar nix nach.

Die Story vom TE halte ich für ein Märchen.

Gruß Metalhead

Zitat:

@uhu110 schrieb am 26. Oktober 2017 um 18:28:48 Uhr:

Hallo, Metalhead79,

Zitat:

@uhu110 schrieb am 26. Oktober 2017 um 18:28:48 Uhr:

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 26. Oktober 2017 um 15:33:27 Uhr:

Ich kenne einen älteren Mann der wegen seiner unsicheren langsamen Fahrweise einmal angehalten wurde (aber weit unter dem Tempolimit).

so etwas kann immer ein Grund für eine Kontrolle bzgl. der Fahrtauglichkeit sein, aber ganz sicher nicht für eine Anzeige, es sei denn, der Fahrer ist alkoholisiert, steht unter Drogen, ist aufgrund von Medikamenten fahruntauglich o.ä.

Viele Grüße,

Uhu110

...im Wiederholungsfall kanns zu einer MPU, "Überprüfung der Eignung zum Führen von Fahrzeugen", etc. -oder wie auch immer die das nennen- führen - siehe http://www.hessenschau.de/.../...-aus-geldmangel,rentner-auto-100.html

Zitat:

...Umso überraschter war er, dass er nun - nachdem er als Langsamfahrer aufgefallen war - einen erneuten Eignungsnachweis führen sollte. 675 Euro sollte er dafür bezahlen. Dabei hatte er schon für den ersten Test 499 Euro hingelegt. Da ihm für das zweite Gutachten nach eigenen Angaben das Geld fehlte, entzog der Kreis Gießen ihm am 6. Dezember die Fahrerlaubnis...

 

Hallo, Gast356,

hast Du den Artikel genauer gelesen?

ER ist nicht nur zweimal aufgefallen, sondern hat bereits ein Jahr zuvor ein Rotlicht missachtet und ist zudem noch Diabetiker.

Insbesondere seine Krankheit dürfte hier ausschlaggebend für die Frage gewesen sein, ob er noch gesundheitlich in der Lage ist, am Straßenverkehr teilzunehmen.

Dazu kommt: Wenn er zweimal einem LKW - Fahrer aufgefallen ist, weil er "gemächlich auf dem mittleren Fahrstreifen gefahren ist", dann war er ganz sicher nicht mit 80 - 90 km/h unterwegs, sondern so, dass er die LKW - Fahrer auf der rechten Spur behindert, denn sonst hätte die Polizei selbst nach einer Meldung eines LKW - Fahrers ganz sicher keine Meldung an die Fsst geschrieben und das erst recht nicht innerhalb von 3 Wochen.

Hier wird m. E. enorm auf die Tränendrüse gedrückt, weil der Rentner finanziell nicht in der Lage ist, den Test zu zahlen (dazu unter * noch eine kleine Anmerkung), aber würde er bei der nächsten Fahrt aufgrund körperlicher Mängel einen schweren Unfall verursachen, hätte die Fsst den schwarzen Peter der Presse, weil sie nicht rechtzeitig reagiert hat (es gab doch Meldungen).

* Zur finanziellen Situation ein OT - Beitrag:

Es ist beschämend für unser reiches Land, dass jemand, der (das unterstelle ich einfach mal, weil so etwas auf viele zutrifft) sein Leben lang gearbeitet hat, nur so eine mickrige Rente bekommt und an anderen Stellen wird das Geld verpulvert, als ob man ein Füllhorn hat (Baustellen, bei denen laufend Geld zugeschossen werden muss, superteure Feierlichkeiten zu Ehren von Dings - und Bums usw.).

Viele Grüße,

Nachteule

Siehe abgesackte Autobahn, vom Soli gebaut und nu noch weiter soli

Diabetiker sind eine Risikogruppe im Straßenverkehr

http://www.diabetes-und-recht.de/fuehrerschein/

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 28. Oktober 2017 um 12:03:32 Uhr:

Diabetiker sind eine Risikogruppe im Straßenverkehr

http://www.diabetes-und-recht.de/fuehrerschein/

Schlecht eingestellte vielleicht.

Im Allgemeinen geht von einem Diabetiker keine Gefahr im Straßenverkehr aus. Wieso auch?

Noch dazu gibt es verschiedene Typen des Diabetes.

 

Wenn natürlich ein Mann mit 80 Jahren einen Diabetes Typ1 hat, dann könnte es sein dass er eventuell nicht sehr aufmerksam beim Umgang mit seiner Stoffwechselstörung ist. Dann ist aber der Diabetes auch wieder zweitrangig.

 

Da gibt es gefährlichere "Risikogruppen".

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