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Strafe für gebrannte CD's??

Themenstarteram 23. September 2004 um 23:45

Hab gehört, dass wenn man in eine Polizeikontrolle kommt und die feststellen dass man gebrannte CD's im Wechsler hat, eine Strafe zahlen muß von wegen Raubkopien oder so. Ist da was dran??

Theroretisch sind das ja logischerweise 'Sicherungkopien' von den Originalen die zu Hause liegen. Nur wie wollen die das nachprüfen?! Glaub nicht dass der Verkehrszug der Polizei mit einem nach Hause fährt um das zu kontrollieren.

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18 Antworten
am 23. September 2004 um 23:49

meinst du wirklich, die kontrollieren das und haben nichts besseres zu tun?

 

" so, nun bitte einmal warndreieck und verbandskasten...-...und, ach ja, den inhalt ihres wechslers bitte "

Nö, die kommen nicht zu dir, wenn überhaupt wird das ganze an die entsprechende Stelle weiter gereicht...

Polizisten sind auch nur Menschen und wenn du wüsstest was die so privat machen... naja lassen wir das... ich kenne ein paar privat und glaub mir, über sowas regt sich keiner auf, da muss er dich schon derb auf dem Kieker haben... mal ganz von zuviel Zeit abgesehen...

wieso wenn du selbst zusammengestellt mp3 hast dann ist das doch rechtens.

habe nicht 1 originale gebrannte im auto.

nur party live mitschnitte und viele viele mp3s

Bei uns in Lüdenscheid gab es schonmal diesen fall. Da musste der jenige inherhalb von 24 Stunden da Original oder die Originale vorlegen, wo die Lieder drauf waren und hat dann seine gebrannte wieder bekommen und ist ohne Strafe nach 'Hause, sonst hätte er ne Anzeige, wegen Raubkopien bekommen!

Also denke nicht das die Polizei das kontroliert und wenn müssen sie erstmal kontrolieren ob du nicht zuhause das original hast, denn es könnte ja eine Sicherheitskopie sein und die darfst du ja anfertigen wenn du das Original besitzt.

Zitat:

Original geschrieben von SvenBauduin

Also denke nicht das die Polizei das kontroliert und wenn müssen sie erstmal kontrolieren ob du nicht zuhause das original hast, denn es könnte ja eine Sicherheitskopie sein und die darfst du ja anfertigen wenn du das Original besitzt.

sicherheitskopien sind seit diesem jahr doch auch verboten...

Zitat:

Original geschrieben von Dragon630

sicherheitskopien sind seit diesem jahr doch auch verboten...

Stimmt so nicht...Sicherheitskopien von ungeschützten Quellen sind immer noch erlaubt.

wenn jemand von der rennleitung mehr als meine papiere möchte, also z.b. in meinen kofferraum schauen etc. muss er mir erklären, dass es eine ringfahndung ist oder er legt mir einen durchsuchungsbefehl vor.

ganz sicher hat er nichts in meinem cd-player oder autoradio zu suchen!

Zitat:

Original geschrieben von amistoso

Stimmt so nicht...Sicherheitskopien von ungeschützten Quellen sind immer noch erlaubt.

najut hab ich bissal falsch geschrieben...meinte des schon so...

Wieso Sicherheitskopien??

Wenn ich denen sage, dass sind alles Mp3 Dateien von meinem Rechner und ich hab die alle aus dem Internet gezogen, können die mir doch nix!!

Wer sagt denn das ich die alle illegal aus dem Netz gezogen hab, es gibt doch jetzt schon genug Musikbörsen, wo man für 1 € pro Titel sich Lieder runterladen kann!! Das sollen die mir erstmal das Gegenteil beweisen!!

Gruß

Torsten

Ich kenne das so, daß man auch dem neuen deutschen Urheberrecht eine (oder gar mehrere) Privatkopien erstellen darf. Und zwar auch dann, wenn man die Originale selber nicht besitzt. Voraussetzung natürlich: nur zum privaten Gebrauch.

Ausnahme sind nur digitale Kopien von CDs mit Kopierschutz, aber auch diese dürfen auf analogem Weg kopiert werden.

Zitat:

Original geschrieben von Apollo777

Wieso Sicherheitskopien??

Wenn ich denen sage, dass sind alles Mp3 Dateien von meinem Rechner und ich hab die alle aus dem Internet gezogen, können die mir doch nix!!

Wer sagt denn das ich die alle illegal aus dem Netz gezogen hab, es gibt doch jetzt schon genug Musikbörsen, wo man für 1 € pro Titel sich Lieder runterladen kann!! Das sollen die mir erstmal das Gegenteil beweisen!!

Gruß

Torsten

Mit dem Download von legalen Musikbörsen erwirbst Du auch eine Lizenz, die Dich berechtigt den Titel x mal zu brennen und x man anzuhören. Diese müsste man dann wohl vorweisen.

Hab ne gaaaaaaaaaaaanz kleine Festplatte und das hab ich leider schon gelöscht!! ;o)

 

Gestern haben die im TV gebracht, dass man selbst mit Lizenz die neuen Titel max. 4 bis 5 brennen bzw. auf nen MP3 Player überspielen kann...

Zitat:

Original geschrieben von Apollo777

Gestern haben die im TV gebracht, dass man selbst mit Lizenz die neuen Titel max. 4 bis 5 brennen bzw. auf nen MP3 Player überspielen kann...

Ja, das ist irgendwie komisch. Vorallen wird das bei jedem Titel anders gehandhabt. Schau mal auf musicload.de (legale Musikbörse). Manche Lieder kann man 10 mal brennen, andere hingegen nur 5 mal. Wer soll da noch durchblicken.

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