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Strafen für zu schnelles Fahren

Themenstarteram 25. August 2004 um 9:19

Hi Leute!

Vorrausgesetzt man hat ein Mofa-Führerschein(will ich jetzt auch machen-aber die erlaubnis meiner eltern fehlt-dazu auch unter dem Thema ELAUBNIS DER ELTERN)

Also wenn man nun nur 25km/h fahren darf,ab welcher geschwindigkeit bekommt man dann strafen?Und...welche Strafen sind das?Würd mich freuen wenn ihr mir antworten könntet

Mit freundlichen Grüßen ANDY

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14 Antworten

genaue strafen weiss ich nich. du wirst eh n bisschen schneller fahrn (tacho, drossel stimmt nich genau....)

aber sobald du die drossel rausnimmst oder sonst etwas veränderst erlischt die betriebserlaubnis und deer versicherungsschutz. das heisst du fährst dann ohne führerschein und wenn du zum beispiel einen unfall baust hast du immer eine mitschuld auch wenn du eigentlich gar nichts für den unfall konntest weil dir einer die vorfahrt genommen hat oder so.

also lass es lieber sein. 25 is zwar n scheisstempo aber musste ja nich fahrn biste 18 bist

ganz so stimmt das nicht

der versicherungsschutz und die betriebserlaubnis haben nichts mit dem führerschein zu tun.

also:

angenommen du hast den mofaführerschein und fährst ein mofa:

sobald du veraenderungen an diesem vornimmst, diese nicht zugelassen sind oder dir einen leistungsvorteil bringen erlischt die betriebserlaubnis des fahrzeuges und der versicherungsschutz.

fahren ohne führerschein ist dies auch.

aber selbst wenn du den leistungsvorteil mit zugelassenen mitteln erreichen würdest, würde der führerschein erlischen weil du für den führerschein klare leistungsangaben hast, was du fahren darfst und in welcher form.

 

anderes beispiel:

du fährst eine R6 und hast den schein a(unbegrenzt):

sobald du veraendernugen an deinem motorrad vornimmst welche nicht eingetragen sind, bzw keine erlaubnis haben erlischt auch hier der versichernugsschutz und die betriebserlaubnis.

die fahrerlaubnis erlischt jedoch nicht, da du mit dem schein a(unbegrenzt) motorraeder jeglicher leistungsklassen fahren darfst.

soviel dazu.

dann zur geschwindigkeitübertretung:

abnahme bei probezeit:

20+ km/h innerorts zu schnell

40+ km/h ausserorts zu schnell

normaler schein:

40+ km/h innerorts zu schnell

50+ km/h ausserorts zu schnell

um genauere strafen zu geschwindigkeitsvergehen zu fingen:

http://www.radarfalle.de/recht/bgrechner/

Themenstarteram 25. August 2004 um 13:29

Das hab ich jetzt nicht ganz verstanden.

1.Was ist die Strafe wenn du 40km/h fährst?

2.Was ist die Strafe wenn du 35km/h fährst?

Mir hat mal jemand gesagt,dass die Polizei bei 35km/h nichts sagt.

Bitte beantwortet mal erst die beiden Antworten und kann gibt euer Kommentar zum unteren ab.

Sonst hab ich da keine Übersicht mehr,weil alles vermischt ist.Hört sich jetzt vielleicht spießig an,aber sonst versteh ich das nicht!Gruß

ANDY

Ab welcher geschwindigkeit du probleme bekommst kommt darauf an an was für bullen du gerätst grundsätzlich können sie dir den Lappen (is übriegens kein Führerschein sondern jediglich ne Fahrerlaubnis) auch schon bei 30 abnehmen wobei das wohl eher nich passieren wird, sollten die aber spitz bekommen das du irgendwas verändert hast (drosselung raus, Sportauspuff etc.) is der so oder so weg. Was hier gesagt wurde mit 20 bzw. 40 Km/h drüber ist für dich wohl eher uninteressant genau wie die sache mit der Probezeit, du hast keinen Führerschein also auch keine Probezeit. Und wenn du innerorts 20Km/h zu schnell fährst heißt das mindestens 50 meistens 70 fahren musst, ähnlich ausserorts da würds heißen mind. 140 esseiden es is halt ne Begränzung.

Also insgesamt kann man sagen

ab wann es Strafen gibt kann man nicht genau sagen

wennse ne strafe verhängen wirds im normalfall der entzug des lappens sein

Geschwindigkeitsübertretungen (hab ich ja oben nochma erklärt) wirste wohl eher garnich können)

Hab auch was in den andren thread geschrieben , das würdich mir an deiner stelle zu herzen nehmen.

am 27. August 2004 um 14:04

also ich weiß nur wie das bei meinem bruder war....der hat eine 25km/h Prüfbescheinigung (??? oder wie nennt man das--weil führerschein isses ja nüch) und ist mit seinem roller 87km/h gefahren....die Polizei hat den roller direkt eingezogen und alle veränderungen prüfen lassen....

jedenfalls haben sie den roller dann wieder rausgerückt, papiere und schild aber einbehalten....

die gibt´s erst wieder, wenn der roller gedrosselt und von einer TÜV-Werkstatt abgenommen ist.

Einen brief vom gericht, wegen fahren ohne fahrerlaubnis gab´s dann noch hinterher....ist aber fallen gelassen worden.....

Themenstarteram 27. August 2004 um 15:54

1.Wie hat der es überhaupt geschafft mit 50ccm 87km/h zu fahren oder waren das 125ccm?

2.Seine Prüfbescheinigung hat er behalten,kann ich mir eigenlich nicht vorstellen.

3.Ich hab mich ma erkundigt bei so einem Geschäft(Motorräder,Roller,Mofas,u.s.w.)Man darf 25km/h fahren.Meistens sagt die Polizei bis 35km/h nichts!

Gruß ANDY

Zitat:

Original geschrieben von anbo2000

1.Wie hat der es überhaupt geschafft mit 50ccm 87km/h zu fahren oder waren das 125ccm?

Selbst 100-110km/h sind aus 50ccm kein größeres Problem.

Ich selber(190cm und nicht gerade leicht) hab meine Beta auch schon beim einfahren damals locker mal eben auf 80km/h gehabt, da war nur die Krümmerdrossel raus, kein weiteres Tuning.

Wobei: Das das eigentlich illegal ist versteht sich ja doch von selber.

Das eigentliche Problem was beim KKR da aber auftritt ist, dass Fahrwerk, Bremsen und u.U. sogar der Rahmen nicht dafür ausgelegt sind, aus viel mehr als 25km/h(Mofa) oder 50km/h(50er) bei einer Vollbremsung zu verzögern.

Klar, 1mal ist da kein Problem, 25mal vielleicht auch noch nicht. Aber der verscheliß geht rapide hoch und wenn man sich dann nicht um solche Teile kümmert, dann kann schnell mal was passieren.

 

(Nicht umsonst wechselt so manch ein Profi-Stuntfahrer den Rahmen seiner Maschine nach 15-20 Stoppies. Das geht nunmal extrem auf´s Material.)

 

MfG

Mal was generelles:

- Fahren ohne Fuehrerschein ist es, wenn man den Lappen hat, aber nicht mitfuehrt. Das ist aehnlich der Ausweispflicht in unserem Land. Fuehr man ein Kfz, dann hat man den Fuehrerschein in der Tasche zu haben. Wenn nicht kostet es einen kleine Spende an den Staat.

- Fahren ohne Fahrerlaubnis ist da ne Spur schaerfer. Ich habe z.B. A begrenzt und fahre mit ner R1 durch die Gegend. Wird man erwischt, dann regnets Punkte und die Spende faellt auch groesser aus. Selbst wenn nichts passiert ist. Gleiches Thema wenn man mit Pruefbescheinigung ne 50er faehrt etc. In der Probezeit ist das natuerlicht extrem bloed, versteht sich von selbst.

am 27. August 2004 um 17:06

Also:

Also ich damals vor 12 Jahren das 1. Mal angehalten wurde, fuhr ich gerade mit meiner Mofa einen steilen Berg hinunter, ausserorts, da hatte ich so 50-60 drauf.

Das gab nur 20 Sozialstunden.

1/2 Jahr später wurde ich mit 15 km/h angehalten, mitten in der Stadt, dichter Verkehr, ich war gerade am abbiegen.. "Allgemeine Verkehrskontrolle"

Tja der Grüne lies mein Möp mal so richtig aufdrehen 20 Sekunden lang, war so richtig schön am kreischen, da bekam ich schon Angst dass gleich der Motor explodiert/platzt.. dann muste ich mein Möp zur Dekra bringen, durfte aber noch nach Hause fahren *g*

Das wurde richtig teuer, Dekra, 50 Sozi Stunden und später beim Auto Führerschein musste ich zur MPU habe aber gottseidank bestanden, das dollste bei der MPU haben die mich gefragt ob ich später auch vorhabe mein Auto zu frisieren LOL

Jetzt hatte ich ein paar Monate lang ne Rieju Spike 50er und ich muss sagen die Grünen haben sich kein Stück geändert, sind quer durch die Stadt neben mir hergefahren, ich wurde gelasert, angehalten und gefilmt.. aber da ist zum Glück nix hinterher gekommen.

Themenstarteram 27. August 2004 um 17:17

Gibt es denn überhaupt eine Probezeit beim Mofa?wie lange ist die denn dann?`

Steht dazu nicht schon was in einem deiner anderen Threads drin???

Da es sich beim Mofa nicht um einen Führerschein sondern "nur" um eine Prüfbescheinigung handelt gibt es da keine Probezeit.

(Außerdem zählt die Mofa-Zeit nicht als Probezeit für z.B. den PKW-Führerschein.)

Gruß

Crosskarotte

Themenstarteram 27. August 2004 um 17:27

ja,klar das weiß ich,dass dazu schon was in einem anderen thread drinstand,da sich aus einer Aussage in diesem Thread aber schließen lässt ,dass es doch eine Probezeit für Mofas gibt wollt ich noch mal nachfragen

Zitat:

Original geschrieben von Darknibbler

genau wie die sache mit der Probezeit, du hast keinen Führerschein also auch keine Probezeit.

Meintest du etwa diese Aussage? *grübel*

Also aus meiner Sicht ist die doch eigentlich klar.

*grübel*

 

Ciao

am 28. August 2004 um 0:26

Zitat:

genau wie die sache mit der Probezeit, du hast keinen Führerschein also auch keine Probezeit.

Zitat:

Original geschrieben von Crosskarotte

 

Meintest du etwa diese Aussage? *grübel*

Also aus meiner Sicht ist die doch eigentlich klar.

*grübel*

 

Ciao

Eigentlich nicht ;) Klasse M zb ist auch ein Führerschein,

jedoch hat man bei diesem Keine Probezeit...

@anbo2000, schreib mir mal ne PN, in der du

deine Fragen auflistest, ich denke ich könnte dir

mehrere beantworten.

So wie jetzt in den (auch deinen) ganzen threads ist

einfach die Übersicht verloren gegangen...

gruß, Andre

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