Strafzettel / Anonymverfügung Österreich (ab 07/2011)
Hallo zusammen,
bevor ich zur eigentlichen Frage komme und hier einige Mitmenschen die gewohnten Reflexe zeigen:
1. na klar, ich kenne die Sufu...
2. na klar, es gibt dazu eine Menge Einträge - die Ratschläge beziehen sich aber allesamt auf die Zeit vor (!) der letzten Grundsatz-Entscheidung des EU-Parlaments (Juli 2011) (es sei denn ich habe in den letzten Tagen was übersehen!)
(siehe hier: http://www.faz.net/.../...l-werden-europaweit-zugestellt-30457596.html )
Nun zum Thema: Ich habe einen Strafzettel / Anonymverfügung aus Österreich bekommen.
Nix Verrücktes: außerorts 11 km/h, 29 Öro
Da ich sehr häufig im europäischen Ausland bin und man mit dem 350er CDI ja praktisch immer leicht zu schnell ist, ist die praktische Handhabung eines Auslandstrafzettels für jetzt und die Zukunft schon eine Frage über die ich mir Gedanken mache.
In den letzten 20 Jahren habe ich regelmäßig Post von "draussen" bekommen (immer wegen ähnlicher Lapalien!) und habe bis heute nie was bezahlt und infolge auch nie irgendwelches Theater gehabt.
Nach Lektüre des obigen Artikels bin ich mir nicht sicher, ob ich damit so weiterverfahren kann. Im Grunde empfiehlt er ja nix zu bezahlen:
Zitat:
"Geahndet werden sollen etwa zu schnelles Fahren, .... . Die Richtlinie soll spätestens 2013 in Kraft treten. Ob die Verkehrssünder tatsächlich zur Kasse gebeten werden, ist aber offen. ..."
"Doch Verkehrssünder können die Knöllchen vorerst beruhigt in den Papierkorb werfen. Mahnungen gibt es in der Praxis kaum, da die nationalen Polizeibehörden nicht ausreichend zusammenarbeiten. Daran dürfte sich auch jetzt zunächst kaum etwas ändern."
Hat jemand schon konkrete Erfahrungen über die letzten beiden Monate gemacht? Wie verfahrt ihr damit (gern auch als PN!)
Bitte erspart mir /dem geneigten Leser polemische Hinweise i. S. v. "Raser","selber schuld" etc., aufgekochtes Halbwissen oder Handlungsweisen/-ratschläge in der Zeit vor Juli 2011.
Danke schonmal für jeden sachdienlichen Hinweis + Sonnige Restwoche!
Reyblan
Beste Antwort im Thema
Wenn man was angestellt hat, sollte man dazu stehen und sich benehmen wie ein erwachsener Mensch...
Ähnliche Themen
73 Antworten
Laß das mal in " Verkehr und Sicherheit " verschieben
Wie gerne hätte ich deine "Anonymverfügung"
Ich wurde in Ort und Stelle angehalten und musste mein Führerschein abgeben.
Folge, 1300 € Strafe + 2 Jahre Fahrverbot in Österreich.
Eine Anonymverfügung ist relativ leicht auszutricksen. Du sagst einfach, das du nicht gefahren bist und laut deutschen Recht musst du auch nicht angeben wer gefahren ist. Somit bist du die Strafe in Deutschland los ABER nicht in Österreich Wenn du Pech hast und kontrolliert wirst, dann musst du die Strafe gleich Cash zahlen + Verzungszinsen.
Also, wenn du wieder nach AT fahren willst, dann zahle die Strafe. Und ich bitte dich, 11 km/h zuviel ist vielleicht max. 70 €.
Ich finde es komisch, dass du sagst das du nie gezahlt hast. Bei mir kam der Gerichtsvollzieher und wollte das Geld von Österreich haben.
Also Vollstreckt wird definitiv, aber wenn du es so wie oben machst dann nicht. Aber wie gesagt, für 70 € lohnt sich kein Anwalt.
Zitat:
Original geschrieben von E-Coupe2009
...
Folge, 1300 € Strafe + 2 Jahre Fahrverbot in Österreich.
...
auweia, was wurde Dir denn vorgeworfen???
@ Reyblan GTS
Völlig abgesehen von den möglichen Besuchen eines Gerichtsvollziehers hier, kann ich nur dazu raten den Betrag zu zahlen, wenn du nochmal nach Austria zu fahren gedenkst. Dort ist das erfasst und wenn du in eine Kennzeichenkontrolle kommst oder sonst irgendwie angehalten wirst kann das sehr teuer und sehr unangenehm werden, die Ösis verstehen da keinen Spaß - siehe auch Vorgehensweise bei Mautsündern.
Das lohnt den Ärger nicht - für diesen Miniverstoß mit dem Minibetrag.
Nach über 12 Jahren in der ach so freundlichen Alpenrepublik weis ich wovon ich rede (inzwischen wieder in zivilisierten Gegenden der Norddeutschen Tiefebene)
In Ordnung + Danke für den Hinweis! Das stimmt schon... potientiell größerer Ärger wegen der Kleinigkeit - habe ich im Grunde keine Lust drauf...
Zitat:
Original geschrieben von E-Coupe2009
Also, wenn du wieder nach AT fahren willst, dann zahle die Strafe. Und ich bitte dich, 11 km/h zuviel ist vielleicht max. 70 €.
Ich tippe eher auf 29 €, wie der TS schon schrieb.
Wie ich letztes Jahr feststellen durfte, sind die Strafen in Ö noch günstiger als bei uns.
Bei der Summe würde ich auch einfach zahlen und fertig, vor allem wenn man da öfter hinfährt.
MfG
@ Reyblan:
Das was Du Eingangs geschrieben hast, gilt für das restliche Europa, aber nicht für Österreich.
Für Österreich gibt und gab es in der Vergangenheit eine Besonderheit: Nämlich das Rechtshilfe- und das Vollstreckungsabkommen. D.h., ich würde die 29€ bezahlen, dann ist es vom Tisch.
Ansonsten ist es so, als wäre es in D passiert. Du bekommst immer wieder Post mit immer höheren Mahngebühren. Irgendwann klingelt dann Abends die Polizei bei Dir und fragt Dich ein letztes Mal, ob Du zahlen willst oder nicht. Wenn nicht, gibt es ein Strafverfahren mit Gerichtsladung in D. Dann weren aus den 29€ 2900€.
TOLL !
Leute,
wir reden hier über popelige 29 EURO. Bei so einem Betrag würde ich gar nicht darüber nachdenken ob es sich lohnt, NICHT zu zahlen...
Zitat:
Original geschrieben von CLK-OPA
Nach über 12 Jahren in der ach so freundlichen Alpenrepublik weis ich wovon ich rede (inzwischen wieder in zivilisierten Gegenden der Norddeutschen Tiefebene)
Na, dann bleib mal besser in deiner zivilisierten Norddeutschen Tiefebene...
Zitat:
Original geschrieben von Reyblan GTS
Zitat:
Original geschrieben von E-Coupe2009
...
Folge, 1300 € Strafe + 2 Jahre Fahrverbot in Österreich.
...
auweia, was wurde Dir denn vorgeworfen???
Zu schnell und zu wenig Abstand. Die Summe kommt deswegen so zusammen, weil die Österreicher mehrmals Filmen dürfen. Das heißt in einer Fahrt mehrere gleiche Geschwindigkeitsvergehen bestrafen.
Auch ausländische Zulassungsbesitzer sind nach österreichischem Recht verpflichtet eine Lenkererhebung zu beantworten.[16][17] Zwischen Deutschland und Österreich gibt es bereits seit 1988 ein Vollstreckungsabkommen. Dieses regelt in Artikel 9 unter anderem, dass Deutschland und Österreich einander Amtshilfe bei der Vollstreckung von rechtskräftigen Geldstrafen leisten.[18] Somit wären auch rechtskräftige Verurteilungen wegen der Verweigerung einer Lenkerauskunft vollstreckbar.
Allerdings steht in Artikel 4 Abs. 1 des Abkommens, dass Amts- und Rechtshilfe nicht geleistet wird, wenn sie nach dem Recht des ersuchten Staates unzulässig ist.[18] Auf diesen Passus berufen sich deutsche Behörden in der Praxis häufig aufgrund des Aussageverweigerungsrechtes eines Beschuldigten bzw. des Zeugnisverweigerungsrechtes, wodurch die Vollstreckung nicht durchgeführt wird.[19] Berücksichtigen muss man aber, dass rechtskräftige Verwaltungsstrafen in Österreich drei Jahre lang vollstreckt werden.[20] Somit kann bei einer Einreise nach Österreich innerhalb der drei Jahre die Strafe in Österreich exekutiert werden. Danach ist das nicht mehr möglich.
Tag Zusammen
auch ich habe gestern Post aus Österreich bekommen, ich bin angeblich am 03 Januar in Linz bei erlaubten 100 Km/h -132 km/h gefahren
soll ich die Strafe Bezahlen oder was meint Ihr? kann irgendwas auf mich zu kommen wenn ich die 110 Mäuse nicht Bezahle?
Zitat:
@Guest77 schrieb am 21. Januar 2015 um 21:56:34 Uhr:
Tag Zusammen
auch ich habe gestern Post aus Österreich bekommen, ich bin angeblich am 03 Januar in Linz bei erlaubten 100 Km/h -132 km/h gefahren
soll ich die Strafe Bezahlen oder was meint Ihr? kann irgendwas auf mich zu kommen wenn ich die 110 Mäuse nicht Bezahle?
Unnötigen Ärger wegen 110 Euronen riskieren?
Abgesehen davon, dass man wie oben beschrieben noch mindestens drei Jahre später im Falle einer Wiedereinreise dafür belangt werden kann. Willst Du drei Jahre lang Österreich meiden?
"In Deutschland werden Geldsanktionen aus allen EU-Ländern vollstreckt werden, die ebenfalls den EU-Rahmenbeschluss zur Geldsanktionenvollstreckung (RBGeld) umgesetzt haben. Von den 28 EU-Mitgliedstaaten haben bis auf wenige Ausnahmen (Irland, Italien und Griechenland) alle den RBGeld umgesetzt. In sämtlichen EU-Nachbarstaaten Deutschlands ist die Umsetzung bereits erfolgt."
http://www.adac.de/.../default.aspx?...
Wie regelhaft die Geldstrafen aus Österreich in Deutschland vollstreckt werden, wird Dir wohl nur jemand aus einer der zuständigen Behörde sagen können. Das würde ich nicht von Erfahrungen in diesem Forum abhängig machen, weil Du hier natürlich keine repräsentative Umfrage erhältst.
Wenn man was angestellt hat, sollte man dazu stehen und sich benehmen wie ein erwachsener Mensch...