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Strafzettel Knöllchen Dänemark privater betreiber
Hallo zusammen,
ich habe neulich in Dänemark auf einem Lidl-Parkplatz einen Strafzettel bekommen, weil ich die Parkuhr vergessen hatte, bzw. keine dänische hatte. Nun verlangt man von mir 590 dänische Kronen was ca. 80 EUR entspricht. Der Stafzettel kommt nicht von der Kommune, sondern von einer privaten Betreibergeselsschaft namens Europark, die zur APCOA Gruppe gehört.
Es gibt bereits einige Threads zu diesem Thema, jedoch noch unter der alten EU-Rechtslage, die keine Amtshilfe unter EU Staaten vorsieht. Seit ein paar Jahren können ja nun EU-Strafen ab 70 EUR auch in Deutschland vollstreckt werden.
Meine Fragen:
Wer hat persönliche Erfahrungen mit der neuen Rechtslage, was Strafzettel im Ausland von privaten Betreibern angeht?
Werden diese Strafen tatsächlich mit Inkasso-Unternehmen eingetrieben, wenn man sie nicht bezahlt?
Vielen Dank für eure Erfahrungen!
PS: Bitte keine Moraldiskussionen, sondern persönliche Erfahrungen mit dem Nicht-Bezahlen solcher Forderungen. Danke!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Wenn eine private Betriebergesellschaft das Geld eintreibt, gibt es keine Amtshilfe. Amtshilfe ist nämlich die Unterstützung eines Amtes durch ein anderes Amt.
Irrtum sprach der Igel und stieg von der Bürste.
Ob das Ding jetzt Amtshilfe oder anders heißt ist völlig wurscht
zum Nachlesen
www.westjuetland.info/verkehrsregeln.htm
Dies widerspricht doch nicht meiner Aussage. In der URL wird ausgeführt, dass deutsche Behörden dänische Behörden unterstützen, was Amtshilfe ist.
Der Te stellte seine Frage aber im Hinblick auf die Eintreibung von Geld durch eine private Firma.
O.
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103 Antworten
Ohne Moralpredigt . Ja werden eingetrieben und dann auch noch teurer durch die Zusatzkosten
Auf nen Inkasso musst du dich nicht einlassen aber spätestens dann, wenn der GV anklopft - dann wirds noch teurer
Wenn eine private Betriebergesellschaft das Geld eintreibt, gibt es keine Amtshilfe. Amtshilfe ist nämlich die Unterstützung eines Amtes durch ein anderes Amt.
Es gibt jedoch den grenzüberschreitenden Mahnbescheid, der zum Tragen kommt, wenn der Gläubiger im Ausland und der Schuldner im Inland sitzt. Zuständig ist das Amtsgericht Berlin Wedding.
Ob im vorliegenden Fall das Bußgeldgeld so eingetrieben wird, ist nicht bekannt.
O.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Wenn eine private Betriebergesellschaft das Geld eintreibt, gibt es keine Amtshilfe. Amtshilfe ist nämlich die Unterstützung eines Amtes durch ein anderes Amt.
Irrtum sprach der Igel und stieg von der Bürste.
Ob das Ding jetzt Amtshilfe oder anders heißt ist völlig wurscht
zum Nachlesen
http://www.westjuetland.info/verkehrsregeln.htm
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Wenn eine private Betriebergesellschaft das Geld eintreibt, gibt es keine Amtshilfe. Amtshilfe ist nämlich die Unterstützung eines Amtes durch ein anderes Amt.
Irrtum sprach der Igel und stieg von der Bürste.
Ob das Ding jetzt Amtshilfe oder anders heißt ist völlig wurscht
zum Nachlesen
www.westjuetland.info/verkehrsregeln.htm
Dies widerspricht doch nicht meiner Aussage. In der URL wird ausgeführt, dass deutsche Behörden dänische Behörden unterstützen, was Amtshilfe ist.
Der Te stellte seine Frage aber im Hinblick auf die Eintreibung von Geld durch eine private Firma.
O.
Privatfirmen braucht man nichts zu geben aber man darf sich hinterher eben auch nicht über noch höhere Kosten für die Staatseintreibe wundern oder beschweren.
Extrem hohes Bußgeld bei Überschreitung der Parkzeit
Wer sich, wie auch ich, mit Bußgeldern bis zu 20 EUR bei der Überschreitung der Parkzeit in den deutschen Metropolen abgefunden hat, sollte in Dänemark sehr genau auf die Einhaltung der maximalen Parkzeit achten. Denn hier beträgt das Bußgeld auch in beschaulichen Provinzstädtchen satte 510 kr. (umgerechnet etwa 70 EUR). Offensichtlich können auch private Parkplatzbetreiber die 70 EUR in Deutschland eintreiben. (Siehe hierzu den Bericht von Wolfgang aus Alfter in unserem Gästebuch). War es bis Mitte 2010 von der Hartnäckigkeit des Eintreibenden und der Einsichtigkeit des “Beklagten” abhängig, ob nun eine Forderung der dänischen Behörden durchgesetzt werden konnte oder nicht, ist es jetzt tatsächlich ernst geworden. Die deutschen Justizbehörden unterstützen Ihre europäischen Nachbarn offiziell bei der Durchsetzung ihrer Forderungen ab einer Höhe 70 EUR.
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
War es bis Mitte 2010 von der Hartnäckigkeit des Eintreibenden und der Einsichtigkeit des “Beklagten” abhängig, ob nun eine Forderung der dänischen Behörden durchgesetzt werden konnte oder nicht, ist es jetzt tatsächlich ernst geworden. Die deutschen Justizbehörden unterstützen Ihre europäischen Nachbarn offiziell bei der Durchsetzung ihrer Forderungen ab einer Höhe 70 EUR.
Zuständig für Prüfung und Vollstreckung ausländischer Bußgelder/Strafgelder ist das "Bundesamt für Justiz" in Bonn (seit Ende Oktober 2010).
O.
Zitat:
Original geschrieben von frank_c112
weil ich die Parkuhr vergessen hatte, bzw. keine dänische hatte. ?
Vielen Dank für eure Erfahrungen!
Watt ne frechheit die Regeln in der Landessprache zu schreiben
Bezahl den Strafzettel. Auch Private treiben in Deutschland ein. Meist haben die irgend welche Partner Inkassofirmen.
Gruss
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Zitat:
Original geschrieben von frank_c112
weil ich die Parkuhr vergessen hatte, bzw. keine dänische hatte. ?
Vielen Dank für eure Erfahrungen!
Watt ne frechheit die Regeln in der Landessprache zu schreiben
Bezahl den Strafzettel. Auch Private treiben in Deutschland ein. Meist haben die irgend welche Partner Inkassofirmen.
Gruss
dann kommen nette männer auf der harley
Nach Dänemark sollte man nur zum Autokauf fahren. Und die lassen bei 80€ mit Sicherheit nicht locker.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Der Te stellte seine Frage aber im Hinblick auf die Eintreibung von Geld durch eine private Firma.
O.
Eben und es gibt kein Abkommen über die Eintreibung der Kosten für Privatfirmen. Also nicht zahlen!!
Zitat:
Original geschrieben von downforze94
Und die lassen bei 80€ mit Sicherheit nicht locker.
Da passiert aber nicht viel, da von Privat.
Normalerweise müsste eine private Firma doch erst einen Vollstreckungstitel vor Gericht erwirken und in Zuge dessen muss dem Beklagten auch Gelegenheit zur Äußerung zum Sachverhalt gegeben werden. Denke ich doch, oder?
Ich bezweifle es, dass Privatfirmen im Ausland Amtshilfe von deutscher offizieller Seite bekommen, denn die Strafe in Dänemark kam ja eben nicht von hoheitlicher Seite.
Zitat:
Original geschrieben von frank_c112
Normalerweise müsste eine private Firma doch erst einen Vollstreckungstitel vor Gericht erwirken und in Zuge dessen muss dem Beklagten auch Gelegenheit zur Äußerung zum Sachverhalt gegeben werden. Denke ich doch, oder?
Ich bezweifle es, dass Privatfirmen im Ausland Amtshilfe von deutscher offizieller Seite bekommen, denn die Strafe in Dänemark kam ja eben nicht von hoheitlicher Seite.
Wenn Gläubiger (privatfirma) im Ausland und Schuldner im Inland, dann kann der grenzüberschreitende Mahnbescheid zum Tragen kommen.
Falls Du Post vom Amtsgericht in Berlin Wedding, das für diese internationalen Bescheide zuständig ist, bekommst, musst Du tätig werden.
Ich weiss aber nicht, ob Dänemark sich diesem Verfahren angeschlossen hat.
O.