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Straße frei für Notarzt und Krankenwagen
Yo,
muss hier mal was loswerden und hätte gerne eure Meinung dazu:
Bin letztens aus einem Kreisverkehr rausgefahren (nur eine Spur zum Rausfahren) und da ist mir auf meinem Fahrstreifen ein RTW entgegengekommen. Die beiden Fahrstreifen, die regulär für die Richtung gedacht sind, waren mit Autos vollgestopft. Ich habe dann kurze Zeit überlegt, was ich jetzt mache. Wollte zuerst den Rückwärtsgang einlegen und zurück in den Kreisverkehr - war mir aber zu riskant wegen der Auffahrunfallgefahr. Dann bin ich den Bordstein hochgefahren auf den Radweg (habe natürlich vorher nach Radfahrern geschaut), sodass der RTW vorbeifahren konnte. Aber ich frage mich jetzt, ob ich das so richtig gemacht habe.
Ich meine, ich kann von Glück sprechen, dass meine Kiste noch nicht tiefergelegt ist, sonst hätte ich mir sonstwas demoliert.
Ich finde allgemein, dass die RTW doch manchmal ziemlich aufdränglich fahren. Klar, es ist nunmal ein Notfall, aber dann müssen sie noch lange nicht so extrem fahren. Also bei uns befahren sie auch die Kreisverkehre in der falschen Richtung und sowas. Wenn man so was macht, dann kann man das wenigstens mit großer Vorsicht machen und nicht einfach drauf los.
Was sagt ihr dazu???
Beste Antwort im Thema
Was hast du denn geraucht?
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76 Antworten
Re: Straße frei für Notarzt und Krankenwagen
Zitat:
Original geschrieben von greenpolo6n
Also bei uns befahren sie auch die Kreisverkehre in der falschen Richtung und sowas. Wenn man so was macht, dann kann man das wenigstens mit großer Vorsicht machen und nicht einfach drauf los.
Ja, das die RTW-Fahrer bei solchen Einsätzen die nötige Vorsicht walten lassen, sollte man erwarten können.
Re: Straße frei für Notarzt und Krankenwagen
Zitat:
Original geschrieben von greenpolo6n
Was sagt ihr dazu???
Meine Meinung?
Wenn ich mir vorstelle, eine/r meiner "Lieben" oder ich benötigt/benötige dringend Hilfe ist es mir
T O T A L egal, ob irgendjemand Probleme mit seinem hypergetunten Etwas bekommt.
Bei Notfällen zählt jede Sekunde. Die Leute im RTW "rasen" ja nicht zum Spaß durch die Gegend.
Und an den von dir geschilderten Vorfällen kann ich auch nichts aussetzen.
1) Du hattest ja Zeit zum Überlegen, was deine weitere Handlung ist. Daraus, ob du möglicherweise rückwärts fährst , entnehme ich, daß beide beteiligten rechtzeitig reagieren (halten?) konnten. Also keinerlei Gefährdung oder dgl.
2) Wenn es die Verkehrslage und der bauliche Zustand des Kreisverkehrs es zuläßt - warum sollte der RTW umständlich im Kreisel fahren und nicht einfach abkürzen?
Immer dran denken: Es könnte um Menschenleben gehen!
Re: Re: Straße frei für Notarzt und Krankenwagen
Zitat:
Original geschrieben von etku
Immer dran denken: Es könnte um Menschenleben gehen!
Stimmt.
Dies berechtigt jedoch nicht dazu, weitere Menschenleben zu gefährden. Dies trifft zwar nicht auf den oben geschilderten Fall zu, ich habe da aber schon haarsträubendere Fahrmanöver erlebt...
Yo,
klar denke ich daran, dass es teilweise um das Menschenleben geht. Aber nehmen wir mal an, dass mein Wagen tiefergelegt wäre, dann könnte sich der RTW nicht beschweren, wenn ich nicht rechtzeitig Platz gemacht hätte und dazu auf den Bordstein gefahren wäre. Denn wenn ich mir meine Karosse und die Felgen noch demoliere, dann bezahlt meinen Schaden keine Sau. Ich meine, der RTW kann hätte nicht davon ausgehen können, dass ich auf den Bordstein fahre, was ja übrigens gar nicht zulässig ist.
Das Problem bei uns ist, dass viele Leute, die gerade ihren Zivi ableisten, den Rettunswagen fahren und das bei denen das Menschenretten eher Nebensache ist. Für die zählt nur, dass man mit dem RTW im Einsatz überall längsfahren kann ohne Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer. Will das jetzt nicht verallgemeinern, aber manchmal habe ich echt den Eindruck, dass das bei uns so ist.
Manchmal stellen sich die RTW-Fahrer auch ganz schön an. Ein Beispiel: Bei uns in Lübeck ist mitten in der Stadt eine Einbahnstraße, so eine Art Einkaufsstraße, die direkt an Karstadt ect. vorbeiführt. Wenn jetzt bei Karstadt ältere Leute bei heißem Wetter nen Schlaganfall bekommen (was sehr oft passiert), parkt der RTW mitten in dieser Einbahnstraße, anstatt auf die angrenzende geteerte Fläche zu fahren. Dann wird der Busverkehr über 20 Minuten blockiert, nur weil der RTW-Fahrer seinen riesigen Pott mitten auf der Straße parkt. Sowas finde ich auch nicht gerade normal. Ich meine gut, manchmal ist es nicht anders möglich, weil man nicht den Platz hat, aber in diesen Fällen?
Aber na ja, solange mich der RTW nicht sonst wo hindrängt, will ich ja gar nicht meckern.
Zitat:
Original geschrieben von greenpolo6n
Das Problem bei uns ist, dass viele Leute, die gerade ihren Zivi ableisten, den Rettunswagen fahren...
Das ist nicht nur ein Problem bei euch...
Ich würde gerne mal aus der anderen Sicht Stellung nehmen, da ich im Rettungsdienst tätig bin und entsprechend oft mit Sonderrechten fahre.
Sicherlich ist es so, dass wir gemäß der StVO bei Sonderrechtsfahrten von allen anderen Vorschriften befreit sind. Wir können in der Stadt THEORETISCH 200 fahren, falsch in die Einbahnstraßen und wenn es ganz hart kommt dürften wir falsch rum auf die Autobahn. THEORETISCH. Praktisch ist es absolut undenkbar verkehrt auf die BAB zu fahren, denn wenn ich andere Verkehrsteilnehmer in ihren Rechten einschränke, darf ich das nur im Rahmen der Verhältnismäßigkeit. Genauso undenkbar sind die 200 !!! Grundsätzlich gilt, dass nichts passieren darf. Denn was nützt es, dass ich schnell und mit Sonderrechten gefahren bin, aber mein RTW auf der Seite liegt..... Ermittelt wird sowieso erst einmal gegen mich.
Ein guter, erfahrener Kollege wird immer versuchen so deutlich zu fahren, wie es halt geht. Deutlich heißt, dass die anderen Verkehrsteilnehmer abschätzen können, was er vor hat. Dazu gehört z.B. auch, zu blinken. Wenn ich links abbiegen will, muß der Gegenverkehr das ja auch raffen. Also blinken. Toll wäre es, uns ein wenig zu helfen, einzuschätzen, was IHR tun werdet:
1. Wenn sich ein Fahrzeug mit Sonderrechten nähert, beobachten, was er vor hat. Nach Möglichkeit in der rechten Spur halten. Wenn ihr jetzt noch rechts blinkt, dann signalisiert ihr uns, dass wir gesehen wurden und können uns darauf einstellen.
2. Wenn ihr an einer roten Ampel haltet, laßt min. eine halbe Fahrzeuglänge zum Vordermann Platz. Wenn dann doch mal so ein Rettungsrüpel kommt, könnt ihr ganz bequem Platz machen.
Keiner muß mit seinem Auto irgendwelche Bordsteine hochgurken und sich das Auto ruinieren. Wenn ihr keinen Platz machen könnt, geht es halt nicht.
Wenn ihr der erste an der roten Ampel seid, könnt Ihr WENN ES DER VERKEHR ZULÄSST +++ straffrei +++ in die Kreuzung einfahren. Geht prima wenn der Querverkehr gemerkt hat, dass hinter euch etwas kommt und stehenbleibt
Wenn vor Euch ein Rettungsfahrzeug mit eingeschaltetem Blaulicht fährt, NICHT überholen es sei denn er fordert euch dazu auf. Auch nicht wundern, wenn der vor euch Schlangenlinien fährt. Der ist nicht besoffen, sondern echt im Streß und versucht im Rahmen einer Schonfahrt (Wirbelsäulenverletzte oder Frühchen...) die übelsten Gullis und Schläglöcher zu umfahren. Und oft sind die Straßen so mies, dass das schon etwas merkwürdig aussehen kann. Auch wegen mir hat schon jemand meine Leitstelle angerufen und mich der Trunkenheit verdächtigt
Ich glaube der ADAC hat gerade erst eine Broschüre herausgegeben, wie man sich bei Annäherung eines Sonderrechtsfahrzeuges verhalten soll. Wenn ich es im Internet finde, poste ich auch gleich den Link
Gruß
Dirk
Clickst Du hier:
http://www.adac.de/.../RW_HighLight.asp?...
hallo,
zum thema sonderrechte kann ich meinem vorredner
der tazmedic nur recht geben.
grundsätzlich gilt aber:
FAHREN MIT SONDERSIGNAL IST KEIN FREIBRIEF IM STRASSENVERKEHR!!!
beim einfahren in eine kreuzung (bei rot) muss der fahrer selbstverständlich mit angepasster geschwindigkeit heranfahren. er kann auch von niemandem verlangen das er sein fahrzeug beschädigt beim rechts ranfahren.
sach ich doch.....
Rote Ampel = SCHRITTGESCHWINDIGKEIT
Yo,
finde ich gut, dass mal einer wie Der Tazmedic, der nah an der Realität ist, auch mal so was schreibt. Wäre gut, wenn das jeder RTW-Fahrer so sehen würde wie du. Manchmal habe ich echt Schiss, das mit einer reinfährt. Aber meistens liegt es wohl auch an der Dummheit der meisten Autofahrer, sich so zu verhalten, dass der RTW auch durchfahren kann - leider.
Zitat:
Original geschrieben von greenpolo6n
Yo,
finde ich gut, dass mal einer wie Der Tazmedic, der nah an der Realität ist, auch mal so was schreibt. Wäre gut, wenn das jeder RTW-Fahrer so sehen würde wie du. Manchmal habe ich echt Schiss, das mit einer reinfährt. Aber meistens liegt es wohl auch an der Dummheit der meisten Autofahrer, sich so zu verhalten, dass der RTW auch durchfahren kann - leider.
Natürlich ist dem vorgeschriebenen Platzmachen technisch und physikalisch eine Grenze gesetzt. Es heisst ja auch "so weit wie möglich" rechts/links ausweichen. Wenn da ein Abhang/Berg/Zaun/Leitplanke etc. ist, geht es halt nicht weiter.
Bei normalen Bordsteinen sehe ich allerdings eine Grenzsituation. Wenn ein Auto auf Grund Extrem-Tunings für einen normalen Bordstein zu tief gelegt ist, könnte die Folge eine zivil- oder strafrechliche Klage sein. Wenn 20 Autos auf diese Art platz machen, und der Tief(f)lieger blockiert den Notarzt im Einsatz, sehe ich schon die Witwen/Witwer des wegen 3 Minuten Verspätung verstorbenen vor Gericht.
Und vielleicht ist der TÜV-Prüfer ja auch noch mit dran.
Ein Auto sollte zumindest den "alltäglichen" Situationen im Straßenverkehr gewappnet sein.
Meine Autos liegen auch tiefer, und setzen bei zügiger Bordsteinfahrt gelegentlich auf. Aber die Kratzer und Dellen am Unterboden nehme ich mit dem Gedanken, das ggf. ein Leben auf dem Spiel steht gerne in kauf.
Und man dankt es, wenn der Notarzt zu einem selber unterwegs ist.
Gruss, Günther.
Mein Beitrag:
Wenn man eine Rote Ampel übersieht und ein Kind überfährt, dann wird man weniger hart bestraft als ein RTW Fahrer der beim vorsätzlichen überfahren einer Roten Ampel ein Kind erwischt...
@Taz: Mal wieder ein super Beitrag und danke für den Link!
Zitat:
Original geschrieben von güntherdortmund
...und der Tief(f)lieger blockiert den Notarzt im Einsatz, sehe ich schon die Witwen/Witwer des wegen 3 Minuten Verspätung verstorbenen vor Gericht.
Und vielleicht ist der TÜV-Prüfer ja auch noch mit dran.
Ein Auto sollte zumindest den "alltäglichen" Situationen im Straßenverkehr gewappnet sein.
Genau dazu sind ja die technischen Bestimmungen, die es einzuhalten gilt, da...