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Straße zu eng für ein parkendes und ein fahrendes Fahrzeug

Themenstarteram 18. Februar 2017 um 19:34

Hallo miteinander,

ich habe eine Frage zu einer kleinen, 200 Meter langen Straße mitten im Wohngebiet. Die Straße ist ca. 3,5 m breit und hat auf der linken Seite einen Gehweg mit abgesenktem Bordstein. Rechts und links von der Straße sind Grundstücke, Ein- und Ausfahrten und Häuser.

Die Straße befindet sich in einem Zone 30 Gebiet und verbindet zwei "größere Straßen" auch mit jeweils Tempo 30 km/h.

Nun ist es so, dass in der kleinen Straße permanent PKW auf der Fahrbahn parken (am Fahrbahnrand ohne Gehweg) – Meist Anwohner. Es ist durch die Breite der Straße nicht möglich, an dem Fahrzeug vorbei zu fahren ohne auf den Gehweg zu fahren. Weil mehrere Fahrzeuge über Stunden und Tagen dort parken, muss der Gehweg benutzt werden um an den Fahrzeugen vorbei zu fahren.

Da stellt sich mir die Frage ob dort ein Parken überhaupt erlaubt ist? Ein Verkehrsschild, was dieses unterbindet, ist (leider) nicht vorhanden.

Wie kann mit dem Problem umgegangen werden? Ich möchte nicht, dass irgendwann ein Fußgänger angefahren wird, da dieser hinter einer Hecke plötzlich auftauchen könnte.

Viele Grüße

Husky

Beste Antwort im Thema

Hallo.

Auf einer solchen schmalen Straße braucht es kein Schild mit Parkverbot da wegen der geringen Breite automatisch das Parken verboten ist.

In der Regel müssen 3,05m zwischen Spiegel des Parkenden und dem Straßenrand übrig bleiben. Gehweg und Randstreifen zählen dabei nicht mit, nur die reine Straße.

Die 3,05m ergeben sich aus der maximalen zulässigen Fahrzeugbreite von 2,55m plus 0,25m Sicherheitsabstand auf jeder Seite des Durchfahrenden. Wenn aber zb landwirtschaftliche Fahrzeuge diese Straße benutzen kann der zu verbleibende Restfahrbahnbreite auch größer sein.

Wenn Du Ärger mit den Nachbarn willst einfach das Ordnungsamt oder die Polizei benachrichtigen. Oder die Feuerwehr soll mal prüfen ob Sie im Ernstfall diese Straße mit den parkenden Autos noch benützen kann.

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Parken ist nur dann erlaubt, wenn min. 3,05m Restfahrbahnbreite verbleiben. Da sind auch keinerlei Verbotsschilder notwendig.

mfg

Hallo.

Auf einer solchen schmalen Straße braucht es kein Schild mit Parkverbot da wegen der geringen Breite automatisch das Parken verboten ist.

In der Regel müssen 3,05m zwischen Spiegel des Parkenden und dem Straßenrand übrig bleiben. Gehweg und Randstreifen zählen dabei nicht mit, nur die reine Straße.

Die 3,05m ergeben sich aus der maximalen zulässigen Fahrzeugbreite von 2,55m plus 0,25m Sicherheitsabstand auf jeder Seite des Durchfahrenden. Wenn aber zb landwirtschaftliche Fahrzeuge diese Straße benutzen kann der zu verbleibende Restfahrbahnbreite auch größer sein.

Wenn Du Ärger mit den Nachbarn willst einfach das Ordnungsamt oder die Polizei benachrichtigen. Oder die Feuerwehr soll mal prüfen ob Sie im Ernstfall diese Straße mit den parkenden Autos noch benützen kann.

am 18. Februar 2017 um 20:02

Bei uns ist es ähnlich, nur dass bei uns die Fahrzeuge meist halb, oder ganz auf dem Gehweg parken, sodass Fußgänger ständig auf die Straße müssen, um an den parkenden Fahrzeugen vorbei zu kommen. Das ist insbesondere dann sehr lästig, wenn man mit Kinderwagen unterwegs ist, oder Kinder dabei hat, die auf dem Gehweg mit dem Laufrad fahren - die müssen dann entweder auf die Straße, oder sie quetschen sich auf dem Gehweg am Auto vorbei, mit dem Risiko, dass Schäden am Autolack auftreten.

Themenstarteram 18. Februar 2017 um 20:14

Danke schon einmal.

Also eventuell einmal beim Ordnungsamt anrufen und den Fall schildern?

Da muss doch irgendwas passieren und wenn die vom Ordnungsamt kommen, werde sie doch nicht meinen Namen sagen.

Spätestens wenn die Falschparker ein Ticket bekommen, stehst du als Zeige da drauf. Aber ist doch egal, oder nicht?

Themenstarteram 18. Februar 2017 um 20:24

Na macht eine friedliche Nachbarschaft nicht gerade "noch" besser

Wenn Du das O-Amt herbei rufst und die stellen dann fest, dass da verkehrswidrig geparkt wird, dann stehen die Namen der Mitarbeiter des O-Amtes in den Bescheiden und dein Name bleibt außen vor.

Überlege Dir aber zuvor, ob Du deine Nachbarn ausreichend stark "liebst", um den nicht ausschließbaren Sturm im Wasserglas mit soetwas herbei zu führen. ;)

Zitat:

@MH-Husky schrieb am 18. Februar 2017 um 21:24:21 Uhr:

Na macht eine friedliche Nachbarschaft nicht gerade "noch" besser

Ich glaube auf so ein Verhältnis kann man dann auch verzichten. Und die Leute machen Blödsinn und man selber soll alles hinnehmen, nur damit Frieden ist? Sollen die lieber richtig parken. Wir haben hier so ähnliche Verhältnisse. Unsere Straße ist wie ein U und genau unten wird so dämlich geparkt, dass man kaum durchkommt. Ich nehme das normalerweise hin, obwohl es ein verkehrsberuhigter Bereich ist und man sogar noch auf dem Grünstreifen fahren muss. Einmal habe ich aber einen Klein-LKW Fahrer angezeigt, da man überhaupt nicht mehr durch gekommen ist.

Schon mal daran gedacht, die Nachbarn darauf anzusprechen? Mit Hinweis auf Feuerwehr und Krankentransport? Ich hab solchen Autofahrern auch schon ein Hinweisblatt unter den Scheibenwischer geklemmt.

Ich würde als Erstes ein paar Schreiben Ausdrucken und den entsprechenden Leuten unter die Scheibenwischer legen.

Wenn das nicht hilft, dann die Polizei informieren, die kommen und verteilen Strafzettel bzw schleppen ab.

War bei uns in der Straße ähnlich, teilweise kam die Müllabfuhr nicht mehr durch, nun hat sich die Lage wesentlich verbessert und solche "Falschparker" sieht man höchstens alle paar Monate einen...

Wegen deiner Bedenken: Du hast ja nichts falsch gemacht und die Betreffenden sind sich wohl dessen nicht im Klaren oder ignorieren das, was aber nicht dein Problem sein soll. Wenn du dich dem Problem nicht annimmst, wird es kaum Jemand tuen.

HTC

Zitat:

Ich möchte nicht, dass irgendwann ein Fußgänger angefahren wird, da dieser hinter einer Hecke plötzlich auftauchen könnte.

Erst mal §1 im Kopf einschalten und im Schritttempo daran vorbeifahren. ;)

 

Zitat:

Schon mal daran gedacht, die Nachbarn darauf anzusprechen? Mit Hinweis auf Feuerwehr und Krankentransport?

Die Frage bleibt, ob der durchgehenden "Absenkung"des Bordsteins wegen, der Tatbestand einer Behinderung überhaupt gegeben ist.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 19. Februar 2017 um 08:03:15 Uhr:

Schon mal daran gedacht, die Nachbarn darauf anzusprechen?

Und wieso? Sollte man sein dämliches Verhalten nicht selber merken?

Zitat:

@PeterBH schrieb am 19. Februar 2017 um 08:03:15 Uhr:

Schon mal daran gedacht, die Nachbarn darauf anzusprechen? Mit Hinweis auf Feuerwehr und Krankentransport? Ich hab solchen Autofahrern auch schon ein Hinweisblatt unter den Scheibenwischer geklemmt.

Wozu sollte man sich diesen unnötigen Stress überhaupt antun ?!

Solche Gespräche sind meist eh erfolglos und gehen nicht immer gut aus.

Desweiteren würde ich als Privatperson nicht an fremden Autos herumfummeln und Hinweiszettel unter die Scheibenwischer klemmen.

Themenstarteram 19. Februar 2017 um 8:57

Hallo zusammmen,

Gespräche gab es bereits, da meinte ein Nachbar auf dem Privatgrundstück zu parken. Das ging über Tage mit Zettelverteilen etc. bis dann der Ton rauer wurde.

Ein LKW (Müll etc.) kommt da noch vorbei, allerdings mit der kompletten Ausnutzung des Bürgersteiges in Zentimeterarbeit.

Grüße

Husky

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