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Streit mit Polizei. Wer hat Recht?

Themenstarteram 17. Mai 2006 um 6:27

Moin, moin,

heute morgen auf dem Weg zur Arbeit ist mir folgendes passiert:

2 Fahrstreifen in jede Richtung mit Grünstreifen in der Mitte. Normale Straße in der Stadt. Am rechten Rand parken Autos. D.h. bis zur gestrichelten Fahrbahnlinie sind mind. noch 2 Meter Platz.

Ich fahre mit meim Möp nun in diesem "Freiraum" mit gemütlichen 50 km/h, während auf der linken Fahrbahn Autos mit ca. 40 km/h fahren.

Plötzlich hüpft einer von der Rennleitung vor mir auf die Bahn und hält mich an. Sein Problem: Weil ich auf der schmalen rechten Fahrbahn gefahren bin. Das wäre verboten, schließlich parken da Autos, wo mal fix ne Tür aufgehen kann.

Im letzten Punkt hat er ja Recht, nur kann das auch an anderen Stellen passieren.

Ich bin jedenfalls der Meinung, daß er Prantz erzählt und habe das Bezahlen von 15 Euro abgelehnt.

Er verlor kein Wort über evtl. Rechtsüberholen (war es ja auch nicht, weil man ja in der Stadt auf 2 Fahrsteifen auch rechts schneller fahren darf) oder über meine Esse ohne ABE.

Wer hat nun Recht? Momentan sehe ich der Sache ziemlich gelassen entgegen.

Grüssle vom

Stephan

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15 Antworten

Da wäre jetzt mal noch interessant, wie denn der genaue Tatvorwurf lautet?

Haste 'n Knöllchen bekommen, wo was draufsteht?

Oder lautet der Vorwurf nur ganz banal auf § 2 StVO?

pfisti

Verstehe ich nicht?!

Bist du auf dem erweiterten Parkstreifen gefahren?

Ciao und Gruß,

Tom

am 17. Mai 2006 um 9:16

Ich finds auch beknackt, aber die Polizei hat Recht.

Zwei Fahrstreifen, einer wird von parkenden Autos besetzt, der andere durch fahrende Autos. Also sind beide Fahrstreifen voll. Ist wie beim Stau, wo man mit dem Motorrad zwischen den Autos nach vorne fährt – ist auch verboten (in Deutschland). Dir steht ein voller Fahrstreifen zu, also musst Du Dich hinten anstellen.

am 17. Mai 2006 um 9:28

moin,

im zweifel stellt sich mal die frage, ob der hansel von der rennleitung da alleine rumgelaufen ist oder ob er in begleitung eines kollegen (sprich: zeugen, der seine aussage bestätigt) war.

war er alleine, dann formuliere einfach deine aussage so, dass du rechtlich auf der sicheren seite bist. dann kann er erzählen, was er will. seine aussage steht dann gegen deine und ein evtl verfahren wird eingestellt. das wort eines polizisten gilt hierzulande nicht mehr als das eines jeden anderen unbescholtenen bürgers, solange er nicht weitere zeugen oder beweise für seine behauptung beibringt.:D :cool:

Themenstarteram 17. Mai 2006 um 10:18

Also Leutz.

Der war alleine. Ein Biker"kollege". Vorwurf "nur" $2.

Die rechte Seite ist kein Parkstreifen sondern eine richtige Fahrspur, wo halt Parken erlaubt ist.

@kandidatnr2

Zitat:

Ist wie beim Stau, wo man mit dem Motorrad zwischen den Autos nach vorne fährt – ist auch verboten (in Deutschland). Dir steht ein voller Fahrstreifen zu, also musst Du Dich hinten anstellen.

Es stand schon paarmal in allen großen Mopedzeitungen, daß Biker bei Stau oder zäh fließenden Verkehr vorbeifahren dürfen (nicht rasen, heizen, knieschleifen !!!). Spricht nicht mehr als 10-20 km/h schneller. Hatte ne ganze Weile mal so einen Bericht in der Kombitasche, um für alle Fälle gewappnet zu sein. Wurde mit der Zeit unleserlich, leider. Bin auch schon öfters bei Stau hinter Bullizaiaudos im Stau hergefahren während die mit Blaulicht den Weg freiräumten :D. Habe dann meistens am Staukopf gewartet und keinen hats interessiert.

am 17. Mai 2006 um 10:39

na, is doch prima, wenn er allein war. das hat mich auch schon mal gerettet. habe auf den bescheid einfach zurückgeschrieben, das könne gar nicht sein, ich fahre immer vorschriftsmäßig :D !

hat mir, glaub' ich, ca. 7o euronen gespart...

am 17. Mai 2006 um 11:18

In Berlin dürfen Motorräder auf dem Bürgersteig abgestellt werden. Das spart auch in den Gebieten mit Parkraumbewirtschaftung ne Menge Geld. Es handelt sich hier allerdings nur um eine „Duldung“. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Ähnlich mag der von Dir zitierte Artikel verfasst worden sein.

Umgekehrt möchte ich ja auch nicht, dass mich ein Auto auf meiner Spur überholt, weil der meint, da sei noch genug Platz neben dem Motorrad !

Hallo,

nur weil er alleine war, haste noch nicht gewonnen.

Es ist leider so, dass wenn Aussage gegen Aussage steht, der des Polizisten mehr geglaubt wird, da Polizisten einen Eid abgelegt haben und somit wird angenommen, sie lügen nicht.

In dubio pro Rennleitung!

Wie hoch kann denn das Ticket ausfallen? 15Euro?

Ciao und Gruß,

Tom

am 17. Mai 2006 um 13:48

Zitat:

Original geschrieben von Desmotom

[...] Polizisten mehr geglaubt wird, da Polizisten einen Eid abgelegt haben und somit wird angenommen, sie lügen nicht.[...]

stimmt so nich wirklich: es gilt eher der grundsatz, dass der polizist als zeuge wie wahrheit sagen MUSS (tut er das nachweislich nicht drohen ihm strafen). der angeklagte hingegen kann bzüglich seiner aussage tun und lassen was er will.

Moin moin!

Exakt die gleiche Situation hab ich neulich meinen Fahrschullehrer gefragt. Ergebnis:

Verboten!

Weil du den mindest Abstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern nicht eingehaltenn hast. Muß ich raten, waren glaube ich 1,50m. Wäre mehr Platz zwischen dem parkendem und dem fahrendem Auto gewesen wärs kein Thema.

Haut rein!

am 17. Mai 2006 um 15:34

Re: Streit mit Polizei. Wer hat Recht?

 

Zitat:

Original geschrieben von STP

Moin, moin,

Plötzlich hüpft einer von der Rennleitung vor mir auf die Bahn und hält mich an. Sein Problem: Weil ich auf der schmalen rechten Fahrbahn gefahren bin. Das wäre verboten, schließlich parken da Autos, wo mal fix ne Tür aufgehen kann.

Grüssle vom

Stephan

Tach,

das grüne Männeken scheint noch nie durch ne Stadt gefahren zu sein, einspurig in eine Richtung mit parkenden Karren am rechten Rand, wenn man viel Glück hat in zweiter Reihe.

Muß man warten bis die Straße geräumt ist oder darf man VORBEI fahren?? Könnte da nie ein 2 Meter breites Scheunentor-Tür aufgehen, so breit war doch noch die restliche rechte Fahrspur?

Der soll sich sein Knöllchen übern Schreibtisch hängen, wenn er einen hat. Wenn er das ernst meint und auch noch staatliche - rechtliche Rückendeckung bekommt, dann steht die ganze Republik!!

Etwas anders siehts manchmal auf den zweiten Blick mit den mehr als einspurigen Straßen für eine Richtung aus, bevor man was merkt, haben die irgendwann mal das Ortsein-ausgangschild versetzt und schon ist es vorbei mit schneller auf der rechten Spur!

Passt prima in die momentane Raserdiskussion. Wie kannst du auch mit 50 auf der rechten Spur fahren wenn die LINKEN nur mit 40 zuckeln?;) Is ja wie auf der AB!!

Gruß

am 18. Mai 2006 um 10:51

Zitat:

Original geschrieben von Arawn

war er alleine, dann formuliere einfach deine aussage so, dass du rechtlich auf der sicheren seite bist. dann kann er erzählen, was er will. seine aussage steht dann gegen deine und ein evtl verfahren wird eingestellt. das wort eines polizisten gilt hierzulande nicht mehr als das eines jeden anderen unbescholtenen bürgers, solange er nicht weitere zeugen oder beweise für seine behauptung beibringt.:D :cool:

Das ist so natürlich nicht ganz richtig. In einem Owi-Verfahren vor Gericht ist der Polizeibeamte als Zeuge zur Wahrheit verpflichtet, der Betroffene (so heißt der "Angeklagte" im Owi-Verfahren) hat das Recht, das Blaue vom Himmel zu lügen. Ob dieses immer das Schlaueste ist, sei mal dahingestellt. Da der Richter frei in seiner Beweiswürdigung ist, wird er sich natürlich überlegen, wer vor Gericht einen Grund hat zu lügen. Dieses dürfte in den allermeisten fällen der Betroffene sein. Man denke an die zahlreichen Rotlicht-, Park- und sonstigen Verstöße.

Natürlich gibt es auch Freisprüche, dieses sind i.d.R. Einzelfälle, in denen das Gericht davon ausgeht, dass sich der polizeibeamte geirrt hat oder das Verhalten des Betroffenen anders gewürdigt hat.

Einen pauschalen Freispruch, nur weil der Polizeibeamte alleine war, darf niemand erwarten.

Dieses gilt auch für Anzeigen von Privatpersonen gegen andere und ist auch nicht auf den Bereich des Verkehrs begrenzt.

Gruß Quälgeist

am 18. Mai 2006 um 13:43

Zitat:

Original geschrieben von Quaelgeist

Einen pauschalen Freispruch, nur weil der Polizeibeamte alleine war, darf niemand erwarten.

Stimmt.

Denn wenn die alleine irgendwo unterwegs sind, haben die meist jahrelange Berufs- und Diensterfahrung und der eine oder andere Dienstguppen- bzw. -stellenleiter oder Verkehrsrichter kennt den Beamten dann auch evtl. schon von früheren Verfahren und weiß, ob und wie er sich auf den Kollegen verlassen kann.

Das is wie ne große Familie teilweise.

Darüber hinaus sollte die Menschenkenntnis von Richtern mal nicht unterschätzt werden. Überlegt mal, die machen den ganzen Tag nix anderes (jetz ma krass ausgedrückt).

Also: Ehrlich währt am längsten!

Und wenn es wirklich ein Streitfall sein sollte, mach dir nicht ins Hemd, deswegen gibts ja Rechtsanwälte und Gerichte.

(Im Rechtssystem gibt nunmal nicht nur Richtig und Falsch sondern auch Grauzonen. Is ja auch gut so.) Nur ob sich das lohnt wegen einem Verhandlungswert von 15 Euro... man weiß es nicht... ;)

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von JayCe

Verboten!

Weil du den mindest Abstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern nicht eingehaltenn hast.

Ja. Genau hier liegt der Knackpunkt.

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