ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Stress mit verti

Stress mit verti

Themenstarteram 6. Juli 2018 um 14:56

Hallo

gerade mal wieder über meine EX Versicherung /Verti aufgeregt .

Hatte dort ein Auto versichert und das wurde am 15,6 Verkauft und am 20,6 kam die Abschlussabrechnung von denen . Die besagt ich habe noch ein Guthaben von 131,70€

Dieses sollte bald auf mein Konto überwiesen werden .

Super dachte ich Endlich weg von denen.

So heute wieder der gleiche Brief mit fast Gleichen Inhalt nur jetzt wollen die noch 89,20€ haben.

Und dieser Betrag wird am 19,7 Abgebucht .

Hallo habe doch schon eine Abschlussrechnung erhalten und danach geht man getrennte Wege .

Also dort angerufen und nach endlosen Warten mehrere Unfähige Berater bekommen . Und dann die letzte sagte einfach . das Interessiert uns nicht wir ziehen den Betrag einfach ein und wir machen was wir wollen denn wir haben immer Recht .

Ich kurz Nein die haben keine Berechtigung mehr /Einzugsermächtigung erloschen und es gab ja schon eine Abschlussrechnung .

Die wieder wir machen das und sonst kommt gleich ein Inkasso Büro mit hohen Kosten usw auf Sie zu usw. Klar ich nur noch mal weil ja ales Aufgezeichnet wird wenn Sie was Abbuchen Verklage ich Sie und melde das der Aufsicht für Versicherungen . Die ja und uns egal . Und Aufgelegt.

Klar meiner Bank das geschildert und die haben Sofort eine Sperre vermerkt .

Mal sehen was da noch so kommt

Beste Antwort im Thema

Es wäre schön, wenn du etwas objektiver schreiben würdest.

So wie du es geschildert hast, wurde dir das sicherlich nicht gesagt.

40 weitere Antworten
Ähnliche Themen
40 Antworten

Es wäre schön, wenn du etwas objektiver schreiben würdest.

So wie du es geschildert hast, wurde dir das sicherlich nicht gesagt.

Wer hat aufgezeichnet? Du? Dann ist das gefährlich für Dich. Die Versicherung? Mit Deiner Zustimmung? Dann verwertbar. Aus Gründen der Rechtssicherheit nur schriftlich, inschreiben mit Rückschein. Der zweiten Abrechnung widersprechen, sie nicht akzeptieren und auf die erste Abrechnung verweisen. Fristsetzung zum Eingang des Betrages. Dann muss die Versicherung begründen. Ein Fehlwr ist nicht ausgeschlossen; Du musst aber aufgeklärt werden.

Und schon mal für einen Anwalt interessieren.

Themenstarteram 6. Juli 2018 um 16:15

hi

Erstmal die haben mit meiner Erlaubnis Aufgezeichnet und bei mir war ein Zeuge dabei dieses wurde klar Angesagt und auch , dass auf Mithören gestellt wurde dieses wurde auch bestätigt von denen.

Und dort wurde so gesprochen so was habe ich noch nie gehört und mein Zeuge auch nicht darum schreibe ich das ja mal hier.

Und klar lasse ich es darauf ankommen sollen die mich mal Verklagen. Klar ist Widerspruch schriftlich per Einschreiben/Rückschein raus. Und wenn eine Endgültige Schlussabrechnung raus geht ist das deren Problem wenn sie sich verrechnen usw.Sonst könnte ja jeder kommen und Nachfordern . Ist wie bei einer Wohnungsübergabe wenn der Vermieter einen Bescheinigt , dass alles ohne Mangel übergeben wurde und man noch .. Zurück bekommt dann ist das Fix und nicht auch da Suche ich später noch mal und will Geld Einfordern.

So finde ich das !

Eine Abschlussrechnung muss doch nachvollziehbar sein. Wenn Du den Jahresbetrag

bezahlt hast und innerhalb des Jahres das Fahrzeug verkauft wird, dann hast Du doch

ein Erstattungsrecht des Teiles des Jahresbeitrages, der quasi nicht verbraucht wurde.

Wo ist das Problem?

Du musst doch den Abschlussrechnung nachvollziehen können.

Entweder haben die einen Fehler gemacht bei der ersten oder zweiten Abrechnung,

sowas ist doch eindeutig nachvollziehbar oder sollte nachvollziehbar sein.

Das kann man doch mit dem Taschenrechner auf Punkt und Komma nachrechnen.

Themenstarteram 6. Juli 2018 um 17:25

hi

würde ich auch mal so sagen Fahrzeug vom 1,1 bis 15,6 Versichert und Bezahlt für das Ganze Jahr im Vor raus macht grob gerechnet bei Einzahlung von 295€ gerundet bei ca 165 Tagen Versicherung einen Rest von ca 132€ Rückerstattung (Grob gerechnet)

Darum wie kommen die auf 132+86 =ca 218€ Nachzahlung . Kein Unfall usw .

Selbst die Abschluss Rechnung ist zum ... Nur einmal Sie bekommen 311€ oder die andere wir bekommen Noch 85€ Vertragsende 15,6

Wie kommst du jetzt auf "nur einmal Sie bekommen 311 €" - wenn du nur 295,- € gezahlt hattest?

Vergleich mal die Tarife bei den beiden Abrechnungsschreiben. Bist du dort bereits länger versichert, so aus der Erinnerung gab es mal die sog. Kurztarife, die waren deutlich teurer, wenn man nach wenigen Monaten bereits kündigte.

Themenstarteram 7. Juli 2018 um 3:38

hi

Ich war mit dem Wagen dort ca 3,5 Monate Versichert . Der Wagen wurde Verkauft.

Wenn die das in der Ersten Abrechnung geschrieben hätten wäre das kein Problem für mich . Nur wenn man einem schreibt der Vertrag ist 'Beendet und sie bekommen noch ..€ dann stellt man sie darauf ein . Genauso wenn man schreibt wir bekommen noch ..€

Aber erst schreiben sie bekommen .. und dann 2 Wochen später wieder fast den gleichen Brief nur mit Wir bekommen . Dann sagt doch jeder was wollen die den .Und selbst da hätte ich noch etwas Verständnis gehabt aber wenn man am Telefon so behandelt wird dann Blockt man aber Richtig.

am 7. Juli 2018 um 6:13

ich glaube nicht, dass sich die Mitarbeiter am Telefon so verhalten haben. Denk noch mal darüber nach, wie du dort geredet hast... Und wenn laut der Vertragsbedingungen ein Beitrag fällig wird, kann der auch nachberechnet werden. Bei Nichtzahlung wird das Unternehmen den Beitrag auch eintreiben. Was du hier schreibst passt auch alles nicht zusammen - erst redest du von 1.1. bis 15.6, dann schreibst du von 3,5 Monaten....

Themenstarteram 7. Juli 2018 um 7:22

hi

Glaube es oder nicht den es gibt ja auf meiner Seite einen Telefonzeugen.aber egal.

 

Da ist ein Schreibfehler von mir drin es sollte 6,5 Monte Sein ist mir nicht aufgefallen der Vertipper.

Und wenn ein Betrag bezahlt wurde wie im Vertrag gefordert und es auch eine Abschlussrechnung gibt kann man

später nicht noch etwas Nachfordern .

Das wäre ja so du kaufst einen Auto iund den Tauscht du wieder um und der Händler sagt Gut ich nehme ihn zurück aber ich zahle weil er schon in Gebrauch war nur (Beispiel 80%) zurück und du sagst Gut damit bin ich Einverstanden und der Händler gibt es dir schriftlich du hast das Auto an ihn Übergeben und er zahlt dir ..€ aus . Damit ist das Geschäft/Vertrag für beide Seiten beendet bei Übergabe und er bestätigt auch noch die Einwandfreiheit des Wagens Oder!

Dann kommt nach 2 Wochen ein Brief von dem Händler und der Sagt ich bekomme noch Geld und das was Ausgehandelt wurde behalte ich auch noch ein .Also zahlst du noch obendrauf und das noch ohne Gründe dann sagst du klar Nachverhandeln kann er noch und freust dich .

Und nochmal Rechtschreibfehler können drin sein.

Selbstverständlich kann die Versicherung noch einmal nachfordern oder auch gutschreiben. Es muss nur aufgrund des geschlossenenen Vertrages transparent und begründet sein.

Der Vergleich mit dem Autokauf passt da gar nicht als Beispiel,da der Vertag inkl. des gezahlten Betrages zu 100 % erfüllt wurde und eine Nachzahlung eben nicht begründet ist.

Themenstarteram 7. Juli 2018 um 8:46

hi

warum das den wenn die eine Endabrechnung machen wo klar hervorgeht, dass ich nach deren Berechnung noch ein Guthaben habe welches ich zurück bekomme oder (anders herum ich zahlen muss) ist das klar .

Wenn das Erfüllt wurde egal von welcher Seite ist das Vertragsverhältnis beendet. Beide Seiten haben die Leistungen erbracht /die die Versicherung und ich das Geld und die haben das Bestätigt , dass ich zu viel gezahlt habe.

Dann kann man nicht nach 2 Wochen kommen mit neuen Forderungen . Dann könnte ich ja auch einfach so sagen ich will Geld von der Versicherung und das ohne Begründung . Die würden sagen , sie haben keinen Vertrag bei uns mehr .Denn alle Forderungen egal von welcher Seite sind beglichen und das war es.

Doch, die können, wenn die Anspruchsgrundlage gegeben ist. Deine Rechtsauffassung ist da nicht maßgeblich.

Aus den AGB's von Verti:

G. Kurzzeittarif

Endet der Versicherungsvertrag innerhalb der ersten zwölf Monate, wird - soweit nicht etwas anderes bestimmt ist - bei einer Versicherungsdauer bis zu 1 Monat 15 v.H. bis zu 2 Monaten 25 v.H. bis zu 3 Monaten 30 v.H. bis zu 4 Monaten 40 v.H. bis zu 5 Monaten 50 v.H. bis zu 6 Monaten 60 v.H. bis zu 7 Monaten 70 v.H. bis zu 8 Monaten 75 v.H. bis zu 9 Monaten 80 v.H. bis zu 10 Monaten 90 v.H. des Jahresbeitrages …

 

Damit wären die berechtigt, 70 % des Jahresbeitrages zu kassieren. Und nun schau in deinen Vertrag nach, wie hoch der Jahresbeitrag ist - Jahresbeitrag ist nicht zwingend der Betrag, den du bezahlt hast, z.B. bei halbjähriger Zahlung.

Selbstverständlich kann eine Rechnung von dem Aussteller korrigiert werden. Allerdings muss der Kunde das nachvollziehen können. Du solltest erst einmal deine Vertragsunterlagen genau durchlesen, auch verstehen, bevor du hier so "einen Alarm machst"

Deine Antwort
Ähnliche Themen