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Stückprämientarif über Autohaus und Mitnahme der SF-Klasse
Ich habe das Wort Stückprämientarif auf ungute Art kennegelernt, dazu hier über die Suche aber nur einen Thread zum Thema Firmenauto gefunden, der es nicht ganz trifft.
Meine Situation:
- Anfang 2009 Kauf eines Neuwagens und Abschluss einer Kfz-Versicherung über das Autohaus und dessen Partnerversicherer
- Ende 2011 wurde der Tarif eingestellt und von der Versicherung gekündigt, dazu habe ich beim gleichen Autohaus das nächste Auto bestellt und nach einem Preisvergleich bei einer anderen Versicherung mit SF3 (2009-2011) abgeschlossen.
- Kurz darauf wurden mehrere hundert Euro nachbelastet, weil die Vorversicherung keine SF-Klasse bestätigt hat und ich somit mit SF 1/2 neu eingestuft wurde
- Im Telefonat mit der ersten Versicherung habe ich das erste mal von einem Stückprämientarif gehört, bei dem keine SF-Klassen bestätigt werden. Die Versicherung schiebt das auf den Autoverkäufer, der mir diesen Punkt hätte mitteilen müssen.
- Auf Kulanz hat man mir dann den schadensfreien Verlauf per E-Mail bestätigt, was die neue Versicherung aber nicht anerkannt hat, nicht wegen der E-Mail sondern weil man dort Sondereinstufungen generell nicht anerkennt. Man hat mir allerdings gesagt, dass ich den Vertrag auch rückwirkend stornieren könnte, wenn mich die bisherige Versicherung mit SF3 in einem anderen Tarifkonstrukt nimmt (das muss ich noch prüfen) oder ich eine andere Versicherung finde, die das aus Kulanz anerkennt und mich rückwirkend zum 22.12.11 versichert
Nun bin ich etwas schockiert, da ich bisher nie von einem Stückprämientarif gehört hatte. Ich habe alle Antragsunterlagen und 60 Seiten Versicherungsbedingungen hier und finde das nirgends. Schlimmer wird es dadurch, dass das Autohaus mich tatsächlich nicht informiert hat, dass ich da keine schadensfreien Jahre sammeln kann und auch die Beitragsrechnung für 2011 eine SF-Klasse von 1 ausweist (das Jahr 2009 hat man nicht gerechnet, da die EZ des Neuwagens am 21.02.09 war und somit kein volles Jahr erreicht war - wie wird das i.d.R. bei den Versicherungen gehandhabt?). Das Jahr 2010 wurde allerdings gerechnet, so dass ich davon ausgehen musste und noch davon ausgehe, dass doch eine SF-Einstufung in irgendeiner Form erfolgt ist.
Meine Frage ist nun:
1. Das wichtigste an einer Autoversicherung ist der Schutz im Schadensfall. Gleich dahinter kommt aber die SF-Ansammlung - gibt es da eine Aufklärungspflicht der Versicherung oder des Autohauses? Kein Werbeflyer, keine Versicherungsbedingungen weisen darauf hin und hätte ich das gewusst, hätte ich weder das Auto dort gekauft, noch die Versicherung abgeschlossen.
2. Warum werden dort SF-Klassen ausgewiesen und anscheinend intern verwendet, wenn man die dann extern nicht bestätigt?
3. Warum zählen in diesem Fall drei (oder im schlechtesten Fall auch zwei Jahre) nicht als drei schadensfreie Jahre? Ich würde verstehen, würde man mir eine Hochstufung von SF 15 auf SF 18 verweigern, aber selbst wenn ich bei Null anfange, sollte ich doch nach drei schadensfreien Jahren auch SF 3 haben, egal welche Prämie ich bezahlt habe? Die alte Versicherung hätte bei einer Bestätigung keinen Schaden, da ich ja durch die Tarifeinstellung eh zu einer anderen Versicherung gewechselt bin.
4. Gibt es Versicherungen, die so eine Einstufung ev. auf Kulanz mit der E-Mail Bestätigung vornehmen oder wird das generell nicht möglich sein? Hat damit schon mal jemand eine Erfahrung gemacht?
5. Kann mir jemand einen Tipp geben, ob es zum Thema Stückprämientarif und der fehlenden Möglichkeit, die SF-Klasse mitzunehmen, verbindliche Regelungen in einem Versicherungsgesetz o.ä. gibt? Ich würde gerne verstehen bzw. mich gerne einlesen, ob das von der Vorversicherung reine Willkür ist, oder vielleicht gesetzlich sogar so sein muss.
In den Versicherungsunterlagen zum Abschluss 2009 habe ich noch den interessanten Passus aus dem Anhang gefunden. Warum steht da was von SF-Klasse Mitnahme und den Vertrag und nach Beendigung in den nächsten Vertrag, wenn dieser Vertrag angeblich gar keine SF-Klassen beinhaltet? Das gilt auch für die Beitragsrechnung, die eben doch eine SF-Klasse hatte.
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand Tipps geben könnte. Ich möchte niemand betrügen oder mir was erschleichen, aber natürlich möchte ich für drei schadensfreie Jahre (oder 2) gerne auch die entsprechende SF-Einstufung mitnehmen, die ich mir ja durch die schadensfreie Zeit auch erarbeitet habe.
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5 Antworten
Ich würde Dir raten zu einem Makler zu gehen, der den ganzen Vorgang sich mal ganz genau anschaut.
Ich bin selbst Makler und kann von zahlreichen schlechten Erfahrungen von Kunden mit solchen "Autohauspolicen" berichten.
Aufklärung über die vertraglichen Besonderheiten der angebotenen Versicherung schienen häufig nicht stattzufinden.
Wir hatten schon die tollsten Sachen erlebt wie:
Der Vertrag endet automatisch nach 3 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Vertrag wird während der Laufzeit im Schadenfalt nicht hochgestuft, die Autowerkstatt lässt gerne dann auch "kleinere" Schäden über die Versicherung laufen. Nach Beendigung des Vertrages erlebt der Kunde dann die große Überraschung.
Der Vertrag wird mit irgendwelchen SFR vom Vater oder sonstwem geführt, ohne SFR Übernahme und auch sonst gibt es beim Thema SFR des öfteren enorme Probleme.
Kunden wurden auch nach mehrmaliger Nachfrage keine Vertragsbedingungen vorab ausgehändigt, der Kunde solle diese sich selber Beschaffen, es wären die "normalen" Bedingungen der A...Versicherung.
Bitte wende Dich an das Bundesaufsichtsamt für Versicherungen.
Das ist ein unseriöses Geschäftsgebaren des Autohauses ,zu
dessen Pflichten zählt auch die Aufklärung über die Versicherung!
Da es als Vermittler bzw. Vertragspartner auftritt.
L.G.
wernerleiermann
Zitat:
Original geschrieben von wernerleiermann
Bitte wende Dich an das Bundesaufsichtsamt für Versicherungen.
Das ist ein unseriöses Geschäftsgebaren des Autohauses ,zu
dessen Pflichten zählt auch die Aufklärung über die Versicherung!
Da es als Vermittler bzw. Vertragspartner auftritt.
Und natürlich kannst du dem TE auch sagen, wie er beweisen kann, dass ihm das bei Vetragsabschluss nicht mitgeteilt wurde.
Vielen Dank an stoppelfreund für den Tipp. Nunja, das mit der Beweisführung ist ein richtiger Einwand von Zille1976, allerdings ist die wichtige Frage davor noch, ob das nicht auch irgendwo in den 65 Seiten Versicherungsunterlagen stehen sollte? Dass man eine mündliche Beratung nicht nachweisen kann ist logisch, aber für mich stellt sich auch die Frage, ob so ein gravierender Punkt nicht auch schriftlich erfasst sein müsste, um überhaupt gültiger Vertragsbestandteil zu werden?
Zitat:
Original geschrieben von MSchoeps
- Anfang 2009 Kauf eines Neuwagens und Abschluss einer Kfz-Versicherung über das Autohaus und dessen Partnerversicherer
Die Vermittlerrichtlinie (seit 01.01.08) schreibt vor, dass die Beratung schriftlich dokumentiert wird.... Du müsstest entweder ein Beratungsprotokoll haben oder einen Beratungsverzicht unterschrieben haben (oder den Vertrag telefonisch abgeschlossen haben).