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Stützmauer beschädigt
Hallo eine Frage an die Versicherungsexperten.
Auf meinem Grundstück wurde von einem PKW eine kleine Stützmauer beschädigt (muß teilweise neu erstellt werden). Die Mauer ist ca. 15 Jahre alt und die hätte ohne Beschädigung mir noch lange gehalten. Die Versicherung hat auch, nach dem Kostenvoranschlag, reguliert jedoch neu für alt mit 35 % abgezogen. Ist das in Ordnung?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Klein57 schrieb am 25. Oktober 2015 um 13:59:29 Uhr:
Die Versicherung hat auch, nach dem Kostenvoranschlag, reguliert jedoch neu für alt mit 35 % abgezogen. Ist das in Ordnung?
Nein, das ist nicht in Ordnung. Denn mit 35 % weniger Geld kann der vorherige Zustand nicht wieder hergestellt werden. Und genau das steht im Gesetz.
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10 Antworten
Hmm, schwierig Bauschäden sind so n Wissenschaft für sich; zumindest werden sie meine Erfahrung nach von der üblichen Schadenregulierung in ihrer Sachbearbeitung getrennt.
Grundsätzlich ist die Idee des Abzugs NfA ja ein Wertverbesserung, die auf Grund der Regulierung, eingetreten ist.
Dreh und Angelpunkt ist also Frage, ob dies der Fall oder wie Du sagst die Mauer eh eine Ewigkeit gehalten hätte und weder technische noch optische Schäden eingetreten sind / wären.
Der erste Ansatzpunkt ist aus meiner Sicht der Abzug der Höhe nach. Ich würde erstmal von der Versicherung eine Begründung einfordern, wie sie auf die 35% kommt und gleich klarstellen, dass eine pauschale Antwort für Dich nicht ausreichend ist. Der Abzug NfA muss dem Grunde und der Höhe nach einer sachverständliche Prüfung standhalten.
Gruß
Die Versicherung setzt also eine Lebensdauer der Mauer von ca. 45 Jahren voraus.
Das ist in meinen Augen normal für eine Mauer und daher der Abzug gerechtfertigt.
Den Schaden der eigenen Gebäudeversicherung melden.
Vernünftige Tarife haben Fahrzeuganprall mitversichert.
Zitat:
@Klein57 schrieb am 25. Oktober 2015 um 13:59:29 Uhr:
Die Versicherung hat auch, nach dem Kostenvoranschlag, reguliert jedoch neu für alt mit 35 % abgezogen. Ist das in Ordnung?
Nein, das ist nicht in Ordnung. Denn mit 35 % weniger Geld kann der vorherige Zustand nicht wieder hergestellt werden. Und genau das steht im Gesetz.
Zitat:
@ChristianHa. schrieb am 25. Oktober 2015 um 14:29:24 Uhr:
Die Versicherung setzt also eine Lebensdauer der Mauer von ca. 45 Jahren voraus.
Das ist in meinen Augen normal für eine Mauer und daher der Abzug gerechtfertigt.
Ich habe schon viele Mauern gesehen, die mehrere tausend Jahre alt sind...
Zitat:
@ChristianHa. schrieb am 25. Oktober 2015 um 14:29:24 Uhr:
Die Versicherung setzt also eine Lebensdauer der Mauer von ca. 45 Jahren voraus.
Das ist in meinen Augen normal für eine Mauer und daher der Abzug gerechtfertigt.
Den Schaden der eigenen Gebäudeversicherung melden.
Vernünftige Tarife haben Fahrzeuganprall mitversichert.
wieso gibt es dann Mauern die Jahrtausende halten?
Eine pauschale Kürzung ist aus meiner Sicht unzulässig ("45 Jahren passen schon"

Auch weißt Deine Argumentation auf eine lineare Abschreibung hin. Diese ist aus meiner bautechnisch laienhaft Sicht schon daher nicht, da die Funktion der Abschreibung in dem moment nicht mehr stetig verläuft, wenn die Mauer baufällig wird. Dann verliert sich nämlich Sprunghaft ihren Wert (sie kann auf Grund von Abrisskosten sogar einen negativen Wert annehmen).
Zitat:
@ChristianHa. schrieb am 25. Oktober 2015 um 14:29:24 Uhr:
Die Versicherung setzt also eine Lebensdauer der Mauer von ca. 45 Jahren voraus.
Das ist in meinen Augen normal für eine Mauer und daher der Abzug gerechtfertigt.
Den Schaden der eigenen Gebäudeversicherung melden.
Vernünftige Tarife haben Fahrzeuganprall mitversichert.
Ja stelle dir mal vor dein Fahrzeug wird beschädigt und die gegerische Verischerung geht von einer Lebensdauer von 20 Jahren aus, folglich würde bei einem 10 jährigen Fahrzeug bei einem Schaden von 1000 € nur noch 500 € ausgezahlt.
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 25. Oktober 2015 um 14:43:16 Uhr:
Zitat:
@ChristianHa. schrieb am 25. Oktober 2015 um 14:29:24 Uhr:
Die Versicherung setzt also eine Lebensdauer der Mauer von ca. 45 Jahren voraus.
Das ist in meinen Augen normal für eine Mauer und daher der Abzug gerechtfertigt.
Den Schaden der eigenen Gebäudeversicherung melden.
Vernünftige Tarife haben Fahrzeuganprall mitversichert.
wieso gibt es dann Mauern die Jahrtausende halten?
Eine pauschale Kürzung ist aus meiner Sicht unzulässig ("45 Jahren passen schon"![]()
Auch weißt Deine Argumentation auf eine lineare Abschreibung hin. Diese ist aus meiner bautechnisch laienhaft Sicht schon daher nicht, da die Funktion der Abschreibung in dem moment nicht mehr stetig verläuft, wenn die Mauer baufällig wird. Dann verliert sich nämlich Sprunghaft ihren Wert (sie kann auf Grund von Abrisskosten sogar einen negativen Wert annehmen).
Weil angenommen wird das politische Umstände dazu führen das Mauern nur noch 28 Jahre halten

Zitat:
@Klein57 schrieb am 25. Oktober 2015 um 13:59:29 Uhr:
...
muß teilweise neu erstellt werden
...
Das wäre für mich der Ansatzpunkt.
Wäre die ganze Mauer erneuert worden, könnte ich einen Abzug nachvollziehen, so ist dir IMO aber kein Vorteil entstanden, der einen Abzug rechtfertigen würde.
Zitat:
@Klein57 schrieb am 25. Oktober 2015 um 13:59:29 Uhr:
Hallo eine Frage an die Versicherungsexperten.
Auf meinem Grundstück wurde von einem PKW eine kleine Stützmauer beschädigt (muß teilweise neu erstellt werden). Die Mauer ist ca. 15 Jahre alt und die hätte ohne Beschädigung mir noch lange gehalten. Die Versicherung hat auch, nach dem Kostenvoranschlag, reguliert jedoch neu für alt mit 35 % abgezogen. Ist das in Ordnung?
Es gibt Mauern, da kann ein 40 Tonner dran zerschellen, der Mauer passiert nichts. Wenn ein PKW Deine Mauer beschädigt hat, kann ich mir die Mauer jetzt scher vorstellen. Also um was für eine Mauer handelt es sich? Foto? Sind es gar Beton-Fertig-Setzsteine die wie eine Art Pflanzkübel über- und nebeneinander gesetzt werden? Was war das für ein Kostenvoranschlag? War es einer? Oder waren es wie üblich drei? Und der Mittelwert aller Angebote wurde verwendet? Oder ist der Abzug 35% vom teuersten Kostenvoranschlag?
Die Versicherung wird diese Daten haben, wir nicht. Also kann man sehr schwer dazu etwas sagen.
Zitat:
@romanusko schrieb am 25. Oktober 2015 um 22:54:41 Uhr:
Zitat:
Oder waren es wie üblich drei? Und der Mittelwert aller Angebote wurde verwendet? Oder ist der Abzug 35% vom teuersten Kostenvoranschlag?
Wenn er tatsächlich 3 eingeholt hätte, dann wäre er schön blöd den Mittelwert zu verwenden.![]()
Aber wie er schon geschrieben hat.
Die Versicherung zweifelt nicht die Höhe des Kostenvoranschlages an.
Sie will nur den Zeitwert der Mauer ersetzten.