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Sturm reisst Tür beim Einsteigen gegen anderes Auto

Themenstarteram 20. Januar 2022 um 14:04

Ich finde leider zu dieser häufigen Frage nichts passendes... Mir ist im Mai auf einem Parkplatz die Autotür beim Einsteigen gegen ein nebenstehendes Fahrzeug geschlagen. Es herrschte Sturm. Ich habe wirklich versucht die Tür fest zu halten. Da es ein Mietwagen war habe ich die Polizei hinzugerufen. Die Versicherung der Vermietfirma lehnt nun den Schadensausgleich wegen unabwendbarkeit ab. Meine Haft- und Rechtschutzversicherung fühlen sich auch nicht zuständig KFZ ausgeschlossen. Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass der Schaden schon längst beglichen worden ist und habe nun letzte Woche eine Klage zugestellt bekommen. 4000,- Euro sollen nun von mir beglichen werden. Wie ist das bei höherer Gewalt? Muss da nicht jeder Teilnehmer seinen eigenen Schäden selber begleichen, also evtl. müsste die Kaskoversicherung vom Unfallgegner

zahlen? Oder bin ich als Verursacher komplett in Regress nehmbar. Bin ganz schön fertig deswegen. Wär toll mir gibt jemand einen Tip.

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22 Antworten

Wäre es nicht besser wenn du mal einen Anwalt fragst ?

Wenn du schon eine Klage auf dem Tisch hast ist die Ka..e doch schon am dampfen.

wie der Vorredner sagt: Anwalt!

Hier kann dir niemand einen tollen "Traumtipp" geben. Könnte kompliziert werden und da müssen Fachleute ran.

Bevor eine Klage ins Haus flattert, gibt es doch zunächst häufig einen regen Schriftwechel. Bei dir etwa nicht?

 

Wer wird denn alles verklagt? Nur du als Nutzer oder auch die Mietwagenfirma und deren Versicherung?

Du brauchst keinen Anwalt. Abweisung beantragen und Info an die Versicherung der Autovermietung über die Klage reicht. Egal wie es ausgeht ist das allein deren Problem. Mehr würde ich nicht tun.

wenn die hier tatsächlich wegen unabwendbarkeit abgelehnt haben, ist das echt verdammt mutig. auf so eine idee muss man auch erst mal kommen. der schaden am geparkten fahrzeug war doch klar vermeindbar. du hättest einfach nicht die tür aufmachen brauchen und zack, wäre nichts passiert. da ist in meinen augen nichts unabwendbar. ganz klarer fall für die haftpflichtversicherung des von dir angemieteten kfz.

wegen der klage solltest du, wie bereits erwähnt, unverzüglich die versicherung des mietwagens anrufen. grundsätzlich haftest du natürlich auch als fahrer erst mal für den entstandenen schaden. im normalfall wird dich auch der anwalt der mietwagenversicherung vertreten.

maximale erfolge!

Das ist einzig und alleine das Problem der Versicherung. Die haben abgelehnt, also müssen die auch die Folgen tragen.

Kurzes Schreiben an den Kläger aufsetzen, eine Kopie des Ablehnungsschreibens der Versicherung beifügen znd auf diese verweisen.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 21. Januar 2022 um 06:41:54 Uhr:

Das ist einzig und alleine das Problem der Versicherung. Die haben abgelehnt, also müssen die auch die Folgen tragen.

leider stimmt das nicht so ganz. es ist auch möglich, nur den fahrer als verursacher zu verklagen. dann muss der aktiv werden, sonst fängt der sich ein versäumnisurteil. aber auch dagegen könnte man vorgehen..

grundsätzlich sucht man sich natürlich den solventeren schuldner raus, welcher i.d.r. die versicherung sein dürfte..

Zitat:

@beachi schrieb am 21. Januar 2022 um 07:38:24 Uhr:

 

leider stimmt das nicht so ganz. es ist auch möglich, nur den fahrer als verursacher zu verklagen. dann muss der aktiv werden, sonst fängt der sich ein versäumnisurteil. aber auch dagegen könnte man vorgehen..

grundsätzlich sucht man sich natürlich den solventeren schuldner raus, welcher i.d.r. die versicherung sein dürfte..

Deswegen ja die Antwort mit Hinweis darauf, den Schaden der Versicherung gemeldet zu haben und die Kopie des Ablehnungsschreibens. Das sollte Aktivität genug sein.

Übrigens muss die Haftpflicht auch Rechtsschutz gewähren um unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

du willst es nicht verstehen... wenn ausschließlich der fahrer verklagt wurde, dann muss der aktiv werden. da reicht auch kein schreiben an das gericht nach dem motto, ich habe das der versicherung gemeldet.. dann muss der fahrer der versicherung auf die füße treten, damit die entweder fristgerecht verteidigungsbereitschaft erklären oder eben die klageforderung bezahlen. kümmert sich die versicherung nicht, weil bspw. die klageunterlagen nicht rechtzeitig durch den fahrer übermittelt werden, dann fängt sich der fahrer ein versäumnisurteil. also einfach ausruhen ist der falsche ansatz. und ja, die versicherung bietet auch für den mitversicherten fahrer passiven rechtschutz. dafür muss sie aber, wie gesagt, erst mal von der klage kenntnis haben.

Jetzt mal zum Verstehen:

- Ich verursache einen Schaden

- Der Geschädigte macht den Schaden bei meiner Versichetung geltend

- Meine Versicherung lehnt einfach ab und sagt "Ne, Ereignis nicht versichert"

- Geschädigter verklagt mich zivilrechtlich

Jetzt muss ICH mich kümmern, damit meine Versicherung ihre Meinung dann doch noch ändert und zahlt? Aus welchem Grund sollte sie das tun? Nur weil ICH das jetzt möchte?

Muss ich dann jetzt einen Anwalt nehmen um meine Versicherung zur Zahlung zu bewegen? Und bis meine Klage gegen die Versicherung durch ist, wurde ich inzwischen meinerseits zur Zahlung von 30.000 Euro an den Geschädigten verknackt, weil meine Versicherung alles in die Länge zieht?

Dieses "aktiv werden" hätte ich doch gerne mal etwas genauer spezifiziert.

https://www.motor-talk.de/.../...-gegen-anderes-auto-t7226087.html?...

Mehr als das ist es nicht. Bei Nichtverstehen bitte googeln.

Zitat:

@Verkehrserzieher [url=https://www.motor-talk.de/.../sturm-reisst-tuer-beim-einsteigen-gegen-

Dieses "aktiv werden" hätte ich doch gerne mal etwas genauer spezifiziert.

nun, wenn ich als fahrer selbst verklagt werde und nicht, wie sonst üblich, auch gleichzeitig noch die versicherung, dann muss ich erst mal alleine aktiv werden. oder halt nicht und dann ggf. mit den konsequenzen leben. alleine aktiv werden heißt in dem fall eben: 1. die versicherung unverzüglich über die klage zu informieren, ihr diese unverzüglich zu übermitteln und deren weisung einzuholen - nimmt sie die klage auf (oder auch nicht, was hier im konkreten beispiel wohl die bessere option wäre), ist nichts weiter zu veranlassen. wird die versicherung nicht binnen der durch das gericht mitgeteilten fristen informiert, dann läuft man eben gefahr, sich ein versäumnisurteil einzufangen.. aber auch so ein versäumnisurteil ist kein weltuntergang.. aber aussitzen ist auch nicht von vorteil..

Ich verstehe manche hier echt nicht

Wenn euch jemand das Auto beschädigt und die Versicherung sagt nein - belasst ihr es dann oder wollt ihr nicht den Schaden vom Verursacher ersetzt haben?

Mir wäre es egal wer zahlt, soll sich doch hinterher der Verursacher mit der Versicherung auseinander setzen

Zitat:

@angel123 schrieb am 23. Januar 2022 um 19:31:56 Uhr:

Wenn euch jemand das Auto beschädigt und die Versicherung sagt nein - belasst ihr es dann oder wollt ihr nicht den Schaden vom Verursacher ersetzt haben?

Dann sollte man den Versicherer daran erinnern, was "Haftpflicht"-Versicherung bedeutet.

Der Gesetzgeber hat sich was dabei gedacht, dass jeder der Auto fährt sowas haben muss. Eben damit 1. der Geschädigte seinen Schaden ersetzt bekommt und 2. der Schädiger sich eben nicht mit solchen Forderungen auseinandersetzen muss.

Kaputtgemacht wurde das funktionierende System durch Preisdumping der Versicherer um neue Kunden zu angeln. Dann hat man irgendwann gemerkt, dass man mit Beitragsdumping seine Kosten nicht decken kann, also musste man sich Wege ausdenken Kosten zu senken.

Was dabei rauskommt ist sowas.

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