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Sturmschäden - Ersatz SB durch Hauseigentümer

Themenstarteram 14. Januar 2017 um 11:59

Durch den gestrigen Sturm wurden gleich mehrere Dachziegel auf eines unserer Autos geschleudert. Das Haus, das seit einigen Monaten leer steht, ist in einem miserablen Zustand. Das Dach ist teilweise von außen mit flatternden Tüten abgedichtet.

 

Die Schäden sind der KFZ Versicherung gemeldet und werden nach Kostenvoranschlag über die Teilkasko reguliert. Hierfür fällt eine Selbstbeteiligung an.

 

Kann die Selbstbeteiligung gegenüber dem Eigentümer des Nachbargrundstücks als Schaden geltend gemacht werden? Hat jemand damit Erfahrungen?

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 15. Januar 2017 um 19:09

Ja, ganz ehrlich. Ich habe doch von einem Mahnbescheid nichts erwähnt. Wer sagt, dass ich den Eigentümer nicht selbständig kontaktieren würde?

 

Dass wir unsere Autos in der Straße, in der wir wohnen, parken, möchtest du mir doch nicht vorwerfen?

 

Ganz ehrlich. Dein Beitrag ist nichts weiter als dummes Geschnatter.

 

Dankeschön an die anderen Teilnehmer. Für mich sind die Antworten eingeordnet. Favorit-Sternchen für dieses Thema entfernt.

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Für die TK ist zunächst mal Vorraussetzung, dass mindestens Windstärke 8 vorherrschte. Ist das gegeben?

 

Ich würde mich grundsätzlich mal schlau machen inwieweit der Hauseigentümer seiner verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist. Sollte das der Fall sein haftet er für den kompletten Schaden am Auto, also deutlich mehr als die SB.

 

Eine fliegende Ziegel alleine und irgendwelche Planen reichen dafür natürlich nicht aus. Ich würde mal mit der TK-Versicherung die Sachlage und das evtl. weitere Vorgehen diskutieren.

am 14. Januar 2017 um 12:29

wenn ein tk schaden gegeben ist, würde ich mich an die Versicherung halten anstatt an einen Gläubiger, der anscheinend nicht das notwendige Kleingeld hat, sein Eigentum in Schuss zu halten. Die Versicherung wird regressieren, sofern sie es für durchsetzungsfähig hält.

Den SB kannst Du bei dem Wohneigentümer geltend machen, wenn er die Verkehrssicherungspflicht verletzt hat, was der Beschreibung nach der Fall ist. Wenn wir von 150€ reden solltest Du dabe ebenfalls die Erfolgsaussichten in Deinen Überlegungen mit einbeziehen.

Du müsstest nachweisen, dass die Dachziegel ohne höhere Gewalt abgerutscht sind. Das wird bei einem Sturmereignis ein gewisses Schmunzeln auslösen.

Themenstarteram 14. Januar 2017 um 12:56

Wir hatten hier eine Windstärke um die 10. Die Versicherung hat - zumindest telefonisch - schon bestätigt, dass die Voraussetzungen gegeben sind und um einen Kostenvoranschlag durch Partnerwerkstatt gebeten. Danach kommt sicher noch etwas schriftlich hinterher.

 

Die SB bringt uns nicht um. Nur als ich raus auf diese Müllkippe von Haus schaute, fragte ich mich nur, ob man da nicht einmal ein Zeichen setzen könnte. Immerhin zahlen wir jetzt für den Mist. Alle anderen Dächer sind heil geblieben.

am 14. Januar 2017 um 13:07

Zitat:

@N00rdlicht schrieb am 14. Januar 2017 um 13:56:42 Uhr:

Die SB bringt uns nicht um.

Dann schreib sie ab.

Allenfalls:

Du kannst ja nochmal die Versicherung fragen, was die machen wird (Stichwort: §86 VVG).

Wenn sie regressieren wird, dann kannst du dich ja ein Vierteljahr später erkundigen, ob der Regress erfolgreich war und Dich dann ebenfalls an den Wohneigentümern wenden. Dann hat sich auch die Frage der Haftung und Solvenz des Wohneigentümers geklärt :-).

Naja, nur weil jemand eines seiner Häuser nicht in Schuss hält, heißt es ja nicht gleich, dass dieser insolvent ist. Vielleicht steckt eine Verwaltungsgesellschaft, Eigentümergeinschaft, ..., etc. dahinter.

 

Ich schrieb ja nicht gleich "verklagen", aber eine Zahlungsaufforderung und bei negativem Verstreichen ein Mahnbescheid vom Amtsgericht für ~15€ hat schon so manchen zum Zahlen bewegt. Zu verlieren hat man nichts (außer Zeit, Druckerschwärze und eben diese 15€). Natürlich parallel die Versicherung bemühen, damit diese als 'backup' zahlt.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 14. Januar 2017 um 13:29:02 Uhr:

wenn ein tk schaden gegeben ist, würde ich mich an die Versicherung halten anstatt an einen Gläubiger, der anscheinend nicht das notwendige Kleingeld hat, sein Eigentum in Schuss zu halten. Die Versicherung wird regressieren, sofern sie es für durchsetzungsfähig hält.

Ist da nicht Schuldner gemeint?

Der Gläubiger ist doch der Geschädigte.

am 14. Januar 2017 um 18:13

japp hast recht. gedankenfehler.

Themenstarteram 14. Januar 2017 um 20:06

Ich konnte mir das vorhin einmal selbst anschauen. Mit einem feuchten Schwamm konnte ich die sichtbaren "Kratzer" mit ein wenig Kraftaufwand wegpolieren. Eine Rückleuchte hat tatsächlich etwas abbekommen, aber da reden wir von ein wenig Plastik an der Seite, das durch den Ziegel angeraut wurde. Morgen bei Tageslicht schaue ich mir das noch einmal genauer an.

 

Ich gehe mittlerweile davon aus, dass der Schaden heute früh von der Fahrerin falsch eingeschätzt wurde ;).

 

Sehr oberflächliche Kratzer, die sich wegpolieren lassen, sind doch kein Problem?

Wenn die Delle unterm Kratzer nicht so sehr stört, dann ist es kein Problem. :)

Themenstarteram 14. Januar 2017 um 20:25

Ja gut, das werde ich mir morgen bei Licht ansehen müssen.

Wenn du schon die SB einfordern und dazu den gerichtlichen Mahnbescheid nutzen möchtest, wär es nicht sinnvoller ersteinmal den Eigentümer vom Haus eigenständig zu kontaktieren?

Ganz ehrlich, wenn ohne ein vorrausgehenden Kontaktversuch von jetzt auf gleich ein Mahnbescheid einflattern würde, könnte der Gläubiger aber Gegenfeuer von mir erwarten.;)

Ich frage mich auch, wenn man schon weiß das da eine Bauruine mit flatternden Planen und maroden Dach steht, würde ich mein Auto genau da parken:rolleyes:, dass es z.Z. immer mal stürmisch werden kann ist ja bekannt?

Themenstarteram 15. Januar 2017 um 19:09

Ja, ganz ehrlich. Ich habe doch von einem Mahnbescheid nichts erwähnt. Wer sagt, dass ich den Eigentümer nicht selbständig kontaktieren würde?

 

Dass wir unsere Autos in der Straße, in der wir wohnen, parken, möchtest du mir doch nicht vorwerfen?

 

Ganz ehrlich. Dein Beitrag ist nichts weiter als dummes Geschnatter.

 

Dankeschön an die anderen Teilnehmer. Für mich sind die Antworten eingeordnet. Favorit-Sternchen für dieses Thema entfernt.

Ok sorry, den Einwurf mit dem Mahnbescheid habe ich dir zugeordnet, stimmt nicht sorry.

Bei mir in der Straße gibt es 3 wackelige riesen uralt Bäume und eine Dauerbaustelle mit labilen Bauzaun, der regelmäßig bei Windzug und Unwetter seine Position verändert.

Dir ist diese Stelle ja offensichtlich als potenziell gefährlich bekannt gewesen oder hast du da nur einmalig als Ortsunkundiger geparkt?

Ich nenne es Mitdenken und bei unruhigen Wetterlagen einfach nicht genau da parken, erspart mir dann zumindest dummes Geschnatter mit Versicherungen und Bauherren/Grundstücksbesitzern.;)

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