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Suche ABE für DPF (KBA 17027)

VW T5 7H
Themenstarteram 26. Januar 2025 um 10:03

Hallo zusammen,

ich habe einen VW T5 Multivan (Erstzulassung: 12/2005), in den vom Vorbesitzer ein Dieselpartikelfilter mit der KBA-Nummer 17027 verbaut wurde, und benötige die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für den TÜV.

Hat jemand die ABE zufällig als Datei und könnte sie mir zur Verfügung stellen? Im Internet konnte ich keine zum Download finden. Der Hersteller, HJS, hat mir bislang nicht geantwortet.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

Viele Grüße

MM

9 Antworten

Der hat doch mit Sicherheit ein e Prüfzeichen.

Themenstarteram 27. Januar 2025 um 16:04

Hey, das ist mir nicht bekannt, jedenfalls konnte ich keine sehen.

Ist der denn damals nicht in die Papiere eingetragen worden ?

http://www.abgasprofi.com/

Versuch es mal hier

@TE Wieder mal nur Rumpfinformationen, mit denen man nichts anfangen kann oder gar helfen kann.

Wenn Du für Dein spezielles Fahrzeug ein Prüfzeugnis brauchst, schreib doch mal zu allererst, was genau Du für ein Fahrzeug hast. Dazu gehört Typ, Motortyp, Hubraum, Erstzulassung und am besten, weil genauesten, die Schlüsselnummern zu 2 und zu 3. Dann würde ich, wenn ich Zeit habe, die passende ABE raussuchen, von der es nämlich in der Datenbank knapp 10 Stück gibt, wovon wahrscheinlich nur genau eine zu Deinem Fahrzeug passt.

Frage mich allerdings, wofür Du das brauchst, weil der TÜV könnte genau wie wir von der DEKRA einfach in seiner Datenbank nachschauen, wir nutzen nämlich die gleiche.

Grüße der Gardiner

Themenstarteram 29. Januar 2025 um 10:36

Hallo zusammen,

danke für eure Rückmeldungen!

Der DPF wurde vom Vorbesitzer verbaut. Ich vermute, dass dies während seines Wiederaufbaus passiert ist und der DPF eigentlich hätte eingetragen werden sollen. Dazu kam es aber anscheinend nicht, da der Vorbesitzer das Fahrzeug vorher an mich verkauft hat. In den Fahrzeugpapieren ist jedenfalls kein Eintrag dazu zu finden.

Daher mein Gedanke, dass ich die ABE beim TÜV vorlegen muss.

Soweit ich weiß, gilt: Wenn eine KBA-Nummer vorhanden ist, muss es auch eine ABE geben, und mit der Vorlage dieser ABE entfällt eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere. Das ist zumindest meine Erfahrung aus anderen Bereichen wie Felgen und Fahrwerken. Wäre der DPF jedoch eingetragen, bräuchte ich tatsächlich keine ABE mehr.

@mido0160: Ich kann auf diese Seite nicht zugreifen.

@gardiner:

Typenbezeichnung: 7HM

Erstzulassung: 20.12.2005

Motor: 2.5 TDI mit 131 PS

Motorcode: AXD

HSN: 0603

TSN: ABW

Dass der Prüfer sich die ABE selbst aus der Datenbank zieht, ist mir nicht neu. Dennoch habe ich diesbezüglich eine ganz andere Erfahrung gemacht. Als ich 2021 einen Galant mit Sportfahrwerk (Dämpfer und Federn) gekauft habe und diesen zwecks Anmeldung durch die HU/AU bringen wollte, stellte sich der Prüfer – ausgerechnet von der DEKRA – quer, da ich für die Teile keine entsprechenden Unterlagen dabei hatte. Auf die Frage, ob er nicht anhand der Nummern in seiner Datenbank nachsehen könne, sagte er mir, dass er die Unterlagen von mir auf Papier vorgelegt haben will. Zum Glück konnte ich diese aber im Internet frei zugänglich finden und ausdrucken. Das änderte jedoch nichts daran, dass ich das Fahrzeug nochmals mit Vorlage der entsprechenden Unterlagen vorführen musste. Kannst du als Fachmann erklären, wie es dazu kommt?

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe und eure Antworten!

Viele Grüße

Wenn sich durch den Einbau des DPF die Schadstoffklasse ändern soll, nuß er doch eh eingetragen werden!?

Zitat:

Soweit ich weiß, gilt: Wenn eine KBA-Nummer vorhanden ist, muss es auch eine ABE geben, und mit der Vorlage dieser ABE entfällt eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere.

Leider falsches Stammtischwissen. Es hängt von der ABE bzw. von dem betreffenden Bauteil ab, wie es behandelt wird. Es kann eintragungsfrei bzw. abnahmefrei gestellt sein, aber wenn Du z. B. irgendwas abgasrelevantes nachrüstest, wo sich beispielsweise die Emissionsklasse ändert, dann ist dieses sowohl abnahmepflichtig, und außerdem müsste diese Änderung zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis unverzüglich in den Fahrzeugpapieren berichtigt werden.

Zitat:

Dass der Prüfer sich die ABE selbst aus der Datenbank zieht, ist mir nicht neu. Dennoch habe ich diesbezüglich eine ganz andere Erfahrung gemacht. Als ich 2021 einen Galant mit Sportfahrwerk (Dämpfer und Federn) gekauft habe und diesen zwecks Anmeldung durch die HU/AU bringen wollte, stellte sich der Prüfer – ausgerechnet von der DEKRA – quer, da ich für die Teile keine entsprechenden Unterlagen dabei hatte. Auf die Frage, ob er nicht anhand der Nummern in seiner Datenbank nachsehen könne, sagte er mir, dass er die Unterlagen von mir auf Papier vorgelegt haben will. Zum Glück konnte ich diese aber im Internet frei zugänglich finden und ausdrucken. Das änderte jedoch nichts daran, dass ich das Fahrzeug nochmals mit Vorlage der entsprechenden Unterlagen vorführen musste. Kannst du als Fachmann erklären, wie es dazu kommt?

Ja klar, ist doch ganze einfach. Bei der HU habe ich weder Zeit noch Lust, für den Kunden irgendwelche Prüfzeugnisse rauszusuchen. Ich kriege das nämlich nicht bezahlt, und außerdem hat der Kunde alle für sein Fahrzeug geltenden Unterlagen bei der HU beizubringen, damit der Prüfer schauen kann, ob das Fahrzeug vorschriftsmäßig im Sinne der StVZO ist, so die Änderungen nicht in den Fahrzeugpapieren berichtigt wurden.

Anders ist bei Änderungsabnahmen oder Vollgutachten, da schaue ich es für den Kunden gerne nach und suche es gegebenenfalls auch aus den Datenbanken raus, das kostet dann den Kunden nämlich Geld, und mein Aufwand wird reguliert.

Anliegend die gewünschte ABE.

Grüße der Gardiner

Themenstarteram 8. Februar 2025 um 21:56

Vielen Dank für die Erklärung und für deine Mühe, mir die PDF zur Verfügung zu stellen.

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