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Suche alten Thread über Xenon Kits und Dekra

BMW 3er E46
Themenstarteram 21. August 2007 um 10:24

Hallo,

ein Freund von mir will sich in seinen Fiat solch ein Xenon Nachrüstset kaufen und einbauen. Die Waschanlage hat er schon verbaut, die Höhenregulierung soll ein Set von Hella machen.

 

Mir war aber so als haben wir hier mal diskutiert, dass diese Kits von Ebay nie genehmigt werden. Er will die alten Scheinwerfer weiter verwenden, da bei seinem Modell nie Xenon ab Werk verbaut wurde.

 

Ich glaube mich zu erinnern das es damals auch einen Link zu einem Dekra Artikel gab.

 

Ich will halt herausfinden ob es rechtlich möglich ist, bei einem Nachrüstset mit ABE, ALWR und SWA das ganze in den normalen Scheinwerfern zu verbauen.

 

Vielleicht könnt ihr mir ja helfen.

Danke

 

 

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17 Antworten

Für die Genehmigung fehlt ihm immer noch ein lichttechnisches Gutachten, da der Scheinwerfer nicht für die Verwendung von Xenonlampen vorgesehen ist.

So wird zumindest hier stets argumentiert, wenn jemand so etwas plant...

Gruß,

Jan-Hendrik

KLick

Einfach mal in der Suchmaske Xenon und Tüv eingegeben und *tada*:

http://www.motor-talk.de/forum/xenon-nachruest-kit-t1318899.html ;)

Du darfst schlicht und einfach keine Xenon-Brenner in Scheinwerfer reinbauen, die nicht dafür getestet wurden.

Heißt also: Dein Freund müsste komplette Xenon-Scheinwerfer mit ABE für das Auto kaufen - wenn es sowas gibt. Muss ja nicht vom Hersteller sein, kann auch ein Dritthersteller sein.

Themenstarteram 21. August 2007 um 15:51

@BMWRider

danke für den Link, den Thread hatte ich auch schon gefunden, das war aber nicht der den ich meinte.

 

@St328

Das hatte ich ebenfalls schon bei der Dekra gefunden. Da steht jedoch nur das sie für Gasentladungslampen geeignet sein müssen. Das heißt ja nicht das sie dafür eine E Genehmigung besitzen müssen oder?

Das ist nämlich der Punkt der mich momentan verwirrt.

 

Auch habe ich irgendwo gelesen das diese Bestimmungen alle nur gelten für Fahrzeuge nach 2000. Der Fiat wäre ein 1998er, da hatte ja kaum einer Xenon...sprich auch kaum geprüfte Scheinwerfer für diese Art.

 

Stephan

Themenstarteram 21. August 2007 um 15:52

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix

Du darfst schlicht und einfach keine Xenon-Brenner in Scheinwerfer reinbauen, die nicht dafür getestet wurden.

 

Heißt also: Dein Freund müsste komplette Xenon-Scheinwerfer mit ABE für das Auto kaufen - wenn es sowas gibt. Muss ja nicht vom Hersteller sein, kann auch ein Dritthersteller sein.

 Gibt es für seinen Fiat Marea aber nicht.

Zitat:

Original geschrieben von ste1333

 

Gibt es für seinen Fiat Marea aber nicht.

Dann hat er Pech gehabt. Du kannst nicht einfach X-beliebige Leuchtquellen in die Scheinwerfer reinbasteln. Nicht umsonst besitzen die normalen Halogenbirnen ein E-Prüfzeichen - dies stellt sicher, dass der Scheinwerfer nicht nachher wer weiß wo hin leuchtet, die Helligkeit stimmt etc.

Und mit den Xenon-Brennern wurde der Scheinwerfer nicht getestet, weil er nun mal nicht dafür gedacht ist. Also: Verboten.

Zitat:

Original geschrieben von ste1333

 

Auch habe ich irgendwo gelesen das diese Bestimmungen alle nur gelten für Fahrzeuge nach 2000. Der Fiat wäre ein 1998er, da hatte ja kaum einer Xenon...sprich auch kaum geprüfte Scheinwerfer für diese Art.

 

Stephan

Nö, das ist so nicht richtig.

Zudem: sobald er seine Scheinwerfer auseinanderfrickelt und da dran rumdremelt, um das Xenon Kit zu installieren, dann ist folgender Punkt nicht mehr gegeben:

"Die Scheinwerfer müssen

* in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt und gekennzeichnet sein."

Also mag zwar das Kit an sich ne E-Prüfnummer haben, der umgebaute Scheinwerfer aber nicht mehr --> illegal....

Themenstarteram 21. August 2007 um 16:01

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix 

 

Dann hat er Pech gehabt. Du kannst nicht einfach X-beliebige Leuchtquellen in die Scheinwerfer reinbasteln. Nicht umsonst besitzen die normalen Halogenbirnen ein E-Prüfzeichen - dies stellt sicher, dass der Scheinwerfer nicht nachher wer weiß wo hin leuchtet, die Helligkeit stimmt etc.

 

Und mit den Xenon-Brennern wurde der Scheinwerfer nicht getestet, weil er nun mal nicht dafür gedacht ist. Also: Verboten.

Das ist mir schon klar, jedoch ist nicht alles technisch unmöglich, nur weil es in der Serie nicht Tüv abgenommen wurde. Er hat ja sogar Linsenscheinwerfer ab Werk verbaut (wie die von FK fürn E46). Die Brenner würden ja an genau der gleichen Stelle sitzen wie die Halogen Lampe, daher müsste es genau den gleichen Lichtbrechungskegel geben.

 

Hitze entwickelt sich bei Xenon ja sogar noch weniger, außerdem wären ALWR und ASWA mit an Bord.

 

 Fraglich wäre halt ob Dekra/Tüv sowas abnimmt

Zitat:

Original geschrieben von ste1333

 

Die Brenner würden ja an genau der gleichen Stelle sitzen wie die Halogen Lampe, daher müsste es genau den gleichen Lichtbrechungskegel geben.

Und genau da liegt der Fehler. Woher weißt du das denn? Xenon Brenner geben das Licht womöglich (eher sogar sehr wahrscheinlich) völlig anders ab als Halogenbirnen. Du müsstest die Linsen also völlig neu konstruieren, damit das Licht richtig gebündelt wird.

Ich bleibe dabei: Das ist sowas von verboten...

Zitat:

Original geschrieben von ste1333

Ich will halt herausfinden ob es rechtlich möglich ist, bei einem Nachrüstset mit ABE, ALWR und SWA das ganze in den normalen Scheinwerfern zu verbauen.

es IST möglich....

dazu muss für den scheinwerfer ein lichttechnisches gutachten angefertigt werden, die kosten belaufen sich auf 10.000€ pro scheinwerfer also entsteht eine rechnung in höhe von 20.000€ für beide scheinwerfer (geht einer davon mal kaputt, muss wieder ein neues gutachten erstellt werden) diese rechnung ist allerdings auch dann zu zahlen, wenn die prüfung mit "negativ" ausfällt also wenn kein gutachten erteilt wird....

Zitat:

Original geschrieben von ste1333

Da steht jedoch nur das sie für Gasentladungslampen geeignet sein müssen. Das heißt ja nicht das sie dafür eine E Genehmigung besitzen müssen oder?

DOCH!

der ergibt sich aus dem verwendungskürzel in der prüfnummer, die neben dem e-zeichen aufgedruckt sein muss....

steht im übrigen auch direkt untendrunter:

in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt und gekennzeichnet sein.

bauart: gasentladungslampe

kennzeichnung: e-zeichen + ländernummer +prüfnummer nebst verwendungskürzel

Zitat:

Original geschrieben von ste1333

Auch habe ich irgendwo gelesen das diese Bestimmungen alle nur gelten für Fahrzeuge nach 2000. Der Fiat wäre ein 1998er, da hatte ja kaum einer Xenon...sprich auch kaum geprüfte Scheinwerfer für diese Art.

wenn du schon irgendetwas liest, dann lies es wenigstens auch richtig durch....

swra und alwr müssen NICHT bei fahrzeugen verbaut sein, die bis 2000 bereits xenon verbaut hatten.... d.h. wenn er 2007 xenon nachrüstet, ist dies anch 2000 geschehen und swra und alwr sind pflicht!

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

wenn du schon irgendetwas liest, dann lies es wenigstens auch richtig durch....

swra und alwr müssen NICHT bei fahrzeugen verbaut sein, die bis 2000 bereits xenon verbaut hatten.... d.h. wenn er 2007 xenon nachrüstet, ist dies anch 2000 geschehen und swra und alwr sind pflicht!

Hast du dafür ne Quelle? Kann mir nämlich nicht vorstellen, daß die Regelung bis 2000 gegolten hat. Eher bis 1990....denn der einzige BMW, der keine alwr hat, aber legal xenon ist der e32....

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider

Hast du dafür ne Quelle?

wie auch sonst bei mir üblich, hab ich da natürlich das passende dokument zur verfügung...: Erklärung des KBA (Kraftfahrt Bundesamt)

den westentlichen teil, zitiere ich jetzt mal hier:

Zitat:

Bei der nachträglichen Umrüstung älterer Kraftfahrzeuge dürfen seit 01.04.2000 nur bauartgenehmigte Scheinwerfer mit Gasentladungslampen unter den in § 50 Abs. 10 StVZO genannten Bedingungen verwendet werden (§ 72 Abs. 2 zu § 50 Abs. 10 StVZO).

und der §50 Abs. 10 der stvzo sagt folgendes aus:

Zitat:

Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit

1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,

2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und

3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt, ausgerüstet sein.

d.h. alle fahrzeuge, die VOR dem 01.04.2000 bereits mit xenon ausgerüstet waren bzw. umgerüstet wurden (NICHT mit dem datum der ez-verwechseln!!!), benötigen weder die autom. leuchtweitenregulierung noch die scheinwerferreinigungsanlage....

sonst noch irgendwelche fragen? ;)

Themenstarteram 21. August 2007 um 16:46

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm 

es IST möglich....

dazu muss für den scheinwerfer ein lichttechnisches gutachten angefertigt werden, die kosten belaufen sich auf 10.000€ pro scheinwerfer also entsteht eine rechnung in höhe von 20.000€ für beide scheinwerfer (geht einer davon mal kaputt, muss wieder ein neues gutachten erstellt werden) diese rechnung ist allerdings auch dann zu zahlen, wenn die prüfung mit "negativ" ausfällt also wenn kein gutachten erteilt wird....

 

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm 

 

der ergibt sich aus dem verwendungskürzel in der prüfnummer, die neben dem e-zeichen aufgedruckt sein muss....

 

steht im übrigen auch direkt untendrunter:

in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt und gekennzeichnet sein.

bauart: gasentladungslampe

kennzeichnung: e-zeichen + ländernummer +prüfnummer nebst verwendungskürzel

 

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von ste1333

 

Auch habe ich irgendwo gelesen das diese Bestimmungen alle nur gelten für Fahrzeuge nach 2000. Der Fiat wäre ein 1998er, da hatte ja kaum einer Xenon...sprich auch kaum geprüfte Scheinwerfer für diese Art.

wenn du schon irgendetwas liest, dann lies es wenigstens auch richtig durch....

swra und alwr müssen NICHT bei fahrzeugen verbaut sein, die bis 2000 bereits xenon verbaut hatten.... d.h. wenn er 2007 xenon nachrüstet, ist dies anch 2000 geschehen und swra und alwr sind pflicht!

@ MagirusDeutzUlm

Danke für deine völlig überheblichen Antworten... man kann auch netter sein..

Im Übrigen hast du auch etwas falsch geschrieben im letzten Post, der e46 hatte ab Werk LWR und SWA, also musste man das auch vor 2000 schon nachrüsten falls man Xenon nachgerüstet hat. 

 

@ALL

Danke für die Hilfe und Tips.. werde es ihm weiterleiten

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