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suche dachflügel für Caravan

Themenstarteram 27. November 2008 um 21:01

hi leute!

ich hoff Ihr könnt mir helfen!

ich suche seit längerer zeit einen dachflügel für meinen caravan!

bin für jede hilfe dankbar!

hab mir sowas vorgestellt ->

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19 Antworten

Das sind nur Uni-Flügel ohne GA...

Findeste in jedem Japaner-Shop :p

... und wenn die aus Alu sind, wirst Du die nie eingetragen bekommen, da sie verboten sind. Selbst bereits montierte und eingetragene sind unzulässig.

Falsch, kann man eintragen lassen... Man muss nur genug Hintergrundkenntnisse dazu haben...

Welche "Hintergrundkenntnisse" sollen das denn sein? Das Ministerium für Umwelt und Verkehr sieht das aber GANZ anders!

Bei Freunden der japischen Fahrzeuge habe ich solche schon eingetragen gesehn. Einzelabnahme... Mit speziellen Fangdrähten, die im Falle eines abreissens das Teil am Fz. halten. Möglich ist alles.

Übrigens war auch der Anstellwinkel der Theke vermerkt!

Es geht dabei aber nicht um irgendwelche "Fangdrähte". (Obwohl schon die Idee krank ist: Entweder hält es, oder ich trage es nicht ein. Wenn schon ein "Notfall" eingeplant wird, stimmt ja schon generell was mit der Montage nicht.)

Bei dem Verbot der Teile geht es einzig um den Fußgängerschutz! Der wird auch mit Einzelabnahme und bestimmten Anstellwinkeln nicht besser. Und da ist eben NICHTS (Legales) möglich.

Die Teile sind nicht eintragungsfähig. Vorhandene Theken sind bei der HU als erheblicher Mangel einzustufen. Das heisst: Keine Plakette bis das Teil abgebaut ist.

Themenstarteram 28. November 2008 um 21:50

danke für eure Antworten!

Schade!

würd mir schon gefallen!

muss zustimmen. ist zwar eher unwarscheinlich, das da einer so blöde übers auto segelt, aber in deutschland weiß man ja nie. man muss hier ja auf alle eventualitäten vorbereitet sein :rolleyes:

 

aber ma hand aufs herz... hast du sowas schon live gesehen? ma von der seite angeschaut? das geht ma garnich. sieht übelst nach kirmes aus und bei vermuteten 75PS genauso lächerlich 245er reifen.

Ne, bei den Drähten ist das "versteckt", also von Innen. Wenn du die Teile mittels Loch bohren und 2 Unterlegscheiben am Kofferraum befestigst, kommt von innen der Fangdraht ran (an den Halter der Kofferraumdeckelbs). Da ist nichts mit Fussgängerschutz was beachtet werden muss, wo auch immer das herkommen soll. Die Teile haben dann auch einen Kantenschutz (offiziell). Der Anstellwinkel geht eben um den Anpressdruck, der evtl doch erreicht werden kann und damit die Fz.Balance verändern könnte...

@Mille... woher sollen deine Kenntnisse kommen?

Kenne das aber auch nur das die Alu Flügel Verboten worden sind. Weil die Bei 30 Km/h Nicht sehr gesund für Fussgänger sind.

Und warum auch immer zur not.

Alu Flügel sind verboten und kein TÜV prüfer trägt die ein.

Ausser Natürlich Schwarz tüv

Zitat:

Original geschrieben von Papstpower

@Mille... woher sollen deine Kenntnisse kommen?

@papstpower:

"Anweisung der Technischen Leitung:

Kurzfassung:

Entsprechend der Beschlußfassung (138. BLFA-TK Sitzung, TOP 7.5) sind Anbauabnahmen für Heckflügel aus Aluminium nach § 19 Abs. 3 StVZO und § 19 Abs. 2 iVm. § 21 StVZO abzulehnen.

Bei der Durchführung von Hauptuntersuchungen sind die Heckflügel als

erheblicher Mangel einzustufen. Ich bitte Sie um umgehende Umsetzung entsprechender Arbeitsanweisungen.

In einigen Fällen haben Sachverständige der Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr Aluminium-Heckspoiler, die starr mit dem Aufbau verbunden sind, positiv begutachtet. Der Spoiler hat Kantenrundungen von 2,5 mm und wurde an den scharfkantigen Ecken mit einem Kunststoffköder versehen. Näheres zur Ausführung ist den beiliegenden Bildern in der Anlage zu entnehmen.

Das Ministerium für Umwelt und Verkehr hat die Technische Prüfstelle angewiesen, künftig derartige Fahrzeugteile als unzulässig im Sinne von § 30 Abs. 1 Nr. 1 und § 30c Abs. 1 StVZO einzustufen. Daraufhin wurde von dort berichtet, dass derartige Teile in anderen Bundesländern weiterhin positiv begutachtet würden. Die Anforderungen des einschlägigen VdTÜV Merkblattes würden nicht greifen, da es sich um keine Kunststoffheckspoiler handelt. Im Übrigen könnten auch Heckträgersysteme eine ähnliche Gefährdung darstellen.

Das Ministerium teilt diese Auffassung nicht und verweist darauf, dass ein derart hervorstehendes Teil auch bei Rundungen von 2,5 mm Radius bereits bei Geschwindigkeiten im Bereich von 10 bis 20 m/s messerähnliche Eigenschaften aufweisen kann. Damit stellt es für die übrigen Verkehrsteilnehmer eine unzumutbare Gefährdung dar. Die Bauweise ist mit so genannten Hecktragesystemen oder ähnlichen Trägern nicht vergleichbar; diese sind im Allgemeinen sowieso nicht ständig an den Fahrzeugen angebaut.

Aus der Erörterung bleibt festzuhalten:

In der 47. Sitzung der AKE-AG "§ 19 Clearingstelle" am 14.07.2004 wurde dieses Thema unter TOP IX bereits erörtert und einvernehmlich mehrere Maßnahmen festgelegt: Es sollen keine Teilegutachten mehr erstellt werden. Änderungsabnahmen sollen auch bei Vorlage eines (noch) gültigen Teilegutachtens unter Hinweis auf § 30 StVZO abgelehnt werden. Das VdTÜV-Merkblatt 744 ist um den Aspekt "metallische Werkstoffe" zu erweitern. Die aaSoP/PI sollen von ihren technischen Leitern entsprechend informiert und angewiesen werden.

In der KBA-Datenbank "Teilegutachten" sind entsprechende Teilegutachten von mehreren TD für Heck-Aluminiumspoiler gemeldet. Ob und wieweit darüber hinaus gefälschte Teilegutachten im Umlauf sind, war bis dato nicht feststellbar.

Herr Miese teilte mit, dass die Akkreditierungsstelle des KBA alle TD anschreiben und eine Rücknahme der Teilegutachten verlangen wird, so dass dann auch über die KBA-Datenbank dies dokumentiert werden könne.

Nachfolgender Beschluss wurde gefasst, der die Festlegungen der AKE-AG "§ 19-Clearingstelle" teilweise übernimmt, präzisiert und im Einzelnen umzusetzen ist (einstimmig):

"1. Das KBA (die Akkreditierungsstelle) veranlasst die Zurückziehung der positiven Teilegutachten von Heck-Aluminiumspoilern bzw. erklärt sie für ungültig und übersendet den Ländern den einschlägigen Schriftverkehr.

2. Anbaugutachten nach § 19 Abs. 3 StVZO dürfen zukünftig nicht mehr erfolgen (entweder unter Hinweis auf § 30 StVZO oder, soweit erfolgt, mit Hinweis auf die Zurückziehung der Teilegutachten).

3. Einzelabnahmen nach § 19 Abs. 2 StVZO dürfen nicht vorgenommnen werden (s. 2.).

4. Werden Fz mit den genannten Heckspoilern zur Durchführung einer HU vorgestellt, ist ein erheblicher Mangel festzustellen.

5. Die zuständigen obersten Landesbehörden weisen die TP und ÜO an, entsprechend vorstehender Punkte 2 bis 4 zu verfahren."

 

Quelle: Rundschreiben vom Kraftfahrbundesamt an alle amtlich anerkannten Sachverständigen und Technische Überwachungsvereine.

Cool also wenn so ein teil eingetragen ist bau ich den jedesmal bei tüv hab.

und dann wieder dran. Die rünen können ein nix ist ja eingetragen und bei Tüv ist der nicht vorhanden also kein erheblicher Mangel XD.

dummerweise wissen auch die grünen davon :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von mille007

Zitat:

Original geschrieben von Papstpower

@Mille... woher sollen deine Kenntnisse kommen?

@papstpower:

"Anweisung der Technischen Leitung:

Kurzfassung:

Das ist doch mal übersichtlich. "Kurzfassung" hat mir gefallen. Gut, dann sich meine Kenntnisse wie in dem Schreiben von den damaligen Zulassungsbedingungen...

Wobei dort aufgeführt ist, dass nur die Kanten abgerundet sind. Ist dies dem "Kantenschutz" mittels "überstülper" gleichzusetzen???

Sehr gut!, endlich jemand der nicht labert, sondern auch Quellen nachweisen kann. Leider war das nicht auf einer offiziellen Seite zu finden.

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