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Suche Erklaerung fuer dumme Rechtsabbieger-Schaltung..
Guten Morgen..
ich beobachte an 2 Ampeln mit elektrischem Rechtsabbieger-Gruenpfeil bei mir der Umgebung (beide Ampeln sind voneinander ca. 60 km entfernt und in 2 verschiedenen Landkreisen) immer eine "lustige" Situation.
Zeitliche Abfolge:
1. Die Ampel steht auf rot. Fuer Linksabbieger, Geradeausfahrer und Rechtsabbieger.
2. Die Ampel steht auf rot. Fuer Linksabbieger, Geradeausfahrer. Der elektrische gruene Rechtsabbieger-Pfeil beginnt zu leuchten. Die Rechtsabbieger fahren nach rechts los.
3. Die Ampel steht auf rot. Fuer Linksabbieger, Geradeausfahrer. Der elektrische gruene Rechtsabbieger-Pfeil hoert auf zu leuchten. Die Rechtsabbieger halten an, da fuer sie jetzt auch wieder die "grosse" rote Ampel zaehlt. Dabei kommt es uebrigens regelmaessig zu Vollbremsungen der Rechtsabbieger (oder Ueberfahren der roten Ampel) wenn der Pfeil wieder aus geht. Er schaltet nicht auf rot, sondern geht aus.
4. EINE Sekunde spaeter schaltet die komplette Ampel auf gruen.
D.h. die Rechtsabbieger fahren an die Ampel mit leuchtendem gruenen Rechtsabbieger-Pfeil ran, in dem Moment als sie direkt an der Ampel sind, geht der gruene Rechtsabbieger-Pfeil aus, dadurch erfolgt eine Vollbremsung des Rechtsabbiegers. Nur um dann in der darauffolgenden Sekunde wieder neu anzufahren, da die Ampel mittlerweile auf gesamt-Gruen geschaltet hat.
Warum wird der Rechtssabieger-Pfeil dann nicht dauerhaft auf Gruen gestellt zwischen Situation 3 und 4?
Es kommt an diesen Ampeln regelmaessig zu Vollbremsungen, bzw. Rotlichtverstoessen.
Ich selbst habe an diesen Ampeln noch keinen Unfall miterlebt.. aber kann gut sein..
Uebrigens: Der Querverkehr oder Gegenverkehr hat bei Situation 3 und 4 immer eine rote Ampel.. also kanns nicht da dran liegen.. diese "Schrecksekunde" ist einfach sehr gefaehrlich.. gruen gruen gruen gruen *ZACK* ROT! *1 Sekunde spaeter* gruen gruen gruen..
Gruss
yo-chi
edit:
Situation in Landshut: Google Maps
Der Rechtsabbieger kommt von Westen und will nach Sueden rechtsabbiegen auf der Kreuzung.
Situation in Freising: Google Maps
Der Rechtsabbieger kommt von Sued-West und will nach Sueden rechtsabbiegen Richtung Obi.
Beste Antwort im Thema
Diese Ampelschaltung kenne ich direkt von der Abfahrt Waidmannsluster Damm, aus Richtung HH kommend.
Die Schaltung dient garantiert dazu, dass alle Autofahrer nochmal ihre Sinne versammeln, wenn dann auch Fußgänger und Radfahrer grün haben.
Stell dir vor, die Ampel würde nicht nochmal rot wereden. Es würde kaum einer drauf achten, dass nun andere Vorrang haben, die ihren Weg kreuzen.
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11 Antworten
Diese Ampelschaltung kenne ich direkt von der Abfahrt Waidmannsluster Damm, aus Richtung HH kommend.
Die Schaltung dient garantiert dazu, dass alle Autofahrer nochmal ihre Sinne versammeln, wenn dann auch Fußgänger und Radfahrer grün haben.
Stell dir vor, die Ampel würde nicht nochmal rot wereden. Es würde kaum einer drauf achten, dass nun andere Vorrang haben, die ihren Weg kreuzen.
Sinnvoller wäre es in diesen Situationen den grünen Rechtsabbieger-Pfeil durch eine vollwertige Ampel für Rechtsabbieger zu ersetzen, womit wir dann auch wieder eine Gelb-Phase hätten. Damit würde ein Großteil der Vollbremsungen vermieden.
Wenn der Rechtsabbieger einen grünen Pfeil sieht, dann darf er rechts abbiegen und muss sich sonst um nichts kümmern. Die Fußgänger in der Straße in die der Rechtsabbieger einfährt, haben rot!
Wenn der Rechtsabbieger aber nur die "normale Ampel" sieht, also ohne grünen Pfeil, sondern einfach nur grünes Licht, dann bedeutet das, dass er zwar rechts fahren darf, jedoch auf Fußgänger achten muss, da diese nun auch grün haben!
Aber hast recht. Diese Schaltung ist echt sehr beknackt! Bei uns in der Gegend gibt es auch solche Ampeln, aber 1.) sind die nocht so bescheuert geschaltet und 2.) ist über der grünen Rechtsabbieger Ampel noch ein gelbes Licht, dass eben diese Vollbremsungen und Schrecksekunden vermieden werden. Da haben die Städte in den o.g. Beispielen wohl an je an einem gelben Licht gespart.
Zitat:
Original geschrieben von Tony Tough
Wenn der Rechtsabbieger einen grünen Pfeil sieht, dann darf er rechts abbiegen und muss sich sonst um nichts kümmern. Die Fußgänger in der Straße in die der Rechtsabbieger einfährt, haben rot!
Wenn der Rechtsabbieger aber nur die "normale Ampel" sieht, also ohne grünen Pfeil, sondern einfach nur grünes Licht, dann bedeutet das, dass er zwar rechts fahren darf, jedoch auf Fußgänger achten muss, da diese nun auch grün haben!
Ist IMHO Käse. Guckst du HIER bzw. HIER:
Zitat:
§ 37 StVO, 2
Rot ordnet an: »Halt vor der Kreuzung«. Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Der Fahrzeugführer darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen. Er muss sich dabei so verhalten, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.
Wobei der aufleuchtende Grünpfeil sicherlich die entschärfte Version des Original-Grünpfeils ist...
Zitat:
Original geschrieben von Tony Tough
Wenn der Rechtsabbieger einen grünen Pfeil sieht, dann darf er rechts abbiegen und muss sich sonst um nichts kümmern. Die Fußgänger in der Straße in die der Rechtsabbieger einfährt, haben rot!
Wenn der Rechtsabbieger aber nur die "normale Ampel" sieht, also ohne grünen Pfeil, sondern einfach nur grünes Licht, dann bedeutet das, dass er zwar rechts fahren darf, jedoch auf Fußgänger achten muss, da diese nun auch grün haben!
Aber hast recht. Diese Schaltung ist echt sehr beknackt! Bei uns in der Gegend gibt es auch solche Ampeln, aber 1.) sind die nocht so bescheuert geschaltet und 2.) ist über der grünen Rechtsabbieger Ampel noch ein gelbes Licht, dass eben diese Vollbremsungen und Schrecksekunden vermieden werden. Da haben die Städte in den o.g. Beispielen wohl an je an einem gelben Licht gespart.
Okay das mit den Fussgaengern leuchtet mir ein.. aber beim Abbiegen habe ich doch sowieso immer nach Fussgaengern zu schauen. Egal ob ich jetzt an einer normalen gruenen Ampel oder an einem elektrischen gruenen Pfeil abbiege..
Lustig noch: In Landshut ist an dieser Stelle kein Fussgaengerueberweg.
Da geht das schon mal nicht mit den Fussgaengern.
Und diese kleine Ampel fuer die Rechtsabbieger hat sehr wohl 2 Leuchteinheiten.. allerdings wird dort immer nur "Gruen" angesteuert.. man koennte ja in die obere eine gelbe Birne reinmachen und die Steuerung anpassen.. Aber gut.. nicht in diesem unflexiblen Land.
Ich kenne eine solche Ampelschaltung bei uns auch. Das hängt - wie schon gesagt - mit den Füßgängern zusammen. Bei Grünlicht darfst Du nur rechts abbiegen; der Querungsverkehr der Geradeausfahrbahn - sprich hier die Fußgänger - passieren die Fahrbahn noch.
Und analog ist es dann für den Rechtsabbiegeverkehr. Denn hier bekommen die Fußgänger dann auch "grün". Und damit eine Verlangsamung des Abbiegeverkehr erreicht wird, stoppt man den Abbiegeverkehr ein wenig.
Macht allerings nur Sinn, wenn den Fußgängern denn an der LSA das Queren extra gestattet ist.
Zitat:
Original geschrieben von Karl Nickel
Zitat:
Original geschrieben von Tony Tough
Wenn der Rechtsabbieger einen grünen Pfeil sieht, dann darf er rechts abbiegen und muss sich sonst um nichts kümmern. Die Fußgänger in der Straße in die der Rechtsabbieger einfährt, haben rot!
Wenn der Rechtsabbieger aber nur die "normale Ampel" sieht, also ohne grünen Pfeil, sondern einfach nur grünes Licht, dann bedeutet das, dass er zwar rechts fahren darf, jedoch auf Fußgänger achten muss, da diese nun auch grün haben!
Zitat:
Original geschrieben von Karl Nickel
Zitat:
§ 37 StVO, 2
Rot ordnet an: »Halt vor der Kreuzung«. Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Der Fahrzeugführer darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen. Er muss sich dabei so verhalten, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.
Wobei der aufleuchtende Grünpfeil sicherlich die entschärfte Version des Original-Grünpfeils ist...
Es macht einen erheblichen Unterschied, ob es sich an einer LZA um einen beleuchteten Pfeil oder um einen unbeleuchteten Pfeil handelt.
Zitat:
Original geschrieben von winjen66
Ich kenne eine solche Ampelschaltung bei uns auch. Das hängt - wie schon gesagt - mit den Füßgängern zusammen. Bei Grünlicht darfst Du nur rechts abbiegen; der Querungsverkehr der Geradeausfahrbahn - sprich hier die Fußgänger - passieren die Fahrbahn noch.
Und analog ist es dann für den Rechtsabbiegeverkehr. Denn hier bekommen die Fußgänger dann auch "grün". Und damit eine Verlangsamung des Abbiegeverkehr erreicht wird, stoppt man den Abbiegeverkehr ein wenig.
Macht allerings nur Sinn, wenn den Fußgängern denn an der LSA das Queren extra gestattet ist.
Ja, sowas gibt es bei uns auch. Auch da geht es um die Fussgänger. Ist auch bei normalen Ampeln nicht unüblich, dass die Fussgänger zuerst grün bekommen, dann stehen die schon mal mitten auf der Strasse und werden nicht so leicht überfahren.
An der selben (mit einem gründen LICHTZEICHEN-Rechtsabbiegerpfeil) ist übrigens auch eine kurze Rotphase für die Rechtsabbieger, nachdem für geradeaus grün war. So erlaubt man wohl den entgegenkommenden Linksabbiegern das Abbiegen.
An einer Kreuzung bei uns ist genau das gleiche bescheuerte Ampelverhalten zu beobachten!
Rechtsabbieger grün - dann kurz aus (faktisch also rot) - 2 Sekunden später grün der Hauptampel!
Bleibt zu erwähnen, dass die Fußgänger an dieser Kreuzung ihre eigene Ampel haben! Wenn an dieser Kreuzung Fußgänger grün bekommen, dann an allen Überwegen wobei gleichzeitig ALLE Richtungen für Autos rot haben!
Anders gesagt - Fußgänger die ihr Rotlicht beachten, würden NIE vor ein Auto laufen können...
Vielleicht kann ich mal ein wenig Licht ins Dunkel bringen. Maßgebend für den Entwurf von Steuerungen von Lichtsignalanlagen ist die RiLSA (Richtlinien für Lichtsignalanlagen). Dies ist zwar nur eine Richtlinie, aber in vielen Bundesländern als Gesetz eingeführt. Die Signalisierung des Rechtsabbiegers ist in Kapitel 2.3.1.3 sinngemäß wie folgt beschrieben: bei parallelen Fußgängern muss eine Unterbrechung der Freigabezeit erfolgen, so dass die komplette Richtung gemeinsam startet.
Sind keine Fußgänger oder Radfahrer vorhanden, ist die Folge "Grünpfeil -> volles Grün" zulässig. Außerdem wird empfohlen, nur in besonderen Fällen das einfeldige Grünsignal zu nutzen. Aus meiner Sicht (und so mache ich auch meine Steuerungen) ist 3 s Gelb und dann "Dunkel" immer sinnvoller.
Ich würde dem Baulassträger und/oder Betreiber der LSA mal einen netten Brief schreiben und die Änderungswünsche vortragen. Wenn Geld vorhanden ist (i.d.R. kostet eine Anpassung mehrere tausend EUR) ist sicherlich eine Optimierung im Sinne des Autofahrers nicht auszuschließen ;-) .
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von astra2.2DTI
...
Ich würde dem Baulassträger und/oder Betreiber der LSA mal einen netten Brief schreiben und die Änderungswünsche vortragen. Wenn Geld vorhanden ist (i.d.R. kostet eine Anpassung mehrere tausend EUR) ist sicherlich eine Optimierung im Sinne des Autofahrers nicht auszuschließen ;-) .
Gruß
An dieser Stelle weiß jeder Berliner, dass er beim Schreiben einer Mail nur seine Zeit verschwendet!