ForumE39
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 5er
  6. E39
  7. Suche Hilfsbereiten, zum Abschleppen :)

Suche Hilfsbereiten, zum Abschleppen :)

BMW 5er E39
Themenstarteram 25. Dezember 2017 um 20:52

Hi Leute,

ich bin in einer sehr komplizierten Situation.. so genau will ich die Geschichte auch gar nicht erzählen, weil es zu lange dauern würde.

Kurz gesagt habe ich aber bei mir einen E39 stehen, den ich am reparieren bin und so grob weiß ich was dran gemacht werden muss für den TÜV. Ich wollte aber das Fahrzeug unbedingt mal zum TÜV bekommen, damit ich klare antworten schwarz auf weiß bekomme. Das Problem ist, dass ich mit dem Auto keine andere Möglichkeit habe außer mit nem Hänger. Ich habe kein Hängerführerschein und bevor ich einen teuren Abschleppservice bestelle, wollte ich nachfragen ob hier jemand die Möglichkeiten hat den E39 mit einem Anhänger zu schleppen. Wenn jemand bereit dazu ist würde es mir viel bedeuten und natürlich gibts auch eine entsprechende Bezahlung... ist mir nur wichtig, dass ich nicht ADAC Preise bezahlen muss.

Meine Adresse geb ich per PN dann an bereitwillige Leute.

PS: Tut mir leid wenn das das falsche Forum für sowas ist, aber dachte mir ein Versuch wärs wert. :)

29 Antworten

Du solltest vielleicht verraten wo du herkommst. Alternativ kann das Fahrzeug auch mit einem Überführungskennzeichen bewegt werden.

Themenstarteram 25. Dezember 2017 um 21:06

Ich habe geschrieben, dass ich meine Adresse dann per PN verschicke wenn jemand mir helfen würde :)

Und das mit dem Überführungskennzeichen.. da würde ich gerne mal mit dir ins Gespräch kommen, wenn du dich da auskennst. Ich schilder jetzt dann doch mal genau die Situation.

Ich habe ein Importfahrzeug aus Spanien gekauft mit noch spanischem TÜV (der ja in DEU nichts bringt), das Fahrzeug hat nur Spanische Papiere und ich habe keine COC Papiere. Ein Kurzzeitkennzeichen würde ich nicht bekommen da mir ein Gültiger deutscher HU Bericht fehlt. In wiefern ist ein Überführungskennzeichen anders?

PS: Bitte nicht nachfragen wie ich in so eine Situation gekommen bin ;)

am 25. Dezember 2017 um 21:24

Also, wie soll man dir Hilfe Anbieten, wenn du noch nicht einmal das Bundesland oder die nächst größere Stadt erwähnen magst. Ich komme aus Bremen . Wie soll ich dir Hilfe Anbieten wenn du vielleicht in München bist?

Also viel Glück!

Themenstarteram 25. Dezember 2017 um 21:29

Wohne nähe Andernach, Mayen. 20Min entfernt von Koblenz in RLP. Entschuldige aber ich gebe nich gern einfach meine Adresse raus wo sie jeder auf den ersten Blick hat :/ Trotzdem danke...

am 25. Dezember 2017 um 21:53

30 min. Radius von Koblenz hätte doch voll gereicht. So kann jeder abschätzen ob er helfen kann. Ich bin leider nicht dabei.. Aber viel Erfolg und noch einen schönen Weihnachtstag.

Das ist so nicht korrekt: Man kann Kurzzeitkennzeichen unter anderem dafür holen um damit das Fahrzeug zum TÜV zu bringen (und auch Fahrten die damit in direktem Zusammenhang stehen). Genauere Infos hat da aber auf jeden fall die Zulassungsstelle/Straßenverkehrsamt, da kann es dann ggf passieren das irgendein Mitarbeiter auf komische Ideen kommt und das KZK doch verweigert, in diesem Fall würde ich ggf eine andere Filliale anfahren falls möglich. Ebenfalls ist es anzuraten dies per email oder ähnlichem abzuklären nicht das jemand sagt das geht und der nächste behauptet das gegenteil.

Wer es nachlesen will: §16 FZV

Kurze zusammenfassung der relevanten bereiche:

Zitat:

(1) Ein Fahrzeug darf, wenn es vorbehaltlich des Satzes 2 nicht zugelassen ist, zu Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn

1. es einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist,

2. gültige Nachweise über eine bestandene Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung, soweit diese nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erforderlich sind, vorliegen,

3. eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht und

4. es ein Kurzzeitkennzeichen führt.

Das Problem stellt dabei der Punkt 2 dar, aber dafür gibt es dann später folgenden Absatz:

Zitat:

(7) Liegen die Voraussetzungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 nicht vor oder liegt der Ablauf der Frist für die nächste Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vor dem Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens, dürfen abweichend von Absatz 1 ohne einen Nachweis der durchgeführten Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung nur Fahrten zu einer Untersuchungsstelle im Bezirk der Zulassungsbehörde, die für den Standort des Fahrzeugs zuständig ist, oder einem angrenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werden. Wird dem Fahrzeug nach Nummer 3.1.4.2, 3.1.4.3 oder 3.2.3.2 der Anlage VIII der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bei der Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung keine Mängelfreiheit bescheinigt, dürfen abweichend von Absatz 1 auch Fahrten zur unmittelbaren Reparatur festgestellter Mängel in einer geeigneten Einrichtung im Bezirk der Zulassungsbehörde, die für den Standort des Fahrzeugs zuständig ist, oder einem angrenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werden. Auf Fahrzeuge, die nach Nummer 3.1.4.4 oder 3.2.3.3 der Anlage VIII der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung als verkehrsunsicher oder verkehrsgefährdend eingestuft wurden, sind die Sätze 1 und 2 nicht anzuwenden.

Gesetz ist oben zitiert.

Kurzzeitkennzeichen bekommst auch ohne gültige HU.

Wenn der spanische Untersuchungsbericht der Entsprechenden EU Norm entspricht(welche kann ich Dir Mittwoch raussuchen) und dies auf dem Bericht vermerkt ist,gilt er auch in Deutschland. Manche Zulassungsstellen wollen aber eine amtliche Übersetzung und dafür kannst gleich eine neue HU machen lassen.

Gruß m

Themenstarteram 25. Dezember 2017 um 23:54

habe gelesen, dass der fehlende HU bericht einen dann nur im bezirk für den die zulassungsstelle zuständig ist eingrenzt.. also sollte das kein problem sein.

es steht aber auch noch auf einer seite, dass man deutsche fahrzeugpapiere braucht... was macht das denn für ein sinn?? kein fahrzeug was importiert wird hat doch deutsche papiere?

Das KZK ist gültig im Zulassungsbezirk einen angrenzenden, steht ebenfalls so oben im §

Ansonsten bin ich mir nicht sicher ob man wirklich die Zulassungspapiere braucht, die KZK werden aber mittlerweile auf ein bestimmtes Fahrzeug ausgestellt. Also braucht man auf jeden Fall eine Fahrgestellnummer, diese hast Du aber sollte damit theoretisch kein Problem sein. Die deutschen Papiere kann die Zulassungsstelle auch ausstellen, allerdings wird sie dafür vermutlich nach dem TÜV fragen und hier könnte ggf etwas Diskussion entstehen (weswegen ich das mit dem schriftlich schrieb, dann kann nicht ein Mitarbeiter plötzlich was ganz anderes behaupten als am tag davor). Hier sehe ich es aber auch so das die Papiere (ggf vorläufige) bereits ohne TÜV und Vorführung erstellt werden können und erst nach dem TÜV und mit Vorführung bei der Behörde dann die endgültigen Papiere und Schilder gestempelt werden.

Das ist aber alles Theorie, wenn die Behörde sich quer stellt oder andere unsinnige Auflagen macht hat man leider wenig Handlungsspielraum deswegen: Den Fall der zuständigen Behörde (am besten schriftlich) Schildern und die werden dann schon sagen was Sache ist. Falls sie das verweigern sollten kann man dann immer noch weiter schauen was für § man ggf findet, fakt ist aber das der fehlende deutsche TÜV kein Grund ist ein KZK zu verweigern, die (noch) nicht vorhandenen deutschen Papiere aber ggf ein kleines Hindernis darstellen das aber eigentlich beherrschbar sein sollte, nicht umsonst giibt es in dem § ja extra diesen Zusatz das die HU nicht zwingend erforderlich ist...

Absatz 1 Nr.1 ist doch oben zitiert( wenn es einem genehmigten Typ entspricht)

Durch die spanischen Papiere ist die Betriebserlaubnis nachgewiesen.

Mit denen bekommst ein KZK und kannst zur HU fahren.

Für ein bereits im Ausland zugelassenes Fahrzeug bekommst Du nur Papiere in Deutschland,wenn Du den Wagen auch zulässt. Und dafür brauchst Du eine gültige HU. Ggf kann die spanische Untersuchung genügen,wenn sie der EU Richtlinie entspricht. Wie ich oben schon schrieb.

Gruß m

Themenstarteram 26. Dezember 2017 um 0:51

Zitat:

@windelexpress schrieb am 26. Dezember 2017 um 01:46:19 Uhr:

Absatz 1 Nr.1 ist doch oben zitiert( wenn es einem genehmigten Typ entspricht)

Durch die spanischen Papiere ist die Betriebserlaubnis nachgewiesen.

Mit denen bekommst ein KZK und kannst zur HU fahren.

Also wenn ich das Kennzeichen bekommen würde, würde das alles 10000x einfacher machen ;D

Ich fahre am Mittwoch mal zur Zulassungsstelle und frage nach, die sind da ziemlich unfreundlich und gehen quasi nie ans telefon dran, deswegen geh ich hin und machs nich schriftlich.. am ende antworten die eh nich auf eine e-mail :/

Viel Glück dabei.

Bei uns muss man eine Nummer ziehen und mindestens 1,5 Stunden warten, wenn man persönlich hingeht.

In unserem Landkreis sind lediglich 72.000 Fahrzeuge registriert... Da fragt man sich was das soll

am 26. Dezember 2017 um 6:17

Wenn mann da pünktlich zur Öffnungszeit aufschlägt, geht das ruckzuck.

Viel Glück

Zitat:

@TheLuckyDawg24 schrieb am 26. Dezember 2017 um 02:29:13 Uhr:

Viel Glück dabei.

Bei uns muss man eine Nummer ziehen und mindestens 1,5 Stunden warten, wenn man persönlich hingeht.

In unserem Landkreis sind lediglich 72.000 Fahrzeuge registriert... Da fragt man sich was das soll

Die gleiche Anzahl Fahrzeuge sind bei uns auch registriert. Je nachdem, wann man aufschlägt,kann man auch 4h warten, ZB vor Weinachten.

Andere Zulassungsstellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe,da kann man frühstens in ein zwei Wochen hin.

In Berlin gab's in diesem Jahr teilweise VorlaufZeiten von bis zu 8 Wochen. Also da nehme ich 1.5 h Wartezeit gern in kauf,kann es dafür aber zeitnah erledigen

Zitat:

Ich fahre am Mittwoch mal zur Zulassungsstelle und frage nach, die sind da ziemlich unfreundlich und gehen quasi nie ans telefon dran, deswegen geh ich hin und machs nich schriftlich.. am ende antworten die eh nich auf eine e-mail

Also bei uns werden alle Mails beantwortet. Und TelefonAuskunft hängt natürlich vom Kundenandrang ab. Wenn ich am Schalter sitze und bedient werde,möchte ich ja auch nicht dass der MA ständig ans Telefon geht und meinen Vorgang unterbricht.

Guck doch mal auf der HP Deines zuständigen LK, was die zu Deiner Konstellation sagen.

Nimm alles an Papieren mit was Du hast,da es ein Import Fahrzeug ist auch unbedingt den KV und dann bekommst Du auch ein KZK.

Wie alt sind den die Spanischen Papiere? Gehen dort schon Typ/Variante/Version hervor? Ansonsten würde ich mir für die richtige Zulassung noch das COC besorgen.

Hat mich in Deinem anderen Thread schon beschäftigt, wie hat der Verkäufer Dir die Karre schmackhaft gemacht?

War es ein FähnchenHändler oder privat? Nicht dass es noch ne böse Überraschung gibt,wenn die auf der Zulassungsstelle die Fin eingeben.

 

Gruß m

Deine Antwort
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 5er
  6. E39
  7. Suche Hilfsbereiten, zum Abschleppen :)