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Suche Kopie Fahrzeugbrief für Fiat 500 L Baujahr 1972
Hallo Zusammen,
ich habe einen 500er aus 1972 erstanden mit deutschem Pappbrief. Für die Zulassung in Deutschland brauche ich eine Kopie eines deutschen Briefes. Kann jemand helfen?
Freue mich auf Info
Grüße
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35 Antworten
Aber den hast Du doch?
Hehe, vielen Dank für die Antwort. Ich habe mich wohl nicht gut ausgedrückt. Ich habe einen Pappbrief, brauche aber einen "modernen" Brief - da im Pappbrief nicht alle Daten stehen.
Grüße
Wurden die denn nicht 1 : 1 umgeschrieben?
Woher wollte man für den neuen Brief Daten nehmen, die in dem Alten nicht drinstanden?
Moin Passat,
wenn Dein Pappbrief durch abschneiden der oberen rechten Ecke nicht entwertet wurde - ist dieser
unbefristet gültig.
D.h. Du brauchst zur Zulassung lediglich eine gültige HU von einer Prüforganisation mit diesem Brief.
Gruß Carl
Hallo Carl,
dachte ich auch so - aber Dekra TÜV und Zulassung sind sich einig - §21 ist notwendig da im alten Brief nicht alle relevanten Daten stehen und diese erst beschafft werden müssen. Deshalb brauche ich eben eine Kopie eines "neuen" Briefes
Warum schreibst Du nicht Fiat Deutschland an und bittest um diese Daten. Erkundigst Dich vorher bei einem Fiat Händler vor Ort, und der kann sicherlich Dir einen Ansprechpartner nennen. Ich wünsche viel Glück
Gut, es sei so. Aber komischerweise erkennen die das dann an? Bei Briefkopien kriegen die normal die Krätze.
Woher wollen die wissen das die Daten korrekt ermittelt sind? Eine Datenbank gibt es anscheinend auch nicht?
Ja die Frage hab ich mir auch gestellt - ich glaube einfach das §21 der einfachere Weg ist und deshalb wollen das alle machen...
Hallo Passat,
in dem alten Pappbrief stehen alle relevanten Daten die auch im neuen stehen werden, sogar mehr
wie zB verschiedene Reifengrößen.
Ich habe einen alten MG von 1948 der 1968 abgemedet worden ist, mit dem Pappbrief bei der
Dekra eine HU bekommen - das ist auch gesetzlich so geregelt!
Der Brief, wenn nicht durch Ecke abschneiden nicht entwertet, hat seine Gültigkeit nicht verloren.
Gruß Carl
So sehe ich das auch.
Ich persönlich würde beim Amt noch einmal freundlich nachfragen, warum sie die Daten nicht übertragen.
Das wurde schließlich bei allen Fahrzeugen mit Pappbrief spätestens bei Eigentümerwechsel regelmäßig so gemacht.
Hallo Passat,
hier noch ein Nachtrag:
Die Zulassungsstellen müssen 84 Monate = 7 Jahre Deine Daten vorhalten, egal, ob Du Deine Zulassungsbescheinigung verbummelst oder sicher aufhebst. So lange reicht eine HU, um die Karre wieder zuzulassen. Nach diesen 84 Monaten reicht eine HU nur dann, wenn Du einen alten Biref oder Schein oder halt ne Zulassungsbescheinigung hast. Erst jetzt müsstest Du, wenn Du keine Papiere mehr hast, eine Vollabnahme machen lassen.
Gruß Carl
Hallo Carl,
ja soweit die Theorie - mein Auto hat Papiere, ist aber seit 80 abgemeldet - lt Prüfer reichen eben die Daten aus dem alten Pappbrief nicht mehr aus, obwohl auch ich in den Gesetzen eben diese Einschränkung nicht finden kann.
Dann soll er dir diese Einschränkung doch mal schriftlich zeigen.
Meine Frage an den wäre: "Wo steht denn das?"
Hallo Passat,
wie oben beschrieben bin ich mit dem MG Bj. 1948, abgemeldet 1968, bin 2013 mit dem original Pappbrief zur DEKRA
und hab ein H-Gutachten § 23 - das binhaltet die HU - machen lassen.
Ich habe soben den Originalbrief mit den Daten in dem H-Gutachten verglichen - im alten Pappbrief sind alle relvanten
Daten vorhanden die für § 23 nötig sind, somit auch für die HU.
Die Geräuschwerte im Pappbrief fallen sogar weg - also im § 23 Gutachten nicht notwendig.
Schick mir ein persönliche Mail, dann scanne ich Dir den Pappbrief und das § 23 Gutachten dann kannst Du damit zur
DEKRA - die sollen Dir dann zeigen wo denn da Daten fehlen und wo das ggf.steht.
Wenn Du mit dem Sachverständigen nicht weiter kommst, lass Dir einen Termin beim DEKRA Leiter geben.
Gruß Carl