1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. Suche leichtes Fahrgestell für Auto-Transport (max. 3500 kg ZGG)

Suche leichtes Fahrgestell für Auto-Transport (max. 3500 kg ZGG)

Moin!

Ich suche ein Fahrgestell für Auto-Transport mit 1200-1500 kg Leergewicht und einer Nutzlast von mindestens 1800-2000 kg, bei maximal 3500 kg ZGG.

Das Fahrzeug sollte als Basis für den Auto-Transport dienen können und eine hohe Nutzlast bieten, aber die Anforderungen für das Gesamtgewicht von maximal 3500 kg erfüllen.

Hat jemand Empfehlungen für passende Modelle?

Ich habe schon etliche Modelle durchsucht aber meistens haben die Fahrzeuge (VW Crafter, MB Sprinter etc) ein Leergewicht von über 2000kg..

Danke!

Ähnliche Themen
17 Antworten

@Ma1k

Hallo,

da wirst du aber schlechte Karten haben.

Das ist Wunschdenken, die Zeiten sind vorbei mit VW T6/T7.

Für was benötigst du das Fahrzeug??

Zitat:

@chrisss240 schrieb am 15. Dezember 2024 um 08:24:05 Uhr:

@Ma1k

Hallo,

da wirst du aber schlechte Karten haben.

Das ist Wunschdenken, die Zeiten sind vorbei mit VW T6/T7.

Für was benötigst du das Fahrzeug??

Ich möchte Fahrzeuge von A nach B transportieren und dabei nur einen BE-Führerschein verwenden. Ab 3501 zzg Aufwärts benötigt man einen C1E Führerschein, Berufskraftfahrer Qualifikation und einen Tachrograph.

Ich habe zwar C, CE, C1 und C1E aber möchte ohne Tachograph und BKrFQG fahren.

Einen Anhänger habe ich bereits, aber ich benötige noch ein Zugfahrzeug, auf dem auch ein Fahrzeug transportiert werden kann.

Momentan fahre ich einen Ford Ranger X, aber damit kann ich nur den Anhänger ziehen und ein Fahrzeug transportieren.

Daher suche ich so viel Nutzlast wie möglich.

@Ma1k

Alle Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem Gesamtgewicht über 3.500 Kilo sind verpflichtet, mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet zu sein. Allerdings gibt es Ausnahmen von dieser Verpflichtung. Diese können von Land zu Land variieren.

Die Fahrtenschreiberpflicht gilt ebenfalls für Fahrzeuge über 3.500 Kilo und Fahrzeugen mit Anhängern. Es ist wichtig zu wissen, dass es nicht um das eigentliche Gewicht, sondern um die zulässige Gesamtmasse (zGM) geht. Diese Informationen sind im Fahrzeugschein und auf der Typengenehmigung des Anhängers zu finden.

Beispiel: Ein Ford Transit hat eine zulässige Gesamtmasse von 2.800 kg. Wenn dieses Fahrzeug ohne Anhänger fährt, besteht keine Fahrtenschreiberpflicht. Wenn jedoch ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg angehängt wird, überschreitet die Gesamtkombination die Grenze von 3.500 kg und ein Fahrtenschreiber wird Pflicht.

Solch ein Fahrzeug wirst du leider nicht mehr finden, ausser ein gebrauchten T5 os´der T6.

Danke für deine Antwort!

Ich möchte ausschließlich Privat Fahren, daher fällt der Tachograph grundsätzlich weg.

Es geht mir allein um das Fahrzeug.

Wie kommst du auf T5/T6?

@Ma1k

Ok, als Privatfahrt musst halt nur glaubwürdig nachweisen bei einer Kontrolle. Sobald du dafür entlohnt wirst ist es eine Gewerbliche Fahrt.

Könnt auch ein Ducato sein, die VW sind halt Niederrahmen (3Achser) sogenannte Schnellläufer.

Aber ein solches Fahrzeug zu finden das "nur" 1500kg Leegewicht hat wird sehr schwer wenn nicht sogar unmöglich.

Und dann noch 3,5to Anhängelast? Fast Unmöglich.

Aufbaumäßig "kaputtes" Wohnmobil suchen ... Ducato mit Al-Ko-Chassis ist deutlich leichter als die Serie.

https://www.alko-tech.com/.../Chassis-fuer-Nutzfahrzeuge

Das Problem wird die Anhängelast werden..

Es ist völlig egal ob gewerblich oder privat, denn laut der "neuen" EU-Richtlinie, welche aktuell gilt, ist jedes Zugfahrzeug ab 2,8t mit einem "Nicht-Wohn-Anhänger" (zusammen über 3,5t zGG) IMMER unter Benutzung des Tachographen zu bewegen. Zudem wird es schwer bis unmöglich sein, daß man den Kontrollbeamten (BAG/ BALM, Polzei, Zoll) glaubhaft macht, daß der Transport von zwei oder mehr Fahrzeugen "reine" Privatsache sei. Bei einem Fahrzeug mit EZ ab 05/2006 muß der Tachograph digital und im grenzüberschreitenden Verkehr muß es die digitale Generation II sein. Vorgenanntes gilt auch für Kombinationen ab 7,5t zGG ohne Ausnahme und auch bei Leerfahrten.

Ich kenne jemanden, der ist mehrfach aufgefallen und zuletzt mit einer hohen fünfstelligen Strafe belegt worden. Zudem wurde ihm für FÜNF Jahre jeglicher (privater UND heimlich-gewerblicher) Transport unter Androhung einer hohen Haftstrafe untersagt.

Fazit: Weiter mit dem Anhänger am PKW fahren und hoffen, daß man nicht erwischt wird, denn auch mit einem wie auch immer gearteten Zugfahrzeug und einem Trailer ist es gewerblich. Dabei sollte beachtet werden, daß ab 2025 oder 2026 die Mautüberwachungen auch vermutete Gewerbe-Transporte selektieren dürfen und man somit auf der Kontrolliste erscheint. Wenn es wirklich rein privat ist, dann wird das nicht häufig vorkommen und somit ist ein Mietfahrzeiug günstiger. Besonders vor dem Hintergrund, daß dann auch die Qualifikationseintragung im Führerschein nicht erforderlich ist.

Also vor dem (Zusatz)Kleingewerbebetrieb erst ALLE Informationen sammeln und die Strafen beim (sicheren!!!) Erwischtwerden "einkalkulieren" oder eben einen Betrieb mit dem Transport beauftragen!

Ansonsten muß ich mich den Vorrednern anschließen: 1,2t Leergewicht und über 2t Nutzlast gibt es NICHT!

Solange man Privat fährt benötigt man kein Tachograph. Die Quelle hierzu würde ich gerne mal sehen.

Ich habe mal bei Al-Ko eine Anfrage gemacht, danke für den Tipp.

Sind Aufbau Wohnmobile besonders leicht? Kenne mich mit Wohnmobile gar nicht aus.

Siehst Du hier: https://www.youtube.com/watch?v=Q9XI2E030kE

Oder aber hier: https://www.ihk.de/.../pkw-gespanne-brauchen-fahrtenschreiber-682600

Und nicht zuletzt hier: https://www.zdh.de/.../

Es bleibt, und das schrieb ich bereits, immer das Problem der Nachweisführung eines REIN privaten Transportes, welche vermutlich bei regelmäßiger Registrierung der Fahrten (mit Mautbrücken ab 2025 zulässig) und mehreren geladenen Fahrzeugen ohne Papiere/ Kaufvertrag auf den eigenen Namen schwer bis unmöglich ist.

Moin Moin !

Zitat:

Ab 3501 zzg Aufwärts benötigt man einen C1E Führerschein, Berufskraftfahrer Qualifikation und einen Tachrograph.

Blödsinn. Die Qualifikation brauchst du überhaupt nicht, und solange das Gespann unter 7,5 t in der Summe der zGG bleibt , brauchst du auch kein Kontrollgerät.

MfG Volker

Die EU-Verordnung zum grenzüberschreitenden Verkehr, die für privat und Gewerbe gleichermaßen gilt, wird oft übersehen. Diese bezieht sich auf Fahrzeuge, die einen Anhänger oder Sattelanhänger nutzen. Überschreitet die Kombination ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen, dann müssen auch Pkw-Gespanne über 3,5 Tonnen einen Fahrtenschreiber besitzen. Das ist bereits dann der Fall, wenn das Fahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen hat und 750 Kilogramm angehängt werden. Das ist bei erstaunlich vielen Fahrzeugen so. Der Audi Q7 mit 2,8 Tonnen und der Nissan Navara mit über 3 Tonnen.

Die meisten EU-Länder haben die Regeln bereits aktiv, denn sie wollen weiterhin EU-Subventionen. Deutschland ist dort (noch) human, aber die deutschen Abgeorneten in Brüssel werden schon bald ein Strafgeld gegen Ihren Heimatstaat zur Umsetzung der Regelung festsetzen. Das hat bei der Maut und anderen Sachen funktioniert, warum sollte der Schwachsinn-Brüssel-Verein hier anders agieren? "Alle" wollen doch die teure EU-Bevormundung und sehen dabei weder ihre Felle schwimmen noch das Geld verschwinden!

Somit ist das mit dem "Gespann unter 7,5 t in der Summe der zGG bleibt , brauchst du auch kein Kontrollgerät" nur bedingt korrekt und gilt ausschließlich bei nachweisbarer Privatfahrt.

@schreyhalz

Fahrtenschreiber-Pflicht

Bei gewerblichem Einsatz benötigen auch viele Pkw mit Anhängern, wenn die zulässige Höchstmasse der Kombination 3.500 kg übersteigt, ein Kontrollgerät zur Dokumentation von Lenk- und Ruhezeiten (Fahrtenschreiber).

Voraussetzungen für Fahrtenschreiber-Pflicht:

Wenn der Anhänger zur Güterbeförderung verwendet wird beziehungsweise werden kann

Gewerblicher Einsatz (keine reine Privatfahrt)

DAS WICHTIGSTE: Das Gespann aus Zugfahrzeug und Anhänger zusammen über 3500 kg Zulässige Gesamtmasse aufweist.

ACHTUNG: Es werden hier die Zulässigen Gesamtmassen aus den Fahrzeugscheinen (unter Ziffer F.2) von Zugfahrzeug und Anhänger addiert ! Es spielt also keine Rolle wie das Zugfahrzeug oder Anhänger tatsächlich beladen sind !

Selbst bei leerem Zugfahrzeug und Anhänger gilt:

Zul. Gesamtmasse Zugfahrzeug + Zul. Gesamtmasse Anhänger > 3500 kg dann Fahrtenschreiber-Pflicht

siehe auch hier:

https://www.ihk.de/.../pkw-gespanne-brauchen-fahrtenschreiber-682600

Hier steht auch geschrieben das ab 01.07.2026 das alles incl. Ruhezeiten ab 2,5to. vorgeschrieben ist!

So, nun ist alles Wichtige und das gesetzlich Passende gesagt.

Anzumerken habe ich noch, daß die Kontrolleure (s.o.) dem Anscheinsverdacht nachgehen müssen oder mindestens können, dann liegt es am Fahrer und am Eigner die REINE Privattour nachzuweisen, aber auch hierzu ist das Wichtige geschrieben.

Jetzt muß das jeder mit sich ausmachen, aber das wird nicht zum Tragen kommen, denn es gibt keine Transporter bis 3,5t zGG und über 2t Zuzladung. Punkt!

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger