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SUCHE Opel Astra G, GM-JH 890, STRAFTAT!

Themenstarteram 11. November 2013 um 17:20

ACHTUNG!

Wir suchen einen Opel Astra Caravan in der Farbe blau,

Amtliches Kennzeichen GM-JH 890,

aufgrund einer Straftat.

Das Fahrzeug wurde im September 2012 veräussert und vom neuen Besitzer

nicht um- oder abgemeldet. Eine Strafanzeige wurde bereits gestellt.

Frage: Wer weiß, wo dieses Fahrzeug regelmäßig geparkt wird oder wer der

momentane Besitzer ist (Name, Anschrift)?

Bitte nur per eMail melden, wir garantieren absolute Diskretion!

Vielen Dank für Ihre / Eure Mithilfe!

Beste Antwort im Thema

Seid ehrlich, Leute.

Nicht alle geben sich Mühe sondern geben saudumme Antworten, die niemandem weiterhelfen. Manch ohnehin ratloser Fragesteller ist dann verständlicherweise angesäuert.

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Genau deswegen gebe ich mein Auto nur abgemeldet ab.

Themenstarteram 11. November 2013 um 17:36

Zitat:

Genau deswegen gebe ich mein Auto nur abgemeldet ab.

Stimmt - aus Schaden wird man bekanntlich klug. Mir ist das noch nie passiert - ich habe meine Fahrzeuge immer angemeldet abgegeben, damit der Käufer das KFZ überführen kann.

Nochmal passiert mir das nicht :-(

 

Viele Grüße, Frank.

Zitat:

Original geschrieben von Opel_Vectra_CDTI

Zitat:

Genau deswegen gebe ich mein Auto nur abgemeldet ab.

Stimmt - aus Schaden wird man bekanntlich klug. Mir ist das noch nie passiert - ich habe meine Fahrzeuge immer angemeldet abgegeben, damit der Käufer das KFZ überführen kann.

Nochmal passiert mir das nicht :-(

 

Viele Grüße, Frank.

Ich hab aus leichtsinnigkeit mit 18Jahren mein Auto mit Kennzeichen verkauft, jedoch hatte ich damals einen Käufer der mir die Kennzeichen wieder zurückgebracht hat (wohnte nicht weit weg).

Auch wenn jeder meint es sei ungefährlich und mit einem ordentlichen Kaufvertrag ist man aus dem Schneider: jeder Versicherungsberater wird sofort davon abraten. Zum Glück hab ich einen im Bekanntenkreis der mir stets davon abgeraten hat das Fahrzeug jemals angemeldet zu übergeben.

Dann wird ja deine Versicherung auch dementsprechend weiterlaufen und kosten verursachen oder?

Themenstarteram 11. November 2013 um 17:46

Zitat:

Dann wird ja deine Versicherung auch dementsprechend weiterlaufen und kosten verursachen oder?

Nein, nach dem Kauf haben wir die Versicherung davon in Kenntnis gesetzt, dass das Fahrzeug veräußert wurde. Aber uns wurde letzte Woche die KFZ-Steuer vom Konto abgebucht, sonst wäre uns das überhaupt nicht aufgefallen.

Zur zuständigen Zulassungsstelle gehen und den Fall schildern. Dann geht das alles seinen Gang. Hatten wir hier aber auch schon, im Grunde läufts auf ein Verfahren nach Par. 13 Abs. 4 S. 4 FZV hinaus...

Wie sagt mein Chef immer:

'Verlässt du dich auf andere, bist du verlassen"

Hallo TE,

habe ich richtig gelesen, September 2012 !

Ich hoffe, dass Du einen vollständigen Kaufvertrag gemacht hast, denn diesen solltest Du zwingend dem zuständigen Straßenverkehrsamt vorlegen.

Mit der Erfassung dieses vollständigen Kaufvertrages kannst Du aus der Steuerpflicht genommen werden und alle zu treffenden Maßnahmen richten sich sofort an den Käufer.

Es verwundert mich, dass Deine Versicherung noch keine Anzeige nach § 25 FZV an das Straßenverkehrsamt gesendet hat, denn so wie es nach Deiner Schilderung aussieht, ist Deine Versicherung immer noch im Regress und die werden sicherlich nicht lange fackeln und Dir das Ganze überbügeln, wenn es darauf ankommt.

Also vollständigen Kaufvertrag sofort an das zuständige Straßenverkehrsamt, dann sollte alles seinen geregelten Gang nehmen.

Solltest Du noch weitere Fragen haben, sende eine PN.

Von der Versicherungsseite ist die Sache ja beendet, der Käufer fährt also "nur" seit einem Jahr ohne Versicherung...

In dessen Haut möchte ich nicht stecken, wenn was passiert. Aber wer sowas macht, kriegt wohl auch sonst nicht mehr viel mit.

Zitat:

Original geschrieben von Daemonarch

Von der Versicherungsseite ist die Sache ja beendet, der Käufer fährt also "nur" seit einem Jahr ohne Versicherung...

In dessen Haut möchte ich nicht stecken, wenn was passiert. Aber wer sowas macht, kriegt wohl auch sonst nicht mehr viel mit.

Das sehe ich so in keinster Weise. Wenn die Versicherung aus dem Regress heraus will, muss Sie eine Anzeige an das SVA übersenden und erst nach Beendigung der Nachhaftungsfrist ( 4 Wochen nach Eingang beim SVA ) ist die Versicherung raus. Sollte dort kein vollständiger gültiger Kaufvertrag vorliegen, richten sich die in der Regel kostenpflichtigen Maßnahmen an den Halter.

hatten wir auch schon mal. Der Käufer (Franzose) hat sich mehr Zeit gelassen als vereinbart. Daraufhin gingen die Unterlagen (Vertrag mit genauer Festlegung der Ummeldungsfristen) in Kopie an Versicherung und Zulassungsstelle und damit war der Fall für uns erstmal erledigt. Nach Auskunft der Versicherung hat ab der Meldung der Käufer ein Problem. 4 Wochen später erhielten wir die Abrechnung der Versicherung und die Erstattung der Steuer ab dem Tag der vereinbarten Ummeldung kam auch irgendwann.

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Also vollständigen Kaufvertrag sofort an das zuständige Straßenverkehrsamt, dann sollte alles seinen geregelten Gang nehmen.

Was will er dort denn mit dem Kaufvertrag? Interessiert niemanden. Wenn überhaupt hätte er damals eine Veräußerungsanzeige schicken müssen. Sind zwei grundverschiedene Dinge und das sollte man eigentlich auch wissen, wenn man in dem Bereich arbeiten will...

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Solltest Du noch weitere Fragen haben, sende eine PN.

Was soll denn der Quatsch? Das hier ist ein Forum. Zudem sollte er sich auch wenn an Leute wenden, die Ahnung von der Materie haben. Bei ner PN kann man nämlich so manchen Unsinn, der hier erzählt wird, nicht mal richtigstellen...

Im Übrigen gibt der TE an, "Strafanzeige" gestellt zu haben. Wegen was denn überhaupt? Die Nichtummeldung eines Fahrzeugs ist nur eine OWi...die er im Übrigen selbst begangen hat, sofern er der Zulassungsstelle keine Veräußerungsanzeige übermittelt hat...

 

Themenstarteram 12. November 2013 um 7:19

Zitat:

Im Übrigen gibt der TE an, "Strafanzeige" gestellt zu haben. Wegen was denn überhaupt?

Strafanzeige wurde gestern (11.11.13) bei der hiesigen Polizei wegen Betrugs gestellt. Wohl gemerkt, die Versicherung wurde von uns nach dem Fahrzeugverkauf informiert und diese ist auch mit diesem Datum erloschen.

Nur beim Straßenverkehrsamt ist das Fahrzeug laut deren Aussage immer noch auf uns zugelassen. Wir müssen heute dort hin und die Anzeige vorlegen. Es müssen dann zwar noch die anfallende Steuer und eine Strafe in Höhe von 25 Euronen bezahlt werden, damit ist die Sache für uns aber auch dann erledigt.

Trotzdem möchte ich wissen, wo sich das Fahrzeug momentan befindet, deshalb der Aufruf hier und bei Facebook. Wenn es in der Nähe ist würde ich dann nämlich dort hin fahren und die Polizei verständigen, sonst finden die das Teil ja nie. Vielleicht ist es auch schon im Ausland - wer weiß das...?

 

Zitat:

Original geschrieben von Opel_Vectra_CDTI

Zitat:

Im Übrigen gibt der TE an, "Strafanzeige" gestellt zu haben. Wegen was denn überhaupt?

Strafanzeige wurde gestern (11.11.13) bei der hiesigen Polizei wegen Betrugs gestellt.

Du hast das Geld, er das Fahrzeug? Wo ist das denn dann Betrug? Nur rein interessehalber...

Zitat:

Original geschrieben von Opel_Vectra_CDTI

Wohl gemerkt, die Versicherung wurde von uns nach dem Fahrzeugverkauf informiert und diese ist auch mit diesem Datum erloschen.

Und warum hat die Versicherung dann nicht schon längst eine Versicherungsanzeige an die Zulassungsstelle geschickt?

Zitat:

Original geschrieben von Opel_Vectra_CDTI

Es müssen dann zwar noch die anfallende Steuer und eine Strafe in Höhe von 25 Euronen bezahlt werden, damit ist die Sache für uns aber auch dann erledigt.

Strafe für was?

Zitat:

Original geschrieben von Opel_Vectra_CDTI

Trotzdem möchte ich wissen, wo sich das Fahrzeug momentan befindet, deshalb der Aufruf hier und bei Facebook. Wenn es in der Nähe ist würde ich dann nämlich dort hin fahren und die Polizei verständigen, sonst finden die das Teil ja nie. Vielleicht ist es auch schon im Ausland - wer weiß das...?

Wenn die Versicherung tatsächlich erloschen ist UND die Versicherung eine Versicherungsanzeige geschickt hat UND das Ganze bei der Zulassungsstelle nachvollziehbar ist, dann würde und müsste die Zulassungsstelle das Fahrzeug zur Fahndung in INPOL ausschreiben...

Themenstarteram 12. November 2013 um 8:57

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Du hast das Geld, er das Fahrzeug? Wo ist das denn dann Betrug? Nur rein interessehalber...

Der Betrug ist, dass das KFZ nicht um- oder abgemeldet wurde und so weiter auf unserem Namen und auf unsere Kosten gefahren wird.

 

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Und warum hat die Versicherung dann nicht schon längst eine Versicherungsanzeige an die Zulassungsstelle geschickt?

Habe ich mich - ehrlich gesagt - auch gefragt. Aber dann fiel mir ein: Es handelt sich um einen kombinierten Versicherungsvertrag - das eine Auto wurde im Sommer mit Saisonkennzeichen gefahren, der Astra in der übrigen Zeit. Dieser wurde zwar aus der Versicherung herausgenommen, da nur noch mit dem "Sommerfahrzeug" gefahren wird, aber der Vertrag besteht in geänderter Form immer noch.

 

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Strafe für was?

Für die unterlassene Abmeldung unsererseits.

 

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Wenn die Versicherung tatsächlich erloschen ist UND die Versicherung eine Versicherungsanzeige geschickt hat UND das Ganze bei der Zulassungsstelle nachvollziehbar ist, dann würde und müsste die Zulassungsstelle das Fahrzeug zur Fahndung in INPOL ausschreiben...

Siehe oben...

 

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