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SUCHE SCHWARZE FRONTSCHEINWERFER

Themenstarteram 4. April 2008 um 18:41

Hallo suche Schwarze Frontscheinwerfer weiss jemand wo man die bekommt.Hier in LUXEMBOURG habe ich noch keine gefunden .

Danke und hoffe auf viele Anworten.

Beste Antwort im Thema
am 6. April 2008 um 9:08

Zitat:

Original geschrieben von Rob_Mae

 

Ich habe Dir schon mehrfach erklärt das das im Ermessungsspielraum des Prüfers liegt, wenn der der Meinung ist das diese Änderung (seiner Meinung nach) nicht die Funktion einschränkt ist das fein, wie Du aber vielleicht weist ist das 'lustige' an dieser Feststellung (Abnahme etc.) das die jederzeit als nicht relevant angesehen werden kann.

Der Gesetzgeber schert sich einen Dreck drum ob Dir Dein Prüfer ein Gefälligkeitsgutachten erstellt hat, er kan Dir einen Striock draus drehen und dem Prüfer Problemne bereiten.

Diese Vorgangsweise ist etwas eigen aber Fakt !

Und genau DAS ist der Punkt, an dem ich mir (und das geht Gott sei es gedankt nicht nur mir so) ernsthaft die Frage stelle, seit wann ein Vollzugsbeamter der Polizei die amtliche Entscheidung eines Prüfingenieurs (der sich ganz nebenbei gesagt auch dafür haftbar macht) in Frage stellen darf? Du brauchst mir jetzt auch nicht (mehrfach) mit Erklärungen kommen, welchen Zweck die Polizei hat. Sicherheitsbehörde, Vollzugshilfe der Staatsanwaltschaft.. blablabla... Das weiß ich selbst. ;) :D

Bei offenkundigen Beschädigungen oder Defekten, okay. Diesem Sachverhalt trägt das System berechtigerweise Rechnung - Stichwort: Unmittelbare Gefährdung der Sicherheit. Aber seit wann kann ein Bäcker mit Unterstützung der Friseurinnung im Handwerk eines Klemptners rumpfuschen? Mach das mal auf ner Baustelle, das gäbe nen schönen Schlamassel. Aber genau hier bewegt sich die kraftfahrende Bevölkerung, dieser Zustand existiert!

Wozu dann noch TÜV oder DEKRA? Is doch eh alles für die Katz, wenn die Grünen ebenfalls ihr Ermessen -welches sich meist nicht wirklich auf ingenieurtechnisches Verständnis stützt, sondern lediglich unter dem Deckmantel "Hoppala, da könnt was net stimmen..." befindet- ausüben dürfen und dies sogar noch als höherrangig angesehen wird... Ja gehts noch?!

Die Quintessenz dieser Aussage ist nämlich, dass die fachliche Kompetenz der Prüfstellen derart durch den Dreck gezogen und verleumdet wird, dass es mir ein Rätsel ist, wie sich gerade unser sicherheitsliebender Staat noch auf diese ach so "inkompetenten Stellen" verlassen kann und ihnen (mehr und mehr) hoheitliche Aufgaben und Befugnisse verleiht?! Und jetzt wird auch glaub ich meine Intension deutlich. Wie kann ein (pflichtgemäß ausgeübtes) ingenieurtechnisches Ermessen durch ein pauschales Auswahl- und/oder Entscheidungsermessen getilgt werden??? Eintragungen in Fahrzeugpapiere werden auf diese Art und Weise mit einem Schlag gegenstandslos und sind nicht das Papier wert, auf welches sie gedruckt wurden! Worauf will man sich nun verlassen? Wo bleibt die Rechtssicherheit?

Beispiel: Ich fahr zum TÜV und lass mir irgend ein Anbauteil eintragen. Als "Otto-Normalbürger" gehe ich - selbstverständlich - davon aus, dass alles rechtens ist. Klar, war ja schön brav beim TÜV und es wurde alles dokumentiert und typisiert. Richtig so! Welcher Normalsterbliche fährt dann noch zur nächsten Polizeiinspektion, -direktion oder Pausenhof und fragt nach, ob der TÜV-Mann auch recht hat??? Folglich wird Rechtssicherheit (ein Grundprinzip unserer Gesetzgebung) zum Fremdwort und das Chaos beginnt.

Du hast mit deinen Aussagen -nach geltendem Recht- völlig recht. Das stell ich ja nicht in Frage. Aber warum hast du recht? Weil unser lieber Gesetzgeber x-mal lieber auf Nummer Sicher geht, ohne mal wirklich praktikable, wirtschaftsfördernde oder nüchtern gedachte Regelungen aufstellt und somit der Kompetenz seiner Stellen vertraut. Einerseits wird den zuständigen Stellen ein Ermessen eingeräumt (was sicherlich nicht falsch sein kann) um nicht alles verpauschalisieren zu müssen, andererseits wird dieses Ermessen durch (manchmal) irrwitzige Befugnisse pauschalerweise komplett in Frage gestellt! Das ist doch schizophren...

Das wollte ich mit meinem letzten Posting letztendlich deutlich machen! Ich bin auch nicht blöd und weiß, welche Konzequenzen jemandem blühen, der gegen geltendes Recht (egal wie sinnvoll oder nicht) verstößt.

Aber wo bleibt denn hier die Realität und Praktikabilität?

Brauch mer net, mir ham doch Gesetze und wiederholen einfach immer wieder das, was ma "einer von da oben" gsacht hat! :rolleyes:

Verstehst du was ich meine? Mir gehts nicht darum diese Diskussion für mich zu entscheiden. Das würde ich auch nicht schaffen, da du dich auf der rechtlichen Seite befindest, die der herrschenden Meinung unterliegt. Und dieser "müssen" wir uns alle beugen. Aber man wird doch wohl mal Denken und Hinterfragen dürfen... Schließlich simmer ja in nem Diskussionsforum... ;)

Gruß und schönen Sonntag

Börny

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46 Antworten
am 4. April 2008 um 19:01

Hallo.

Schwarze Scheinwerfer für den Mk III wurden soviel ich weiß alle selber angefertigt.

Also im Zubehör wird es die nicht geben.

Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.

Mfg.

am 5. April 2008 um 7:45

Wär mir auch neu, wenns sowas gäbe...

Themenstarteram 5. April 2008 um 7:49

Hallo

Habe das aber schon bei GOOGLE gesehen . Finde sieht gut aus und darum wollte ich mich hier Schlau machen ob es so was gibt.

am 5. April 2008 um 7:53

Hallo!

Es kann höchstens sein, dass ein relativ unbekannter Veredeler die Dinger anbietet. Aber bei Wolf-Styling, InPro, Hella und Co. hab ich sowas noch nicht gesehen.

Die meisten die das machen, haben sich die Teile, die nicht der Lichtreflektion dienen, selbst schwarz lackiert bzw. lackieren lassen.

Gruß

Börny

Themenstarteram 5. April 2008 um 8:06

Hallo

Gibt es denn da keine Probleme beim TÜV ( CTS IN LUXEMBOURG ) und beeinträgtig das nicht die Lichtbeschrenkung weil sonst würde ich es selbst machen.

Habe jetzt schon meinen 2. MK3. Hab immer schwarze SCheinwerfer (SW) mir selber gebaut. Soweit ich weiß gibts die nur in Heimarbeit hergestellt. Gibts auch bei ebay. Dort werden die auch in Heimarbeit hergestellt.

Eigentlich änderst du damit ein bauart geprüftes Teil. Hab mehrere Prüfer von TÜV und Dekra gefragt und immer wurde mir gesagt das sie damit kein Problem haben wenn ich nur die Blende ringums lackiere.

Aussage TÜV "kannst dir meinetwegen auch rosa lackieren".

Hab deswegen auch nie Probleme mit Polizei oder so gehabt.

am 5. April 2008 um 8:35

die gibt es nur hin und wieder bei ebay, wurden dann lackiert.

also nen eigenumbau ohne ABE oder papiere.

bin ich auch scharf drauf, ist mit aber zu riskant.

Kriegst dafür keine Papiere. Ich seh das nicht so wild. Sicher ist ein Bauart geprüftes Teil. Ich bin der meinung das du damit die Eigenschaft des SW nicht veränderst. Aber da gehen die Meinungen auseinander. Setz dich doch mal mit einem TÜV Onkel in Verbindung.

Themenstarteram 5. April 2008 um 9:30

Hallo

Hier in LUX. brauche ich nicht zum Tüv zu gehen weil da bekomme ich ne dumme Anwort die sagen dann es geht nicht weil keine Papiere Dabei sind. Und da es ein BJ nach 1.1.2001 ist muss man alles jetzt anmelden hier sogar Orginal Ford Alufelgen . Also brauchte ich ein Satz Orginale Frontscheinwerfer um den Umbau zu machen so das ich immer ein org. satz habe um jedes jahr auf denn TÜV zu Fahren.

am 5. April 2008 um 9:32

Hallo!

Solange die lichtrelevanten Teile (Reflektor, Scheibe, Leuchtweitenregulierung usw.) des Scheinwerfers nicht beeinträchtigt werden, gibts da keinerlei Probleme. Wieso auch?

Die Verspiegelung der nicht lichtrelevanten Teile ist ab Hersteller sowieso nur Optik, nicht mehr, nicht weniger. Und wahrscheinlich isses so am einfachsten herzustellen.

Ein lichttechnisches Gutachten braucht man erst dann, wenn die eigentliche Funktion verändert wird. Macht man aber in dem Fall nicht. Mal ganz davon abgesehen, dass so ein Gutachten für nen Privatmann(frau) unbezahlbar ist.

Gruß

Börny

Das ist ja auch meine Meinung. Solange der reine Reflektor nicht mit lackiert wird dann gibts kein Problem. Bei meinem Trafic an Arbeit ist die Blende einfach nur grau. Die wurde nichtmal verchromt.

Themenstarteram 5. April 2008 um 10:02

Hallo

OK Danke dann schaue ich mal für ein paar ersatz SW und dann mach ich es selbst so habe ich dann wenigstens ein ersatz paar falls die Polizei oder der TÜV Probleme mavhen soll.

Zitat:

Original geschrieben von Börnybärchen81

Solange die lichtrelevanten Teile (Reflektor, Scheibe, Leuchtweitenregulierung usw.) des Scheinwerfers nicht beeinträchtigt werden, gibts da keinerlei Probleme. Wieso auch?

Das Thema ist schon mehrfach diskutiert worden, es kann Probleme geben denn diese Leuchten habe ihre Prüfzeichen nicht mit dieser Veränderung bekommen, also vor dem Gesetz wenns hart auf hart kommt ist das illegal.

Da kannst noch so lange rumreden, es wird dadurch nicht legaler.

Zitat:

Original geschrieben von Börnybärchen81

Die Verspiegelung der nicht lichtrelevanten Teile ist ab Hersteller sowieso nur Optik, nicht mehr, nicht weniger. Und wahrscheinlich isses so am einfachsten herzustellen.

Da Du nicht der Hersteller bist, ist das reine Spekulation also erzähle den Leuten nicht das das vollkommen egal ist.

Zitat:

Original geschrieben von Börnybärchen81

Ein lichttechnisches Gutachten braucht man erst dann, wenn die eigentliche Funktion verändert wird. Macht man aber in dem Fall nicht. Mal ganz davon abgesehen, dass so ein Gutachten für nen Privatmann(frau) unbezahlbar ist.

Woher hast Du die Weisheit das das so sein soll (Deiner Meinung nach) ?

In den Typenprüfungen ist sogar das Leuchtmittel fixiert mit dem der Scheinwerfer geprüft wurde und betrieben werden darf und Du willst uns da jetzt erklären das es egal ist eine Änderung an einem geprüften Bauteil vorzunehmen ??

Das einige Prüfer das eintragen und man damit beruhigter herzumfahren kann ist schön, im Grunde bewegen sich die Prüfer da in ihrem Ermessungsspielraum und wie schon öfter vorgekommen, kann ein Grüner dem das wurscht ist Dir ordentlich Probleme bereiten (und dem Prüferling auch)

Aber das wurde das ja schon mind. 100x durchgekaut.

GreetS Rob

Guten Abend!

@ Rob_Mae

Dann erklär mir mal, was die Farbe eines Gehäuseteils (welche von Haus aus nicht durchsichtig ist) im/am Scheinwerfer, die offenbar nicht dazu dient, den Lichtkegel zu beeinflussen, die keinen Einfluss auf das Leuchtmittel, die Leuchtstärke oder sonst was mit der Zulassung des Teils im ganzen zu tun hat?

Warum ich der Meinung (ja richtig, ich bin dieser Meinung!) bin, dass diese Gehäuseverspiegelung nur der Optik und nicht der Funktion dient?

Naja, weder durch die manuellen Stellschrauben am Scheinwerfer, noch durch die Leuchtweitenregulierung werden diese Teile in ihrer Stellung oder Position beeinflusst. Lediglich der eigentliche Lampenträger mit Reflektor wird verstellt. Der Rest bleibt starr. Zwischen diesen Bauteilen ist sogar ein deutlicher Spalt, was für eine mechanische Trennung spricht.

Wenn diese Teile nun auch der aktiven (Leucht-)Funktion dienen würden, hätte man mit jeder Scheinwerfereinstellung (egal ob durch RW-Regulierung oder durch Stellschrauben) einen komplett veränderten Lichtkegel und Streuwinkel. Ich denke, das ist nachvollziehbar, oder? Deswegen brauch ich nicht in die Entwicklungsabteilung des Herstellers, dazu genügt mir die Optik-Lehre im Physikunterricht. Das ist aber nicht der Fall. Nur der Lichtaustrittswinkel anhand der horizontalen und/oder vertikalen Justierung der Reflektoreinheit wird verändert. Dafür dass diese Justiermöglichkeiten der Fahrsicherheit dienen und sogar vorgeschrieben sind, wär das Resultat auch ziemlich konfus.

Dass natürlich dennoch ein geringer Lichtanteil durch diese verspiegelten Teile gestreut wird, ist wahrscheinlich und will ich keinesfalls ausschließen. Aber wenn dieser Anteil erheblich oder sicherheitsrelevant wäre, hätte der Scheinwerfer in dieser Form sowieso nie seine Zulassung erhalten, denn der Sinn eines Scheinwerfer-Reflektors ist ja u. a. auch, störende Lichtstreuung zu verhindern oder zu vermeiden.

Was bringt mir also eine Verspiegelung oder Lackierung an einer Stelle, die aufgrund der Bauart nicht der relevanten Lichtausbeute dienen kann??? Meiner Meinung nach nichts bis gar nichts. Und darauf stütze ich meine obige Aussage.

Ein ehemaliger Kollege von mir kam mit seinem 2002er Mondeo Turnier ohne Beanstandung schon zwei mal durch den TÜV, obwohl ein nicht kleiner Teil dieser verspiegelten Schicht an genau dem besagten Gehäuseteil "blind" war? Der Lichttest wurde offenbar jedes Mal anstandslos bestanden, denn die Prüfberichte waren jeweils ohne erkennbare Mängel ausgestellt!

Ich verstehe ja was du meinst und kann deine Aussage(n) nachvollziehen. Das Teil ist im ganzen abgenommen und mit einer Zulassung versehen worden. Veränderungen dürfen nur durch geprüfte und für dieses Gerät zugelassene Teile durchgeführt werden (mittels ABE, Gutachten o. ä. ...). Ich kenne also auch den rechtlichen Hintergedanken, den du mir nahezubringen versuchst. Es handelt sich hier - natürlich - um ein sicherheitsrelevantes Bauteil, keine Frage.

Ich persönlich halte auch nichts von derartigen Veränderungen, aber das muss jeder für sich entscheiden.

Die Auskunft vom lichttechnischen Gutachten hab ich von einer DEKRA-Prüfstelle erhalten, da das Thema auch schon im Biker-Treff und anderen Foren mehrfach durchgekaut wurde und mich das persönlich interessiert hat. Ich war halt dummerweise so naiv und hab dem Mann vom Fach das mal geglaubt und hab vergessen, dessen Aussage widerum in Frage zu stellen... Wird nicht wieder vorkommen... :rolleyes:

Aber in einer Sache geb ich dir recht. Meine Aussage, dass es "überhaupt keine Probleme geben wird" nehme ich zurück. Diese stützte ich in der Kürze der Zeit auf die oben beschriebene Aussage des DEKRA-Menschen, welche ich in diesem Zusammenhang hätte nennen müssen. Das war zu einfach gedacht und du hast recht! Entschuldigung.

Nochwas möcht ich anmerken. Diese Diskussion führt wirklich zu nix. Denn solange nur in den Dimensionen "legal" und "illegal" gedacht wird (also das sprichwörtliche "Schwarz" oder "Weiß", "Richtig" oder "Falsch") und die weitaus verbreiteteren sog. Grauzonen (damit meine ich "möglicherweise", "unter Umständen" usw., also die notwendige Würdigung eines Sachverhalts) außer Acht gelassen werden, kommt man zu keinem vertretbaren Schluss (weder hier noch im "realen Leben"). Aber hierauf werde ich jetzt nicht weiter eingehen, denn das eigenständige Überlegen ist (noch) "legal". ;)

Nix für ungut, gute Nacht! :)

Börny

@ Threadersteller:

Lass am besten die Finger davon und beachte meine obigen Threads gar nicht. Das war nur meine Meinung... ;)

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