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Suche Wallbox mit RFID und Abrechnung für zwei Fahrzeuge

Themenstarteram 6. Januar 2024 um 20:48

Hallo beinand,

ich brauche bitte eure Hilfe.

Ich suche eine Wallbox mit maximal 11 kW, also dreiphasig 16A. Wir haben bald zwei Elektrofahrzeuge im Haushalt, die separat abgerechnet werden sollen. Zum laden reicht eine Wallbox leicht aus, weil meine Frau in der Firma laden kann und wenn überhaupt nur mal am Wochenende daheim laden wird.

Wir brauchen auch keine Solar-Synchronisation o.ä., nur zwei RFID-Karten und für jede RFID-Karte muss separat abgerechnet werden können. Das erfordert m.E. dann auch, dass man die Wallbox per WLAN und eine Weboberfläche ansprechen können muss, oder?

Eine fertige Rechnung muss das Ding nicht auswerfen, nur einfach die kWh pro RFID-Karte zählen.

Montage erfolgt in der Garage, also ist Wetterfestigkeit (IP44 vs. IP6x oder so) kein Thema.

Habt Ihr Empfehlungen für mich?

Vielen Dank

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45 Antworten

Ich hab jetzt 6 Jahre die P30 von KEBA und hier könnte bis zu 10 Karten hinterlegt werden.

 

Ich habe mal ein paar Bilder aus der App angefügt. Daten können auch als csv exportiert werden. Evtl ist das was für dich.

 

Schau mal auf der Website ganz unten.

 

https://www.keba.com/de/emobility/products/zubehoer

Asset.JPG
Asset.JPG
Asset.JPG

Ich nutze aus gleichem Anwendungsfall (Dienst und Privat EV) die ABB Terra, gibts mit MID oder auch mit geeichtem Zähler… wertet über die Cloud Oberfläche prima die verschiedenen Nutzer (RFID Karten) aus…. https://new.abb.com/ev-charging/de/terra-ac-wandladestation

Zitat:

@Atemschutzausbilder schrieb am 6. Januar 2024 um 21:48:26 Uhr:

Hallo beinand,

ich brauche bitte eure Hilfe.

Ich suche eine Wallbox mit maximal 11 kW, also dreiphasig 16A. Wir haben bald zwei Elektrofahrzeuge im Haushalt, die separat abgerechnet werden sollen. Zum laden reicht eine Wallbox leicht aus, weil meine Frau in der Firma laden kann und wenn überhaupt nur mal am Wochenende daheim laden wird.

Wir brauchen auch keine Solar-Synchronisation o.ä., nur zwei RFID-Karten und für jede RFID-Karte muss separat abgerechnet werden können. Das erfordert m.E. dann auch, dass man die Wallbox per WLAN und eine Weboberfläche ansprechen können muss, oder?

Eine fertige Rechnung muss das Ding nicht auswerfen, nur einfach die kWh pro RFID-Karte zählen.

Montage erfolgt in der Garage, also ist Wetterfestigkeit (IP44 vs. IP6x oder so) kein Thema.

Habt Ihr Empfehlungen für mich?

Vielen Dank

Wir arbeiten und nutzen die SCAPO Ladestationen. Mir war es wichtig einen Ansprechpartner zu haben und direkt mit dem Hersteller zu arbeiten.

https://scapo.de/e-mobility/

Habe inzwischen 25 Ladestationen von denen im Einsatz. Sowohl am Standort als auch bei meinen Mitarbeitern zu Hause. Die Abrechnung erfolgt vollautomatisiert und der Mitarbeiter bekommt monatlich seine Gutschrift, kann aber auch jederzeit auf jeden einzelnen Ladevorgang zurückgreifen.

Bei Interesse einfach eine PM schreiben, kann dann den Kontakt zu unserem Berater herstellen.

Liebe Grüße

Scapo vision

Servus! Go-E aus Österreich, oft Testsieger und günstig! Lade mit 4 Chips zweimal eine Zero S und zweimal einen ID.5 GTX .. einfach perfekt, keine Probleme, günstig und gefördert!! Cheers, Jochen!!

So war er frisch und jung montiert
Ladeabrechnung

Ich stehe auch vor dem Problem getrennt abzurechnen.

Ich werde mir höchstwahrscheinlich diese Wallbox holen:

https://www.keba.com/.../dienstwagen-wallbox

Hier die Preise:

https://geizhals.eu/...-11kw-dienstwagen-edition-126-388-a2839794.html

Vor allem im Gegensatz zur go-e, die auch eine sehr gute Wallbox ist, hat die Keba einen eichrechtskonformen Stromzähler eingebaut! Ist in D wohl Voraussetzung dafür, dass die Abrechnung vom Finanzamt anerkannt wird.

Erfüllt wohl alle Anforderungen somit.

Zitat:

@Pinga schrieb am 7. Januar 2024 um 11:32:06 Uhr:

Ich stehe auch vor dem Problem getrennt abzurechnen.

Ich werde mir höchstwahrscheinlich diese Wallbox holen:

https://www.keba.com/.../dienstwagen-wallbox

Hier die Preise:

https://geizhals.eu/...-11kw-dienstwagen-edition-126-388-a2839794.html

Vor allem im Gegensatz zur go-e, die auch eine sehr gute Wallbox ist, hat die Keba einen eichrechtskonformen Stromzähler eingebaut! Ist in D wohl Voraussetzung dafür, dass die Abrechnung vom Finanzamt anerkannt wird.

Erfüllt wohl alle Anforderungen somit.

Das ist so nicht ganz korrekt, auch hier wurden wir sehr gut aufgeklärt wann es unbedingt eine Eichrechtskonforme sein muss. Bei einer Abrechnung gegenüber dritten. Da du aber einen Vertrag über deinen Ladepunkt mit deinem Arbeitgeber hast, geht es um eine Verrechnung der wirklich entstandenen Kosten. Deshalb bin ich froh beim Hersteller zu sein und nicht über einen online Shop eingekauft zu haben

Ich nutze für den gleichen Fall die Elli Wallbox Pro

Servus! Als ex-Kebaner (und mein Bruder ist noch immer einer) müsste ich ja die KEBA Box empfehlen, mein Schwager hat auch eine ab der Wand, der Preis war bisher allerdings nicht konkurrenzfähig für private und/aber eben ein must für geeichte Abrechnung (Zahlung durch Dienstgeber etc )... Zum klagen gibt's ab der Box nix, top Teil ... Ich liebe halt meinen go-e einfach.... ?? .... Als ich den aktuellen KEBA Preis vom geizhals Link gesehen hab, war ich sehr positiv überrascht! Das ist ja fast besser als der Mitarbeiter Rabatt!! Dennoch würde ich für zu Hause noch immer den go-e bevorzugen, vor allem in der mobilen Version dem cee Stecker! Der Bedarf nach dem Stecker ist natürlich bei jedem ganz unterschiedlich.... Cheers, Jochen!

Zitat:

@Pinga schrieb am 7. Januar 2024 um 11:32:06 Uhr:

...

https://geizhals.eu/...-11kw-dienstwagen-edition-126-388-a2839794.html

Vor allem im Gegensatz zur go-e, die auch eine sehr gute Wallbox ist, hat die Keba einen eichrechtskonformen Stromzähler eingebaut! Ist in D wohl Voraussetzung dafür, dass die Abrechnung vom Finanzamt anerkannt wird...

Nach meinem Wissen ist das nicht korrekt. Muss nicht geeicht sein, MID-konform reicht aus.

Servus! Das ist von Land zu Land verschieden, in Österreich glaub ich sogar unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.... und bei den Förderungen sogar von Jahr zu Jahr.... Cheers, Jochen!

@Dejo87 Mein Wissenstand ist dieser, dass in Deutschland ein eichrechtskonformer Stromzähler installiert sein muss, wenn es keine anderen nachvollziehbaren Gründe gibt, keinen zu haben. Und grundsätzlich ist die Verrechnung gegenüber dem Arbeitgeber auch eine Verrechnung gegenüber Dritten.

Was Anderes kann natürlich sein, wenn es einen Ladeverbund wie in Deinem Fall gibt. Da ist ja die Wallbox nicht von Deinem MA eingerichtet und bezahlt worden, sondern vom Dienstgeber.

@holgor2000 Wie gesagt, die Aussagen darüber sind unterschiedlich, ob eichrechtskonform oder ob MID-konform reicht. Auf der sicheren Seite ist man auf jeden Fall mit der eichrechtskonformen Variante, und KEBA bietet für D und A auch diese an. Die MID-konforme nur für die Schweiz.

Das Problem ist, dass der goe-charger nicht mal MID konform ist.

Das ist richtig. Er hat zwar einen internen Stromzähler, aber wenn Du auf einen sehr genauen Finanzprüfer triffst, sagt er dann einfach, dass die Abrechnung nicht korrekt sein könnte, weil der Stromzähler ja nie "geeicht" wurde.

Zitat:

@Pinga schrieb am 7. Januar 2024 um 16:08:43 Uhr:

@Dejo87 Mein Wissenstand ist dieser, dass in Deutschland ein eichrechtskonformer Stromzähler installiert sein muss, wenn es keine anderen nachvollziehbaren Gründe gibt, keinen zu haben. Und grundsätzlich ist die Verrechnung gegenüber dem Arbeitgeber auch eine Verrechnung gegenüber Dritten.

Was Anderes kann natürlich sein, wenn es einen Ladeverbund wie in Deinem Fall gibt. Da ist ja die Wallbox nicht von Deinem MA eingerichtet und bezahlt worden, sondern vom Dienstgeber.

@holgor2000 Wie gesagt, die Aussagen darüber sind unterschiedlich, ob eichrechtskonform oder ob MID-konform reicht. Auf der sicheren Seite ist man auf jeden Fall mit der eichrechtskonformen Variante, und KEBA bietet für D und A auch diese an. Die MID-konforme nur für die Schweiz.

Abrechnung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bedarf keiner eichrechtskonformen Ladestation, da die beiden Vertragsparteien bekannt sind und im Vorfeld die Rahmenbedingungen beschließen. In diesem Fall die Abrechnung der geladenen kWh zum Strom-Einkaufspreis des Arbeitnehmers in seinen Firmenwagen. Hier reicht eine Kombination aus MID-Zähler und eine genaue Zuordnung der einzelnen Ladevorgänge.

Sobald aber auch dritte laden, die dem Vertragsverhältnis von Anfang an nicht bekannt sind, wie zum Beispiel Kunden oder bei einer öffentlichen Ladestation, muss es zwingend eine eichrechtskonforme Ladestation sein.

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