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Suche Yeti Besitzer ohne AHK bzw. Vorbereitung

Skoda Yeti 5L
Themenstarteram 14. Februar 2017 um 18:11

Hallo zusammen,

kann mir jemand den Gefallen tun bei einem eurer Yeti (möglichst neueren Baujahres) einmal im Fahrzeugschein nachzusehen, ob unten im Textfeld etwas von "Gespannstabilisierung" steht?

Der Skoda Verkäufer ist nämlich der Meinung, wenn man keine AHK Vorbereitung mitbestellt, dann fehlt auch die Gespannstabilisierung.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Rickracing schrieb am 3. März 2017 um 16:12:55 Uhr:

Es gibt dafür bei Skoda Teilegutachten , siehe Foto(-; Die bekommst du beim Service oder du schreibst mich per PN an

das was du da angehängt hast, habe ich auch:

Bei mir ist das aber ein Auszug aus einer "Gutachterlichen Stellungnahme" des TÜV Hessen, die letztendlich zur Folge hatte, dass der Text für eine Anhängelasterhöhung von der Zulassungsstelle in die ZB1 geschrieben werden kann.

Ein Text für die ZB1, der besagt, dass das Fz ein Anhänger-ESP hat wird in dieser gutachterlichen Stellungnahme nicht genannt und kann daher auch nicht von der Zulassungsstelle in die Papiere eingetragen werden. (zumindest bei mir ist das so).

Der Text für die ZB1 aufgrund dieser gutachterlichen Stellungnahme lautet bei mir:

"O.1.: 1600 bis 8 Proz.Steig. in Verbind. m. Stabilisier.Einricht.zw.Zugfz u. Anh.***"

Für die erforderliche Eintragung des Vorhandenseins eines "fahrdyn. Stabi.-Syst.f.Anh.-Betr.f. Temp. 100km/h gem. 3. Änd.VO.z.9. Ausn.VO.z.StVO" gibt es ein anderes Schriftstück, das auf den Namen:

"Bescheinigung für Fahrzeuge mit werkseitig verbauter Anhängerkupplung und fahrdynamischem Stabilitätssystem (ESP)" hört.

@query, diese Bescheinigung brauchst du und dabei handelt es sich um ein einziges DIN A4-Blatt, welches direkt von Skoda kommt (mit Skoda-Logo) und nicht vom TÜV.

Meine Bescheinigung ist vom 24.06.2014, gilt für Superb, Yeti und Octavia (die EG-Typ-Nr für den dort aufgeführten Yeti hatte ich hier bereits genannt) und sie ist unterschrieben, von einem "Ing. Milan Haken, Leiter Typprüfungen und Technische Vorschriften Patente, Lizenzen und Schutzmarken."

Eine Fahrgestellnummer ist daher nicht notwendig, lediglich die Nummer der EG-Typgenehmigung.

Also:

So etwas gibt es. Lass dir von Skoda D keinen Unsinn erzählen.

Ist offenbar traurig, was für Leute da teilweise am Servicetelefon sitzen...

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Das ist doch ganz Normal. AHK Vorbereitung ist mit Mehrkosten verbunden und dann ist die Stabilisierung vorhanden, ansonsten nicht vorhanden.

MfG aus Bremen

Themenstarteram 14. Februar 2017 um 18:19

Zitat:

@Spatenpauli schrieb am 14. Februar 2017 um 19:17:19 Uhr:

Das ist doch ganz Normal. AHK Vorbereitung ist mit Mehrkosten verbunden und dann ist die Stabilisierung vorhanden, ansonsten nicht vorhanden.

MfG aus Bremen

nein das ist nicht normal! Die Gespannstabilisierung ist ein Teil vom Fahrzeug ESP, welches z.B. beim Golf durch Freischalten der AHK aktiviert wird, egal ob Vorbereitung, AHK ab Werk oder ohne.

Die Mehrkosten sind für die Hardware (Verkabelung, Anhängermodul).

Da bin ich mal gespannt auf weitere Antworten.

MfG aus Bremen

am 14. Februar 2017 um 21:00

Fz schein Yeti (facelift) EZ Dez2013, ohne AHK Vorbereitung:

22:

7.2/8.2:+54 b.Anhängebetrieb*techn.zul.Ges-Masse d.Zugkombination:4205kg*Stufe PM 5 ab Tag Erstzul.*ww.AHK lt.EGTG*

Ich hab mir vor ca 1J eine abn. AHK von Westfalia einbauen lassen, da musste ein Kabelstrang von den Sicherungen bis nach hinten verlegt werden.

vermutlich suchst du auch folgende info:

http://pdf.lukas-teile.de/asia/yeti-7.pdf

Seite 2 Hinweis (D)

dort steht sinngemäß dass die Funktionserweiterung "Anhängevorrichtung" gemäß Diagnose codiert werden muss.

---

Ich habe mir bei Skoda für ne abnehmbare AHK einen KV geholt (1157,34€), damit war klar DASS die Nachrüstung möglich ist. Übers I-net habe ich mir dann AHK plus *PASSENDEN* Elektrosatz bestellt und von einer ADAC Werkstatt einbauen lassen und landete bei Gesamtkosten von ca. 800€.

Themenstarteram 15. Februar 2017 um 4:57

Mist, dann hast du ohne werksmäßige AHK wirklich keine Gespannstabilisierung.

Schade.

Sonst hätte ich die AHK auch nachrüsten können. Kostet Ca 350€ für eine Westfalia AHK inkl fahrzeugspezifischem Erich Jäger E-Satz.

 

Danke für deine Antwort!

Bei meinem Yeti mit AHK ab Werk steht auch nix von "Gespannstabilisierung". Ich denke mal daß es eine Funktion im ESP ist, die bei eingestecktem Stecker aktiviert wird. Dafür muß aber ein Original-E-Satz verbaut sein und das ganze im System entsprechend codiert sein.

Themenstarteram 15. Februar 2017 um 9:29

Unter Ziffer 22 im Fahrzeugschein müsste in etwa folgendes stehen (abgeschrieben vom Golf V BJ 2006):

"Mit speziellem Fahrdynamischem Stabilitätssystem für Anhängerbetrieb für Tempo 100 km/h gemäß 3ter Änderungsverordnung"

Definitiv nicht. Vielleicht liegts an der Typgenehmigung, meine ist ja etwas neuer ... vom 04.10.2013.

Themenstarteram 15. Februar 2017 um 10:54

Zitat:

@Sep12 schrieb am 15. Februar 2017 um 11:30:41 Uhr:

Definitiv nicht. Vielleicht liegts an der Typgenehmigung, meine ist ja etwas neuer ... vom 04.10.2013.

Interessant, dass du das nicht hast; Gerade bei deinem Modell hätte ich die Gespannstabilisierung erwartet (AHK ab Werk, Allrad).

Das Anhänger ESP wird auch explizit im Verkaufsprospekt beworben (siehe Anhang). AHK Vorbereitung, weil es die AHK selbst nicht mehr ab Werk gibt. Außerdem gibt es die AHK Vorbereitung nur im Paket (Best of Function), weshalb jetzt hier kein Preis dran steht.

 

Quelle: Skoda Yeti Drive - Preisliste

Ahk-vorbereitung

Ich gehe davon aus, daß die Gespannstabilisierung dabei ist, evtl muß die in den Fahrzeugpapieren nicht mehr ausgewiesen werden? AHK ist ja auch nicht mehr eintragungspflichtig wenn EG-Zulassung vorhanden.

Skoda D hat wohl grundsätzlich Probleme mit schriftlichen Dingen....

Bei meinem Octavia mit werkseitiger AHK stand ebenfalls nichts betreffend Anhänger-ESP in den Papieren.

Da auch eine aktivierte Anhänger-ESP ohne den Eintrag (gem. 9. Ausnahmeverordn usw) in der ZB 1, für diese Verordnung nicht zählt, ist das natürlich eine schwache Leistung von Skoda D, die ja schließlich in D ihre Autos verkaufen...

(Bei einem nahezu baugleichen Golf steht so etwas automatisch unter Bemerkungen in der ZB 1)

Ich hatte den Händler nach dem Kauf sofort u.a. (das war nicht das einzige, was nicht stimmte...) darauf aufmerksam gemacht und der hat dann über Skoda D eine entsprechende Bescheinigung bekommen, mit der man die Eintragung in der ZB 1 vornehmen lassen konnte.

Auch der Yeti dürfte generell ein Anhänger-ESP haben.

Wenn eine AHK vorhanden ist (egal ob nach gerüstet oder werkseitig) wird/muss das Anhänger-ESP grundsätzlich frei geschaltet (werden). Grundsätzlich vorhanden ist es m.E. immer.

Damit es dann bei Bedarf auch aktiviert wird, ist der Kontakt der 13-pol-Dose zur Anhängerbeleuchtung notwendig.

Bei einer Nachrüst-AHK muss m.E. letztendlich die ausführende Firma, die auch die generelle Freischaltung des Anhänger-ESP vorgenommen hat, dies für ein Gutachten bestätigen.

Ich kann mir bei Skoda D nicht vorstellen, dass die Bescheinigung (für den Yeti 5L, e11*2007/46*010 gibt es die bei Skoda D auf alle Fälle...) für den Eintrag bei einer Nachrüstlösung, durch eine Nicht-Skoda-Werkstatt, zur Verfügung stellen.

Die Bescheinigung bezieht sich nur auf werkseitig verbaute AHK's.

 

Themenstarteram 15. Februar 2017 um 18:27

Vielen Dank, das war eine sehr interessante Antwort

Meine AHK ist vom Werk aus eingebaut und da steht auch nichts im Fahrzeugschein.

20170216-114333

da solltest du mal Skoda anschreiben und um die Bescheinigung bitten...

Was ich an deinen Eintragungen nicht verstehe:

zul. Gewicht der Kombination 4235kg (das ist zu verstehen) und dann hinterher noch einmal zul.Gespanngesamtmasse 3500kg.

Was soll der der letzte Eintrag?

Das ist irgendwie nicht richtig und es gibt bei 4235kg auch keine Einschränkung auf 8% o.ä. Laut Prospekt sind ja 2100kg Anhängelast bei 12% ohne Einschränkung (bei der Zuladung des Yeti) möglich.

Das würde ich ebenfalls mal offiziell klären lassen oder gibt es irgendwo noch die Fußnote mit den 3 Sternen?

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