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Superb Combi Zahnriemen gerissen

Skoda Superb 2 (3T)
Themenstarteram 13. Juli 2014 um 11:05

Hallo Leute,

habe mir vor ca. einem halben Jahr einen Superb Combi von 4/2010 mit 152.000 km zugelegt. Das Fahrzeug ist scheckheftgepflegt und generell in einem super Zustand.

Im Dezember 2013 wurde vom Vorbesitzer noch der Keilrippenriemen gewechselt. (Vertragswerkstatt)

Nun passierte der Supergau. Letzte Woche setzte der Motor während der Fahrt aus. Diagnose vom ADAC: Zahnriemen gerissen. Laut Vorbesitzer und Skoda Vertragshändler ist der Austausch erst bei 180000 km fällig.

Nun wurde der Motor zerlegt und folgendes festgestellt:

Kapitaler Motorschaden. Kosten Austauschmotor incl. Einbau ca. € 10.000.-

Ursache für den Zahnriemenriss war laut meiner Vertragswerkstatt der Keilrippenriemen, der nur noch halb so breit ist wie im Original. Teile des Riemens haben sich abgelöst und im Zahnriemen verfangen. Das hat zum K.O. geführt. Nach genauer Diagnose stellte sich heraus, dass die Spannrolle des Keilrippenriemens eingelaufen und verschlissen ist.

Frage: Wird die Spannrolle nicht auch beim Tausch des Keilrippenriemens gewechselt?

Ihr könnt Euch sicher vorstellen, dass mich dieser Schaden sehr geschockt hat und ich mir überlegen muss, ob das Fahrzeug die Reparatur noch wert ist. Man schätzt den Wert des Fahrzeugs ohne Reparatur auf € 4.200.-. Also ein enormer Wertverlust für mich.

Freue mich auf Eure Meinungen.

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16 Antworten

Ist der Kauf weniger als ein halbes Jahr her oder mehr? Hier hast du wenn das Auto von einem Händler gekauft ist keine Probleme. Er muss dir beweisen, dass Du den Fehler verursacht hast. Demnach hast du ein halbes Jahr Garantie (Gebrauchtwagengarantie). Nach dem halben Jahr ist Beweislastumkehr und du musst den Fehler beweisen (Was dein Freundlicher schon gemacht hat). Demzufolge hast du aber auch schwarz auf weiß, dass der Riemen in der Werksttt gewechselt wurde. Nun weiß ich nicht, ob auf die Arbeit auch Garantie besteht, aber hier "hätte" man eventuell den Schaden der Rolle erkennen können. Das weiß ich aber nicht.

Hier musst du schauen, wann der Schaden passiert ist und wann du ihn gekauft hast, damit du eventuell anspruch auf Garantie hast. Andernfalls auf die Gewährleistung pochen, dass du den Schaden nicht verursacht hast. Von Rechtsschutz rede ich erstmal nicht. Wäre aber eine Möglichkeit.

Für dich also der Versuch es über Gebrauchtwagengarantie laufen zu lassen oder auf die Garantie vom Wechsel des Keilrippenriemens. Ich drück die Daumen.

4200€? Wow.

am 13. Juli 2014 um 12:18

Zu einen Zahnriemenwechsel gehört eigentlich auch die Erneuerung der Spannrolle, dies sollte selbstverständlich sein! Ich habe bei Ford gelernt und da hat man grundsätzlich dies mitgemacht!

Desweiteren sollte's du Garantie auf die Arbeiten haben, falls es hierbei Probleme gibt wende dich an den Schiedsmann der für die Region zuständig ist !

LG aus Baden

Themenstarteram 13. Juli 2014 um 12:23

Danke schon mal für Deine Antwort. Leider war es ein Privatkauf, also ohne Gewährleistung. Dennoch war ich sicher, einen guten Kauf getätigt zu haben, da Serviceheft lückenlos war.

Daher scheinbar wohl nur die Chance über den Versuch den Händler zu bemühen, der den Keilrippenriemen gewechselt hat.

Gruss

Themenstarteram 13. Juli 2014 um 12:27

Hallo m.k.s.

meinst Du den Zahnriemen oder Keilrippenriemen, wobei die Spannrolle gewechselt wird?

Danke für Deine Antwort vorab.

LG

Gut, dann versuch es darüber. Ansonsten gib bitte bescheid was mit dem Wagen passiert. Was ist das eiegntlich für eine Motor?

Zitat:

Original geschrieben von Shanny

...Demnach hast du ein halbes Jahr Garantie (Gebrauchtwagengarantie)...

der unterschied zwischen garantie und gewährleistung ist dir bekannt? :confused:

Zitat:

Original geschrieben von m.k.s

Ich habe bei Ford gelernt...

bei ford wechselt man beim zahnriementausch die spannrolle?

Zitat:

Desweiteren sollte's du Garantie auf die Arbeiten haben,

der unterschied zwischen garantie und gewährleistung ist dir bekannt? :confused:

Zitat:

Original geschrieben von BMW-rtcruiser

Daher scheinbar wohl nur die Chance über den Versuch den Händler zu bemühen, der den Keilrippenriemen gewechselt hat.

das brauchst du erst garnicht zu versuchen!

zum einen ist der tausch des spanners imho nicht zwingend vorgeschrieben, zum anderen ist die gewährleistung schon lange vorbei...

Themenstarteram 13. Juli 2014 um 15:53

Zitat:

Original geschrieben von Shanny

Gut, dann versuch es darüber. Ansonsten gib bitte bescheid was mit dem Wagen passiert. Was ist das eiegntlich für eine Motor?

Es handelt sich um einen 2.0 TDI mit 140 PS.

OK danke. Ist da schon der Common-Rail Motor?

Im Combi ist IMMER der CR verbaut.

War der tauschende Händler eine Vertragswerkstatt? Kann einwandfrei nachgewiesen werden, dass ein falscher Keilriemen verbaut und Ursache war? Sind Rechnungen darüber vorhanden? Wenn ja würde ich da mit meiner Verkehrsrecht sprechen.

Für Spann-/Umlenkrollen gibts heut zu Tage Wechselintervalle, ebenso wie für den Zahnriemen.

Zitat:

Original geschrieben von ChAoZisonfire!

Im Combi ist IMMER der CR verbaut.

Danke für die Info.

Zitat:

Original geschrieben von Shanny

Demnach hast du ein halbes Jahr Garantie (Gebrauchtwagengarantie). Nach dem halben Jahr ist Beweislastumkehr und du musst den Fehler beweisen (Was dein Freundlicher schon gemacht hat). Demzufolge hast du aber auch schwarz auf weiß, dass der Riemen in der Werksttt gewechselt wurde. Nun weiß ich nicht, ob auf die Arbeit auch Garantie besteht, aber hier "hätte" man eventuell den Schaden der Rolle erkennen können.

Alles irgendwie knapp vorbei und doch daneben ;).

Generell gilt bei Verkauf/Reparatur eine Gewährleistungspflicht von 2 Jahren. Bei Gebrauchtwaren kann ein Händler diese Frist aber auf 1 Jahr reduzieren, dies muss explizit erklärt sein (Blick in die AGB, da steht es mit Sicherheit auch drin). Im ersten 1/2 Jahr muss der Händler nachweisen dass die Sache fehlerfrei war, danach muss der Käufer nachweisen dass die Reparatur fehlerhaft war.

Letzteres wurde ja offensichtlich nachgewiesen, es wurde ein falscher Riemen verbaut.

Jetzt ist aber die Frage in wieweit die Gewährleistung vom Verkäufer des Fahrzeugs auf den TE übertragbar ist -> eher nicht da der TE kein Vertragspartner der 1. Werkstatt ist.

Ich würde mich mal an die Innung am Ort der Werkstatt wenden, die können vielleicht (unverbindlich) weiterhelfen.

Ist ja gut, habs verstanden ;)

http://www.channelpartner.de/a/...garantie-und-gewaehrleistung,2593115

Bin gespannt was dabei raus kommt.

Zitat:

Original geschrieben von toenne

Letzteres wurde ja offensichtlich nachgewiesen,

nö!

hier liegt der te in der beweispflicht, das exakt dieser keilriemen von der werkstatt verbaut wurde......gegen den te spricht die vergangenen 8 monate - wo hinz-&-kunz an dem fahrzeug geschraubt haben könnten.

Zitat:

es wurde ein falscher Riemen verbaut.

dies steht wo?

der te hat nur geschrieben, das der riemen nurnoch halb so breit war - teile (die andere hälfte?!) sich im zahnriemen verfangen hat!

 

am 15. Juli 2014 um 7:07

Ich habe vom Zahnriemen gesprochen nicht von ein Keilriemen !!! Der Zahnriemen ist für die Steuerzeit zuständig und der wird durch eine Spannrolle auf die richtige Spannung gehalten .

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