ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. SUV mit Anhänger

SUV mit Anhänger

Themenstarteram 18. August 2024 um 2:06

Hallo zusammen

Ich habe den Wunsch, einen Mercedes GLS zu kaufen. Ich möchte das Fahrzeug für verschiedene Zwecke nutzen, u. a. zum Ziehen eines Anhängers bis zu 3500 kg. Heute erzählte mir ein Freund, dass es in Deutschland und Österreich verboten ist, mit einem Fahrzeug mit mehr als 5 Sitzplätzen einen Anhänger ohne Fahrtenschreiber zu ziehen. Die Informationen stammen von einem anderen Mann, der einen Strafzettel für das Ziehen eines Anhängers mit einem 7-sitzigen SUV erhalten hat. Sind die Informationen korrekt, falls sie jemandem bekannt sind ?

Ähnliche Themen
38 Antworten

Fahrtenschreiber eh nur bei gewerblichen Zwecken

Die Information des Freundes ist falsch.

 

Schon der Begriff Fahrtenschreiber, denn der ist erst ab über 7,5 t vorgeschrieben.

 

Und das hier gemeinte EG Kontrollgerät ist erforderlich bei gewerblichem (!) Gütertransport oberhalb 3,5 t

Zitat:

@Boyan schrieb am 18. August 2024 um 04:06:42 Uhr:

Die Informationen stammen von einem anderen Mann, der einen Strafzettel für das Ziehen eines Anhängers mit einem 7-sitzigen SUV erhalten hat.

Den würde ich gerne mal sehen. :D

Gruß Metalhead

Den Mann oder den Zettel

War bestimmt wegen Überladung.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 18. August 2024 um 12:50:44 Uhr:

Den Mann oder den Zettel

Den Zettel, den Märchenonkel brauch ich nicht (wird auch schwer den hochzuladen). :D

Gruß Metalhead

Ich habe schon aufgehört überhaupt einen Wahrheitsgehalt in der Geschichte zu finden nachdem vom Freund eines Freundes berichtet wurde :p

Was willst du sagen?

Dort steht:

„Vorgeschrieben sind Tachographen (EG-Kontrollgeräte) für neue Kraftfahrzeuge, die der Güterbeförderung dienen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht einschließlich Anhänger über 3,5 t, bzw. für Fahrzeuge, die der Personenbeförderung dienen und mehr als 9 Sitzplätze einschließlich Fahrer aufweisen, sofern diese Fahrzeuge innerhalb der AETR-Staaten gewerblich eingesetzt werden.“

Was in den ersten beiden Antworten schon gesagt wurde.

Das habe ich nicht infrage gestellt.

Aber in Foren wird viel geschrieben, darum der Link.

Das stimmt natürlich.

Zitat:

@nogel schrieb am 18. August 2024 um 09:05:11 Uhr:

Die Information des Freundes ist falsch.

Schon der Begriff Fahrtenschreiber, denn der ist erst ab über 7,5 t vorgeschrieben.

Und das hier gemeinte EG Kontrollgerät ist erforderlich bei gewerblichem (!) Gütertransport oberhalb 3,5 t

Das habe ich anders heraus gelesen: "Fahrer von Fahrzeugen, die der gewerblichen Güterbeförderung dienen können" (IHK Stuttgart) - daraus lese ich, dass diese Fahrzeuge auch bei nicht gewerblicher Nutzung den Fahrtenschreiber benötigen. Und mit der Gesamtmasse von 3,5t sind da nicht nur SUV dabei, sondern auch andere schwere Fahrzeuge.

Text VERORDNUNG (EG) Nr. 561/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

" verkehr:

a)

Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse

einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt,

aa) ab dem 1. Juli 2026 bei grenzüberschreitenden Güterbeförderungen

oder bei Kabotagebeförderungen mit Fahrzeugen, deren zulässige

Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 2,5 Ton

nen übersteigt, oder

b)

Personenbeförderung mit Fahrzeugen, die für die Beförderung von

mehr als neun Personen einschließlich des Fahrers konstruiert oder

dauerhaft angepasst und zu diesem Zweck bestimmt sind."

Auch hier wird Güterbeförderung UND gewerblicher Güterbeförderung gesprochen. Und auch Fahrzeuge zur Personenbeförderung, wobei es reicht dass sie dafür konstruiert und bestimmt sind - nicht zwangsläufig genutzt.

 

Zitat:

@Boyan schrieb am 18. August 2024 um 04:06:42 Uhr:

 

Ich habe den Wunsch, einen Mercedes GLS zu kaufen. Ich möchte das Fahrzeug für verschiedene Zwecke nutzen, u. a. zum Ziehen eines Anhängers bis zu 3500 kg. Heute erzählte mir ein Freund, dass es in Deutschland und Österreich verboten ist, mit einem Fahrzeug mit mehr als 5 Sitzplätzen einen Anhänger ohne Fahrtenschreiber zu ziehen. Die Informationen stammen von einem anderen Mann, der einen Strafzettel für das Ziehen eines Anhängers mit einem 7-sitzigen SUV erhalten hat. Sind die Informationen korrekt, falls sie jemandem bekannt sind ?

Da würde ich jetzt für mein Verständnis fragen - um was für einen Anhänger handelt es sich?

- WoWa = sähe ich keinen Fahrtenschreiber

- Pferdeanhänger = sähe ich keinen Fahrtenschreiber

- Boot = sähe ich keinen Fahrtenschreiber, wenn es denn das eigene private Boot ist. Ist es eine Auslieferung weil Du Yachservice anbietest, sieht es wohl anders aus

- geschlossener Transportkasten = sähe ich Fahrtenschreiber

Deine Antwort
Ähnliche Themen