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Suzuki GS500 U Drosselung

Suzuki GS 500
Themenstarteram 1. Juli 2024 um 13:49

Hallo,

Ich habe eine gebrauchte GS 500 Baujahr 2003 gekauft.

Bin jetzt der 3. Besitzer.

Der Erstbesitzer war KFZ Meister und hat die Maschine entdrosselt. Jedoch stehen im Fahrzeugschein 25kw drin. Meine Frage, wie bekomme ich die Erforderlichen Unterlagen um 46 PS im Fahrzeugschein eintragen zu lassen.

Danke für die Antworten.

Gruß Nico

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4 Antworten

Beim Erstbesitzer nachfragen , der muss die Unterlagen haben

Themenstarteram 2. Juli 2024 um 10:06

Zitat:

Beim Erstbesitzer nachfragen , der muss die Unterlagen haben

Der hat nichts weil er es nicht eingetragen hat. Genauso wie der Vorbesitzer. Die sind so gefahren. Aber ich will das halt eingetragen haben.

Ich würde mal beim TÜV nachfragen. Ich habe vor einigen Jahren einen 125er Roller entdrosselt. Man hat das problemlos eingetragen. Eine Drosselung eintragen lassen ist schwieriger. Da ist i.d.R. eine Bescheinigung einer Werkstatt und des Herstellers des Drosselsatzes notwendig. Eine Entdrosselung bringt ja keine Vorteile bezüglich Führerscheinklasse, Steuern oder Versicherung. Warum sollte man sie vortäuschen?

Mal beim TÜV anrufen und fragen üblicherweise wissen die die Daten von dem Motorrad und das ist alles kein Problem.

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