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Suzuki RG 80 Gamma als Motorrad zulassen wegen Versicherung

Themenstarteram 28. Mai 2008 um 20:53

Wer kann mir weiterhelfen ?

Ich möchte die soeben gekaufte RG 80 Bj. 95 als Motorrad anmelden wegen des hohen Haftpflichtversicherungsbeitrages.

Wer kann mir eine Kopie eines Gutachtes oder eines Fahrzeugbriefes wo diese Umritzelung über 80 km/h eingetragen ist zukommen lassen ?

Wie und wo bekomme ich evt. noch so eine Bescheinigung ?

Welches Ritzel muß geändert werden vorn von 15 auf z.B. 16 oder hinten von 49 auf z.B. 45 ?

Was muss ich sonst noch beachten ?

Die Möglichkeit die Versicherungen davon zu überzeugen, die RG 80 als Motorrad einzustufen da ich > 25 Jahre alt bin, war ohne Erfolg.

( 80 ccm, 80 km/h in der Betriebserlaubnis = Leichtkraftrad )

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9 Antworten

am einfachsten ist es, die Gamma umzuritzeln, da reich vorne 1 Zahn mehr, bzw. hinten 1 weniger.

Dann kommst du schon mal über die 80 km/h

dann bräuchtest du mehr Hubraum.

Möglichkeit 1) : Tuningzylinder kaufen (oder leihen, natürlich mit Gutachten), alles eintragen lassen, dann kannst diesen auch wieder zurückbauen.

Möglichkeit 2) du behauptest einfach, du hast den Motor auf 81ccm selber aufgebohrt, du kennst einem vom Tüv, der dir das glaubt, und das einträgt.

Leider brauchst du dann noch ein Leistungs- bzw. Geschwindigkeitsgutachten. Meistens kommt man da mit Schätzwerten durch, wenn man den Prüfer kennt. ansonsten heissts 100-200€ fürs Gutachten herrichten...

fertig.

Hallo,

vor etwa 20 Jahren hatte ich auch eine RG 80 Gamma. War ein tolles Teil. Von Suzuki gabe es damals einen Zylinder mit mehr Hubraum und anderen Steuerzeiten. Mit anderen Ritzeln lief die Gamma dann 110 km/h.

Grüße

Heiner

Themenstarteram 29. Mai 2008 um 18:51

Dennoch, wer hat eine Idee, wie ich an das Gutachten für eine Umritzelung herankomme ?

Hier einige Zitate aus diesem Forum :

( Habe beide User angeschrieben, aber leider keine Antwort erhalten.)

"Hi ich habe ein gutachten vom tüv darmstadt damit musst du nur ein anderes zahnrad auf deine rg machne und dann kannst du sie als motorrad anmelden!"

"Es gab damals nur die Möglichkeit die RG per Kettenkit auf Motorrad umzurüsten. Einige davon sind beim TÜV in Velbert (Rheinland) gemacht worden. (Meine auch...) Allerdings mit einem 45er Kettenrad."

 

am 29. Mai 2008 um 19:08

hallo!

ich habe meine RG 80 vor 2 wochen umschreiben lassen,hat mir ca.35 euro beim tüv gekostet,+ ca.62 euro bei der

zulassungstelle,da sie über 10 jahre nicht angemeldet war.

also der tüv-onkel,hat mir ein 45 kettenrad eingetragen und eine höchstgeschwindigkeit von "nur" 83kmh.

ich hatte keinerlei gutachten,das hat er einfach so gemacht,also brauchst du dan eingentlich auch nichts!

übrigen bleibt es ein leichtkraftrad nur eben über 80 kmh,und das reicht schon das sie anders bei der versicherung

eingestuft ist.

ich zahle bei 30% 4,70 euro im monat!!!

so den wünsche ich dir auch viel erfolg:D

gruss

Themenstarteram 30. Mai 2008 um 10:27

Sodele,

habe heute mit TÜV Onkel Nord gesprochen.

Er hat sich sehr bemüht und mit den Spezialisten der Hauptstelle TÜV Nord gesprochen.

Antwort dann :

Er trägt definitiv ohne Gutachten nichts um und legte mir

eine Dienstanweisung vom 4.08 vor, in der dieses steht.

Die Umtragung des Users Alfa- Monza Edition hätte nach seiner Meinung

so nicht erfolgen dürfen !

Aber jetzt zur Lösung meines Problems :

Bin anschließend bei meiner hiesigen Suzuki Vertretung gewesen,

diese haben in den Computer geschaut und mir einen Ausdruck einer Prüfbescheinigung mit orig. Stempel und Unterschrift mitgegeben.

" Prüfbescheinigung für den Umbau eines Suzuki Leichtkraftrades in ein Kraftrad "

Diese ist vom TÜH Darmstadt v. 13.12.1994 mit ABE Nr. D789, D789a, D789b, D 789c

Anstelle des Serienkettenrades hinten mit 49 Z wird ein Kettenrad mit 45 Z verwendet.

Es ändert sich der Wert Fahrgeräusch Ziff. 31 auf 75 dB, Ziff. 6 auf 89 km/h und Ziff. 33 Vermerkung Umbau Kettenrad 45 Zähne.

Danach nochmals zum TÜV Onkel und dieser sagte mir dann zu, die Maschine mit dem nun vorhandenen Prüfbericht umzuschreiben.

Ich glaube eine andere Lösung gibt es heute wohl nicht mehr !?

 

 

am 30. Mai 2008 um 10:33

MIST, 6 Minuten zu spät :-)

am 30. Mai 2008 um 10:58

Zitat:

Original geschrieben von 34414Kalle

Sodele,

habe heute mit TÜV Onkel Nord gesprochen.

Er hat sich sehr bemüht und mit den Spezialisten der Hauptstelle TÜV Nord gesprochen.

Antwort dann :

Er trägt definitiv ohne Gutachten nichts um und legte mir

eine Dienstanweisung vom 4.08 vor, in der dieses steht.

Die Umtragung des Users Alfa- Monza Edition hätte nach seiner Meinung

so nicht erfolgen dürfen !

Aber jetzt zur Lösung meines Problems :

Bin anschließend bei meiner hiesigen Suzuki Vertretung gewesen,

diese haben in den Computer geschaut und mir einen Ausdruck einer Prüfbescheinigung mit orig. Stempel und Unterschrift mitgegeben.

" Prüfbescheinigung für den Umbau eines Suzuki Leichtkraftrades in ein Kraftrad "

Diese ist vom TÜH Darmstadt v. 13.12.1994 mit ABE Nr. D789, D789a, D789b, D 789c

Anstelle des Serienkettenrades hinten mit 49 Z wird ein Kettenrad mit 45 Z verwendet.

Es ändert sich der Wert Fahrgeräusch Ziff. 31 auf 75 dB, Ziff. 6 auf 89 km/h und Ziff. 33 Vermerkung Umbau Kettenrad 45 Zähne.

Danach nochmals zum TÜV Onkel und dieser sagte mir dann zu, die Maschine mit dem nun vorhandenen Prüfbericht umzuschreiben.

Ich glaube eine andere Lösung gibt es heute wohl nicht mehr !?

lol

na den hatte ich ja mega glück oder wie soll ich das jetzt verstehen???

oder fahre ich jetzt illegal durch die gegend?

tadsache ist das der tüv-onkel mir ein gutachten gemäß §21 StVZO nach Fahrzeugänderung (§19 Abs.2 StVZO)

gemacht hat was nicht übertragbar ist!

das einziege was mich irritiert ist die höchstgeschwindigkeit von (83kmh) obwohl die übersetzung die selbe ist wie bei dem gutachten von suzuki (89kmh):confused:

naja ist mir eigentlich auch wurscht hauptsache ist das sie jetzt günstiger versichert ist:D

gruss

 

da sind wir wieder mal im §§§-Jungel angekommen.

Fakt ist, dass Tüv Prüfer Dinge mit Gutachten eintragen MÜSSEN.

bei Sachen ohne Gutachten liegt das in der Verantwortung des Prüfers. Viele Prüfer reden sich dabei raus, dass sie nur mit Gutachten Eintragen dürfen, weil sie nicht die "Verantwortung" übernehmen wollen.

Der Witz ist übrigens auch, dass die Prüfer keinerlei Verantwortung dafür haben, da ja die Möglichkeit besteht, dass zwischen der Prüfung und Zeitpunkt X das Teil von jemanden verändert hätte werden können ....

dann gibt ja schliesslich auch sowas wie eine Eizelabnahme, Abnahme von Eigenbau-Teilen etc. da gibts auch keine Gutachten.

der Prüfer, der die 83 km/h bescheinigt hat,hat einfach die Geschwindigkeit geschätzt, und gut war's. -> übrigens: eingetragen ist eingetragen. egal wie der Prüfer auf die Sache kommt. wenn er dir 100km/h bescheinigt hätte, dann bist du auch ausm Schneider.

Schreibe die Homoligation in Heppenheim an, die haben von mir 1987 ein Gutachten erhalten, war wohl damals der erste, die Sekundärübersetzung wurde von Suzuki Vatter aus dem Schwarzwald berechnet und das Einzelgutachten in Ludwigsburg erstellt. Wäre schön wenn es dir weiter helfen würde.

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