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T3 WBX Syncro und Kaltlaufregler

VW T3
Themenstarteram 22. September 2006 um 5:02

Hallo Zusammen,

hab mir einen T3 Syncro mit 2,1L WBX Maschine zugelegt. Wollte das gute Stück mit einem Kaltlaufregler nachrüsten. Habe jetzt aber imInternet gelesen, daß das beim Syncro keine Steuervorteile brächte??

Wisst Ihr was hier Sache ist?

 

Grüße

Stephan

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12 Antworten

Das ist natürlich so nicht ganz richtig. Der Kaltlaufregler hat ausschließlich etwas mit dem Motor zu tun und nichts mit der Getriebe- oder Antriebsart. Du mußt auf die Motorkennung achten, ob es sich um einen MV oder DJ, etc. Motor handelt. Bei einer LKW Zulassung z.B. bringt Dir dat Ding aber gar nix, da ein LKW nach Zuldaung besteuert wird und nicht nach Hubraum und Kraftstoffart.

Gruß

Ulrich

Zitat:

Original geschrieben von uvg

Das ist natürlich so nicht ganz richtig. Der Kaltlaufregler hat ausschließlich etwas mit dem Motor zu tun und nichts mit der Getriebe- oder Antriebsart. Du mußt auf die Motorkennung achten, ob es sich um einen MV oder DJ, etc. Motor handelt. Bei einer LKW Zulassung z.B. bringt Dir dat Ding aber gar nix, da ein LKW nach Zuldaung besteuert wird und nicht nach Hubraum und Kraftstoffart.

Gruß

Ulrich

Das ist natürlich auch so nicht ganz richtig. Technisch ist es kein Problem, aber da es für den Syncro kein Euro 2-Abgasgutachten gibt und die ABE eine andere ist, hast Du in der Tat keine Steuervorteile. Allerdings haben es schon viele Leute geschafft, entweder hat man auf der Zulassungsstelle nichts gemerkt oder sie kannten einen TÜVI der es doch eingetragen hat.

Grüße

Kai

Ja richtig, aaaber!!

Ich mußte gar nicht zum TÜV. Ich war lediglich in der Werkstatt meines Vertrauens, habe den Regler einbauen lassen, eine ASU machen lassen und dann ab zum Verkehrsamt, da hat keiner irgendetwas angeschaut oder geprüft. Und diese Aussage es hätte lediglich etwas mit der Motorvariante zu tun bekam ich damals von GATKAT, da es für meinen 2,1 MV mit Automatik offiziell auch keinen Regler gab, sondern nur auf meine telefonische Nachfrage. Ich denke aber es ist einen Versuch Wert, das auch mit dem Syncro zu versuchen, soviel Geld ist es letztendlich auch wieder nicht.

 

Gruß

Ulrich

Themenstarteram 23. September 2006 um 18:03

Hallo,

vorab danke für die Antworten.

In dem Thread den ich gelesen habe wurde geschrieben, daß allradgetriebene Fahrzeuge anderen Steuerregeln unterliegen, und es daher keine Steuervorteile für den Syncro gibt.

Gibt es hier jemanden, der mit seinem Syncro + Kaltlaufregler nach Euro2 besteuert wird?

Gruß an Alle,

Stephan

Mahlzeit!Für den Syncro genauso wie für den Automatik MV/SS gilt das GaT KLR System nicht.So steht es in der ABE.

Und wenn sich das STVA nicht die Mühe macht reinzukucken-Glück!

@uvg:Willst du jetzt echt erzählen das Gat dir nur für Dich ne ABE geschickt hat wo drinsteht das es bei deinem gilt?

Entgegen der ABE?

Mann muß nicht zum Tüv,gebe ich Dir recht.Aber man braucht ne Einbaubestätigung.da wird es zuerst auffallen das es nicht geht.Wenn sie korrekt arbeiten und lesen.

Stempel und AU kann man regeln-Is mir klar.

Nur auf der sicheren Seite bist du nicht.

Definitiv nochmal:Firma GAT,KLR gilt nicht für Syncro oder Automatik.Gruß Frank!

Kaltlaufregler

 

Habe einen MV mit 5 gang Getriebe 2 WD dafür gibts einen Umbau hab ihn drinn .Bin aber am Überlegen ob ich ihn Umbau auf Subaru

2,2 l ist standfester und hat mehr Leistung ,dafür gibts aber laut Subaru Händler kein Umbau also nur Euro 1.Warum: weil anscheinend ein Gutachten zu erstellen für Euro 2 ca 40000.-Euro kostet und bei Fahrzeugtypen die nicht viel verbreitet sind rentiert sich das nicht so die Aussage.

@Die Halle:

also ich habe den Kaltlaufregler dort gekauft, ich werde jetzt dann noch mal die ABE lesen. Denn das war damals die Aussage von GAT. Ich spinn mir da ja nix zusammen.

Gruß

Ulrich

Also liebe Freunde des guten Geschmacks,

ich habe mal in der Typgenehmigung des KBA / TÜV nachgelesen und da steht neben anderen Fahrzeugen und Aufbauten auch eben:

VW, Typ 253, Hochraumkombi, Bj. ab 06 / 87 bzw. 12 / 87, Motorkennz. MV, Hubraum 2095, KW 70 bei 4800 U/min, Getriebe : M5, Achsübersetzung: 4,83, ww. 4,86 etc

Weiter unten steht noch :

Die Fahrzeugtypen 253, 255, 247 und 253-609 mit dem Motortyp MV wurden gemäß KBA Genehmigung S.087 nach Anlage XXIII StVZO geprüft. Es ist darauf zu achten, dass ein Aktivkohlefilter Typ 191201801ww. 191201801A eingebaut ist.

Dat is so ungefähr alles, für mich heißt das: MV-Motor: Kaltlaufregler ja, Antrieb, Getriebe egal, solnage in der Achsübersetzung alles stimmt.

Mehr Unterlagen habe ich nicht dazu bekommen.

Aber ich gebe zu, daß mir nicht alle Ziffern etwas sagen, bin ja auch nur Ottonormalverbraucher, und kein Autospezielist, es steht aber nichts von einer Unterscheidung Synchro, Automatik drin. Ob das aber in irgendeiner Anlage nach StVZO oder sonst einer der Regelungswut entsprungenen Anlage steht weiß ich nicht.

Hoffe das hilft irgendetwas.

Gruß aus Norddeutschland

Ulrich

da steht aber auch drin, für welche Typschlüsselnummern die Anleitung gilt und das ist der Syncro halt nicht dabei.

Grüße

Kai

Kai,

mag sein, aber der Automatik. Ich weiß auch nicht was 01, 14 oder 21 bedeuten. In meinem Schein steht unter Schlüsselnummer zu 1: 01... scheint also der Automatikschlüssel zu sein, oder wat weiß ich.

Auch wenn es nicht für Automatik gegolten hätte, hätte ich den Versuch des "illegalen" Einbaus gegönnt.

Gruß

Ulrich

Hallo Leutz,

bin beim stöbern auf diesen Beitrag gestossen, weil es mich mal brennend interessieren würde ob ich an meinen T3 BJ 84 mit Motor DG (1,9er WBX), Getriebe NH (Automatik) und der einfachen Auspuffanlage (sprich zwei Rohre und der quer hängende Topf) die Auspuffanlage von dem T3 BJ 85 (Selber Motor) dranbauen könnte? Bei dem 85er Modell ist schon die Auspuffanlage dran wo ein Kat eingebaut werden kann.

Die Frage: passt das alles ohne Probleme? Im Katalog von VW (ETKA) ist die Auspuffanlage nicht für Automatik mit eingetragen. Rein von der Logik müsste es passen?!

Bei ebay habe ich auch schon mal so eine Auspuffanlage aus edelstahl gesehen, von dieser hinsicht währe es noch interessanter wg. der haltbarkeit.

@uvg

leider sehe ich das jetzt erst

"KW 70 bei 4800 U/min, Getriebe : M5, Achsübersetzung: 4,83, ww. 4,86 etc"

 

Getriebe M5 heißt nichts anderes als mechanisches Getriebe, 5-Gang-Schaltung

 

"Ich weiß auch nicht was 01, 14 oder 21 bedeuten. In meinem Schein steht unter Schlüsselnummer zu 1: 01... scheint also der Automatikschlüssel zu sein, oder wat weiß ich".

Diese Schlüssel-Nummern sind die Steuereinstufung.

In den alten Fahrzeugscheinen ist die Schlüssel-Nummer zu 1 sechsstellig, nebeneinander oder untereinander. Die letzten beiden Ziffern geben Auskunft über die Steuereinstufung.

Im neuen Fahrzeugschein ist die sogenannte

Schlüssel-Nr. zu 1 4-stellig und steht unter Punkt 14.1

01, 12, 14 etc. sind alles Euro-Norm 1 (=E2) Schlüssel.

Das hat mit der Getriebeart nichts zu tun. Was allerdings sehr wohl etwas mit der Getriebeart zu tun hat, ist die Nachrüstmöglichkeit.

Die Hersteller würden jubeln, wenn das nicht relevant wäre!

Es ist ganz einfach so: wenn ein Nachrüstsatz entwickelt werden soll, müssen die Hersteller für jeden Fahrzeugtyp ein Testfahrzeug zur sehr kostspieligen Prüfung stellen. Soll in dem Gutachten Schalt- und Automatikgetriebe aufgeführt sein, müssen auch Schalt- und Automatikfahrzeuge geprüft werden! Ergo: mindestens 2 Testfahrzeuge! = 2 x Kosten.

Also wird vorher recherchiert, von welchem Typ die meisten Fahrzeuge laufen. Sind nun z. B. nur eine Handvoll mit Automatik aus dem Werk gefahren, werden die Nachrüsthersteller einen Teufel tun, und das auch noch prüfen lassen.

Die Zulassungsstelle kann anhand Deiner Fahrzeugpapiere nicht feststellen, welche Getriebeart Du hast. Tauchen die Fahrzeugdaten - soweit die Zulassungsstelle diese braucht und überprüft - in der ABE des Reglers auf, hat man meist wirklich keine Probleme bei der Eintragung.

ABER: durch den Einbau eines nicht für Dein Fahrzeug zugelassenes System erlischt die Betriebserlaubnis für Dein Fahrzeug. Da kann es mächtig Ärger geben!

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