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T6.1 We Connect Standheizung & 4 Jahre Werksgarantie
Mahlzeit,
habe im Januar einen neuen T6.1 mit Standheizung geliefert bekommen. VW wirbt überall damit, das diese auch via der We Connect App ein- und ausgeschaltet werden kann. Finde dort aber keinerlei Menüpunkt dafür.
Auch das anschreiben an VW aus My Volkswagen heraus blieb bislang ohne Antwort - was mich bei dem Laden nicht sehr wundert...
Handelt sich um einen Reimport aus der EU der in dem Land mit 2 Jahren Zusatz Werksgarantie angeboten und verkauft wird. Diese 2 zusätzlichen Jahre habe ich auch auf der Rechnung drauf. Lt. Aussage meines ausländischen VW Händlers (offizieller VW Vertragspartner) würde diese 2 extra Jahre aber angeblich in DE nicht gelten. Kann mir dies kaum vorstellen und das würde m.W. gg. EU Recht verstossen?
Ist da jemand von Euch schon schlauer?
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10 Antworten
Vermutlich ist Connect in dem Land von wo der Wagen herkommt nicht kostenlos für das erste Jahr bzw. wurde dann nicht mitbestellt.
Welche Standheizung(en) sind denn verbaut? Luf, Wasser, beides?
Zitat:
@patru schrieb am 22. Februar 2023 um 13:14:49 Uhr:
Vermutlich ist Connect in dem Land von wo der Wagen herkommt nicht kostenlos für das erste Jahr bzw. wurde dann nicht mitbestellt.
doch, ist 3 Jahre inkludiert, die anderen Funktionen sind ja verfügbar.
Es ist eine Wasserstandheizung mit FB verbaut.
Ich hatte auch mal einen Reimportwagen, allerdings Skoda.
Da war ab Werk 2 Jahre Connect inbegriffen.
Allerdings in dem Connekt Paket gibt es noch andere Optionen/Funktionen die man dazubuchen kann.
In meinem Fall war die Fernsteuerung der Standheizung über die APP auch nicht inbegriffen, was ich feststellen musste.
Wobei ein Fahrzeug in Deutschland gekauft war diese Funktion im Connect mit inbegriffen!
Ist nur so eine Idee, ob das bei VW auch so ist kann ich nicht sagen!
Beim T6.1 ist die Bedienung, sprich ein/ausschalten der Standheizung über die App gar nicht möglich, egal welche Version.
Zitat:
Beim T6.1 ist die Bedienung, sprich ein/ausschalten der Standheizung über die App gar nicht möglich, egal welche Version.
Interessant. Ist das sicher? Macht mich bissi konfus da die Standheizungen ja weitestgehend gleich sein dürften von den Herstellern und der Steuerung. Im Ex BMW Bj. 2019 ging das ohne Probleme und bei dessen Vorgänger Bj. 2016 genauso.
Aber würde mich bei VW nicht wundern. Allein die Einrichtung des Multimediagedönes geht da bei Ersteinrichtung kaum unter 1 Std ab, ist mega unlogisch und unnötig kompliziert. Man braucht alle Schlüssel, WLAN in unmittelbarer Nähe etc. . Da hat sich null zu meinem ersten T6.1 geändert obwohl die Millionen Autos bauen und das Multimediagelumpe Modell übergreifend gleich ist im Konzern.
Dafür haben sie wieder einige Dinge wegrationalisiert nach nur 2 Jahren. Auch Pfennigteile wie die 6 Plaste Verschlußstöpsel der hinteren Schlossträger Plasteabdeckung - bei mehrmaligen Preiserhöhungen. Jetzt nach EINEM guten Monat auf winterlichen Strassen schon deutlich Rost an vielen Fahrwerksteilen zu sehen da zum Teil überhaupt nicht konserviert und tlw sogar noch nicht mal lackiert.
Wenn die Kiste nicht so geil fahren würde und wertstabil wäre, wäre es das für mich mit VW. Ist teilweise ein mega Saftladen im Vergleich. Die teils extremen Preisunterschiede zwischen den EU Ländern (bei mir knapp 15K netto!) und mit 2 Jahren in DE doppelt so kurze Werksgarantie sprechen auch nicht gerade für deren Seriösität.
Zitat:
@Dig555 schrieb am 22. Februar 2023 um 13:04:48 Uhr:
Handelt sich um einen Reimport aus der EU der in dem Land mit 2 Jahren Zusatz Werksgarantie angeboten und verkauft wird. Diese 2 zusätzlichen Jahre habe ich auch auf der Rechnung drauf. Lt. Aussage meines ausländischen VW Händlers (offizieller VW Vertragspartner) würde diese 2 extra Jahre aber angeblich in DE nicht gelten. Kann mir dies kaum vorstellen und das würde m.W. gg. EU Recht verstossen?
Ich wüsste nicht, was gegen EU-Recht verstoßen könnte, wenn es um Garantie geht. Das ist eine freiwillige Leistung des Garantieanbieters, z.B. des Hersteller oder ggf. auch des Verkäufers, oder von sonstwem, und sämtliche Garantiebedingungen können vom Anbieter frei definiert werden, ganz wie er das will.
Inwieweit die Garantie für dich vielleicht doch gilt, z.B. weil du das Fahrzeug in dem Land gekauft hast, wo sie gilt, musst du im Kleingedruckten prüfen. Wobei dann aber nicht unwahrscheinlich nur Werkstätten in diesem Land zugelassen sind, was die Sache dann vielleicht weniger interessant machen kann. Die VW- übliche EU-Garantie, falls es um die gehen sollte, muss natürlich EU-weit gültig sein, ansonsten wäre ja der Name irreführend und dann wäre tatsächlich über das EU-Recht etwas zu machen. Aber die war vermutlich hier nicht gemeint.
Was meint denn bei der genannten Garantie überhaupt die Angabe "zusätzlich"? Ist damit "zusätzlich zur EU-Neuwagengarantie (VW-Werksgarantie)" gemeint, die es zumindest früher immer für 3 Jahre gegeben hat (dann also 5 insgesamt), oder meint es vielleicht nur "zusätzlich zur gesetzlichen Sachmängelhaftung (Gewährleistung)", die es ja auch im EU-Ausland gibt? Im letzteren Fall würde die Garantie dann nur über dieselben 2 Jahre laufen, wie die Gewährleistung, womit sie zwar immer noch besser als keine wäre, aber auch nicht gerade ein Superknaller.
Garantie: in meiner Rechnung zum Fahrzeug ist es so aufgeführt:
EA8 Anschlussgarantie, Laufzeit 3 Jahre, maximale Gesamtlaufleistung 100.000 km
bei mir in der Rechnung steht:
MK1 Extra gar.24 mnd t/m 150000km
zwischen der Auflistung der Optionen. In "my VW" in der Ausstattungsliste ist sie dagegen nicht aufgeführt.
Auf der VW Website steht (übersetzt):
Standard 4 Jahre Garantie auf jedes neue Nutzfahrzeug
Caddy Cargo, Transporter 6.1 und Crafter haben standardmäßig 4 Jahre Garantie. Diese besteht aus einer 2-jährigen Volkswagen Werksgarantie, ergänzt durch eine 2-jährige Zusatzgarantie. So müssen Sie sich keine Gedanken über unerwartete Reparaturkosten machen und können sich unbeschwert an Ihrem Volkswagen Nutzfahrzeug erfreuen. Es ist wichtig, dass Ihr Volkswagen gemäß den Werksanweisungen gewartet wird. Solange Sie diese beim Volkswagen Nutzfahrzeuge Händler durchführen lassen, erhalten Sie außerdem europaweit kostenlose Pannenhilfe.
Die 2 Jahre zusätzliche Garantie wird nicht von Volkswagen, sondern dem Generalimporteur in diesem Land ausgegeben. Alle Händler beziehen ihre Neuwagen dort vom Importeur - nicht von VW. Da dürfte der Hase dann im Pfeffer sein.
Was im Internet bei VW, Tagesschau.de oder auf der Website von Titanic geschrieben steht, ist für dich nur Schall und Rauch, oder hat dein Händler dazu etwas im Kaufvertrag unterschrieben? Wahrscheinlich nicht.
Wie schon gesagt: Garantien werden ausschließlich über die Garantiebedingungen festgelegt und die musst du schriftlich bekommen haben - sonst sofort anfordern! Das ist wichtig und darauf hast du ein Recht, wenn dir eine Garantie versprochen wurde.