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Tachogenauigkeit/Abweichung A5/S5
Hallo in die Runde,
aus gegebenem Anlass mal was zur Ganggenauigkeit des A5/S5-Geschwindigkeitsmessers:
Heute kam die amtliche Eichbestätigung des Polizeiverwaltungsamtes:
Inklusive Messtoleranz wurde das Frontfoto (mit Ray Ban) bei einer Geschwindigkeit von 139 km/h in schwarz/weiß abgelichtet.
Die am ACC/GRA eingestellte Geschwindigkeit lautete zum "Eichtermin" auf 140 km/h.
Da kann man nicht meckern und günstiger (20 Euro) bekommt man eine Eichbestätigung ja wohl nicht. Allerdings verzichte ich auf die Messung der absolut höchstmöglichen Höchstgeschwindigkeit. Denn dann......
Ach ja: 255/35 R 19 Michelin mit ca. 80% sind montiert gewesen.
VG
Squad
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von gurkensepp
eingestellte 140 in einer 120er Zone?
Kann das nicht sogar als "mit Vorsatz" ausgelegt werden?
Das würde glatt die Strafe verdoppeln. Aber ob ich jetzt vorsätzlich oder fahrlässig füßisch zuviel Gas gebe oder fahrlässig die Einstellung der GRA vorgenommen hab, spielt wohl keine Rolle mehr.
Natürlich fahre ich defensiv, vorsichtig, rücksichtsvoll, tolerant, vorausschauend und stets den Verkehrsverhältnissen angepasst.
Ach ja: Neulich vom Stilfser Joch zurück hat sich mal wieder ein Golf Variant von der Einfädelspur direkt nach links geworfen und die Karre durfte innerhalb ein paar Metern von 160 auf 80 verzögern.......10cm waren da noch zwischen den Kennzeichen und DIESE HARAKIRIHEINZIS werden nicht bestraft.
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22 Antworten
mit meinen 20"ern habe ich die gleiche Abweichtung (inkl. FOTO Beweis) auch...
70km/h = 69km/h reale ..
auch mit diversen GPS Messungen konnte ich das jenseits der 100km/h nachweisen- erst über 200km/h habe ich ~ 5km/h Abweichung
Huha dann wirds beim A5 wohl Zeit sich die +10kmH Tacho zu vorgeschriebener Geschwindigkeit in gefährdeten Zonen abzugewöhnen
Schönes Foto
Da sind die 20 EUR gut ausgegeben. Wieviel Abzug gewährt man bei euch?
Zitat:
Original geschrieben von stanbog
Schönes Foto
Da sind die 20 EUR gut ausgegeben. Wieviel Abzug gewährt man bei euch?
Danke. 5 km/h Nachlass bei 120 km/h Limit. 134 km/h wurden so also berechnet.
Hallo,
eingestellte 140 in einer 120er Zone?
Kann das nicht sogar als "mit Vorsatz" ausgelegt werden?
der sepp
Zitat:
Original geschrieben von gurkensepp
eingestellte 140 in einer 120er Zone?
Kann das nicht sogar als "mit Vorsatz" ausgelegt werden?
Das würde glatt die Strafe verdoppeln. Aber ob ich jetzt vorsätzlich oder fahrlässig füßisch zuviel Gas gebe oder fahrlässig die Einstellung der GRA vorgenommen hab, spielt wohl keine Rolle mehr.
Natürlich fahre ich defensiv, vorsichtig, rücksichtsvoll, tolerant, vorausschauend und stets den Verkehrsverhältnissen angepasst.
Ach ja: Neulich vom Stilfser Joch zurück hat sich mal wieder ein Golf Variant von der Einfädelspur direkt nach links geworfen und die Karre durfte innerhalb ein paar Metern von 160 auf 80 verzögern.......10cm waren da noch zwischen den Kennzeichen und DIESE HARAKIRIHEINZIS werden nicht bestraft.
Zitat:
Original geschrieben von Squad244
Natürlich fahre ich defensiv, vorsichtig, rücksichtsvoll, tolerant, vorausschauend und stets den Verkehrsverhältnissen angepasst.
Das ist ein schöner Satz. Den musst du dir auf den Führerschein eingravieren lassen.
Bei uns ist der Toleranzabzug abhängig vom verwendeten Radar-Gerät, in der Regel 6km/h aber kann auch auf 3km/h schrumpfen. Bei 15km/h zu viel nach Abzug wäre die Busse um die 150 EUR und das nicht einmal mit Foto - das würdest du erst bekommen, wenn du gegen die Busse Einsprache erhebst... was selbstredend zu "Administrativaufwand" führt... der natürlich in Rechnung gestellt wird...
ich hab das mal mit einer Driftbox getestet mit 235x35x19 Reifen
die Abweichung
bei 130km/h waren es 1hm/h
bei 180km/h waren es 5km/h
bei 250km/h waren es 10km/h
bei 300km/h waren es 14km/h
MfG
und bei 400 km/h?
Zitat:
Original geschrieben von Squad244
und bei 400 km/h?
wackelte das Handy zu sehr für die GPS Messung
Zitat:
Original geschrieben von Scotty18
Zitat:
Original geschrieben von Squad244
und bei 400 km/h?
wackelte das Handy zu sehr für die GPS Messung
bo..ha. seit ihr gemein
...das wär's doch: Den Driftwinkel (44°), ermittelt mit der Driftbox in der Anhörung mit Logdaten zurückschicken. Gibt's eigentlich im BGK für Driftwinkel ahndungsfähige Tatbestände, oder fällt das nur unter agressive Fahrweise?
VG
Squad244
Zitat:
Original geschrieben von Squad244
...das wär's doch: Den Driftwinkel (44°), ermittelt mit der Driftbox in der Anhörung mit Logdaten zurückschicken. Gibt's eigentlich im BGK für Driftwinkel ahndungsfähige Tatbestände, oder fällt das nur unter agressive Fahrweise?
Das habe ich mich auch schon gefragt; wenn ich abbiege und dabei versehentlich etwas quer komme, kann ich dafür Bussgeld/Anzeige bekommen?