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Tachograph
Nabend allerseits!
Letzte Woche, wurde mein VW - LT35 von den Grün/Weißen angehalten und diese wollte dann die Tachoscheibe sehen!
Mein Fahrer war genauso überrascht wie ich, als er mir das erzählte, denn
1. Ist der VW als PKW zugelassen.
2. hat er zwar einen Tachographen, aber nur weil er auch eine AHK hat -> somit muss doch nur eine Tachoscheibe eingeworfen werden, wenn man mit einem Anhänger fährt oder?! (dann gelten ja auch die besagten LKW Geschwindk.)
Bei der Kontrolle, war kein Anhänger dabei und die geladene Ware überschritt im Leben nicht die 3,5t.
Also warum haben die so einen Stress gemacht?!
Hat sich was verändert, von dem ich nix weiß?
Muss ich jetzt trotz PKW Zulassung immer mit der Tachoscheibe fahren??
Ja, ich weiß Fragen über Fragen, aber ich blick da jetzt nicht mehr durch
MfG
Markus
PS: Es wäre sehr Nett wenn mir jemand etwas mit § belgen könnte -> damit ich, wenn ich etwas von denen höre, denen auch was Vorlegen kann...
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20 Antworten
2,8t - 3,5t zGg. Du bist Nachweispflichtig nach Nationalem Recht (Fahrpersonalverordnung)wenn Gewerblicher Gütertransport durchgeführt wird (entspricht EWG Verordnung2002/15/EG. Völlig egal wieviel deine Ladung wiegt.
Gruß Michael
sorry es ist diese EU richtlinie: EG Nr. 561/2006.
Wenn das eine EU-Richtlinie ist, dann müsste in unseren 3,5 Tonnern (Österreich) auch ein Tachograph drin sein, ist es aber nicht. Sie ziehen auch keine Anhänger damit.
und da haben wir es wieder ..
benutz mal die Suche ....
es ist einfach eine Grauzone meiner Meinung nach ...
wird der 3,5 To Trasporter ohne AHK ausgeliefert gibts keinen Tachographen ... die Polizei/BAG will dann auch nichts von Schaublättern sehen ...
mir wurde auf der A2 bei Hannover erklärt, wenn ein Tachograoph verbaut ist, dann sollte der auch benutzt werden ..
okey habe ich verstanden sagte ich ...
dann stelle ich die Frage wie es mit den Sixt/Hertz usw. TRansportern und 7,5 To LAstern aussieht die zwar alle nen Graphen drin haben, welche aber nie gehen ...
daruafhin schmunzelte er, gab mir meine Papiere und wünschte mir ne gute Fahrt ....
Früher galt die Regelung nur für Lkw ab einem zGG von über 3,5 Tonnen. Mittlerweile hat man aus "Lkw" "Kraftfahrzeuge" gemacht, so dass die Regelungen aus den EG/VO'en 3820 und 3821/85 auch für Pkw gelten. Sofern sie denn über 3,5 Tonnen kommen. Und richtig ist, dass, sofern ein EG-Kontrollgerät verbaut ist, dieses auch betrieben werden muss. Unabhängig von Gewichten, Ladung, o.ä. Wenn drin, dann also auch Schaublatt rein.
Das ist aber auch eine nationale Deutsche Lösung.
Ich weiß nämlich, dass schwere Wohnmobile über 3,5 Tonnen ("Kraftfahrzeug über 3,5t") in Deutschland einen Tachographen brauchen, bei uns in Österreich brauche ich den nicht einbauen (Aussage von unserem lokalen TÜV). Ich kriege hier eine Einzelgenehmigung ohne Tachographen für ein privat genutztes Fahrzeug über 3,5t.
Das ist unsere EU, sowas von (un)einheitlich.
Es hat nichts mit EU Recht zu tun sondern nur mit der Fahrpersonalverordnung!!! Sie ist aber in ihrem Regelwerk mit der EU verordnung nahezu Identisch. Und Fakt ist das von 2,8t - 3,5t(Gewerblicher Güterverkehr) in DEUTSCLAND diese Regelung (Nachweispflicht) besteht. Sorry aber ich Unterrichte solche Dinge.
Gruß KVM Micha
Ich habe dir doch mit keinem Wort widersprochen.
Ich wollte nur festhalten dass das nicht in der ganzen EU gilt und somit die Fahrpersonalverordnung zwar von EU-Recht abgeleitet sein mag, aber nicht 1-zu-1-identisch ist. Da hier nicht nur Deutsche mitlesen, darf das ruhig festgehalten werden, dass diese Bestimmungen die hier angeführt werden für D gelten mögen, nicht aber für andere Staaten gelten müssen (aber können).
@dartom sorry dich hab ich auch gar nicht gemeint.
Ich wollte nur verhindern das hier tonnagen, EU Regelungen und EG- Kontrollgeräte Vorschriften und Regelungen durcheinander geworfen werden. Er hat gefragt warum er von den Beamten kontrolliert wurde. Er wurde Kontrolliert weil er nach Fahrpersonalverordnung Nachweispflichtig ist wenn er einen Gewerblichen Transport durchführt und das Fahrzeug 2,8- 3,5t zGg. hat. Es muss kein EG Kontrollgerät eingebaut sein, es kann in dieser Kategorie auch ein Fahrtenbuch geführt werden. Es geht nur um die Nachweispflicht über seine Lenk- und Ruhezeiten!! Und das kann man so im Arbeitszeitgesetz nachlesen und es ist geltendes Recht, es hat nichts mit dem EG Kontrollgerät oder den EU Sozialvorschriften zu tun sondern nur mit unserem Deutschen Arbeitszeitgesetz.
Gruss Micha
Ich denke, ich bringe hier auch nichts durcheinander. Denn auch ich habe beruflich damit zu tun. Meine Aussage von "oben" war laienhaft; aber das liegt daran, dass es eine Menge Regelungen bezüglich der EG-Kontrollgeräte gibt. Und daher wollte ich nur "plump" etwas erklären. Denn neben den Sozialvorschriften im Straßenverkehr (EU-einheitlich!) gibt es natürlich auch noch die Fahrpersonalverordnung (national), als Ahndungsvorschrift das Fahrpersonalgesetz (national), Arbeistzeitverordnungen (national-was den Nachweis der geleisteten Arbeit angeht) und nicht zu vergessen den § 57 s StVZO (national), welcher auch noch Angaben zum Betrieb eines Kontrollgerätes (Fahrtenschreiber) macht. Ich denke, wir wollen uns hier doch nicht zanken. Wer es explizit wissen möchte, der sollte einfach bei dem BAG anrufen. Die sind firm, fit und geben gern Auskunft!
Es tut mir leid das es den Anschein hat als wollte ich mich zanken. Dem ist nicht so, ich wollte lediglich so wie alle anderen auch, eine schnelle Antwort geben. Ich denke es ist klar das der Kollege nur wissen wollte warum er Kontrolliert wurde, und jetzt ist es auch glaube ich erschöpfend mit einem klaren ja beantwortet. Aber es ist ja auch zugegebenermaßen eine sehr komplexe Materie, die auch Leuten die Täglich mit solchen Regelwerken zu tun haben noch viel "Nachlesearbeit" beschert. Also nichts für ungut.
Gruß Micha
Fahrtenbuch für gewerbliche Fahrten?
Hallo,
eine Frage noch:
ich fahre gewerblich einen A6 avant mit 1,8 to.Leergewicht mit Anhänger 2 to.GG, also zusammen über 3,5 to. GG im Werkverkehr (innerhalb 50km von der Firma).
Muß ich jetzt ein Fahrtenbuch führen?
Gruß
DerRoland.
Nein, musst Du nicht. Wegen der unmittelbaren Nähe zu Deinem Firmensitz. Aber wenn Du Dich weiter weg wagst und zudem gewerblich unterwegs bist, dann bist Du voll im Boot!
vorallem es kommt noch besser !!!
Ab 3,5 To Gewerblich (in diesem Sinne, Ziel mit den Transporten Geld zu verdienen) wird es Erlaubnispflichtig.