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Tachomanipulation juristisch stichhaltig beweisen

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 1. April 2009 um 17:56

Werte A6-Gemeinde,

 

vor kurzem hatte ich einen schönen A6 4B mit allem Komfort aus dem Gebrauchtmarkt von privat mit 220.000 km abgebissen. Der Preis war - angesichts der km-Zahlen im oberen Mittelfeld aber die Ausstattung war ok.

Bei der Inspektion fiel dem Werkstattmeister auf, dass der Wagen auf Grund der etwas blinden Xenons wohl deutlich mehr als die 220.000 km haben müsste und er zeigte mir, dass der Wagen Anfang 2004 bereits knapp 290.000 km hatte und dann gegen Ende 2004 auf einmal nur mehr noch runde 130.000 km, die er dann bis heute wieder auf 220.000 km aufgebaut hat.

Der Tacho war also um 150.000 km zurückgestellt worden und der Hobel hat nun runde 400.000 km.

(Ist ja eigentlich eine glockenklare Aussage über die Qualität der A6er)

Alle verräterischen Dinge (Lenkrad, Pedale, Sitze) waren wie neu, das Serviceheft las sich plausibel und der Fahrzeugbrief war eine Zweitschrift aus 2004, so dass ein Kontakt mit den Vorbesitzern nicht möglich war.

Der Vk (bzw. sein Anwalt) behauptet jedoch, ich müsste die Tachomanipulation beweisen und will einen Andruck der km-Historie. Sonst - so sagt er - müsse er den Wagen nicht zurücknehmen.

Wo um alles in der Welt bekomme ich nun einen juristisch verwertbaren Andruck der Werkstatthistorie?

 

Ganz liebe Grüße

 

Miquel

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46 Antworten

Dein Anwalt soll sich die RepHistorie geben lassen wo ja schonmal der hohe bzw später niedrige Km Stand aufscheint. Das dem gegnerischen Anwalt schicken und der wird den mit Freude zurücknehmen...

Wenn es so ist dann Betrugsanzeige und der Staatsanwalt besorgt sich dann schon die Historie.

Wo ist das Problem?

MFG

Themenstarteram 1. April 2009 um 19:57

Zitat:

Original geschrieben von combatmiles

Dein Anwalt soll sich die RepHistorie geben lassen wo ja schonmal der hohe bzw später niedrige Km Stand aufscheint. Das dem gegnerischen Anwalt schicken und der wird den mit Freude zurücknehmen...

Sofern AUDI die heraustut.

Meine Bemühungen diesbezüglich waren nicht sehr erfolgreich.

Ich gab denen sogar das Aktenzeichen durch, unter der die Strafanzeige geführt wird.

Antwort: Audi gibt die Daten auf Anforderung einer Privatperson noch nicht mal an ermittelnde Staatsanwaltschaften heraus. Die Staatsanwaltschaft müsse dort zuerst anfragen.

Ob da ein Anwalt in einem Zivilverfahren an die Daten kommt?

Der Witz ist ja: Ich hatte zuerst in meiner Werkstatt die Kilometer am Bildschirm gesehen. Danach bin ich in eine andere Werkstatt gefahren und habe in Begleitung eines Zeugen erneut nach den Zahlen gefragt, weil ich nachprüfen wollte, ob sich meine Werkstatt vielleicht in der Fahrgestellnummer vertan hätte.

Die Zahlen waren identisch - ein Irrtum ausgeschlossen. Der Vk hat - nach meiner mündlichen Eröffnung der Zahlen - seinen Kumpel in einer Werkstatt gefragt und der hatte ihm meine handschriftliche Aufzeichnung der zweiten Befragung bestätigt und darauf hin hätten wir auch rückabgewickelt. Ohne Schadensersatz und Aufrechnung und in Frieden - aber dafür unter Zeugen und mit Handschlag. Und dann funkt so ein Paragrafenreiter dazwischen und meint, er müsse meinem Vk einen Prozess aufschwatzen, den ich so brauchen kann, wie ein Fisch ein Fahrrad.

Jetzt wird das Ganze wohl streitig werden und mir läuft ein wenig die Zeit davon, bis im Strafverfahren der ganze juristische Sermon durch ist.

 

Ganz liebe Grüße

 

Miquel

Was lässt sich denn zum Fahrverhalten deines Audis sagen? Fährt der sich noch gut, was hat er für nen Motor, Automatik oder Schalter, knackt im Innenraum irgendwas oder is das alles noch geschmeidig?

Zitat:

Original geschrieben von ta80-competition

Zitat:

Original geschrieben von combatmiles

Dein Anwalt soll sich die RepHistorie geben lassen wo ja schonmal der hohe bzw später niedrige Km Stand aufscheint. Das dem gegnerischen Anwalt schicken und der wird den mit Freude zurücknehmen...

Sofern AUDI die heraustut.

Meine Bemühungen diesbezüglich waren nicht sehr erfolgreich.

Ich gab denen sogar das Aktenzeichen durch, unter der die Strafanzeige geführt wird.

Antwort: Audi gibt die Daten auf Anforderung einer Privatperson noch nicht mal an ermittelnde Staatsanwaltschaften heraus. Die Staatsanwaltschaft müsse dort zuerst anfragen.

Ob da ein Anwalt in einem Zivilverfahren an die Daten kommt?

Der Witz ist ja: Ich hatte zuerst in meiner Werkstatt die Kilometer am Bildschirm gesehen. Danach bin ich in eine andere Werkstatt gefahren und habe in Begleitung eines Zeugen erneut nach den Zahlen gefragt, weil ich nachprüfen wollte, ob sich meine Werkstatt vielleicht in der Fahrgestellnummer vertan hätte.

Die Zahlen waren identisch - ein Irrtum ausgeschlossen. Der Vk hat - nach meiner mündlichen Eröffnung der Zahlen - seinen Kumpel in einer Werkstatt gefragt und der hatte ihm meine handschriftliche Aufzeichnung der zweiten Befragung bestätigt und darauf hin hätten wir auch rückabgewickelt. Ohne Schadensersatz und Aufrechnung und in Frieden - aber dafür unter Zeugen und mit Handschlag. Und dann funkt so ein Paragrafenreiter dazwischen und meint, er müsse meinem Vk einen Prozess aufschwatzen, den ich so brauchen kann, wie ein Fisch ein Fahrrad.

Jetzt wird das Ganze wohl streitig werden und mir läuft ein wenig die Zeit davon, bis im Strafverfahren der ganze juristische Sermon durch ist.

 

Ganz liebe Grüße

 

Miquel

Dann soll die Staatsanwaltschaft das klären. Traurig für den Verkäufer wenn ihn sein Anwalt wegen ein paar Kröten so reinreitet... *tstststst*

Themenstarteram 1. April 2009 um 20:06

Zitat:

Original geschrieben von A6 Andreas

Wenn es so ist dann Betrugsanzeige und der Staatsanwalt besorgt sich dann schon die Historie.

Wo ist das Problem?

MFG

Bei so einem Theater gibt es zwei Komponenten. Eine strafrechtliche und eine zivilrechtliche.

Die strafrechtliche Komponente liegt in der Hand der Staatsanwaltschaft.

Die zivilrechtliche in der Hand des Rechtsanwaltes.

Ein Staatsanwalt kann mit Durchsuchung der Geschäftsräume drohen, falls die Daten nicht herausgegeben werden. Ein Rechtsanwalt nicht.

Ich selbst empfinde das Verhalten von audi etwas befremdlich. Einerseits sehen die eindeutig einen Betrug (wörtlich am Telefon: "Das sieht schon etwas faulig aus in der Historie") und andererseits geben die auch kein bisschen an Daten diesbezüglich heraus und verschanzen sich hinter dem Datenschutz.

Dass der Betrüger sein Recht auf Datenschutz zugunsten des Opferschutzes verwirkt hat, bleibt bei Audi ohne Belang. Eigentlich ganz schade.

 

Ganz liebe Grüße

 

Miquel

das Audi das nicht raus gibt ist doch völlig logisch Datenschutz steht da ganz oben aber einen Staatsanwalt geben die das raus denn der hat dann einen Richterlichen beschluss und dann müssen die das

würde an deiner Stelle die auch die Arbeit machen lassen die haben ganz andere Mittel und Wege als du und dein Anwalt

Opferschutz und der gleich hat damit nichts zu tun es geht einfach nur drum das ohne Richterlichen beschluss sowas einfach nicht geht

drehe das ganze doch mal um dir würde es sicher auch nicht gefallen wen jemand kommt und über dich alles erfahren möchte auch wen du nichts zu verbergen hast ist das nicht grade gut

mein tipp warte einfach ab

Zitat:

Original geschrieben von RoterDrache35

das Audi das nicht raus gibt ist doch völlig logisch Datenschutz steht da ganz oben aber einen Staatsanwalt geben die das raus denn der hat dann einen Richterlichen beschluss und dann müssen die das

würde an deiner Stelle die auch die Arbeit machen lassen die haben ganz andere Mittel und Wege als du und dein Anwalt

genau, und so ist es das Beste!

Themenstarteram 1. April 2009 um 20:20

Zitat:

Original geschrieben von RoterDrache35

das Audi das nicht raus gibt ist doch völlig logisch Datenschutz steht da ganz oben aber einen Staatsanwalt geben die das raus denn der hat dann einen Richterlichen beschluss und dann müssen die das

würde an deiner Stelle die auch die Arbeit machen lassen die haben ganz andere Mittel und Wege als du und dein Anwalt

Opferschutz und der gleich hat damit nichts zu tun es geht einfach nur drum das ohne Richterlichen beschluss sowas einfach nicht geht

drehe das ganze doch mal um dir würde es sicher auch nicht gefallen wen jemand kommt und über dich alles erfahren möchte auch wen du nichts zu verbergen hast ist das nicht grade gut

mein tipp warte einfach ab

Danke für den guten Rat. Aber das BDSG sieht das im §3 so, dass personenbezogene Daten besonders schützenswert sind und definiert diese dort ausführlich.

Hier handelt es sich jedoch um Daten eines Autos und nicht um Daten einer Person. Die Person, die das Auto zwischen Anfang und Ende 2004 gefahren hat, ist für mich nicht mehr ermittelbar, da der Brief eine Zweitschrift ist. Es würden zur Beweisführung zwei Daten ausreichen: Datum und km des Fahrzeuges. Und das von exakt zwei Zeitpunkten. Diese Daten sind zumindest nach BDSG nicht schützenswert oder gar geheim.

Hier sehe ich das Problem mit der Verschanzerei von Audi und es riecht ein wenig nach Beihilfe seitens Audi, dass die so ein Ding beim Neubesitzer nicht anzeigen.

Selbstredend würde ich mich wehren, wenn die flotte Lola, mit der ich am Freitag aus war, mich als Referenzkunde angeben würde ;-)

 

Liebe Grüße

 

Miquel

da wäre ich vorsichtiger an deiner stelle denn das runterschrauben von km anzeigen ist in deutschland noch nicht so lange eine straftat es war sogar legal man musste lediglich beim verkauf drauf hinweisen und dann in sachen audi von beihilfe zu sprechen finde ich schon mehr als mutig

nur mal so als tipp es macht mehr sind die alten halter zu ermitteln und mit dennen die km angaben zu vergleichen und halter bekommt die staatsanwaltschaft auch raus denn die sind ewig gespeichert

mal ne andere frage was für ein baujahr ist dein A6??

wen der älter ist als 10 jahre dann kannst du pech haben und die haben gar nichts mehr von deinem auto die speichern nur noch so lange die autos noch keine 10 jahre sind

Zitat:

Original geschrieben von ta80-competition

Zitat:

Original geschrieben von RoterDrache35

das Audi das nicht raus gibt ist doch völlig logisch Datenschutz steht da ganz oben aber einen Staatsanwalt geben die das raus denn der hat dann einen Richterlichen beschluss und dann müssen die das

würde an deiner Stelle die auch die Arbeit machen lassen die haben ganz andere Mittel und Wege als du und dein Anwalt

Opferschutz und der gleich hat damit nichts zu tun es geht einfach nur drum das ohne Richterlichen beschluss sowas einfach nicht geht

drehe das ganze doch mal um dir würde es sicher auch nicht gefallen wen jemand kommt und über dich alles erfahren möchte auch wen du nichts zu verbergen hast ist das nicht grade gut

mein tipp warte einfach ab

Danke für den guten Rat. Aber das BDSG sieht das im §3 so, dass personenbezogene Daten besonders schützenswert sind und definiert diese dort ausführlich.

Hier handelt es sich jedoch um Daten eines Autos und nicht um Daten einer Person. Die Person, die das Auto zwischen Anfang und Ende 2004 gefahren hat, ist für mich nicht mehr ermittelbar, da der Brief eine Zweitschrift ist. Es würden zur Beweisführung zwei Daten ausreichen: Datum und km des Fahrzeuges. Und das von exakt zwei Zeitpunkten. Diese Daten sind zumindest nach BDSG nicht schützenswert oder gar geheim.

Hier sehe ich das Problem mit der Verschanzerei von Audi und es riecht ein wenig nach Beihilfe seitens Audi, dass die so ein Ding beim Neubesitzer nicht anzeigen.

Selbstredend würde ich mich wehren, wenn die flotte Lola, mit der ich am Freitag aus war, mich als Referenzkunde angeben würde ;-)

 

Liebe Grüße

 

Miquel

@ta80-competition

Schau mal hier und kontakte thomasito. Der scheint zu wissen wie man sowas bekommt. Ist ja auch ein Audi.:rolleyes:

Audi müßte meiner Meinung nach immer den Wünschen des jeweiligen Besitzers nachkommen und Daten nach Wunsch herausgeben oder auch löschen.

kann nur sagen was die gute von der Hotline gesagt hat das die daten nur noch 10 jahre gespeichert werden darum wäre ja mal gut zu wissen wie alt der A6 ist

Themenstarteram 1. April 2009 um 20:59

Zitat:

Original geschrieben von RoterDrache35

da wäre ich vorsichtiger an deiner stelle denn das runterschrauben von km anzeigen ist in deutschland noch nicht so lange eine straftat es war sogar legal man musste lediglich beim verkauf drauf hinweisen und dann in sachen audi von beihilfe zu sprechen finde ich schon mehr als mutig

Ich hatte mich da ein wenig verkürzt ausgedrückt, daher vielleicht das Missverständnis. Mit "anzeigen" meinte ich nicht "bei der Strafbehörde anzeigen" sondern:"Dem neuen Halter zur Kenntnis bringen, sofern er es nicht ohnehin schon weiß". Mein Fehler. ;)

Der neue Halter weiß dann aber ganz genau, ob ihn sein Vk betrogen hat oder nicht. Einige A6 mögen dann wohl im Preis etwas fallen - aber das vollkommen zu Recht - und andere A6 haben einen Vertrauensbonus der dann im Preis steigernd wirkt. Auf jeden Fall ist die Wirkung vertrauenssteigernd - und die 400.000 die der Dicke jetzt hat, die spricht auf jeden Fall für die Qualität.

Die Beihilfe ist definiert durch:"Eine Beihilfe liegt dann vor, wenn jemand (der Gehilfe) vorsätzlich einen Täter bei der Begehung einer Straftat (erfolgreich) unterstützt."

Ein Betrug ist eine Straftat. Der Vorsatz ist die bewusste Inkaufnahme der Straftat. Der Erfolg ist gegeben. Einen besonderen Mut sehe ich da nicht in der Anwendung der Definition.

 

Zitat:

nur mal so als tipp es macht mehr sind die alten halter zu ermitteln und mit dennen die km angaben zu vergleichen und halter bekommt die staatsanwaltschaft auch raus denn die sind ewig gespeichert

Das sind aber nun in jedem Fall personenbezogene und damit schützenswerte Daten im Gegensatz zu Datum und km eines Fahrzeuges von exakt zwei Zeitpunkten. Da sind wir wieder bei der Lola und den Referenzkunden. Erlaubt ist hingegen die Angabe des aufsummierten Gummiverbrauchs der Dame pro Abend. ;)

 

Zitat:

mal ne andere frage was für ein baujahr ist dein A6??

wen der älter ist als 10 jahre dann kannst du pech haben und die haben gar nichts mehr von deinem auto die speichern nur noch so lange die autos noch keine 10 jahre sind

BJ2000. EZ2000.

Die Daten sind definitiv gespeichert. Ich habe die Historie mit eigenen Augen gesehen.

 

Liebe Grüße

 

Miquel

wen die staatsanwaltschaft echt ermittelt dann bekommen die das alles raus

du solltest besser abwarten

wie gesagt ob audi die daten an dich rausgeben muss oder nicht ist ne andere sache aber ich bin mir sicher das sie das nicht müssen

kann mir auch gut vorstellen das dein anwalt da ein bisschen geld an dir verdienen will denn jeder brief den der schreibt kostet dich geld oder deiner rechtschutzversicherung wen die das bezahlt

drück dir aber beide daumen das die solchen a... löchern die die tachos drehen echt mal weg schließen denn das ist ne echte sauerrei

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