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Tätigkeitsbericht der Polizei. Wie lange hat der andere Zeit zu reagieren
Moin,
Ich bin heute Nacht leicht gegen ein anderes Auto gekommen. An meinem, sowie seinem Auto war nichts zu erkennen. Ich habe die Polizei verständigt, da der Halter des Fahrzeugs nicht ausfindig zu machen war. Die Polizei hat auch gesagt, dass sie keinen Schaden erkennen am Wagen und sie jetzt nur einen Tätigkeitsbericht verfassen, welcher der Halter zugesendet bekommt und eventuelle Ansprüche geltend machen könnte. Meine Frage ist nun, wie lange hat dieser nun Zeit darauf zu reagieren und zu sagen, da ist doch ein Schaden am Auto? Gibt es da eine Frist? Da nach ein paar Monaten ein Schaden ja auch durch andere Sachen entstanden sein könnte.
Vielen Dank für eventuelle Antworten.
LG
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15 Antworten
Hi,
bei einem Schaden hat der Geschädigte 3 Jahre (ab Jahresende) Zeit seine Ansprüche geltend zu machen. Das wäre dann also Ende 2026.
Er müsste dann halt Nachweisen welche Schäden wirklich auf das eine Schadensereignis zurückzuführen sind.
Wird in der Praxis daher kaum so lange dauern, aber du kannst auch nicht darauf pochen das er in 2-3 Tagen zu reagieren hat.
Wo hast du das andere Fahrzeug denn berührt und wie stark. Wenn man genau genug sucht findet man da eigentlich immer was, wobei da auch wirklich was sein kann was man Nachts halt nicht erkennt.
Es kommt halt drauf an wie der andere reagiert, schaut er selbst nach findet nix und dann ist es für ihn erledigt gut. Fährt er mit dem Wagen direkt in die Werkstatt finden die wahrscheinlich auch was.
Hilft eigentlich nur abwarten. Seine Daten hast du nicht bekommen?
Wichtig ist, dass du den Schaden deiner Versicherung meldest. Solltest du dem nicht nachkommen und der andere stellt wider Erwarten doch Forderungen, hast du ein Problem.
Es ist ausreichend, es der Versicherung zu melden, wenn man davon ausgehen muss, dass Ansprüche gestellt werden. Sonst wird man ggf. von der Versicherung prophylaktisch hochgestuft.
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 20. September 2023 um 07:49:52 Uhr:
Hi,
bei einem Schaden hat der Geschädigte 3 Jahre (ab Jahresende) Zeit seine Ansprüche geltend zu machen. Das wäre dann also Ende 2026.
Er müsste dann halt Nachweisen welche Schäden wirklich auf das eine Schadensereignis zurückzuführen sind.
Wird in der Praxis daher kaum so lange dauern, aber du kannst auch nicht darauf pochen das er in 2-3 Tagen zu reagieren hat.
Wo hast du das andere Fahrzeug denn berührt und wie stark. Wenn man genau genug sucht findet man da eigentlich immer was, wobei da auch wirklich was sein kann was man Nachts halt nicht erkennt.
Es kommt halt drauf an wie der andere reagiert, schaut er selbst nach findet nix und dann ist es für ihn erledigt gut. Fährt er mit dem Wagen direkt in die Werkstatt finden die wahrscheinlich auch was.
Hilft eigentlich nur abwarten. Seine Daten hast du nicht bekommen?
Das war ein großer Transporter. Diesen habe ich mit meinem Kombi vorne links an der Stoßstange aus Plastik berührt. Und die Daten habe ich nicht bekommen. Die Polizei hat meine aufgenommen und sein Kennzeichen. Mir aber selber keine gegeben.
Zitat:
@hydrou schrieb am 20. September 2023 um 08:18:30 Uhr:
Wichtig ist, dass du den Schaden deiner Versicherung meldest. Solltest du dem nicht nachkommen und der andere stellt wider Erwarten doch Forderungen, hast du ein Problem.
Bei der Versicherung hab ich angerufen, die meinten ich soll erst einen Schaden melden, wenn bei mir was ankommt.
[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]
Per Mail wäre besser gewesen dann hättest du was in der Hand.
Als Geschädigter würde ich mich in so einem Fall ( wenn denn ein Schaden existiert) direkt an deine Versicherung wenden. Mit dir wollte ich mich da gar nicht rum schlagen
Wobei ich es mal besonders lobenswert finde das du direkt die Polizei benachrichtigt hast, da wären viele einfach weg gefahren.
[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]
Hast du recht, aber ich hab es ja der Polizei gemeldet und bei der Versicherung angerufen, da kann mir ja dann doch auch keiner mehr einen Strick draus drehen.
Ich hoffe nur das der Besitzer des Autos auch so ehrlich ist und wenn kein Schaden ist auch nichts in Anspruch nimmt und nicht noch was anderes davon reparieren lässt. Wurde vor 5 Jahren schonmal bei sowas über den Tisch gezogen.
Zur Abwehr unberechtigter Ansprüche ist die Versicherung da, daher dürfte es nach drei Jahren mit den Ansprüchen ohne vorherige Feststellung des Schadens z.B. durch ein Gutachten schwer werden.
Zum Thema Kontakt: Aus gutem Grund gibt es den Direktanspruch des Geschädigten gegenüber der Versicherung, man muss sich nicht vorher beim Schädiger melden. Daher auch die vorherige Meldung des möglichen Schädigers an die eigene Versicherung, damit man seinen Obliegenheiten nachgekommen ist.
Und ja, man wird dann vorläufig hochgestuft. Wird aber kein Schaden geltend gemacht, wird man rückwirkend wieder zurück gestuft.
Btw: Ich persönlich würde mich nie auf eine mündliche Aussage an der Hotline verlassen.
Zitat:
Daher auch die vorherige Meldung des möglichen Schädigers an die eigene Versicherung, damit man seinen Obliegenheiten nachgekommen ist.
Es ist aber nicht so wie in der Teilkasko, dass man dann irgendwelche Ansprüche verlieren würde. Wenn die Versicherung einen nicht gemeldeten Schaden von einem Geschädigten auf den Tisch bekommt, fragt sie ganz entspannt bei ihrem Versicherungsnehmer nach, was da war. Zeit genug, die Angelegenheit zu melden, besonders wenn unklar ist, ob es überhaupt einen Schaden gibt.
Zitat:
@Schotti10 schrieb am 20. September 2023 um 09:02:00 Uhr:
Das war ein großer Transporter. Diesen habe ich mit meinem Kombi vorne links an der Stoßstange aus Plastik berührt. Und die Daten habe ich nicht bekommen.
Hast du oder die Polizei Fotos von der Stelle gemacht?
Gruß
Uwe
Einfach mal abwarten. Den Gewerblichen ist das oft völlig Wurst, ob da kleine Beschädigungen an der Karre sind.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 21. September 2023 um 08:21:37 Uhr:
Zitat:
@Schotti10 schrieb am 20. September 2023 um 09:02:00 Uhr:
Das war ein großer Transporter. Diesen habe ich mit meinem Kombi vorne links an der Stoßstange aus Plastik berührt. Und die Daten habe ich nicht bekommen.
Hast du oder die Polizei Fotos von der Stelle gemacht?
Gruß
Uwe
Ich habe Fotos gemacht, so gut es geht. War leider sehr dunkel. Aber ich denke man erkennt es ganz gut.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 21. September 2023 um 07:58:40 Uhr:
Zitat:
Daher auch die vorherige Meldung des möglichen Schädigers an die eigene Versicherung, damit man seinen Obliegenheiten nachgekommen ist.
Es ist aber nicht so wie in der Teilkasko, dass man dann irgendwelche Ansprüche verlieren würde. Wenn die Versicherung einen nicht gemeldeten Schaden von einem Geschädigten auf den Tisch bekommt, fragt sie ganz entspannt bei ihrem Versicherungsnehmer nach, was da war. Zeit genug, die Angelegenheit zu melden, besonders wenn unklar ist, ob es überhaupt einen Schaden gibt.
Das mag sein, entbindet den Versicherungsnehmer formal aber trotzdem nicht von seiner Obliegenheit. Natürlich führt das bei einem Haftpflichtschaden nicht zur Leistungsfreiheit, kann aber durchaus zur Kündigung führen oder falls vertraglich vereinbart mit einer Vertragsstrafe geahndet werden.
aus den üblichen AKB:
Zitat:
§ 7 Obliegenheiten im Versicherungsfall
Jeder Versicherungsfall ist dem Versicherer vom Versicherungsnehmer innerhalb einer Woche anzuzeigen.
Alternativ auch aus § 104 des Versicherungsvertragsgesetzes (VV) und gilt sowohl für die Haftpflicht- als auch für die Kaskoversicherung.
Und was ist ein Versicherungsfall, wenn man noch gar nicht weiß, ob überhaupt Ansprüche gestellt werden?