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Tageszulassung noch auf Händler zugelassen
Hallo,
ist das normal, wenn eine Tageszulassung bis zum Verkauf seit 2 Monaten auf den Händler zugelassen ist?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@1234auditt schrieb am 24. November 2020 um 17:25:06 Uhr:
Zitat:
@Peterchen1975 schrieb am 24. November 2020 um 17:22:23 Uhr:
Handelt es sich um ein "Neuwagen" ohne km?
Wenn der Wagen angemeldet ist oder war ist es kein Neuwagen mehr
Laut Bundesgerichtshof (VIII ZR 109/04) ist das Fahrzeug mit Tageszulassung kein Gebrauchtwagen, sondern als Neuwagen anzusehen, wenn:
zwischen Herstellung und Verkauf nicht mehr als 12 Monate liegen
das Fahrzeug keine Mängel aufweist
das Modell unverändert hergestellt wird
weniger als 10 Kilometer gefahren wurden
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102 Antworten
Ich habe schon mehrere Tageszulassungen gekauft, die dann wie der Name schon sagt, nur einen Tag zugelassen waren. Möglicherweise gibt es für Händler aber auch Verpflichtungen Fahrzeuge länger zuzulassen um bestimmte Rabatte zu erhalten oder zu gewähren.
Handelt es sich um ein "Neuwagen" ohne km?
Zitat:
@Peterchen1975 schrieb am 24. November 2020 um 17:22:23 Uhr:
Handelt es sich um ein "Neuwagen" ohne km?
Wenn der Wagen angemeldet ist oder war ist es kein Neuwagen mehr
Zitat:
@1234auditt schrieb am 24. November 2020 um 17:25:06 Uhr:
Zitat:
@Peterchen1975 schrieb am 24. November 2020 um 17:22:23 Uhr:
Handelt es sich um ein "Neuwagen" ohne km?
Wenn der Wagen angemeldet ist oder war ist es kein Neuwagen mehr
Die Anführungszeichen übersehen?
Zitat:
@1234auditt schrieb am 24. November 2020 um 17:25:06 Uhr:
Zitat:
@Peterchen1975 schrieb am 24. November 2020 um 17:22:23 Uhr:
Handelt es sich um ein "Neuwagen" ohne km?
Wenn der Wagen angemeldet ist oder war ist es kein Neuwagen mehr
Laut Bundesgerichtshof (VIII ZR 109/04) ist das Fahrzeug mit Tageszulassung kein Gebrauchtwagen, sondern als Neuwagen anzusehen, wenn:
zwischen Herstellung und Verkauf nicht mehr als 12 Monate liegen
das Fahrzeug keine Mängel aufweist
das Modell unverändert hergestellt wird
weniger als 10 Kilometer gefahren wurden
Zitat:
@Peterchen1975 schrieb am 24. November 2020 um 17:27:22 Uhr:
Zitat:
@1234auditt schrieb am 24. November 2020 um 17:25:06 Uhr:
Wenn der Wagen angemeldet ist oder war ist es kein Neuwagen mehr
Die Anführungszeichen übersehen?
Nein
Zitat:
@1234auditt schrieb am 24. November 2020 um 17:32:49 Uhr:
Zitat:
@Peterchen1975 schrieb am 24. November 2020 um 17:27:22 Uhr:
Die Anführungszeichen übersehen?
Nein
Letztendlich egal nach den Ausführungen von A346.
Vielleicht teilt uns der TE ja noch die Daten des Fahrzeugs mit. Wird sich ja vermutlich um einen Fort Puma handeln.
Zitat:
@A346 schrieb am 24. November 2020 um 17:32:05 Uhr:
Zitat:
@1234auditt schrieb am 24. November 2020 um 17:25:06 Uhr:
Wenn der Wagen angemeldet ist oder war ist es kein Neuwagen mehr
Laut Bundesgerichtshof (VIII ZR 109/04) ist das Fahrzeug mit Tageszulassung kein Gebrauchtwagen, sondern als Neuwagen anzusehen, wenn:
zwischen Herstellung und Verkauf nicht mehr als 12 Monate liegen
das Fahrzeug keine Mängel aufweist
das Modell unverändert hergestellt wird
weniger als 10 Kilometer gefahren wurden
Du hast Recht.
Urteil des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen: VIII ZR 109/04 vom 12.1.2005)
Aber du bist trotzdem nur zweiter Besitzer
Ach zum Begriff der "Tageszulassung" gibt es eine Definition und hat auch der BGH bereits eine Abgrenzungsentscheidung getroffen:
https://kfz-serviceportal.de/lexikon/fahrzeugart-tageszulassung/
Wichtig ist, was im Kaufvertrag bzw. der Kaufannahmebestätigung des Verkäufers steht.
Vielleicht schaut der TE dort mal genauer nach, was er eigentlich gekauft hat. Neuwagen? Tageszulassung? Vorführwagen? Ausstellungsfahrzeug? Jahreswagen? Re-Import?
Wichtig für eine Abgrenzung dürfte sein, wieviel der Wagen bereits gelaufen ist.
Um was für ein Fahrzeugmodell handelt es sich denn und wurde beim Vertragshändler gekauft?
Macht eigentlich keinen Sinn für den Händler den Wagen zu lange angemeldet zu lassen, kostet schließlich alles Geld.
Da liegt der Verdacht nahe das der Wagen vielleicht doch als Vorführwagen benutzt wurde. Wie hoch ist der KM Stand?
So lange ein sehr geringer KM Stand nicht überschritten ist kann der Händler den KM Stand auch einmal nullen, zumindest war das vor einigen Jahren noch möglich.
Ich habe eine verbindliche Bestellung "Neuwagen" unterschrieben, mit km 10 und EZ 9/20. Von daher darf das ja kein Vorführfahrzeug sein. Es war kein Vertragshändler, aber ein großer Autohändler der zig Zweigstellen hat und mehrere Fahrzeugmarken anbietet.
Das wäre aber der Hammer wenn das Fahrzeug schon 2 Monate gefahren ist und z.B. schon Hunderte km auf dem Puckel hätte und der Tacho zurück gedreht worden wäre. Ich werde bei Abholung nochmals auf den Tacho schauen.
Also nochmal:
-um welches Fahrzeug handelt es sich?
-was steht im Fahrzeugbrief bzgl. EZ?
-welches Datum trägt die Abmeldebescheinigung?
-was genau steht im Kaufvertrag bzgl. EZ?
-was steht dort bzgl. Vorbesitzer?
-wie kommst du darauf, dass das Fahrzeug seit 9/2020 bis jetzt auf den Händler zugelassen war und nicht nur für 1 oder ein paar Tage? Hat er dieses erst jetzt, direkt vor dem Verkauf an dich abgemeldet? Dann wären doch die Papiere vor Ort gewesen und du hättest nicht 1 Woche darauf warten müssen.
Die 10 km wirst du an der Abnutzung von z. B. Bremsen und Reifen erkennen.
Die müssen jungfräulich sein.
Wie schon zuvor erwähnt:
EZ 9/20
Im Kaufvertrag steht nur Verbindliche Bestellung " Neuwagen" mit 10 km.
Deutsches Fahrzeug.
Im KFZ Brief steht nur der Autohändler als 1. Besitzer, sonst niemand. Im Kaufvertrag steht nichts bzgl. Vorbesitzer. Im Kaufvertrag und im Fahrzeugbrief sind die EZ identisch.
Abgemeldet ist er noch nicht, dass mache ich zusammen mit der Anmeldung auf mich. Habe die aktuellen Nummernschilder mit bekommen.
Zitat:
@BennyWinter schrieb am 24. November 2020 um 18:29:44 Uhr:
Wie schon zuvor erwähnt:
EZ 9/20
Im Kaufvertrag steht nur Verbindliche Bestellung " Neuwagen" mit 10 km.
Deutsches Fahrzeug.
Im KFZ Brief steht nur der Autohändler als 1. Besitzer, sonst niemand. Im Kaufvertrag steht nichts bzgl. Vorbesitzer. Im Kaufvertrag und im Fahrzeugbrief sind die EZ identisch.
Und wir wissen immer noch nicht, wann das Fahrzeug wieder abgemeldet wurde.