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Tagfahrlicht Austausch Einbauerlaubnis?

VW Scirocco 3 (13)
Themenstarteram 2. Juni 2011 um 6:51

Morgen liebe Gemeinde,

ich muss das Thema hier leider nochmal in einem neuen Fred aufgreifen, weil ich dazu bisher keine befriedigende Lösung hier finden konnte.

Ich suche noch immer eine Lösung, um meine "gelben" TFL-Birnchen gegen hellere d.h. xenonartige Birnchen auszutauschen. Es gibt da wohl was auf dem Markt, jedoch gibt es dafür keine Einbauerlaubnis. Nun frage ich mich, warum?! Normales Abblendlicht kann man doch heutzutage auch schon durch wesentlich hellere Lichter austauschen?

Bestes Beispiel wären ja hier die LED Tagfahrlichter von Benzinfabrik, die KEINE Einbauerlaubnis haben.

Frage wäre nun...was passiert wenn ich doch einbaue? Erlischt die Versicherung vollständig? oder muss ich vielleicht höchstens mit einem Busgeld von 60 € rechnen?!

Habt ihr ne Lösung parat? Wäre cool wenn hier auch mal jemand Bilder von seinen neuen Leuchten posten könnte.

Gruß

speedweller

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12 Antworten
am 3. Juni 2011 um 7:32

Ich habe die LED's von Benzinfabrik drin und mich hat bisher noch niemand angehalten.

Und wie heißt es so schön: Wo kein Kläger, da kein Richter :D.

Bei mir bleiben sie drin und fertig.

am 3. Juni 2011 um 14:35

ich schliess mich markus 1981 an...

Themenstarteram 3. Juni 2011 um 15:06

ok, und bei Unfall und Versicherungsschaden....schlimmstenfall Todesfall steht ihr dann doof da oder was ;-)

Woher diese Weisheit nur immer kommt.

Im Falle eines Unfalls wird geprüft, ob das nicht erlaubte Teil Schuld an dem Unfall hat.

Und ein TFL kann eigtl keinen Unfall verursachen. Am Tag kann es nicht blenden, und in der Nacht ist nur Xenon an.

Die Versicherung kann nur die Zahlung verweigern, wenn du zB einen Reifenplatzer hast mit folgendem Unfall, weil du zB dein Fahrwerk tiefer geschraubt hast, als es TÜVzulässig ist und daraufhin der Reifen geschliffen hat,was den Reifenplatzer verursacht hat.

Also mit Tfl kann eigtl nichts passieren, außer dass du vllt bei einer Verkehrskontrolle Strafe zahlen musst. Aber die Grünen schauen eigentlich nur auf Illegal verbautes Xenon in Halogenscheinwerfern.

Zitat:

Original geschrieben von SoiLer

Aber die Grünen schauen eigentlich nur auf Illegal verbautes Xenon in Halogenscheinwerfern.

Dieser Irrglaube ist seltsamerweise immer noch ziemlich weit verbreitet....

Na dann klär mich auf.

Man muss sich aber nicht wirklich wegen so einem Schei.. Tfl unbedingt

Ärger einhandeln wenn ich ein Rocco hätte würde ich mir die Tfl vom R

einbauen!

 

Mfg

Themenstarteram 5. Juni 2011 um 7:17

Zitat:

Original geschrieben von Passi Driver

Man muss sich aber nicht wirklich wegen so einem Schei.. Tfl unbedingt

Ärger einhandeln wenn ich ein Rocco hätte würde ich mir die Tfl vom R

einbauen!

Mfg

Die kommen für mich nicht in Frage. Nachdem Audi da ja Vorreiter war, hat mitlerweile jeder kleinere Koreaner diese TFL. Da siehts mitlerweile eher nach Kirmes auf den Straßen aus, anstatt nach Licht ;-) Man kann ja kaum noch unterscheiden von echt oder Nachrüstset.

Die Hellen LEDs sehen im Scheinwerfer des Roccos meiner Meinung nach verboten gut aus ;-)

Zitat:

Original geschrieben von SoiLer

Woher diese Weisheit nur immer kommt.

Im Falle eines Unfalls wird geprüft, ob das nicht erlaubte Teil Schuld an dem Unfall hat.

Und ein TFL kann eigtl keinen Unfall verursachen. Am Tag kann es nicht blenden, und in der Nacht ist nur Xenon an.

Die Versicherung kann nur die Zahlung verweigern, wenn du zB einen Reifenplatzer hast mit folgendem Unfall, weil du zB dein Fahrwerk tiefer geschraubt hast, als es TÜVzulässig ist und daraufhin der Reifen geschliffen hat,was den Reifenplatzer verursacht hat.

Also mit Tfl kann eigtl nichts passieren, außer dass du vllt bei einer Verkehrskontrolle Strafe zahlen musst. Aber die Grünen schauen eigentlich nur auf Illegal verbautes Xenon in Halogenscheinwerfern.

Sorry - aber das ist Irrglaube. Wenn es so sein sollte, dass durch die LED-Birnchen die Betriebserlaubnis erlischt (ich gehe davon aus - kann es aber nicht sicher sagen), hat das Auto auf der Straße nix zu suchen. Wenn dann ein Unfall passiert, machst du das auf eigene Haftung (vorausgesetzt, der Gutachter stellt fest, dass die BE erloschen war - aber wenn, dann wird die Versicherung drauf rumreiten). Da sind alle Versicherungen gleich.

Glaube mir - ich kann aus eigenen Erfahrungen berichten. Ich bin damals mit einem etwas "getunten" Motorrad eines Kumpels wegen Rollsplitt aus einer Kurve "getragen worden". Folge -> Querschnittlähmung! Klar war ich zu schnell - aber das wäre nur eine Ordnungswidrigkeit gewesen. Meine Unfallversicherung hat auch nach einem langen Rechtstreit nicht gezahlt, weil durch die "Manipulationen" am Motorrad eine Straftat entstanden ist. Und ich bin mit ca. 60 km/h gefahren ... das hätte das Motorrad auch mit Drosselsatz geschafft. Deshalb - lasst lieber die Finger davon ... im Ernstfall kann es euch unglücklich machen!!!

am 5. Juni 2011 um 8:18

Passt hier nicht ganz rein aber hat jemand schon mal die LEDayFlex von Hella verbaut?

Finde sieht nicht schlecht aus.

http://tuev-nord-galerie.de/pub/galerie/scirocco/k-Scirocco__11_.JPG

Zitat:

Original geschrieben von Tom-aus-McPomm

Zitat:

Original geschrieben von SoiLer

Woher diese Weisheit nur immer kommt.

Im Falle eines Unfalls wird geprüft, ob das nicht erlaubte Teil Schuld an dem Unfall hat.

Und ein TFL kann eigtl keinen Unfall verursachen. Am Tag kann es nicht blenden, und in der Nacht ist nur Xenon an.

Die Versicherung kann nur die Zahlung verweigern, wenn du zB einen Reifenplatzer hast mit folgendem Unfall, weil du zB dein Fahrwerk tiefer geschraubt hast, als es TÜVzulässig ist und daraufhin der Reifen geschliffen hat,was den Reifenplatzer verursacht hat.

Also mit Tfl kann eigtl nichts passieren, außer dass du vllt bei einer Verkehrskontrolle Strafe zahlen musst. Aber die Grünen schauen eigentlich nur auf Illegal verbautes Xenon in Halogenscheinwerfern.

Sorry - aber das ist Irrglaube. Wenn es so sein sollte, dass durch die LED-Birnchen die Betriebserlaubnis erlischt (ich gehe davon aus - kann es aber nicht sicher sagen), hat das Auto auf der Straße nix zu suchen. Wenn dann ein Unfall passiert, machst du das auf eigene Haftung (vorausgesetzt, der Gutachter stellt fest, dass die BE erloschen war - aber wenn, dann wird die Versicherung drauf rumreiten). Da sind alle Versicherungen gleich.

Glaube mir - ich kann aus eigenen Erfahrungen berichten. Ich bin damals mit einem etwas "getunten" Motorrad eines Kumpels wegen Rollsplitt aus einer Kurve "getragen worden". Folge -> Querschnittlähmung! Klar war ich zu schnell - aber das wäre nur eine Ordnungswidrigkeit gewesen. Meine Unfallversicherung hat auch nach einem langen Rechtstreit nicht gezahlt, weil durch die "Manipulationen" am Motorrad eine Straftat entstanden ist. Und ich bin mit ca. 60 km/h gefahren ... das hätte das Motorrad auch mit Drosselsatz geschafft. Deshalb - lasst lieber die Finger davon ... im Ernstfall kann es euch unglücklich machen!!!

Es ging ja eher darum, ob die Versicherung für einen anderen geschädigten zahlt, nicht für dich selbst. Ich finde du vergleichst hier Äpfel mit Birnen. Bei deinem Fall kann man es ja so auslegen, dass die Manipulation schuld am Unfall ist. Ich weiß nicht wie der Drosselsatz aussieht, aber meistens werden ja mechanische verwendet, und diese verringern auch die Beschleunigungsleistung des Motorrads. Also kann man es schon so auslegen, als ob die Manipulation schuld am Unfall war.

Ich glaub der TE hat eher Angst, dass, wenn er jemanden zB tot fährt, lebenslang für ihn zahlen muss. Das ist aber nicht der Fall. Die Versicherung kann höchstens in Fällen von wirklich großen Manipulationen einen Regress von 5000€ fordern.

Aber was rede ich hier eigentlich. Wers machen will machts, wer nicht, dann eben nicht.

Informier dich einfach über die Gesetzeslage, oder frag vllt mal deinen TÜV, und dann entscheide selbst.

Schwachs....

Versicherungen sind alle gleich und sie wird alles versuchen, in einem Schadensfall - bei dem es vielleicht am Ende lebenslang Pflegebedürftige gibt - nicht zahlen zu müssen. 5T€-Regress-Grenze ... das käme ja einem Freibrief nahe ...

Ich durfte schon die Regulierung einiger Schadensfälle miterleben (auch betrieblich). Eins zum Erkennen von Versicherungstaktiken (ja richtig - wieder nicht aufs Thema anwendbar): Unsere Reinigungsfirma verliert einen Generalschlüssel für unsere Schließanlage (mit Medikamentenschränken und Co.) - und meldet den Schaden offen und ehrlich ihrer Haftpflichtversicherung. Es müsste die komplette Schließanlage getauscht werden - Kosten ~50T€. Die Versicherung schickt einen Gutachter ... der stellt (für uns nicht nachvollziehbare und für den Fall vollkommen irrelevante Ungereimtheiten in der Schlüsselverwaltung. Angebot der Versicherung: 10T€ werden übernommen. Das ganze geht vor Gericht ... kurz vor der Entscheidung des Richters bietet die Versicherung die volle Kostenübernahme an, um vermutlich kein Referenzurteil herzustellen. Die Kosten fürs Verfahren mussten sie auch noch tragen.

Sie werden es immer versuchen ... ob man als Privatmensch immer den Atem hat, sich rechtlich zu verteitigen ... ich hab damals verloren. (Versicherungen sind gerade im Rechtsbereich sehr gut aufgestellt).

Aber jeder soll seine eigene Erfahrung machen ...

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