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Tagfahrlicht-Ersatz: Vorhandene "Nebelscheinwerfer"

Themenstarteram 26. März 2011 um 13:29

Hallo!

Bei all den Diskussionen über das "Tagfahrlicht" auch in unseren Breiten, kam mir vor kurzem die "tagfahrähnliche Erleuchtung", die an vielen Fahrzeugen vorhandenen Nebelscheinwerfer dann einfach auch als Tagfahrlicht einzusetzen zu können. Seit ca. 4 Wochen praktiziere ich es,

auch, wenn das Gesetz es (bisher) noch nicht erlaubt.

Abstände und Montagehöhe der Nebelscheinwerfer in Bezug auf das Tagfahrlicht stimmen schon seit Jahren. Eigentlich vorschriftsmäßig!. Nur nicht nach dem, diesbezüglich mittlerweise auch überhoten, Gesetz.

Einzig und allein müßte man dabei nur in Kauf nehmen, daß beim Einsatz der Nebelscheinwerfer auch die Rücklicher noch aktiv bleiben. Aber, was solls. Einfach eine parktikable "Übergangslösung". Für Bastler auch das kein Problem.....

Deshalb meine Frage:

Was spricht in diesem Falle eigentlich dagegen? Weil keine LEDs wäre kein Gegenargument, auch nicht vom Verkehrsministerum....

Werde mit meinem Vorschlag auch den ADAC konfrontieren.

Aber, was meint Ihr im Mot-Forum? Wir sind ja schließlich "Das Volk"!!

Danke, Grüße und schönes WE. Freue mich auf Euere Stellungnahmen!

Grüße Blacky vom Audi-A2-Forum des MT

Beste Antwort im Thema
am 26. März 2011 um 15:49

Wer unbedingt meint er müßte Tags über das Licht einschalten der sollte

das Ablendlicht einschalten anstatt in so eine hässliche Tagfahrlichtlösung

zu investieren diese Dinger verschandeln wirklich jede Fahrzeugfront

und sehen besonders an älteren Gebrauchtwagen mehr als peinlich

aus (wie billiges Baumarkttuning)...entweder ist das Tagfahrlicht

serienmäßig dabei und dem Fahrzeugdesign angepasst oder man lässt es

lieber weg.Ich halte die NSW für wichtig als das Tagfahrlicht selbst wenn

das erlaubt wird würde Ich die NSW lieber drin lassen.

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Nebelscheinwerfer sind so ausgelegt dass sie nicht blenden, Tagfahrlicht hingegen soll absichtlich blenden, damit der Gegenverkehr das Fahrzeug wahrnimmt.

Zudem haben die NSW keine Zulassung als TFL.

am 26. März 2011 um 13:40

Damit ist alles gesagt...

Nebelscheinwerfer sind einfach keine Tagfahrlichter. Fertig.

Zitat:

Original geschrieben von yo-chi

Tagfahrlicht hingegen soll absichtlich blenden, damit der Gegenverkehr das Fahrzeug wahrnimmt.

Welch sinnige Regelung :rolleyes::rolleyes:

am 26. März 2011 um 14:07

NSW verbrauchen zu viel, sind nicht zugelassen, Standlicht läuft idR mit, sind sehr tief postioniert...

Wenn man aber so 200Euro bei Hella ausgibt und so LED Dinger reinmacht, dann ist es erlaubt :D

am 26. März 2011 um 15:49

Wer unbedingt meint er müßte Tags über das Licht einschalten der sollte

das Ablendlicht einschalten anstatt in so eine hässliche Tagfahrlichtlösung

zu investieren diese Dinger verschandeln wirklich jede Fahrzeugfront

und sehen besonders an älteren Gebrauchtwagen mehr als peinlich

aus (wie billiges Baumarkttuning)...entweder ist das Tagfahrlicht

serienmäßig dabei und dem Fahrzeugdesign angepasst oder man lässt es

lieber weg.Ich halte die NSW für wichtig als das Tagfahrlicht selbst wenn

das erlaubt wird würde Ich die NSW lieber drin lassen.

Zitat:

Original geschrieben von meggi 2001

Wer unbedingt meint er müßte Tags über das Licht einschalten der sollte

das Ablendlicht einschalten anstatt in so eine hässliche Tagfahrlichtlösung

zu investieren diese Dinger verschandeln wirklich jede Fahrzeugfront

und sehen besonders an älteren Gebrauchtwagen mehr als peinlich

aus (wie billiges Baumarkttuning)...entweder ist das Tagfahrlicht

serienmäßig dabei und dem Fahrzeugdesign angepasst oder man lässt es

lieber weg.Ich halte die NSW für wichtig als das Tagfahrlicht selbst wenn

das erlaubt wird würde Ich die NSW lieber drin lassen.

sehe ich genauso, wobei ich davon ausgehe, dass die meisten nachgerüsteten TFL-LEDs ein Mindesthaltbarkeitsdatum von maximal bis zum nächsten fälligen TÜV-Termin haben. Was da mittlerweile auf unseren Straßen rumleuchtet ist wirklich nicht mehr feierlich und die meisten Nachrüstlösungen sind nicht einmal korrekt verkabelt, so dass sie meist wenig mehr sind, als ein paar zusätzliche Standlichter :rolleyes:

anstatt der nsw, die i.d.r. 55w lampen verbaut haben, kann man auch das reguläre abblendlicht, das ebenfalls 55w (halogen) hat anschalten....

strom und damit benzinverbrauchstechnisch läufts also aufs selbe raus, zusätzlich sind bei den meisten fahrzeugen die lampen des abblendlichtes leichter zu wechseln als die der nsw...

An den TE,

 

Ausgezeichnete Idee, bei uns in Ö sind NSW(falls Originalausrüstung) als freiwilliges Tagfahrlicht zulässig.

NSW können immer verwendet werden, wenn Abblendlicht erlaubt ist. Wenn Abblendlicht vorgeschrieben ist, können NSW zusätzlich eingeschaltet werden. Wenn Fernlicht erlaubt: Fernlicht + NSW ist genauso zulässig wie Fernlicht + Abblendlicht + NSW.

Vorteile als Tagfahrlicht:

1.) Leuchtweite geringer als Ablendlicht (ca. 30m).

2.) Tief montiert, überholende Motorräder können so im Rückblickspiegel besser erkannt werden.

3.) Abblendlicht wird geschont.

 

Ich verwende die NSW immer, wenn ich besser gesehen werden will aber selbst noch kein Licht brauche. (tiefstehende Sonne, starke Bewölkung und Ähnliches).

 

Gruß GM-Fan06

 

Zitat:

Original geschrieben von GM-Fan06

3.) Abblendlicht wird geschont.

dafür die i.d.r. wesentlich schwerer zu wechselnden lampen der nsw verbraten....

am 27. März 2011 um 2:19

Zitat:

Original geschrieben von GM-Fan06

 

Vorteile als Tagfahrlicht:

1.) Leuchtweite geringer als Ablendlicht (ca. 30m).

2.) Tief montiert, überholende Motorräder können so im Rückblickspiegel besser erkannt werden.

3.) Abblendlicht wird geschont.

1.? TFL soll nach oben gerichtet sein und so Aufmerksamkeit erlangen

2. Tief montiert ist schrott. Eine hohe Position ala Audi ist immer von Vorteil, da man es bei Kuppen/Leitplanlen etc. früher sieht.

Verstehe da zB. Mercedes nicht, die es sehr tief positionieren.

3. Ja, dafür die NSW genauso belastet. Birnen kosten in etwa das gleiche.

Aber der Vorteil das die sonst ewig haltenden NSW Birnen benutzt werden kann von Vorteil sein.

Fakt ist aber das es verboten ist sie als TFL zu missbrauchen, egal ob auf 80/90% gedimmt, Standlichter entfernt oder programmiert.

Und sie in der Dämmerung etc. zu benutzen ist auch verboten.

 

Zitat:

Original geschrieben von runnerbaba

Eine hohe Position ala Audi ist immer von Vorteil, da man es bei Kuppen/Leitplanlen etc. früher sieht.

Verstehe da zB. Mercedes nicht, die es sehr tief positionieren.

Mir persönlich gefallen die TFL in Nähe der Blinker überhaupt nicht.

Erst heute kam mir einer entgegen, da konnte man nur sehr ungenau erkennen, dass er gerade blinkt.

Wobei ich allerdings nicht auf das Modell geachtet habe und nicht darauf, ob das TFL nachträglich angebaut wurde.

Das TFL war L-förmig, der Blinker direkt in der Ecke des "L's". Mir persönlich ist da der Blinker viel zu unauffällig angebracht, bzw. geht unter.

am 27. März 2011 um 10:02

Dann war es kein Audi. Audi dimmt beim blinken das tagfahrlicht runter.

Genau, bei Audi sieht man recht deutlich, wenn er Blinkt. Inzwischen gibt es schon Nachrüst Scheinwerfer der Tuning Szene, die diesen "Audi Style" kopieren :rolleyes:

Vielleicht war es so etwas?

am 27. März 2011 um 21:50

Zitat:

Original geschrieben von Blacky A2

Hallo!

 

Bei all den Diskussionen über das "Tagfahrlicht" auch in unseren Breiten, kam mir vor kurzem die "tagfahrähnliche Erleuchtung", die an vielen Fahrzeugen vorhandenen Nebelscheinwerfer dann einfach auch als Tagfahrlicht einzusetzen zu können. Seit ca. 4 Wochen praktiziere ich es,

auch, wenn das Gesetz es (bisher) noch nicht erlaubt.

Abstände und Montagehöhe der Nebelscheinwerfer in Bezug auf das Tagfahrlicht stimmen schon seit Jahren. Eigentlich vorschriftsmäßig!. Nur nicht nach dem, diesbezüglich mittlerweise auch überhoten, Gesetz.

Einzig und allein müßte man dabei nur in Kauf nehmen, daß beim Einsatz der Nebelscheinwerfer auch die Rücklicher noch aktiv bleiben. Aber, was solls. Einfach eine parktikable "Übergangslösung". Für Bastler auch das kein Problem.....

 

Deshalb meine Frage:

Was spricht in diesem Falle eigentlich dagegen? Weil keine LEDs wäre kein Gegenargument, auch nicht vom Verkehrsministerum....

 

Werde mit meinem Vorschlag auch den ADAC konfrontieren.

 

Aber, was meint Ihr im Mot-Forum? Wir sind ja schließlich "Das Volk"!!

 

Danke, Grüße und schönes WE. Freue mich auf Euere Stellungnahmen!

 

Grüße Blacky vom Audi-A2-Forum des MT

Es würde auch Sinn machen, wenn man einfach nur das Abblendlicht als Tfl einschaltet.

Nebelscheinwerfer tragen nicht umsonst den Namen "Nebelscheinwerfer", also sollten sie auch dafür, und nur für diesen Zweck benutzt werden.

Wer nur mit Nebelscheinwerfer beleuchtet, sowieso bei guter Sicht, erwischt wird, dem kann wegen unzulässiger Beleuchtung ein Bußgeld angehängt werden.

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