ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Tagfahrlicht färben

Tagfahrlicht färben

Themenstarteram 1. Februar 2013 um 17:13

Hi Leute, ich bastel gern an meinem Auto rum(nur dezente Sachen), ich habe mir überlegt, meine Tagfahrlichter mit hellblauer Tönungsfolie zu überkleben, von der Lichtwirkung kann man davon ausgehen, dass ein leicht bläulicher schimmer durchkommt, ansonsten im Betrieb aber nicht zu sehen, dass die Folie da ist, im Stand dann schon eher. Jetzt meine Frage, darf ich das, oder gibts da ärger mit den Blauen?

Zur Info die Tagfahrlichter sind im Scheinwerfer integriert im unteren bereich und machen einen Streifen von ca 2-3 cm aus. Abblend- und Fernlicht sind nicht betroffen.

Hier mal ein Musterbild:

http://global.rakuten.com/.../?s-id=borderless_browsehist_en

So ähnlich will ichs auch machen.

Beste Antwort im Thema
am 1. Februar 2013 um 17:43

Zitat:

Original geschrieben von RockstarCRZ

Also könnter man das ganze nur auf gut Glück machen oder kurz vorm Tuningtreff ankleben und wieder abziehen... :(

Hast du oder jemand anderes zufällig nen Link parat, wo man das mal nachlesen kann, ich find nix sinnvolles dazu.

Faerb lieber Ostereier ;) Auf gut glueck vor nem Tuningtreff ist die chance am hoechsten erwischt zu werden

99 weitere Antworten
Ähnliche Themen
99 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von RockstarCRZ

Jetzt meine Frage, darf ich das, oder gibts da ärger mit den Blauen?

Nein, das ist nicht zulässig, da diese technische Änderung zum Erlöschen der Bauartzulassung (E-Prüfnummer) der Leuchte führt.

Themenstarteram 1. Februar 2013 um 17:31

Also könnter man das ganze nur auf gut Glück machen oder kurz vorm Tuningtreff ankleben und wieder abziehen... :(

Hast du oder jemand anderes zufällig nen Link parat, wo man das mal nachlesen kann, ich find nix sinnvolles dazu.

am 1. Februar 2013 um 17:43

Zitat:

Original geschrieben von RockstarCRZ

Also könnter man das ganze nur auf gut Glück machen oder kurz vorm Tuningtreff ankleben und wieder abziehen... :(

Hast du oder jemand anderes zufällig nen Link parat, wo man das mal nachlesen kann, ich find nix sinnvolles dazu.

Faerb lieber Ostereier ;) Auf gut glueck vor nem Tuningtreff ist die chance am hoechsten erwischt zu werden

am 1. Februar 2013 um 17:49

Zitat:

Original geschrieben von RockstarCRZ

Hast du oder jemand anderes zufällig nen Link parat, wo man das mal nachlesen kann, ich find nix sinnvolles dazu.

http://www.bmvbs.de/.../...htung-lichtsignaleinrich-tungen-kfz-pdf.pdf

5.15

6.19

am 1. Februar 2013 um 18:17

Zitat:

Original geschrieben von RockstarCRZ

Also könnter man das ganze nur auf gut Glück machen oder kurz vorm Tuningtreff ankleben und wieder abziehen... :(

Schmeiß die Dinger lieber direkt dorthin, wo Tagfahrlichter hingehören: Auf den Müll. Nur bei Tuningtreffs am Auto haben ist aber auch OK.

Zitat:

Original geschrieben von RockstarCRZ

Also könnter man das ganze nur auf gut Glück machen oder kurz vorm Tuningtreff ankleben und wieder abziehen... :(

Wenn du keinen Trailer besitzt, würde ich davon abraten.

Themenstarteram 1. Februar 2013 um 18:38

Oh das nenn ich hilfreich, danke vielmals.

Mal angenommen, man würde mich kurz vor nem Treffen erwischen bzw weil ich spontan noch ne Kiste Bier und Grillgut holen gehe....

Ich tippe mal auf Vorführung bei der nächsten Dienststelle etc, liege ich da richtig? Ist ja vom Prinzip her nix anderes, wie fahren mit kaputtem Scheinwerfer.

Ist jetzt aber nur noch rein Interessehalber;)

@RockstarCRZ

Was hast du denn erwartet, wenn du dein Fahrzeug so verännderst, dass die Zulassung aberkannt werden kann.

Zitat:

Original geschrieben von RockstarCRZ

Ich tippe mal auf Vorführung bei der nächsten Dienststelle etc, liege ich da richtig? Ist ja vom Prinzip her nix anderes, wie fahren mit kaputtem Scheinwerfer.

Dein Prinzip-Vergleich ist schon richtig:

Auch mit kaputtem Scheinwerfer darf man nicht herumfahren und bekommt einen Mängelschein. Bei der Strafhöhe wird dann allerdings noch zwischen zufälligem Defekt und vorsätzlicher Manipulation unterschieden.

Zitat:

Original geschrieben von RockstarCRZ

Jetzt meine Frage, darf ich das, oder gibts da ärger mit den Blauen?

Ein auto darf in deutschland nach vorn nur weiß, an den seiten gelb und hinten rot leuchten (außer die rückfahrschinwerfer) alles andere ist nicht zulässig.

Nachzulesen ist das ganze in der StVZO.

Gruss

Maik

Zitat:

Original geschrieben von Maik380

Zitat:

Original geschrieben von RockstarCRZ

Jetzt meine Frage, darf ich das, oder gibts da ärger mit den Blauen?

Ein auto darf in deutschland nach vorn nur weiß, an den seiten gelb und hinten rot leuchten (außer die rückfahrschinwerfer) alles andere ist nicht zulässig.

Nachzulesen ist das ganze in der StVZO.

Gruss

Maik

Nach vorne gelb ist auch ok ;)

Zitat:

Original geschrieben von Wimbowambo

Zitat:

Original geschrieben von Maik380

 

Ein auto darf in deutschland nach vorn nur weiß, an den seiten gelb und hinten rot leuchten (außer die rückfahrschinwerfer) alles andere ist nicht zulässig.

 

Nachzulesen ist das ganze in der StVZO.

 

Gruss

Maik

Nach vorne gelb ist auch ok ;)

Das war einmal vor laaanger Zeit.

Die Franzmänner bauen schon lange keine gelben Lampen mehr ein.

Deine Antwort
Ähnliche Themen