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Tagfahrlicht - Fernlicht abdimmen
Bei den neueren Audis ist ja das Fernlicht gedimmt als TFL geschaltet. Das müsste doch auch beim Golf 3 möglich sein, dachte ich mir und habe mal ein wenig gegoogelt. Zum einen gibt es bei ebay ein Modul zu kaufen, wo man per Regler die Dimmung einstellen kann. Dies ist mit knapp 50 € aber relativ teuer.
Zum anderen bin ich bei t4-Wiki auf folenden Artikel gestoßen :
http://www.t4-wiki.de/wiki/Tagfahrlicht
Unter dem Punkt Nachrüstung ist von einer Widerstandleitung die Rede. Jetzt meine Fragen: Wie stark wird das Licht gedimmt und wie genau wird es angeschlossen? Das geht aus dem Artikel nämlich nicht ganz hervor.
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13 Antworten
Ganz primitiv müßtest Du das Widerstandskabel vom TFL-Pin im Lichtschalter zum gemeinsamen Punkt der Fernlichtsicherungen ziehen. Wenn Du einen Golf mit (serienmäßigen) Doppelkammerscheinwerfern hast, kann es aber passieren, daß die Abblendlichter mitleuchten (Wenn der Lenkstockschalter in Stellung Fernlicht steht).
Falls es Dich interessiert: Diese Modifikation ist selbstverständlich nicht erlaubt im Bereich der StVZO. Als Tagfahrleuchten dürfen nur Lampen verwendet werden, die als solche auch geprüft worden sind.
Zitat:
Original geschrieben von marcel.d
Zum anderen bin ich bei t4-Wiki auf folenden Artikel gestoßen :
Hallo marcel.d,
der Link ist ja hervorragend. Hast Du evtl. noch mehr solcher guten Links (hauptsächlich für den Golf 3) und würdest sie hier in das Forum stellen?
Viele Grüße
quali
Zitat:
Original geschrieben von marcel.d
Bei den neueren Audis ist ja das Fernlicht gedimmt als TFL geschaltet.
Ist das wirklich so, oder sind das nicht einfach "nur" spezielle Tagfahrscheinwerfer, wobei der jeweils außen daneben liegende Xenon-Scheinwerfer eine Bi-Xenon-Ausführung, also zuständig für Abblend- und Fernlicht ist?
Zitat:
Original geschrieben von marcel.d
Zum anderen bin ich bei t4-Wiki auf folenden Artikel gestoßen :
http://www.t4-wiki.de/wiki/Tagfahrlicht
Unter dem Punkt Nachrüstung ist von einer Widerstandleitung die Rede. Jetzt meine Fragen: Wie stark wird das Licht gedimmt und wie genau wird es angeschlossen? Das geht aus dem Artikel nämlich nicht ganz hervor.
Leider kenne ich den aktuellen Stand der Gesetzgebung (noch) nicht. Vor ca. 2 Jahren gab es zur TFL-Nachrüstung mit Widerstandskabeln die verlinkte Info. Aus der Tatsache, dass es solche Kabel beim Fahrzeughersteller zu erwerben gibt, kann man also nicht folgern, dass der Einbau dieser Kabel in D auch zulässig ist - erst recht nicht, wenn man dann noch einfach die Scheinwerfer seiner Wahl dimmt!
Schönrn Gruß
Bei den Audis ist nicht das Fernlicht gedimmt. Das ist ein separates TFL mit einer 21W lampe. Der Rest wird ueber Bixenon gemacht.
Achso, gut wie läuft das aber mit dem Widerstandskabel von VW? Wie stark wird da die Leuchtkraft von normalerweise 55 W abgesenkt?
Hi,
machbar ist sowas schon. Aber nicht legal
Alle scheinwerfer benötigen ein Prüfzeichen. Und dieses Profzeichen gillt dann auch nur für diesen einen Einsatzzweck. Das heißt ein Hauptscheinwerfer darf auch nur als Hauptscheinwerfer benutzt werden. wenn bei neuen Auto´s beide funktionen möglich sind,sind sie Scheinwerfer auch entsprechend geprüft und abgenommen.
Ob sich wirklich jemand dran stört steht auf nem anderen Blatt,dient ja schließlich der sicherheit. Wenn man negativ Auffällt können die Polizisten das aber dann auf jeden fall bemängeln.
gruß Tobias
Dass das ganze nicht so legal ist weiß ich selber. Aber darum geht es auch nicht. Ich will einfach nur wissen, wie weit der Widerstand von VW das Licht abdimmt. Wenn das so wenig ist, dass es blendet lasse ich die Finger davon und nehme Led-TFL. Da muss man aber wieder eine passende Stelle für die Montage finden.
Für den G4 gibt ein TFL-Relais, das einfach in die Zentralelektrik eingesteckt wird. Dieses R. schaltet nur die Scheinwerfer mit verminderter Leistung ein, alles andere bleibt ausgeschaltet. Und legal ist es übrigens auch. Ob´s das für´n G3 auch gibt? Mal beim Freundlichen fragen...
Gruß von B.
Zitat:
Original geschrieben von Bardou
Für den G4 gibt ein TFL-Relais, das einfach in die Zentralelektrik eingesteckt wird. Dieses R. schaltet nur die Scheinwerfer mit verminderter Leistung ein, alles andere bleibt ausgeschaltet. Und legal ist es übrigens auch. Ob´s das für´n G3 auch gibt? Mal beim Freundlichen fragen...
Gruß von B.
Es ist höchst wahrscheinlich nicht legal. Irgendwo in der StVSZ steht nämlich drin, daß beim Einschalten der Abblendscheinwerfer auch die Begrenzungs- und Kennzeichenbeleuchtung eingeschaltet werden muß.
Dieses Relais gibt´s als VW-Originalteil. Wenn das nicht legal ist hat VW ein massives Rechtsproblem...
Schau mal hier rein: http://www.daylightrunninglights.com/
Zitat:
Original geschrieben von Bardou
Dieses Relais gibt´s als VW-Originalteil. Wenn das nicht legal ist hat VW ein massives Rechtsproblem...
Bei fast allen Zubehör-Händlern gibt es auch Stroboblitzer für die Scheinwerfer, haben die jetzt auch ein Rechtsproblem? Sicher nicht, denn die verkaufen die Dinger nicht mit der Anweisung an Kunden die auch im Auto zu verwenden. Und im Party-Keller sind die nicht illegal...
Wenn VW das Relais nur für den Golf IV anbietet wird das wohl den Grund haben daß es auch nur in Verbindung mit den Golf IV-Scheinwerfern geprüft und im Straßenverkehr zulässig ist.
Zitat:
Original geschrieben von Bardou
Dieses Relais gibt´s als VW-Originalteil. Wenn das nicht legal ist hat VW ein massives Rechtsproblem...
Nur weil es erhältlich ist, muß die Anwednung dessen Deutschland nicht legal sein. Ein Beispiel sind z.B. die Seitenmarkierungsleuchten, die für den US-Markt bestimmt sind.
Auch innerhalb der EU gibt es immer noch Sonderregelungen, so war es zu Zeiten der Lichtpflicht zu Tagzeiten in Österreich dort angeblich legal, gedimmte NSW als Tagfahrleuchten zu verwenden - hier, in Deutschland, nicht.
Oder: Es ist legal, Zusatzscheinwerfer ans Auto zu schrauben, es ist aber nicht legal, beliebig viele davon ans Auto zu bauen.
Kurz: VW hat kein Rechtsproblem sondern der, der den Kram inkorrekt anwendet.