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Tagfahrlicht im Octavia RS im Nebelscheinwerfer möglich?

Themenstarteram 5. Februar 2010 um 17:02

Hallo,

ich habe schon gesehen, dass bei Golf und auch bei Audi die Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht genutzt werden!

Kann mir vielleicht jemand weierhelfen, ob ich das bei meinem Octavia RS codieren lassen kann?

 

Vielen Dank für eure Tipps?

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16 Antworten

Ist in Deutschland nicht zulässig, codierbar sollte es sein!

ist ganz sicher codierbar.

am 6. Februar 2010 um 9:03

Hallo Viktor,

schick mir mal eine PN mit deiner Email, dann bekommst du eine entsprechende Anleitung

am 6. Februar 2010 um 10:28

Zitat:

Original geschrieben von evrtobi

Hallo Viktor,

schick mir mal eine PN mit deiner Email, dann bekommst du eine entsprechende Anleitung

Damit erlischt die Betriebserlaubnis,wenn es verbaut wird.Wäre mir das ganze nicht wert.

am 6. Februar 2010 um 10:59

Schon mal in den §19, 2 STVZO gekuckt? Wann eine Betriebserlaubnis erlischt? Deiner Aussage nach vermutlich nicht...

Wusste gar nicht, dass durch eingeschaltete Nebelscheinwerfer andere Verkehrsteilnehmer akut gefährdet werden! Dann müsste man diese (flach auf den Boden scheinenden, nur den Bereich direkt vor dem Fahrzeug ausleuchtenden) "gefährlichen Lichter" ja grundsätzlich und sofort verbieten.

Das Fahren mit Nebelscheinwerfern ohne Regen/Schnee/Nebel stellt einen Verstoß gegen §17 STVO dar und wird mit einem Verwarngeld von max. 15€uro belegt.

@evrtobi: Wenn man mit §§ um sich schmeißt sollte man auch wissen was dahinter steckt. Die NSW dürfen nur in Verbindung mit Rücklicht und Standlicht bzw. Abblendlicht betrieben werden, andernfalls ist die BE weg!

am 6. Februar 2010 um 11:09

Das musst du mir aufbauend auf §19 STVZO mal erklären, dass ist meines Wissens der einzige §, der das erlöschen der BE regelt und dort ist von genau 3 Möglichkeiten die Rede:

Zitat:

Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1.

die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2.

eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3.

das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Das ist müsig darüber zu streiten und wird nicht von mir, sondern vom Gericht festgelegt. Da NSW als NSW und nicht als TFL zugelassen sind erlicht sie BE, egal wie lange du noch mit §§ und Halbwissen um dich schmeißt ;)

am 6. Februar 2010 um 11:19

Wusste bis jetzt gar nicht, dass vom Gericht Gesetze festgelegt werden :confused:

Da du meiner Bitte um Aufklärung nicht nachkommst, gehe ich davon aus, dass es bei dir nicht mal zum Halbwissen reicht.

Sorry, aber da wird mir zu durchsichtig. Jetzt versuchst du mit Polemik dem ganzen eine Richtung zu geben die ich nicht mitgehen möchte. Allerdings möchte ich dir noch mit auf den Weg geben, dass Gesetze durchaus Interpretationsspielraum lassen ;)

am 6. Februar 2010 um 11:24

Niemand hat hier bis jetzt doch angezweifelt, dass es verboten ist, mit Nebelscheinwerfern zu fahren.

Aber zwischen einer Tatsache, die mit einem Verwarngeld belegt wird und dem Erlöschen der BE liegt (auch mit einem großen Interpretationsspielraum) doch noch ein ganzes Stück

Du fährst nach der Umcodierung nicht mehr mit den NSW sondern mit TFL, das ist ein kleiner aber beduetender Unterschied. Deine Scheinwerfer haben eine Zulassung als NSW, nicht jedoch als TFL. Ergo du hast ein nicht zugelassenes Teil am Fahrzeug montiert und somit ist deine BE futsch.... Lässt sich aus § 19 III StVZO herleiten ;)

am 6. Februar 2010 um 11:30

Zitat:

Original geschrieben von evrtobi

Wusste bis jetzt gar nicht, dass vom Gericht Gesetze festgelegt werden :confused:

Da du meiner Bitte um Aufklärung nicht nachkommst, gehe ich davon aus, dass es bei dir nicht mal zum Halbwissen reicht.

Hey evrtobi,laut Gesetz sind Nebellampen nur dazu zu benutzen wofür sie auch geschaffen wurden,bei starkem Schnee,Nebel,u nd starkem Regen.Für Tagfahrlicht sind sie leider nicht erlaubt.Kapiere es endlich.Es würde eine Änderung am Auto durchgeführt die im Straßenverkehr nicht erlaubt ist und daher erlischt die Betriebserlaubnis.Es gibt Nachrüstsätze im Zubehörhandel,dort ist aber auch per Gesetz geregelt wiw weit sie auseinander bzw. wie weit sie vom Boden entfernt sein müssen.Also höre auf so einen Mist zu verzapfen.Ließ mal bei Google nach,da steht es seitenweise drin,daß Nebellampen als Tagfahrlicht verboten sind.

am 6. Februar 2010 um 11:33

Da bei einer Umcodierung weder das Leuchtmittel, noch die Leuchtweite oder der Scheinwerfer selbst verändert wird, sehe ich die Herleitung als möglich aber sagen wir mal "gewagt"

Einigen wir uns darauf dass wir das innerhalb des Interpretationsspielraums differenziert sehen und genießen unser Wochenende

Solltest du dich von meiner Polemik vorher angegriffen gefühlt haben, entschuldige ich mich hiermit dafür ;)

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