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Tagfahrlicht mal anders
Hallo!
Ich würde auch ganz gerne TFL nachrüsten aber nicht gewöhnlich wie das die meisten hier machen.
Ich will keine dieser LED-Leisten, und keine dieser "Anbau-Zusatz-leuchten".
Am liebsten wäre mir so etwas wie beim Golf 6 wo das TFL beim Standlicht im Hauptscheinwerfer irgendwie integriert ist. Das gefällt mir perönlich am besten! Wobei das im 3BG wohl eher schwer werden könnte.
Ich weis dass es ja im 3BG die Möglichkeit gibt den PIN "TFL" am Lichtschalter zu brücken und so "TFL" zu haben, aber das ist ja eher suboptimal wenn man dafür die Hauptscheinwerfer verwendet, desweiteren in der BRD auch nicht so ganz erlaubt weil das technisch gesehen kein TFL ist.
Ich weis dass dies im Prinzip ein unlösbarer Fall ist, da ich selbstverständlich nichts machen will was gegen die Betriebserlaubnis verstößt.
Vielleicht habt ihr ja Ideen, gerne könnt ihr evtl obige Fehler verbessern!
BITTE, BITTE keine Diskussionen anfangen ob TFL sinnvoll ist oder nicht, was Legal ist und was nicht denn damit ist das FOrum schon zugemüllt genug.
Schönen Sonntag noch,
Gruß Hannes
Beste Antwort im Thema
Hallo,
wenn wir mal von einem "normalen -standart" Scheinwerfer ausgehen ist die offizielle und erlaubte somit auch zugelassene Schaltung:
Zündung an = kein Licht an = nix leuchtet
Lichtschalter Stellung 1 bzw Stand/Begrenzungsleuchten = Standlicht vorne +Rückleuchten (Kz Instrumente etc.)
Schalter Stellung 2 Abblendlicht = Hinten und Innen wie gehabt, vorne Leuchten zusätzlichzu den Standlicht"Birnen" die Abblendlichter
Nebelscheinwerfer können in Verbindung mit Abblendlicht und je nach einbauposition dürfen sie auch nur in Verbindung mit Standlicht leuchten
So sieht das die StVZo vor. Ausnahmen gibt es da eigentlich keine auch nicht bei Re-importen bzw importe aus Amiland - ( das es da doch welche gibt liegt an der nachlässigkeit / unwissenheit / handlungsfreiraum des Prüfingenieurs bzw der Zulassungsstelle )
TFL nach StVZo - haben als solche eine Kennzeichnung, eine bestimmte Lichtleistung, eine max / min Einbauhöhe bzw Einbaufeld Abstand von Aussen bzw zwischen den Leuchten.
Es ist nicht verboten auch am Tag mit Stand oder Abblendlicht zu fahren dann muß es aber vorne und hinten leuchten es ist auch nicht verboten das Standlicht über den Zündanlassschalter anzuklemmen, aber das nur die Abblendlichtleuchten leuchten ohne die Standlichtleuchten ist keine offizielle Schaltung gemäß StVZo, somit würde ein defekt in der Lichtanlage vorliegen bei der HU ein geringer Mangel und beim zwang Boxenstop durch die Rennleitung mindestens ein mündlicher Hinweis - bei verdacht auf "mutwillige Fehlschaltung" mindestens eine Mängelkarte"
Für die die es wirklich interessiert der "freundliche " Überwachungsverein oder die Suchmaschine im www hat da Unterlagen über die Bestimmungen der Lichtanlage an Fahrzeugen gemäß Straßenverkehrszulassungsordnung.
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40 Antworten
TFL im Fernlicht. Ganz einfach.
Auch über die Suche zu finden, gibt passende Module für jedes Modell.
Dann leuchtet das Fernlicht abgedimmt und soll somit TFL sein.
Das hatten wir 2005 schon im BG.
du müsstest dir auch ganz einfach beim 3bg das tfl codieren lassen können ohne irgendwelche zusatzmodule voraussetzung ist natürlich das du can bus verbaut hast aber das müsste beim 3bg eig kein problem sein....
welches meiner meinung nach nicht verboten ist sonst würde es bei der vag software 905 oder so nicht mehr zu codieren gehen. einfach mal zu vw audi oder skoda fragen fahren. beim golf 5 bin ich mir sicher das es geht ( selbst schon gemacht) aber beim bg weiß ich nicht genau.
Zitat:
Original geschrieben von scaniabenni
du müsstest dir auch ganz einfach beim 3bg das tfl codieren lassen können ohne irgendwelche zusatzmodule voraussetzung ist natürlich das du can bus verbaut hast aber das müsste beim 3bg eig kein problem sein....
welches meiner meinung nach nicht verboten ist sonst würde es bei der vag software 905 oder so nicht mehr zu codieren gehen. einfach mal zu vw audi oder skoda fragen fahren. beim golf 5 bin ich mir sicher das es geht ( selbst schon gemacht) aber beim bg weiß ich nicht genau.
Beim 3B / 3BG is da NIX mit Codieren / Freischalten !
Dat Ding hat weder ein Bordnetzsteuergerät, welches die Lichtanlage vorn steuert, noch ein Komfortsteuergerät für die Lichtanlage hinten.
Bei einem 3B / 3BG ist die Lichanlage noch vollständig diskret verkabelt !
Und mit nem CAN-Bus hat das soweit auch NIX zu tun.
Wieso ist das technisch gesehen kein TFL, wenn die Hauptscheinwerfer dazu verwendet werden?
Weil es keine LED's sind? Weil es kein zusätzlicher Scheinwerfer ist? Verstehe ich jetzt nicht genau. Selbstverständlich ist dies erlaubt.
Wenn man den Hauptscheinwerfer, also Abblendlicht als TFL schaltet, ist das auch TFL und auch Legal
So wie in den nordischen Ländern üblich.
Wenn du ne Re-Import aus Dänemark z.B.hast, hat der BG auch Tagfahrlicht. Aber da wird das Abbelndlicht als TFL genutzt.
Ich glaube nicht das das die Absicht des TE war.
TFL im Fernlicht ist nicht ganz legal.
Ob zusätzliche LED TFL Leisten legal sind, liegt an der LED Leiste, ob die ne Zulassung hat oder nicht.
Und einfach codieren geht nicht. Mußt ne Leitung ziehen.
Beim 3C geht sowas, beim BG noch nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Legis
Wieso ist das technisch gesehen kein TFL, wenn die Hauptscheinwerfer dazu verwendet werden?
Weil es keine LED's sind? Weil es kein zusätzlicher Scheinwerfer ist? Verstehe ich jetzt nicht genau. Selbstverständlich ist dies erlaubt.
Hat halt keine Zulassung als TFL...das ist das Problem dabei, auch wenns wahrscheinlich sogar ne bessere/schöneres Lösung als die ganzen S6 TFLs...
Zitat:
Original geschrieben von risker
Hat halt keine Zulassung als TFL...das ist das Problem dabei, auch wenns wahrscheinlich sogar ne bessere/schöneres Lösung als die ganzen S6 TFLs...
WAT??? *LOL*
Wenn du das Licht einschaltest am Tag, ist das das selbe wie die Werksmäßige TFL - Schaltung ab Werk beim Passat, nur das das Licht halt bei Zündung an sich schon einschaltet und ich glaube das Licht ist geringfügig abgedimmt und die Instrumentenbeleuchtung geht nicht an. Äusserlich zu Unterscheiden ist das TFL nicht vom normalen Abbelndlicht.
Wieso soll das keine Zulassung haben?
Zumal die Autos damit werksmäßig ausgeliefert werden.
Wenn ich das Auto als Re-Import mit dieser Schaltung kaufe, ist das nirgendwo eingetragen und muß auch nicht rückgerüstet werden für den deutschen TÜV.
Wenn es Serie so ist und in Deutschland als TFL zugelassen ist, gibts kein Problem.
Abblendlicht am Tag ist aber noch lange kein TFL...hier gings auch eher um ein gedimmtes Fernlicht bei den neuen Gölfen
Zitat:
Original geschrieben von risker
Abblendlicht am Tag ist aber noch lange kein TFL...hier gings auch eher um ein gedimmtes Fernlicht bei den neuen Gölfen
Nee, das war ein Vorschlag von mir, der TE hat nie drauf geantwortet und die anderen Antworten bezogen sich auch nicht da drauf.
Aber du hast natürlich Recht, das gedimmte Fernlicht ist nicht legal. Merkt aber keiner.
Zitat:
Original geschrieben von Passat_Pilotin
Aber du hast natürlich Recht, das gedimmte Fernlicht ist nicht legal. Merkt aber keiner.
Die Aussage, daß es niemand merkt, halte ich für ziemlich gewagt. Es reicht, wenn es der Rennleitung bei der einen oder anderen Schwerpunktkontrolle auffällt.
Na und?
Passiert auch nix, zumindest nix wildes.
Und ich werd mich jetzt an keiner Disk beteiligen blabla, Versicherungschutz o.ä.
Das ist nämlich blödsinn.
Zitat:
Original geschrieben von Passat_Pilotin
..., nur daß das Licht halt bei Zündung an sich schon einschaltet und ich glaube das Licht ist geringfügig abgedimmt und die Instrumentenbeleuchtung geht nicht an. Äusserlich zu Unterscheiden ist das TFL nicht vom normalen Abbelndlicht.
Wieso soll das keine Zulassung haben?
Zumal die Autos damit werksmäßig ausgeliefert werden.
Wenn ich das Auto als Re-Import mit dieser Schaltung kaufe, ist das nirgendwo eingetragen und muß auch nicht rückgerüstet werden für den deutschen TÜV.
Genauso is es. - Bei meinem Ami-Passat geht nur das Abblendlicht leicht abgedimmt mit der Zündung an - und ich kann's einfach nicht ausschalten - leider. Sonst bleibt alles duster. Wenn'st das "Licht einschaltest", dann wird das Abblendlicht einen Tick heller und der ganze Rest, vom Rücklicht über die Begrenzungsleuchten bis zur Radiobeleuchtung gesellt sich dazu, bis auf die Frontnebler (Rüchnebler gibt's da keine). So sieht wahrscheinlich die offizielle TFL-Lösung von VW aus. Nix separat eingetragen und nix zum Rück- oder Umrüsten. - Geht, aber nervt.
Ach ja:
Hat von Euch vielleicht einer eine Idee, wie ich dem Auto wieder normales Licht angewöhnen kann?
Zitat:
Original geschrieben von johnnieW
Zitat:
Original geschrieben von Passat_Pilotin
..., nur daß das Licht halt bei Zündung an sich schon einschaltet und ich glaube das Licht ist geringfügig abgedimmt und die Instrumentenbeleuchtung geht nicht an. Äusserlich zu Unterscheiden ist das TFL nicht vom normalen Abbelndlicht.
Wieso soll das keine Zulassung haben?
Zumal die Autos damit werksmäßig ausgeliefert werden.
Wenn ich das Auto als Re-Import mit dieser Schaltung kaufe, ist das nirgendwo eingetragen und muß auch nicht rückgerüstet werden für den deutschen TÜV.
Genauso is es. - Bei meinem Ami-Passat geht nur das Abblendlicht leicht abgedimmt mit der Zündung an - und ich kann's einfach nicht ausschalten - leider. Sonst bleibt alles duster. Wenn'st das "Licht einschaltest", dann wird das Abblendlicht einen Tick heller und der ganze Rest, vom Rücklicht über die Begrenzungsleuchten bis zur Radiobeleuchtung gesellt sich dazu, bis auf die Frontnebler (Rüchnebler gibt's da keine). So sieht wahrscheinlich die offizielle TFL-Lösung von VW aus. Nix separat eingetragen und nix zum Rück- oder Umrüsten. - Geht, aber nervt.
Ach ja:
Hat von Euch vielleicht einer eine Idee, wie ich dem Auto wieder normales Licht angewöhnen kann?
Ja das sollte gehen! Du kannst am Lichtschalter eine Brücke rausmachen vom pin "TFL", evtl weis das der ein oder andere hier genauer!
Hallo!
Danke für eure Antworten!
Sorry dass ich mich als TE erst jetzt wieder äußere, hab momentan beruflich eine Menge um die Ohren.
Die Lösung mit dem TLF im Abblendlicht gibts ja, ist da das Licht tatsächlich gedimmt? das Wusste ich nicht...
Sehr interessant wäre eben das gedimmte Fernlicht wie im Golf. Aber das ist dann auf legalem Wege nicht machbar weil ich den Scheinwerfer verändern würde oder?