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Tagfahrlicht, Nebelscheinwerfer, Begrenzungslicht ... welche Kombinationen sind erlaubt?

Mercedes E-Klasse W211
Themenstarteram 25. Oktober 2015 um 9:34

Hallo zusammen, da ich hier neu bin weiß ich nicht ob das Thema schon einmal auftauchte:

bei meinem E-320 4 matic, sind Tagfahrlichter eingebaut und so geschaltet, dass diese mit den

Nebelscheinwerfern zusammen leuchten. Da der Verkäufer vor 2 Wochen noch TÜV machen ließ

denke ich, ist es so in Ordnung, allerdigs lese ich andauernd das tagsüber Nebelbelscheinwerfer nicht

unbegründet anzuschalten sind.

EWeiß jemand Rat?

Beste Antwort im Thema

Nebelscheinwerfer ohne Standlicht ist am Tage erlaubt.

Nebelscheinwerfer mit Fahrlicht ist erlaubt.

Nebelscheinwerfer und Standlicht ist nicht erlaubt.

PS: ändere mal die Threadüberschrift!!! W211/S211 ist keine Frage!!!

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Nebelscheinwerfer ohne Standlicht ist am Tage erlaubt.

Nebelscheinwerfer mit Fahrlicht ist erlaubt.

Nebelscheinwerfer und Standlicht ist nicht erlaubt.

PS: ändere mal die Threadüberschrift!!! W211/S211 ist keine Frage!!!

Themenstarteram 25. Oktober 2015 um 9:57

Also ist "Tagfahrlicht" mit Nebelscheinwerfern zusammen erlaubt. Kann man das in irgeneiner Verordnung nachlesen? Für die schnelle Antwort trotzdem erst einmal danke

Zitat:

@Sippi-1 schrieb am 25. Oktober 2015 um 10:39:46 Uhr:

Nebelscheinwerfer ohne Standlicht ist am Tage erlaubt.

Nebelscheinwerfer mit Fahrlicht ist erlaubt.

Nebelscheinwerfer und Standlicht ist nicht erlaubt.

PS: ändere mal die Threadüberschrift!!! W211/S211 ist keine Frage!!!

bei nebelscheinw. ohne standlicht (ist das serienmässig schaltbar?) ist aber hinten dunkel. das soll erlaubt sein?

Muss ich dich leider korrigieren Sippi ;)

Zu Nebelscheinwerfer:

Nebelscheinwerfer dürfen in Deutschland bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen, Nebel oder Schneefall benutzt werden. Sie dürfen nur zusammen mit dem Stand- und/oder dem Abblendlicht leuchten. Eine Benutzung dieser Scheinwerfer, ohne dass eine erhebliche Sichtbehinderung durch Witterung vorliegt, ist verboten.

Quelle: Wikipedia

Zu Standlicht:

In Deutschland beschreibt § 17 Absatz 2 StVO: „Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. (...)“. Verpflichtendes Abblendlicht zum Standlicht entfällt allerdings in diesem Sonderfall (Satz 3): „(...) Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.

Quelle: Wikipedia

Da man aber die Nebelscheinwerfer nur bei schlechter Sicht einsetzen darf, sollte man dort nicht nur mit der Kombination Standlicht/Nebelscheinwerfer fahren sonder natürlich auch das Abblendlicht einschalten.

Typisches Beispiel für fehlerhaftes Wikipedia und unwissende User :(

Punkt eins, es gibt keine Standlichter. Zweitens ist das Fahren mit Begrenzungsleuchten zulässig. Drittens ist fahren mit Begrenzungsleuchten und Nebelscheinwerfern durchaus in manchen Situationen ohne Fahrlicht sinnvoller.

Richtig ist, bei guten Sichtverhältnissen ist die Nutzung von NSW verboten, so auch am Tag als TFL. Es gibt diesbezüglich allerdings anders lautende Schriftstücke im Web, welche aber mit keinem § in der StVZO belegt sind.

Sollte die StVZO zwichenzeitlich geändert worden sein (ohne mir was zu sagen ;)), so nehme ich meine Aussage diesbezüglich natürlich zurück. Was ich aber nicht glaube, da bei NSW der Lichtaustritt anders als bei TFL ist.

Ich war mal so frei, den Threadtitel zu "dingsen" ...

Zitat:

@Sippi-1 schrieb am 25. Oktober 2015 um 10:39:46 Uhr:

Nebelscheinwerfer ohne Standlicht ist am Tage erlaubt.

Nebelscheinwerfer mit Fahrlicht ist erlaubt.

Nebelscheinwerfer und Standlicht ist nicht erlaubt.

PS: ändere mal die Threadüberschrift!!! W211/S211 ist keine Frage!!!

Total falsch.

Ich habe gestern auch bezüglich der Frage vom TE google gequält, weil es mich auch persönlich interessiert. Im Web ist alles zu finden von erlaubt bis verboten. Das Problem ist auch noch, dass es oft in unseren Nachbarländern unterschiedliche Vorschriften dazu gibt.

Also ich werde die Finger davon lassen, denn was helfen die Diskussionen mit dem "Grünen Männchen", selbst wenn ich Recht habe und es eine Grauzone ist. In Deutschland mache ich mir darüber noch weniger sorgen, aber beispielsweise in Italien oder so, wollen die dann sofort Geld!

Die warten ohnehin alle auf das Geld der blöden deutschen und suchen nur einen Grund um es denen abzunehmen ;-)

Zitat:

bei meinem E-320 4 matic, sind Tagfahrlichter eingebaut und so geschaltet, dass diese mit den

Nebelscheinwerfern zusammen leuchten. Da der Verkäufer vor 2 Wochen noch TÜV machen ließ

denke ich, ist es so in Ordnung, allerdigs lese ich andauernd das tagsüber Nebelbelscheinwerfer nicht

unbegründet anzuschalten sind.

Ja sicher ist das i.O. da die TFL ja nicht verboten sind! Das Du die TFL wegen dem schwachsinnigen Anschluß an die Nebler nur benutzen kannst wenn diese angeschaltet sind, ist doch dem Prüfer egal! Stand jetzt kannst du die TFL nur nutzen, wenn die Sichtverhältnisse laut Stvzo ein Einschalten der Nebler erfordern. Ich stell mir das ganze grad vor wenn du noch die Abbiegelichtfunktion aktiviert hast :D

Der Verkäufer hatte einfach NULL Ahnung vom anschließen der TFL am W211 und hat sie halt in der Not an die Nebler mit rangeklemmt! Tu Dir einen Gefallen wenn Du die TFL sinnvoll nutzen möchtest und such Dir die Anschlußanleitung von MiReu über die Suchfunktion raus!!

Themenstarteram 26. Oktober 2015 um 16:58

Da Problem ist, dass ich das Auto (S211) erst seit kurzem habe und da fällt mir halt auf, das ich wenn ich die

Beleuchtung auf "Automatik" stelle, die TFL mit den Nebelscheinwerfern zusammne angehen, bei Dunkellheit,

Tunnel etc. aber dann das normale Abblendlicht leuchtet. Ist es dann sinnvoll das Licht nicht über die "Automatik"

sich einschalten zu lassen?

Es ist Sinnvoll, die Elektrik vom Auto so abzuändern, wie es Original ist und es Mercedes vorgesehen hat.

Dann gibt es auch keine Probleme!

Bei Dir ist das jedenfalls nicht der Fall!

Zitat:

das ich wenn ich die

Beleuchtung auf "Automatik" stelle, die TFL mit den Nebelscheinwerfern zusammne angehen, bei Dunkellheit,

Tunnel etc. aber dann das normale Abblendlicht leuchtet.

Also da stimmt mit Sicherheit was nicht. Im Automatikmodus als auch auf AN oder AUS sind die Nebelscheinwerfer nur mit an wenn diese über den Lichtschalter eingeschaltet wurden!

Frage den Verkäufer was er da vermurkst hat, das geht ja gar nicht!

Ich habe ja eher das Gefühl, der TE kann sich nicht richtig auf deutsch Ausdrücken, weil aus dem Ausland.

So ganz werde ich aus den Erklärungen auch nicht schlau.

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