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Tagfahrlicht - NSW dimmen ?
Hallo,
ich bin immer noch auf der Suche nach einem passenden Tagfahrlicht. Da ich NSW habe, scheidet die Hella Lösung aus. Die Lumma Variante gefällt mir nicht. Die Programmierung der Xenon Scheinwerfer als TFL finde ich auch nicht so klasse.
Könnte man die NSW ggfs. auf beispielsweise 60 % dimmen und dann als TFL einsetzen ?? Vorausgesetzt man kann das so schalten und es wäre ok mit der Gesetzeslage. Bei Betätigung des NSW Schalters sollte dann die volle Leistung zur Verfügung stehen.
Vielen Dank schonmal für die Antworten.
Gruß
worldlocal
Ähnliche Themen
32 Antworten
Klar geht das, aber wieviel Aufwand das ist weiß ich net.
Einfach mit nem Relais einen 2. gedimmten Kreislauf anschließen.
Re: Tagfahrlicht - NSW dimmen ?
Zitat:
Original geschrieben von worldlocal
Hallo,
ich bin immer noch auf der Suche nach einem passenden Tagfahrlicht. Da ich NSW habe, scheidet die Hella Lösung aus. Die Lumma Variante gefällt mir nicht. Die Programmierung der Xenon Scheinwerfer als TFL finde ich auch nicht so klasse.
Könnte man die NSW ggfs. auf beispielsweise 60 % dimmen und dann als TFL einsetzen ?? Vorausgesetzt man kann das so schalten und es wäre ok mit der Gesetzeslage. Bei Betätigung des NSW Schalters sollte dann die volle Leistung zur Verfügung stehen.
Vielen Dank schonmal für die Antworten.
Gruß
worldlocal
icht dimmen is in deutschland soweit ich weiss, solange es nicht explizit in der EU ABE des fahrzeugs steht, verboten...
Warum so umständlich?
Warum lässt du nicht einfach das Tagfahrlicht per Tech2 programmieren?
Zitat:
Original geschrieben von Cockpitdesigner
Warum so umständlich?
Warum lässt du nicht einfach das Tagfahrlicht per Tech2 programmieren?
der threadersteller möcht ned immer seine xenons brennen haben
Das immer brennen ist nicht das Problem, das ständige an und aus, wie bei der Lichtautomatik wäre schlimmer, aber gut, dem Kunden Wille ist sein Himmelreich.
Re: Re: Tagfahrlicht - NSW dimmen ?
Zitat:
Original geschrieben von Y17DT-Eco
icht dimmen is in deutschland soweit ich weiss, solange es nicht explizit in der EU ABE des fahrzeugs steht, verboten...
Auch in Österreich ist das dimmen verboten.
Re: Re: Re: Tagfahrlicht - NSW dimmen ?
Zitat:
Original geschrieben von anjoma
Auch in Österreich ist das dimmen verboten.
EU ABE halt und ihr gehört doch zur EU, oder?
Ich muss mich korrigieren.
Hier ein Auszug aus einer Seite des ÖAMTC über dieses Thema:
• Abblendscheinwerfer alleine, aber mit elektronisch reduzierter Leistung . Die Leuchtstärke muss so stark sein, dass die gesetzlich festgelegten Werte erreicht werden.
Die folgenden Lichtquellen sind bei Tag und guter Sicht im Ortsgebiet und im Freiland verboten:
• Unbeleuchtet fahren (war bisher für mehrspurige Kfz erlaubt).
• Nur das Begrenzungslicht (war bisher erlaubt).
• Nebelscheinwerfer alleine (Nebelscheinwerfer mit Abblendlicht zwar erlaubt, aber nicht zu empfehlen)
• Fernlicht, wenn jemand geblendet werden kann (wie bisher verboten).
• Abblendlicht, das zu stark gedimmt wurde (weil die vorgeschriebenen Mindestwerte für die Leuchtstärke nicht erreicht werden).
Die Bestimmungen bei Dunkelheit oder schlechter Sicht bzw beim Fahren im Tunnel bleiben unverändert, außer, dass Tagfahrleuchten nicht ausreichen und daher verboten sind. ??Strafen
Wer bei Tag und guter Sicht ohne oder mit vorschriftswidriger Beleuchtung angehalten wird, muss ab 15. April 2006 mit einem Organmandat in Höhe von € 15,-- rechnen. Bis zu diesem Termin ist die Polizei angewiesen, mit Abmahnungen vorzugehen. Für falsche Beleuchtung bei Dunkelheit oder Sichtbehinderung reicht der Strafrahmen bis zu € 5,000,--.
Das Tagfahrlicht das man mit Tech2 programmiert , hat den Nachteil das immer die Rücklichter mit brennen , was nicht der Sinn vom TFL ist.
Zitat:
Original geschrieben von GTC 0405
Das Tagfahrlicht das man mit Tech2 programmiert , hat den Nachteil das immer die Rücklichter mit brennen , was nicht der Sinn vom TFL ist.
Das stimmt nicht ganz. Man kann es auch ohne mitleuchtenden Heck-Begrenzungslampen programmieren lassen. Das muss man dem FOH, der die Programmierung durchführt, vorher bekanntgeben. Er kann dann die hinteren Lichter vom Tagfahrlicht ausklammern.
Allerdings muss man dann bei Tunneldurchfahrten und Dunkelheit, wenn kein ALC im Astra vorhanden ist, manuell dei Beleuchtung einschalten damit die Heckleuchten (samt Kennzeichenbeleuchtung) aktiv werden. Da vergisst man dann sehr leicht darauf.
Brennen dann also bei programmierten Tagfahrlicht die Xenons immer, wenn man die Zündung einschaltet und die automatische Abblendlich schaltet wie gewohnt bei Dunkelheit zu.
Gibt es bei den Xenons einen Unterschied zwischen normalem Abblendlicht und Tagfahrlicht (heller/dunkler, andere Leuchtweite)?
Könnte man dann die Xenons gar nicht mehr ausschalten, oder geht das weiterhin auf der 0-Stellung??
Hab mich bisher noch gar nicht damit befasst.
Gruß
Gregor
Zitat:
Original geschrieben von gr3g0r
Brennen dann also bei programmierten Tagfahrlicht die Xenons immer, wenn man die Zündung einschaltet und die automatische Abblendlich schaltet wie gewohnt bei Dunkelheit zu.
Wenn die Variante 5 programmiert ist so schaltet sich das TFL erst dann ein wenn der Motor läuft - also nicht schon bei "Zündung ein".
Zitat:
Original geschrieben von gr3g0r
Gibt es bei den Xenons einen Unterschied zwischen normalem Abblendlicht und Tagfahrlicht (heller/dunkler, andere Leuchtweite)?
Das weiss ich nicht, ich denke aber dass keinerlei Unterschied ist.
Zitat:
Original geschrieben von gr3g0r
Könnte man dann die Xenons gar nicht mehr ausschalten, oder geht das weiterhin auf der 0-Stellung??
Man kann das TFL jederzeit ausschalten und auch wieder aktivieren (Lichtschalter auf "ein" ud binnen 2 Sekunden wieder zurück in die Ausgangsstellung)
Finde ich aber nicht für sinnvoll wenn einmal das TFL gesetzlich vorgeschrieben ist. Dies ist in Österreich der Fall und wird sicher einmal auch in Deutschland so kommen.
Re: Tagfahrlicht - NSW dimmen ?
Zitat:
Original geschrieben von worldlocal
Könnte man die NSW ggfs. auf beispielsweise 60 % dimmen und dann als TFL einsetzen ??
und weil es TAGfahrlichter sind heißen sie NEBELscheinwerfer?!
machbar ist das sicherlich, allerdings erlöscht gleichsam die be deines autos, es sei denn du machst eine neues lichttechnisches gutachten (die kosten sind im 4-stelligen € bereich anzusiedeln) für dein auto...einfach zum tüv und eintragen ist auch nicht! da nebelscheinwerfer als nebelscheinwerfer geprüft und zugelassen sind und nicht als tagfahrlicht...(gillt zumindest so für die brd)
Übrigens fahren mit Nebelscheinwerfer ohne Sichtbehinderung (Nebel, starker Regen oder starker Schneefall) (missbräuchliche Benutzung) kann dir bei einer Verkehrskontrolle etwas kosten! Und zwar 10 Euro!
Sollten dabei andere noch gefährdet werden kostet es schon 15 Euro!
Und sollte es dabei noch zum Unfall kommen bist Du schon mit 35 Euro dabei!
(siehe Bußgeldkatalog und § 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; § 19 OWiG
Also, laß es mit dem Dimmen oder fahren mit Nebelscheinwerfer ohne Sichtbehinderung!