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Tagfahrlicht Stand 02.2011

Ford Kuga DM2
Themenstarteram 24. Februar 2011 um 8:39

Hallo zusammen

Da es ja nun Pflicht wird, dass in Deustchland mit TFL gefahren wird, wäre es doch mal nützlich eine Übersicht zu haben, wer, was zu welchen Preisen anbietet und am Besten noch mit einem Bild damit man sieht ob es sich lohnt zu investieren ;-)

Besten Dank

Beste Antwort im Thema

Falsch!

TFL ist genau für eine Sache da:

Gesehen zu werden!

Tagsüber bringen dir da Reflektoren herzlich wenig.

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Hi,

Das stimmt so nicht. Siehe auch diverse andere Threads. Tagfahrlicht ist nur für Neue Modelle verpflichtend. Alle andere freiwillig nachzurüsten. Eine aktuelle Übersicht für die freiwilligen Nachrüster wäre aber trotzdem nicht schlecht. Da gibt es so viel( u.a. eBucht usw). Nur keine Ahnung, ob das gute Sachen sind.

am 24. Februar 2011 um 8:48

Von einer wirklichen Pflicht kann man nicht sprechen.

Also zumindest nicht was das nachrüsten angeht. Die Automobilhersteller sind seit Februar verpflichtet,

ihre neuen Fahrzeugmodelle mit Tagfahrlicht auszurüsten.

Dies gilt allerdings nur für Modelle die nach Februar erst in den Verkauf gehen.

Bestehende Modell die jetzt bestellt/verkauft werden müssen kein Tagfahrlicht haben.

Zwecks deiner Anfrage. Hab das TFL von MS Design direkt über Ford mitbestellt.

Hat mich 550€ mit Einbau gekostet und sieht richtig gut aus.

Werde bei Gelegenheit ein Foto hochladen.

am 24. Februar 2011 um 8:59

Das ist so nicht ganz richtig!

TFL wird zur Pflicht für neue Fahrzeuge. Damit sind Fahrzeuge gemeint, die nach Einführung der TFL-Pflicht gebaut werden.

Kaufst Du Dir heute einen Kuga, bist Du nicht verpflichtet TFL einbauen zu lassen, da es dieses Fahrzeug (Typ) seit 2008 gibt.

Ein Kuga-Nachfolger wird mit TFL ausgerüstet sein müssen. TFL steht dann aber bestimmt nicht auf der Zubehörliste, sondern gehört zur Serienausstattung wie Räder und Lenkrad.

 

Es steht natürlich jedem frei, nachträglich ein TFL an sein Fahrzeug anzubauen. Die zugelassenen Lösungen fangen bei ca. 50,-€ an und nach oben sind fast keine Grenzen gesetzt. Ich habe hier schon mal irgendwo gelesen, dass einem "Opa" das TFL für über 700,-€ verkauft wurde.

Berichte und Bilder zum Thema TFL findest Du hier im Kuga-Forum uber die Suchfunktion.

 

Gruß

PeGo11

am 24. Februar 2011 um 9:02

Sorry, fast zeitgleiche Antwort wie Rumsas und tschirschi :p

Hier aber ein Link zu einem Bild mit TFL von MS

http://static.motor-talk.de/.../img-1539-4624749928980962478.JPG

am 24. Februar 2011 um 9:21

Viel interessanter ist zu wissen, welche TFL der KUGA-Nachfolger und auch andere Modelle und andere Hersteller bekommen.

Die billigen LED-Lösungen die man im Internet findet kann man auch sein lassen.

So wenig Leuchtkraft und sieht schlecht aus, da bringt selbst ein TFL mit Glühbirnen mehr.

Nur was werden die Hersteller verbauen?

Weil angenommen der Vertrek bekommt Glühlampen als TFL...

Dann muss man erst mal wieder ein vernünftiges als LED-Version finden.

Weil einfach Birnen tauschen ist nicht, da, so weit ich weiß, bisher keine Nachrüstbirnen in LED nach StVZO zugelassen sind.

Das ist das was mir größere Sorgen macht ;)

am 24. Februar 2011 um 9:30

Ich kann mir nicht vorstellen, das die Hersteller zukünftig TFL mit Glühbirnen ausstatten werden.

Zum einen sind LEDs für diesen Zweck heller und auch weniger anfällig als eine Glühlampe.

Schaut man sich dann noch aktuelle Fahrzeuge oder Conzept-Cars (egal welcher Hersteller) an, ist der Trend ganz klar in Richtung LED erkennbar.

 

Gruß

PeGo11

 

am 24. Februar 2011 um 10:41

Zum Glück ist diese LED Lichterkette noch keine wirkliche Pflicht. Kommt mir vor als gäbe es nur noch fahrende Weihnachtsbäume ;-)

Da es in vielen Ländern schon ewig Vorschrift ist mit Licht zu fahren, schalte ich auch in DE-Land immer schon Standlicht+Breitstrahler (bei uns oft Nebellampe genannt) ein.

@CapriRanger: die Nebelleuchten sind nur bei Sicht unter 50m zugelassen. Sonst darfst Du sie nicht anhaben wegen Blendung.

am 24. Februar 2011 um 10:54

Nur zur Info:

§17 StVO Abs. 2 : Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.

§17 StVO Abs.3  : Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.

 

Die Nebelscheinwerfer heißen nicht umsonst so! Bei einigermaßen passablen Sichtverhältnissen dürfen die Nebelscheinwerfer nicht eingeschaltet sein.

Das alleinige Fahren mit Standlicht und das Einschalten der Nebelscheinwerfer bei guter Witterung wird jeweils mit 10EURO belegt.

 

Gruß

PeGo11

am 24. Februar 2011 um 11:07

Zitat:

Original geschrieben von PeGo11

Nur zur Info:

§17 StVO Abs. 2 : Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.

Ja - Stimmt.

Zitat:

Original geschrieben von PeGo11

 

§17 StVO Abs.3  : Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.

Die Nebelscheinwerfer heißen nicht umsonst so! Bei einigermaßen passablen Sichtverhältnissen dürfen die Nebelscheinwerfer nicht eingeschaltet sein.

Das alleinige Fahren mit Standlicht und das Einschalten der Nebelscheinwerfer bei guter Witterung wird jeweils mit 10EURO belegt.

Gruß

PeGo11

Stimmt so nicht ganz.

Man darf "Nebel"-scheinwerfer immer verwenden, aber nicht zusammen mit dem Abblendlicht (3 Punkte wegen nicht sachgemäßer Verwendung der Beleuchtungseinrichtung).

Sie behindern im Gegensatz zur Schlussleuchte auch nicht die anderen Verkehrsteilnehmer.

Das Problem ist nur die geringe Reichweite von ca. 80m, die dazu führt das man sie in völliger Dunkelheit nur bis Tmpo40 benutzen darf.

Sie heissen übrigens Breitstrahler und seit Neuestem Abbiegelicht.

Die Bezeichnung "Nebelscheinwerfer" bezieht sich auf die Verwendung mit dem Abblendlicht. Mit Abblendlicht darf man sie nur bei Nebel, Regen oder Schneefall einschalten. Das ist auch genauso

Deinem angeführten §17 StVO Abs.3 zu entnehmen. Hier geht es wie gesagt um die Zuschaltung. Die Blendwirkung ist nachweislich geringer!.

Entsprechende Ausdrucke liegen bei mir immer im Handschuhfach, um im Zweifelsfall einen schlecht informierten Polizisten aufklären zu können - kam bisher aber noch nicht vor. Im Gegenteil, bei uns fahren sogar die Polizeiwagen bei normalen Sichtverhältnissen oft mit Abblendlicht und Breitstrahler herum, obwohl das eigentlich 40 Euro und 3 Punkte geben müsste ;-)

Für die Nebelschlussleuchte gilt, nur bei Nebel mit Sicht unter 50m.

Die Nebelscheinwerfer vorne dürfen generell bei schlechter Sicht eingeschaltet werden, also z. B. dann wenn die schlechte Sicht tagsüber Abblendlicht erfordert.

Fährt man aber generell tagsüber mit Abblendlicht weil man es so will, liegt noch keine schlechte Sicht vor. Also dürfen die Nebler vorne nicht an sein.

Und bei keinem Auto kann man die Nebler ohne Abblendlicht einschalten behaupte ich mal. Es sei denn man hat was verändert, und ob das wiederum erlaubt ist, ist die Frage. Die Formulierung im Gesetzestext hat schon ihren Sinn weil man eben Nebler nicht einschalten kann wenn nicht das Abblendlicht an ist.

Aber jeder wie er denkt, und auch die Polizei soll halt das ahnden was sie für wichtig hält.

Zurück zum Thema:

Ja, LEDs wären sehr sinnvoll und kommen hoffentlich bei vielen Herstellern.

Aber guckt man z. B. auf den aktuellen Golf oder T5, warum hat man da Glühlampen verbaut...?

am 24. Februar 2011 um 12:12

Zitat:

Original geschrieben von Deichkind 2.0

Fährt man aber generell tagsüber mit Abblendlicht weil man es so will, liegt noch keine schlechte Sicht vor. Also dürfen die Nebler vorne nicht an sein.

Und bei keinem Auto kann man die Nebler ohne Abblendlicht einschalten behaupte ich mal. t...?

Das ging bei allen meinen Autos von den 80ern an. Habe ich auch so genutzt.

Selbst das "Volksblatt" Autobild hatte einen Bericht darüber, dass das Fahren von Standlicht+Nebelscheinwerfer erlaubt ist ... auch wenn sich viele fälschlicherweise darüber entrüsten.

Dagegen ist bei Dämmerung oder im Dunkeln (ohne Nebel, Regen oder Schnee) das Fahren von Abblendlicht mit Nebelscheinwerfern strafbar. Genauso steht es auch in den Gesetzestexten.

Ich bin auch als Datenschutzbeauftragter tätig und kann Euch sagen, dass man viele Gesetze mehrfach lesen muss um sie zu verstehen. Außerdem gibt es dann immer wieder so eine Art Ausnahmen oder Aufhebungsfälle.

Die Optik meiner Autos würde ich aber nicht durch nachträglich angebrachte Weihnachtsbaumketten verunstalten. Entweder es ist drin oder es bleibt weg.

Übrigens ist das Einschalten von Tagfahrlicht zusammen mit Abblendlicht ebenfalls verboten. Gibt aber im Gegensatz zu den 3 Punkten bei Abblendlicht+Nebelscheinwerfer "nur" einen Punkt in Flensburg.

hallo deichkind,

das ist nicht korrekt. ich hatte schon so einige fahrzeuge und bei allen funktionieren nebler auch bei nur eingeschaltetem standlicht (auch beim kuga). das abblendlicht kann dann zu oder abgeschaltet werden (rein elektisch betrachtet). wenn es also einen zwang gäbe die nebler nur mit abblendlicht zu betreiben wäre der TÜV sicher der erste der diese schaltung vorschreiben würde. eine zulassung wäre dann also nicht möglich.

es muß also einen fall geben, indem das standlicht und die nebler zulässig sind, welcher auch immer das ist.

grüße

mikka

am 24. Februar 2011 um 12:17

Zitat:

Original geschrieben von mikka73

es muß also einen fall geben, indem das standlicht und die nebler zulässig sind, welcher auch immer das ist.

Hallo Mika

Klar, den gibt es.

Stell Dir Mal an einem extrem dunklen, aber trockenen, Tag vor durch eine Tempo30 Straße zu fahren. Wenn dann links und rechts Autos parken, oder Bäume stehen, kannst Du Fussgänger viel besser erkennen.

 

Gruß,

Dirk

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