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Tagfahrlicht ?

Themenstarteram 14. Februar 2006 um 15:31

Hy

Wie sollte ich am besten ein Tag Fahrlicht anschließen?

Und kann ich ein 10W-40 in einem Vr6 reingeben?

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81 Antworten

oder so... normalerweise ist aber ein schaltplan bei den teilen dabei und nach dem ist vorzugehen.

oder geh mal unter www.tagfahrlicht.de und schau dir da die einbauanleitung für den golf 3 an..sind ca 3.3mb als pdf....

was das öl angeht würde ich vorher mal schauen was für ein öl beim letzten ölwechsel reingekommen ist,müsste ein papierchen mit draht in deinem motorraum rumbaumeln da steht das drauf....und auch mal in der betriebsanleiung schauen da man da keine pauschale aussage,bei ölfragen machen kann..

Und 10W40 ist okay. Solange es nicht grad das billigste Baumarktöl ist...

und was passiert dann mit meinen neblern beim hellaset???

Kommt drauf an, ob die TFL in die Nebler-Ausschnitte kommen oder darunter( http://www.motor-talk.de/.../tgfl_universal_schaltung.jpg?...) . Wenn sie in die Ausschnitte kommen, gibts natürlich keine NSW mehr.

am 14. Februar 2006 um 17:39

wie genau is das denn jetz mit den TFL?

Tagsüber an, auch nachts?

nur an wenn zündung an und abblendlicht aus. sobald du das licht anschaltest, gehen die TFL aus...

und was sagt der TÜV dazu, wenn man die Nebler ausbaut? laut unserem TÜV müssen Nebler, die Serienausstattung waren, drinnen bleiben und dürfen nicht ausgebaut werden.

Und was ist mit dieser Widerstandskabelsache fürs normale Abblendlicht von VW original, ist das zulässig?

Wer will denn wie prüfen, ob beim G3 die Nebler serie waren oder nicht!?

Und dass die TFL's abends ausgehen is ja auch sinnvoll... Denn die bringen dir ja herzlich wenig beim Abblendlicht...

anhand der ausstattungstabelle, die hinten im kofferraum klebt, anhand gezogener leitungen und anhand vom lichtschalter. so wurde das bei uns generell geprüft, wenn unsere autos zum tüv mussten.

Zitat:

Original geschrieben von TDI_GTI

und was sagt der TÜV dazu, wenn man die Nebler ausbaut? laut unserem TÜV müssen Nebler, die Serienausstattung waren, drinnen bleiben und dürfen nicht ausgebaut werden.

Dem TÜV ist es egal, es muss lediglich auch Funktionieren, was angebaut ist. Und das symmetrisch. Wenn Du also beide NSW rausbaust, ist es egal. Die sind ja nicht vergleichbar mit Abblendlicht oder ner Abgasnorm.

Weiss es ganz genau, hatte damals auch mit denen telefoniert, weil man mir zwei Nächte vor dem TÜV-Termin einen NSW geklaut hat und ich den zweiten auch noch entfernen musste, damit ich durch den TÜV komme...

am 14. Februar 2006 um 17:56

Die neblis können aber auch nachgerüstet worden sein.

Oder z.b. können die als extra geordert worden sein.

Wie wollen die das dann überprüfen? Wissen die doch dann gar nich, ob die vorher drinn waren oder nicht

ups.. zu spät;)

Zitat:

Original geschrieben von kleinaberfein

Wie wollen die das dann überprüfen? Wissen die doch dann gar nich, ob die vorher drinn waren oder nicht

Doch, wenn sie auf der Ausstattungsliste stehen und spätestens über die Fahrgestellnummer und VW hat man es raus.

Aber das ist völlig irrelevant.

Zitat:

Und was ist mit dieser Widerstandskabelsache fürs normale Abblendlicht von VW original, ist das zulässig?

In Deutschland nicht...

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