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Tagfahrlicht "unten" und "oben" ?

Mercedes GLK X204
Themenstarteram 4. August 2017 um 9:19

Hallo Forum

Beim Abstellen meines GLK 350 / 05.2014 sehe ich immer wieder, dass der Wagen gleichzeitig unten das Tagfahrlicht als auch die Lichtleiste in den Scheinwerfern beleuchten kann.

Kann man das eigentlich auch für den Fahrbetrieb einstellen / codieren ? Ich finde, das sieht irgendwie besser aus und ich meine, dass ich neuere Mercedes-Benz (nicht GLK) gesehen habe, die das im Fahrbetrieb machen können.

Nächste Frage wäre, ob das erlaubt ist...

Das "unten" und "oben" Bild findet Ihr im Attachment...

Danke Euch für mögliche Antworten

Gruss

Tim

Beste Antwort im Thema

Sagt mal? Was sind das hier für Aufforderungen bzw. Erwartungen? Seid ihr meine Kunden denen ich eine Leistung schulde??? Also immer schön locker bleiben und eure Ausrufezeichen stecken lassen.

 

Das Codieren findet im Sam-F statt. Ist schnell erledigt. Aber ich komme weder aus Hannover noch habe ich momentan eine SD. Per TeamViewer kann ich es euch gern codieren. Aber besorgt euch erst mal ein Gerät. Für 800 € seid ihr dabei (gebraucht).

Unfassbar...

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Zitat:

@CHGecko schrieb am 4. August 2017 um 11:19:59 Uhr:

Hallo Forum

Beim Abstellen meines GLK 350 / 05.2014 sehe ich immer wieder, dass der Wagen gleichzeitig unten das Tagfahrlicht als auch die Lichtleiste in den Scheinwerfern beleuchten kann.

Kann man das eigentlich auch für den Fahrbetrieb einstellen / codieren ? Ich finde, das sieht irgendwie besser aus und ich meine, dass ich neuere Mercedes-Benz (nicht GLK) gesehen habe, die das im Fahrbetrieb machen können.

Nächste Frage wäre, ob das erlaubt ist...

Das "unten" und "oben" Bild findet Ihr im Attachment...

Danke Euch für mögliche Antworten

Gruss

Tim

Hallo CHGecko,

soweit ich weiß, ist es nicht erlaubt. Man kann sogar einen beleuchteten Mercedesstern für den GLK nachrüsten lassen. Aber auch der muss während der Fahrt aus sein. (daher ist der Einbau auch kompliziert und teuer). Während der Fahrt sind nur 2 Tagfahrleuchten erlaubt. Oder das Abblendlicht zusammen mit den Begrenzungsleuchten/Standlicht.

Gruß Martin

Themenstarteram 6. August 2017 um 10:30

Danke Martin - Dachte mir doch, dass es da irgendwo eine Einschränkung geben musste.

Klar geht das zu codieren! Hab jch selbst so. Ist im übrigen nicht verboten. Zwei TFL pro Seite sind erlaubt wenn sie den normalen Anforderungen entsprechen. Hat auch noch nie jemand was gesagt. Geht auch bei der C klasse mit dem kleinen C im Scheinwerfer

Das Problem ist nur, dass die Augenbrauen im Scheinwerfer dunkler sind. Gleich hell oder oben heller als unten wäre schöner.

Dsc_0632.jpg

Zitat:

soweit ich weiß, ist es nicht erlaubt.

Ich denke, was du in Erinnerung hast, ist, dass das TFL ausgehen muss, wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird. Und dass die Schlussleuchten nicht mit dem TFL brennen dürfen.

Steht in der KBA-Info 16-01 vom 15.11.2001.

Viele Grüße

"railpixel" Werner

 

Genau, bzw gedimmt. Und das bleibt ja bestehen.

Codierung: Stichwort " Positionslicht "

Das mag wohl sein, dass man die Lampen am GLK auch als "Positionsleuchten" codieren kann, manchmal soll er ja auch durchs Wasser fahren. Aber dann bitte Steuerbord "Grün" und Backbord "Rot"!

Aber Spaß beiseite: Nicht alles, was sich codieren lässt, ist auch legal im jeweiligen Zulassungsstaat. Und bei den Tagfahrleuchten ist es nunmal so, dass hier in D schlicht nur 2 Stück zulässig sind. Der geneigte Leser kann sich diesbezüglich gern die ECE R43 durchlesen, unter dem Punkt 6.19 findet man alles relevante zu dem Thema.

http://eur-lex.europa.eu/.../LexUriServ.do?...

Positionsleuchten gibt es imho nicht an Fahrzeugen der Klasse M1. Und eine Tagfahrleuchte zu dimmen geht auch nur dann, wenn sie entweder den Fahrtrichtungsanzeiger beeinflusst bzw. auch als Begrenzungsleuchte zugelassen ist (und als solche natürlich auch gekennzeichnet ist).

Ich fasse der Übersicht halber mal zusammen:

Die Tagfahrleuchten müssen sich automatisch mit der Zündung einschalten und selbsttätig ausschalten, wenn die

SW oder NSW eingeschaltet werden.

Zulässig ist auch der gemeinsame Betrieb mit Begrenzungs-, Schluss-, Kennzeichen-, ggf. Umriss- und Seitenmarkierungs­leuchten; in Abhängigkeit von der EZ (gem. ECE-R 48-02) auch ohne Schlussleuchte.

Beträgt der Abstand zum vorderen FRA < 40 mm, muss die Tagfahrleuchte während des Blinkvorgangs entweder aus­geschaltet oder in ihrer Lichtstärke verringert sein.

Na also. Dann passt doch alles. Die Augenbrauen sind Begrenzungsleuchten.

Und da sie sowieso gedimmt, sind stören die den Blinker nicht.

Die sind ja standardmäßig mit an, wenn man Abblendlicht an hat. Da störst ja dann auch keinen. Ist nur ein optischer Effekt.

Kann gehen, wenn:

- die unteren TFL auch eine Bauartgenehmigung als Begrenzungsleuchte haben und dementsprechend beim Einschalten des Abblendlichts automatisch herunterdimmen

- gleichzeitig die oberen "Augenbrauen" ausschließlich Begrenzungsleuchten sind und Bestandteil der Hauptscheinwerfer sind, weil nur in diesem Fall sind 4 Begrenzungsleuchten zulässig

Genau so ist es nämlich....!

Hallo Wuerfel, kannst du mir bitte eine PN senden, ich hätte da noch ein Paar Fragen ? Danke

Wer kann mir helfen??

Möchte es auch codiert haben

0174 2617856

Komme aus Hannover

Zitat:

@amgboy schrieb am 30. September 2017 um 21:21:40 Uhr:

Wer kann mir helfen??

Möchte es auch codiert haben

0174 2617856

Komme aus Hannover

Habe gelesen das wuerfel es codiert hat!!!!

am 5. Oktober 2017 um 18:08

Wäre nett wenn man mir Antworten würde bitte!!!!!

Sagt mal? Was sind das hier für Aufforderungen bzw. Erwartungen? Seid ihr meine Kunden denen ich eine Leistung schulde??? Also immer schön locker bleiben und eure Ausrufezeichen stecken lassen.

 

Das Codieren findet im Sam-F statt. Ist schnell erledigt. Aber ich komme weder aus Hannover noch habe ich momentan eine SD. Per TeamViewer kann ich es euch gern codieren. Aber besorgt euch erst mal ein Gerät. Für 800 € seid ihr dabei (gebraucht).

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