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Tagfahrlichter Umcodierung (xenonscheinwerfer)

Mercedes C-Klasse S204
Themenstarteram 7. März 2016 um 18:42

Nabend zusammen

Hab jetzt eine längere Zeit im Forum gestöbert und gesucht aber nichts passendes gefunden was ich aber eigentlich garnicht glauben kann.

Und zwar haben wir seid kurzen unseren c220 cdi xenonscheinwerfer mit led TFL

Soweit so schön allerdings stört mich das es keine Funktion gibt in den Einstellungen (zumindest habe ich keine gefunden) worin man einstellen kann das die unteren led TFL gleichzeitig mit diesen Hörnern neben der xenon Lampe leuchtet also entwerfe kann ich die Hörner anmachen oder die unteren TFL oder Licht an und dann leuchtet alles incl. Xenon

Habe des Öfteren gesehen das es geht und bin ein wenig enttäuscht das man es scheinbar nicht einfach einstellen kann sondern codieren muss

Die Frage nun codiert es der freundliche ohne irgendwelche Probleme zu machen das das Auto nicht mehr im Straßenverkehr zugelassen ist? Was kostet so eine Codierung ?

Besten Dank

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22 Antworten
am 7. März 2016 um 18:46

Das wäre absolut gegen die deutsche StVO.

Ich glaube auch nicht, dass du das öfters tatsächlich gesehen hast.

Themenstarteram 7. März 2016 um 19:09

3 mal bewusst

Ist jetzt nicht so oft

Aber dank den dreien bin ich überhaupt auf dieses Auto gekommen

Würde mich mal interessieren was dagegen spricht das die beiden Sachen gleichzeitig an sind

Themenstarteram 7. März 2016 um 19:10

Denn wenn das Xenon an ist sind die beiden anderen Sachen ja auch an und das ist dann wiederum Inordnung

Total sinnlos

am 7. März 2016 um 19:20

Die "Hörner" oder auch C's sind beim 204 die Standlichter!!

Diese dürfen alleine nur im Stand oder zusammen mit dem Abblendlicht betrieben werden!

Wie bei jedem Fahrzeug in Deutschland

am 7. März 2016 um 19:23

Zitat:

@Michal89 schrieb am 7. März 2016 um 20:09:06 Uhr:

3 mal bewusst

Ist jetzt nicht so oft

Aber dank den dreien bin ich überhaupt auf dieses Auto gekommen

Würde mich mal interessieren was dagegen spricht das die beiden Sachen gleichzeitig an sind

An sich hast du recht, es dürfte zusammen betrieben werden, aber nur im Stand. Und da macht es null Sinn, denn da geht jedes Licht auf die Batterie.

Denn das "Hörnchen" oder auch das "C" ist das Standlicht und das darf nicht während der Fahrt allein betrieben werden. Auch nicht mit einem Positionslicht (das Tagfahrlicht in dem Fall).

P.S.:

Die 3x glaube ich nicht. Bestenfalls glaube ich, dass du den selben 3x gesehen hast ;).

Themenstarteram 7. März 2016 um 19:23

Okay danke

Trotzdem schade

Glaube nicht das es ein gefährdeter Grund im Straßenverkehr wäre

Aber nun gut

Themenstarteram 7. März 2016 um 19:24

Kann auch gut sein das es der selbe war :D Leverkusen ist nicht Groß

am 7. März 2016 um 19:27

Zitat:

@Michal89 schrieb am 7. März 2016 um 20:23:13 Uhr:

 

Glaube nicht das es ein gefährdeter Grund im Straßenverkehr wäre

Aber nun gut

Ich auch nicht, aber du hast nur nur nach den Regeln gefragt ;).

Zitat:

@Michal89 schrieb am 7. März 2016 um 19:42:17 Uhr:

 

Habe des Öfteren gesehen das es geht

Funktioniert nur im Zusammenhang mit "Coming Home". Demnach nur im Stand.

Themenstarteram 7. März 2016 um 19:38

Danke euch

ich meine es geht wenn du den lichtschalter auf Standlicht schaltest. bin mir zu 90% sicher

am 7. März 2016 um 19:46

Zitat:

@cosacip85 schrieb am 7. März 2016 um 20:44:24 Uhr:

ich meine es geht wenn du den lichtschalter auf Standlicht schaltest. bin mir zu 90% sicher

Ich bin mir zu 99,9999% sicher, dass das Tagfahrlicht dann komplett dunkel ist.

am 7. März 2016 um 19:57

Es leuchtet dann auf 5% gedimmt mit. So wie bei eingeschaltetem Abblendlicht.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 7. März 2016 um 20:23:04 Uhr:

An sich hast du recht, es dürfte zusammen betrieben werden, aber nur im Stand.

Denn das "Hörnchen" oder auch das "C" ist das Standlicht und das darf nicht während der Fahrt allein betrieben werden.

Auch nicht mit einem Positionslicht (das Tagfahrlicht in dem Fall).

Diese Aussage ist nach meinem Kenntnisstand FALSCH und gilt nur wenn die Beleuchtungspflicht besteht, z.B. bei Dämmerung oder in der Dunkelheit.

Am Tag darf auch nur mit dem Standlicht allein gefahren werden, oder was verstehe ich daran falsch???:

Zitat:

In Deutschland hingegen beschreibt § 17 Absatz 2 StVO: „Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. (...)“. Verpflichtendes Abblendlicht zum Standlicht entfällt allerdings in diesem Sonderfall (Satz 3): „(...) Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. (...)“) § 17 Absatz 2 wird oft fälschlich als generelles Verbot des Fahrens mit Standlicht ausgelegt. Das ist so nicht richtig. „Nach § 17 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Nach § 17 Abs. 2 Satz 1 StVO darf mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein nicht gefahren werden. Diese Vorschrift bezieht sich auf § 17 Abs. 1 Satz 1 StVO und setzt damit immer eine Beleuchtungspflicht voraus. Das bedeutet, dass grundsätzlich bei Tageslicht mit Standlicht gefahren werden darf, sobald aber eine Beleuchtungspflicht besteht (z. B. in Tunneln), muss das Abblendlicht eingeschaltet werden, da dann § 17 Abs. 1 Satz 1 StVO in Verbindung mit § 17 Abs. 2 Satz 1 StVO gilt.“[1] Das Fahren nur mit Standlicht stellt dann eine Ordnungswidrigkeit dar, die nach Bußgeldkatalogverordnung mit 10 Euro Verwarngeld belegt ist (Tatbestand Nr. 74). Bei Gefährdung oder Sachbeschädigung steigt der Satz auf 15 bzw. 35 Euro.

Quelle: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Standlicht

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